Das werde ich gern tun. Ich gehe davon aus, dass Sie es bis dahin ohnehin aus den Medien erfahren haben, weil wir solche Vorfälle auch immer aus den Medien erfahren, aber sobald wir etwas wissen, werden wir es an Sie weitergeben.
Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Bachelor- und Masterabsolventen auch für die Bremer Steuerverwaltung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schön, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Aus welchen Gründen stellt die Hochschule Bremen den Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht, ISWR, nicht auf Bachelor und Master um?
Zweitens: Aus welchen Gründen stellt die Bremer Steuerverwaltung derzeit nur Absolventinnen und Absolventen mit Diplom ein?
Zu Frage 1: Der Internationale Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht, ISWR, der Hochschule Bremen in Kooperation mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ist bei seiner Einrichtung mit seinem Schwerpunkt Steuerrecht so angelegt worden, dass die vermittelten Inhalte denen des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes und der Steuerbeamten-Ausbildungs- und Prüfungsordnung genügen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass mit dem Abschluss des „Diplom-Steuerjuristen“ nicht nur eine Anstellung in der Wirtschaft möglich ist, sondern auch eine Tätigkeit im gehobenen Dienst der Steuerverwaltungen der Länder. Die Staatsprüfung, die in diesem Studiengang abgenommen wird, entspricht inhaltlich der Laufbahnprüfung der klassischen Finanzanwärterausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Auch dies stellt die Vergleichbarkeit des ISWR mit der internen Ausbildung sicher.
Die Finanzminister der Länder haben im November 2005 beschlossen, dass es hinsichtlich der internen Steuerbeamtenausbildung nicht zu einer Umstellung auf Bachelor-Abschlüsse kommen soll. Da diese interne Ausbildung bisher in den Ländern zu einem Diplom-Abschluss führt, nämlich „Diplom-Finanzwirt, FH“, soll auch der ISWR weiterhin mit einem
Diplom-Abschluss beendet werden, um auch für die Zukunft eine inhaltliche Vergleichbarkeit beider Studiengänge zu gewährleisten, damit der ISWR für eine spätere Tätigkeit in der Steuerverwaltung geeignet bleibt.
Zu Frage 2: Paragraf 4 des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes bestimmt als Eingangsvoraussetzung für die Laufbahn des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes, dass nur derjenige die Laufbahnbefähigung erwirbt, der den dreijährigen Vorbereitungsdienst in einem Studiengang an einer Fachhochschule oder in einem vergleichbaren Studiengang absolviert und die Laufbahnprüfung bestanden hat. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung wird der akademische Grad „Diplom-Finanzwirt, FH“ verliehen. Wie bereits zu Frage 1 dargelegt, lehnt die Finanzministerkonferenz eine Umstellung auf einen Bachelor-Abschluss ab. Eine Änderung des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes liegt in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich wollte nur damit anfangen: Es gab ja den Bologna-Prozess. Alle europäischen Nationalstaaten haben sich damals darauf geeinigt, dass die Abschlüsse internationalisiert werden, nämlich auf Bachelor und Master umgestellt werden. Auch die deutschen Bundesländer haben es dann nachvollzogen, dass das auch gemacht werden soll, nämlich bis 2010. Ist es dann, Herr Senator, nicht kontraproduktiv, dass ausgerechnet dort, wo es um Einstellung in den Staat geht, diese neuen Abschlüsse dann nicht nachvollzogen werden und man bei der alten Diplomprüfung bleibt?
Das ist richtig so, denn ich sage Ihnen auch offen: Die Bezeichnung ist letztlich sekundär, entscheidend sind aus meiner Sicht die Inhalte. Nur hat sich die Finanzministerkonferenz bislang mehrheitlich dafür ausgesprochen, eben diese Umstellung nicht vorzunehmen. Es gibt aber mittlerweile aus Baden-Württemberg Signale, dass man das möglicherweise doch aufgreifen wird. Ich würde mich dem dann nicht verschließen.
Herr Senator, das höre ich gern. Dann wüsste ich gern, in welchem Zeitraum das passieren soll, weil es ja auch so ist, dass es der Hochschule Bremen große Probleme bereitet, dass alle Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt werden, nur eben dieser nicht, was
Der Zeitraum ist schwierig zu benennen. Ich hatte Ihnen gesagt, das Steuerbeamtenausbildungsgesetz, uns geht es auch darum, dass wir die Anwärter übernehmen können, muss geändert werden. Das liegt in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers, da haben wir relativ begrenzten Einfluss. Insofern kann ich Ihnen zu einem zeitlichen Horizont jetzt nichts sagen.
Dann möchte ich einfach nur abschließend darum bitten, dass wir in der Frage auf dem Laufenden gehalten werden.
Herr Senator, sehen Sie eine Möglichkeit, das Steuerbeamtenausbildungsgesetz ändern zu lassen, eventuell durch Gespräche mit der Finanzministerkonferenz?
Ich sagte ja, das liegt in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers. Es gibt, wie gesagt, seit 2005 einen Beschluss, der vorsieht, keine Umstellung vorzunehmen, der ist in der Finanzministerkonferenz einheitlich getroffen worden. Wenn Sie meine persönliche Einschätzung dazu hören wollen: Die Finanzminister und die nachgeordneten Behörden sind ja eine relativ konservative Klientel. Man wird da sehr dicke Bretter bohren müssen, um aus einer bewährten Tradition diese Umstellung herbeizuführen, aber ausgeschlossen ist das nicht.
Darf ich diesen Ausführungen entnehmen, dass Sie durchaus dafür sind, diese neuen Abschlüsse auch in diesen Bereich hineinzubringen, dass Sie sich dafür einsetzen werden?
Ich hatte eben schon zum Ausdruck gebracht, dass man den Fortschritt nicht verhindern kann. Wenn wir das insgesamt umstel
len, auch in anderen Studienbereichen, die über 100 Jahre lang andere Formen des Abschlusses hatten, dann werden wir es auch in diesem Bereich nicht verwehren können. Ich habe aber auch gesagt, was den Zeitpunkt anbelangt, wird man hier dicke Bretter bohren müssen. Aber es ist nicht ausgeschlossen, und ich werde mich dafür einsetzen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die „Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Weiterbildung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Allers, Perschau und Fraktion der CDU.
Welche Ergebnisse hat die Arbeit der StaatsräteSteuerungsgruppe Weiterbildung seit März 2006 gezeitigt?
Wie beabsichtigt der Senat hinsichtlich der Erstellung einer umfassenden Analyse der Weiterbildungsaktivitäten im Lande Bremen, die insbesondere eine Kosten-Nutzen-Analyse der Einrichtungen unter Berücksichtigung ihrer Finanz- und Angebotsstruktur leisten soll, weiter vorzugehen?
Welche Erwartungen hat der Senat hinsichtlich der Ergebnisse einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse, deren Ziel es sein sollte, Empfehlungen und damit eine Entscheidungsgrundlage für eine Neustrukturierung und Neuausrichtung der Weiterbildungsaktivitäten und Weiterbildungseinrichtungen zu geben?
In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Projektmanagement Weiterbildung wurde eine Materialsammlung zur externen, von Bremen mitfinanzierten Weiterbildung 2004 erstellt, die Angaben zum Ressourceneinsatz der einzelnen Ressorts, zu Teilnehmerzahlen und -stunden sowie zu den Finanzierungsquellen enthält. Diese stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage für alle weiteren Diskussionen über Veränderungen im Weiterbildungsbereich dar.
Zum weiteren Vorgehen hat die Staatsrätekonferenz die Arbeitsgruppe Projektmanagement Weiterbildung beauftragt, bis zum 30. September 2006 auf
der Grundlage der bisherigen Arbeiten und der vorliegenden Materialsammlung zu den Weiterbildungsaktivitäten im Land Bremen vorläufige erste Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Weiterbildungsbereichs zu formulieren und dabei auch Meilensteine für die weitere Abarbeitung der Themen zu formulieren.
Aus Sicht der Staatsrätekonferenz sollten auf jeden Fall die folgenden Themen einbezogen werden: Überprüfung des Weiterbildungsgesetzes auf Änderungsbedarfe, Entwicklung eines Benchmarks für die Weiterbildungsausgaben, insbesondere im Vergleich zu den anderen Stadtstaaten, bedarfsorientierte Weiterentwicklung des internen Fortbildungssystems, Umgestaltung der Lehrerfortbildung und der Landeszentrale für politische Bildung, hierzu hat das Ressort für Bildung und Wissenschaft gesonderte Vorschläge, Gestaltung der notwendigen Infrastruktur durch Abstimmung der Förderung.
Die Arbeiten an dem Bericht der Arbeitsgruppe Projektmanagement Weiterbildung befinden sich in der abschließenden Ressortabstimmung. Im Anschluss daran wird der Bericht an die Staatsräte-Steuerungsgruppe Weiterbildung weitergeleitet. Die Umgestaltung der Lehrerfortbildung und der Landeszentrale für politische Bildung wurde darüber hinaus bereits in der Deputation für Bildung am 9. Februar 2006 und am 7. September 2006 beziehungsweise am 18. Juli 2006 beraten. In beiden Bereichen wurden Umstrukturierungsprozesse eingeleitet.
Der Senator für Finanzen hat Vorschläge zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung des internen Fortbildungssystems erarbeitet, die zurzeit mit den Ressorts abgestimmt werden. Der ursprünglich vorgesehene Auftrag für eine extern durchzuführende, umfassende Analyse der Weiterbildungsaktivitäten im Lande Bremen soll nach einer Abwägung von Kosten und möglichen Ergebnissen für den konkreten Umstrukturierungsprozess nicht vergeben werden. – Soweit die Antwort des Senats!