Protocol of the Session on June 15, 2006

Jetzt zu Ihren einzelnen Punkten! Bildungspolitik! Die Bildungspolitik, insbesondere die Schulpolitik, ist eine der Kernkompetenzen der Länder. Das habe ich eben schon gesagt. Durch die geplanten Änderungen im Zuge dieser Föderalismusreform sollen die Zuständigkeiten im Schulbereich gestärkt werden. Wir haben in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedliche Aufgabenstellungen und Probleme. Diese müssen vor Ort gelöst werden, meine Damen und Herren. Deswegen befürworten wir die geplante Stärkung der Länderkompetenzen.

Es ist richtig, dass es eine bundesweite Vergleichbarkeit schulischer Leistungen geben muss und dass wir sie brauchen. Dazu bedarf es aber nicht der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe der Bildungsplanung. Die neue Gemeinschaftsaufgabe zur Feststellung der Leistungsfähigkeit im Bildungswesen im internationalen Vergleich bildet hier unseres Erachtens eine angemessene Grundlage. Zudem gibt es in der Kultusministerkonferenz eine Übereinkunft zu den Bildungsstandards, so dass wir zuversichtlich sind, dass die Qualitätssicherung im Schulbereich gut aufgestellt ist.

Zum Kooperationsverbot, das Sie auch angesprochen haben und das Sie kritisieren, möchte ich einmal feststellen, dass es Sonderprogramme vor Rotgrün nie gegeben hat. Dieses Ganztagsschulprogramm ist das erste Sonderprogramm, das es gegeben hat. Das hat es nicht gegeben, weil der Bund uns Ländern Geld schenken wollte, sondern weil der Bund die UMTSGelder einkassiert hat, die den Ländern zugestanden haben und er ihnen auf diesem Weg wieder zurückgegeben hat, meine Damen und Herren. Es ist nicht etwas ganz Besonderes, sondern es stand eigentlich von vornherein den Ländern aus den UMTSVerkäufen zu.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Es geht um die Gemeinschaftsaufgaben!)

Im Übrigen bleibt die Kompetenz des Bundes für außerschulische berufliche Bildung auch erhalten.

Zum Antrag Wissenschaftskooperation! Auch bei der Wissenschaftskooperation sollen die Zuständigkeiten der Länder gestärkt werden. Wir begrüßen das. Wir brauchen mehr Flexibilität. Wer bezahlt, der soll auch gestalten, und wer bezahlt, der soll auch die Verantwortung tragen. Das ist eine ziemlich eindeutige Regelung. Insbesondere im Hochschulbereich trägt eine Flexibilisierung zu mehr Wettbewerb bei, zum Beispiel bei den Zugangsvoraussetzungen. Mehr Wettbewerb fördert die Innovationen und die Leistungsfähigkeiten unserer Universitäten und Hochschulen. Im Hochschulrecht bleibt die Einheitlichkeit bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Hochschulzulassung und bei der Anerkennung der Hochschulabschlüsse auch künftig durch die neue konkurrierende Kompetenz des Bundes gesichert.

Zum Hochschulbau ist zu sagen, darüber haben wir vor einigen Monaten auch schon einmal diskutiert, dass Bremen dort bis zum Jahr 2013 sehr gut aufgestellt ist. Wir haben in dem Referenzzeitraum für die Berechnung in den Jahren 2000 bis 2003 sehr gut aus unseren Investitionssonderprogrammen investiert, was Sie immer kritisiert haben, so dass wir davon ausgehen können, dass wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren finanziell sehr gut dastehen werden.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt muss ich noch zwei Punkte ansprechen. Das sind noch zweieinhalb Minuten.

Sie sind schon drei Minuten über der Zeit.

Dann komme ich jetzt zu dem Punkt effektives Umweltrecht! Auch im Umweltbereich, nämlich im Wasserschutz und -haushalt und in der Landschaftspflege, erhalten die Länder in den Materien, wo sie bisher die Gesetzgebungsbefugnis hatten und der Bund nur eine Rahmenkompetenz hatte, ein Abweichungsrecht. Dies ist für unsere föderale Ordnung ein neues Instrument. Dieses neue Instrument ermöglicht auf der einen Seite eine deutliche Entkrampfung im Verhältnis zwischen Bund und Ländern und zwischen starken und schwachen Ländern auf der anderen Seite. Ohne um Mehrheiten und Kompetenzübertragung kämpfen zu müssen, können künftig einzelne Länder legislative Innovationen erproben und so auch zum Vorbild für andere werden, Frau Dr. Mathes. Der Bund hat eine Vollregelungskompetenz und kann ein eigenes Leitbild vorgeben und EU-Recht umsetzen, ohne seine bisherige Rahmenkompetenz überdehnen zu müssen oder an Kompetenzgrenzen zu stoßen. Ob sie mit der unter Mitwirkung des Bundesrates zustande gekommenen Bundesregelung zufrieden sind oder für ihren Bereich eine

abweichende Regelung treffen möchten, können zukünftig die Landtage entscheiden.

Der letzte Punkt ist das Heimrecht! Da hat Herr Schmidtmann gesagt, das wollten die Länder alle nicht. Es ist insbesondere auf Wunsch der Länder dazu gekommen, weil diese das alles gern in ihre eigene Kompetenz übernehmen möchten, und zwar aus Gründen der höheren Flexibilität, wie man das Heimrecht an lokale Bedürfnisse und Gegebenheiten sowohl in Bezug auf die Unterbringung als auch auf die pflegerische Versorgung anpassen kann.

(Zuruf der Abg. Frau H o c h [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Es gibt auch Unterschiede. Es sind nicht alle Bundesländer gleich, es sind nicht die gleichen Probleme in allen Ländern, und sie sind sehr unterschiedlich ausgestaltet.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube nicht, dass es eine große Gefahr für eine Qualitätsabsenkung gibt. Man kann im Gegenteil innerhalb eines Bundeslandes gezielter und besser auf die Qualität achten und zumindest auch qualitätssichernd tätig werden.

Alle Ihre vier Anträge, meine Damen und Herren, müssen von uns abgelehnt werden. Ich habe gesagt, dass wir, alle 16 Bundesländer, Bundesrat, Bundesregierung, mehrere Beteiligte, diesen Kompromiss, der eigentlich ein großer Wurf ist, unter großen Schwierigkeiten gefunden haben. Wenn man ihn jetzt an einer Stelle wieder aufmacht, dann wird man die ganze Reform in Frage stellen. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Wir müssen in diesem Punkt weiterkommen, damit wir zum zweiten Punkt, nämlich der Finanzreform, kommen können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Sieling.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde heute hier in der Debatte der einzige Redner meiner Fraktion sein, weil wir der Auffassung sind, und ich denke, weil die Situation auch so ist, dass die Beratung zur Föderalismusreform in den einzelnen fachpolitischen Elementen zu ihrem Ende gekommen ist. Ich glaube, auch mit den Anhörungen im Deutschen Bundestag, die übrigens von der sozialdemokratischen Fraktion durchgesetzt worden sind, die viele Dinge noch einmal beleuchtet haben, sind die Detaildebatten zu Ende. Ich werde aber natürlich nichtsdestotrotz auf die einzelnen Punkte kommen, weil es hier und da doch andere Bewertungen gibt als die meiner Vorrednerinnen und Vorredner.

Ich darf vielleicht, anknüpfend an den Kollegen Focke, vorab sagen, dass wir als SPD-Fraktion Ihre Anträge auch aus dem Zusammenhang ablehnen werden, worum es für Bremen bei dieser Föderalismusreform geht. Die Föderalismusreform, und zwar Stufe eins und Stufe zwei im Zusammenhang, ist ein Kernanliegen unserer bremischen Politik, ein Kernanliegen dahin gehend, dass wir darauf achten müssen, dass wir bremische Interessen, und zwar Interessen und die Frage der Zukunft dieses Landes, sorgsam, aber auch mit Gewicht in die weiteren Auseinandersetzungen einbringen können.

Wir haben schon im Februar dieses Jahres in der Diskussion um die Regierungserklärung des Bürgermeisters deutlich gemacht, dass es uns auf der einen Seite darum geht, natürlich zu dem zu stehen, was wir als Sozialdemokraten auf der Bundesebene mit dem Koalitionsvertrag unterschrieben haben und dass wir uns insofern auch in Bremen dafür einsetzen werden. Auf der anderen Seite besteht unser wirklich vitales Interesse darin, dass es gelingt, aus Stufe eins in Stufe zwei der Föderalismusreform zu kommen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle einmal sagen, als ich und auch unser Bürgermeister Böhrnsen hier im Februar gestanden und gesagt haben, das ist das Ziel, da sind wir insbesondere von der Opposition mit dem Hinweis, da passiert doch gar nichts, das wollen doch ganz viele nicht, konfrontiert worden. Den ersten Schritt haben wir geschafft. Ich bedanke mich da auch für das kluge Vorgehen des Senats und insbesondere von Bürgermeister Böhrnsen, dass es mit vielen gemeinsam gelungen ist, den Einstieg in die zweite Stufe zu bekommen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Daher würden wir uns in das eigene Fleisch schneiden, wenn wir uns jetzt hier vorschnell positionieren würden. Ich bin der Auffassung, und ich verstehe alle Verständigungen auch so, dass der Bürgermeister als Vertreter Bremens im Bundesrat auch weiterhin freie Hand beim Agieren haben muss, damit er möglichst viel für Bremen und Bremerhaven, für die Selbständigkeit unseres Landes, herausholen kann.

(Beifall bei der SPD)

Es ist in der Tat so, Kollege Focke hat darauf hingewiesen, dass wir hier ein Reformpaket haben, an dem nicht nur seit mehreren Jahren gearbeitet wird, sondern für das man eine Zweidrittelmehrheit gewinnen muss. Für die Zweidrittelmehrheit müssen natürlich an unterschiedlichen Punkten Kompromisse und Verständigungen eingegangen werden, so dass

nicht jeder alles bekommen kann. Das ist an der Stelle leider so.

Das „leider“ sage ich und komme damit auf die inhaltlichen Themen, weil ich schon sagen muss, dass wir als Sozialdemokraten durchaus die eine oder andere Sorge, die hier vom Bündnis 90/Die Grünen auch in den Anträgen formuliert wird, teilen. Ich sage auch ganz deutlich, Kollege Focke, die Verhandlungen sind ja noch nicht zu Ende. Es wird darüber noch zu reden sein. Unsere Bundestagsfraktion macht den Antritt, noch einige Dinge zu verändern, besser zu machen, denn wir müssen doch aus dem lernen, was die Anhörung ergeben hat. Es gibt da Verbesserungsbedarf, den möchte ich gern angehen und den möchten wir durchsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte das auf vier Punkte bringen, von denen nur drei etwas mit den Anträgen der Grünen zu tun haben. Ich mache das in der Reihenfolge, wie ich da die Bedeutung sehe.

Das Erste ist dieses Element des Kooperationsverbots im Bereich Bildung und Wissenschaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss sagen, man weiß eigentlich gar nicht, wer genau auf diese Idee gekommen ist. Das ist eine Verrücktheit. Das ist doch wirklich Unsinn und unsachgemäß, das im Grundgesetz zu verbieten, damit nicht nur für die nächsten zwei Jahre, sondern vielleicht für Jahrzehnte in unserer deutschen Verfassung – so ist das Grundgesetz ja von seinem Rang her zu werten, es ist keine Verfassung, aber es hat ja diese Grundlage – zu verbieten, dass die einzelnen Ebenen des Staatsgebildes miteinander arbeiten, dass Kräfte gebündelt werden. Das ist doch das Verbot an dieser Stelle. Dass es im Bereich von Bildung und Wissenschaft suboptimal ist, ist, glaube ich, vielfach dargelegt worden.

Natürlich ist es vernünftig, dass ein Land, welches sich im globalisierten Wettbewerb bewähren muss, an der Stelle Standards braucht und man dort auch Vereinheitlichungen braucht und die Dinge gemeinsam anfassen muss. Ich will einmal sagen, alle arbeiten zusammen, und wenn man sich im wirtschaftlichen Geschehen im Weltmarkt durchsetzen will, wenn man auf diese Ressource Qualifikation wirklich setzt, dann sagt jeder – und jedes Land setzt darauf –, dass man zusammenarbeitet und dass man die Kräfte bündelt.

Hier ein Verbot dieser Kooperation einzufügen, das kann nicht vernünftig sein! Wir als Sozialdemokraten wollen das noch wegverhandeln und hoffen, dass der saarländische Ministerpräsident Müller und andere aus der CDU sich dort durchsetzen werden, dass wir wirklich etwas Gutes für Deutschland machen. Das ist der Auftrag, den die Bundesregierung hat, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen!

(Beifall bei der SPD)

Um es noch einmal zu illustrieren: Wenn man das Kooperationsverbot zu einem Prinzip erhebt, muss man eigentlich nur weiterdenken, und dann, so bin ich der Auffassung, würden wir uns in Bremen richtig ins eigene Fleisch schneiden. Es stellt sich doch die Frage: Warum soll es eigentlich notwendig sein, wo wir doch Standortkonkurrenz haben und wo wir doch eben auch den Wettbewerb von Bundesländern auch um einen wirtschaftlichen Vorteil haben? Warum verbieten wir eigentlich nicht die Kooperation im Bereich Wirtschaftsförderung, Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur, Infrastrukturinvestitionen? Im Bereich der Häfen will der Bund nicht genug kooperieren. Darum gehen wir mit der Klage vor das Bundesverfassungsgericht und sagen, wir brauchen bei den Häfen die Kooperation von Bund und Ländern. Da ist es richtig, zu kooperieren, dazu stehe ich, aber bitte, wenn es in dem einen Feld richtig ist in einem ordentlichen Föderalismus, dann brauchen wir es auch in Zentralfeldern der Wissenschaftspolitik und der Bildungspolitik!

(Beifall bei der SPD)

Darum ist dieses Kooperationsverbot durch und durch Unsinn. Ein bisschen Vermischung kann nur helfen, nämlich insofern, als man am Ende des Tages an einem Strang zieht. Lassen Sie sich bitte nicht davon blenden, dass Sie sich vielleicht insgesamt in der CDU – und auch in der FDP, glaube ich – darüber geärgert haben auf Bundesebene, dass dieses Ganztagsschulprogramm aufgelegt worden ist! Meine Damen und Herren, lassen Sie uns eher daran denken, was wir in Bremen machen! CDU und SPD haben hier gemeinsam in der großen Koalition den Ganztagsschulausbau vorangetrieben. Wir haben diese Kooperationsmöglichkeit dankbar angenommen. Lassen Sie uns diese Chance doch weiter wahrnehmen, das ist auch bremisches Interesse!

(Beifall bei der SPD)

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, und da bin ich verwundert, dass die Grünen ihn nicht thematisieren, ist die Frage des Strafvollzugs. Die Übertragung des Strafvollzugs in Länderhoheit ist ein Thema, das für uns als Sozialdemokraten an der zweiten Stelle steht, wo man sagt, das macht keinen Sinn. Da zitiere ich immer unseren Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Peter Struck, der sagt, es gibt mittlerweile niemanden mehr, der einem sagen kann, wer dies eigentlich erfunden hat und überhaupt diese Idee hatte. Unter den Fachleuten scheint es auch so zu sein, keiner weiß mehr, wer das eigentlich ursprünglich wollte. Jetzt halten alle daran fest, weil man es einmal verabredet hat.

Ich kann nur sagen: Wenn wir unterschiedliche Standards im Strafvollzug haben, dann haben wir eine

Konkurrenz darum, wer der Superliberale, das wäre schlecht im Strafvollzug, oder wer der richtig Antiliberale ist, das wäre genauso schlecht im Strafvollzug. Deshalb müssen wir uns auch da für einheitliche Bedingungen einsetzen, damit wir dort weiterhin eine gute Bekämpfung, aber natürlich auch eine Resozialierung für Menschen haben und nicht irgendwelchen unsinnigen Projekten folgen. Wir kennen niemanden mehr, der eigentlich dafür ist. Lassen Sie uns auch das wegnehmen! Lassen Sie uns das gemeinsam machen, und lassen Sie uns auch in die Richtung bestärken, dass Bremen vielleicht dort – aber dann auf dem Verhandlungswege mit freier Hand für den Bürgermeister – sein Gewicht mit einbringt, um auch den Unsinn zu beseitigen, meine Damen und Herren!

Der dritte Punkt ist in der der Tat der Aspekt des Umweltrechts, über den man noch einmal nachdenken muss. Das ist sozusagen nicht mehr so schwergewichtig an Schräglagen, aber bei der Umweltgesetzgebung ist es doch klar, das sehen, glaube ich, auch alle so. Dass der BDI das auch sieht und uns auch die Wirtschaft richtig ermahnt, zeigt doch, dass wir einheitliche Standards brauchen, übrigens auch, um gegenüber Brüssel vernünftig mit einer Sprache reden zu können. Wir in Bremen sind da ja ein bisschen leidgeprüft. Es könnte klug sein, im Bund in einer Richtung agieren zu können, dann natürlich mit einer vernünftigen Politik.

Ich sage, das Hauptproblem dieses Rechts ist da doch das Abweichungsrecht. Das Abweichungsrecht ist deshalb so verrückt, weil man argumentiert, Kollege Focke hat das auch gesagt, und deshalb sind wir grundsätzlich auch inhaltlich für diese Reform, Entzerrung von Länder- und Bundeskompetenzen. Jeder ist für einen Bereich zuständig. Mit dem Abweichungsrecht wird es aber sozusagen richtig verwoben. Das wird ein Bürokratieaufbau werden, denn ein halbes Jahr nach dem Bundesgesetz, in der Frist bis zu einem halben Jahr, können alle Länder Änderungen beschließen. Wenn sie dann etwas geändert haben, kann der Bund wieder sagen, jetzt wollen wir aber doch weitere Schritte machen, um unsere Standards durchzusetzen. Das wird ein Hin und Her von Gesetzgebung. Ich befürchte, das wird sozusagen ein Negativmodell Bundesrat, es wird ein Blockademodell pur. Darum ist es aus staatsrechtlicher Überlegung vernünftig, über dieses Umweltrecht noch nachzudenken und auch dies zu verändern. Ich weiß aber, dass es da kaum Chancen gibt. Da plädiere ich für die Vernunft.

Der vierte Punkt ist in der Tat das Heimrecht, welches wir, glaube ich, bewältigen können, wenn es kommt. Ich will aber darauf verweisen, dass wir aus Bremen heraus immer gesagt haben, wir wollen die älteren Menschen in den Mittelpunkt stellen, und wir wollen dafür sorgen, dass überall gleiche Bedingungen herrschen. Von daher wäre es klug, dort Qualitätsstandards zu halten. Ich glaube aber, wir werden

uns gerade als Großstadt dafür einsetzen, dass wir hier vernünftige Standards halten. Das machen wir dann mit unserer Politik. So gesehen halte ich das ja noch für reparabel und habe nicht die große Sorge, die der Kollege Schmidtmann hier formuliert hat.

Trotzdem ist es ausgesprochen bedenklich, weil es Richtungen gibt, wie es jetzt aus Baden-Württemberg kommt, dass man das Pflegepersonal von 50 Prozent Personalanteil auf ein Drittel herunterschraubt und damit Billiganbietern in dem Bereich Tür und Tor öffnet. Ich glaube, da tun wir den älteren Menschen in unserem Land nichts Gutes, und darum bin ich dafür, dass man darüber noch einmal nachdenkt. Wenn es denn so kommt, werden wir das in den Griff bekommen, und ich setze darauf, dass wir in Bremen weiter an vernünftigen Standards arbeiten werden und sie sichern.

Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Wir sind erstens dafür, dass man in der Föderalismusreform natürlich noch weiter versucht, es geht ja nur noch um wenige Tage, Unsinn und Fehlentwicklungen zu beseitigen. Das Kooperationsverbot will ich noch einmal an erster Stelle nennen, was da noch zu machen ist, aber die Musik spielt da eher im Deutschen Bundestag, das muss man doch ganz klar sagen, und nicht hier. Von daher halten wir es, und das ist der zweite Punkt, nicht für klug, wenn wir als Bremen uns hier übermäßig festlegen. Wir haben ein vitales Interesse daran, dass der Senat und der Bürgermeister im Bundesrat und in der Verhandlung mit der Bundesregierung viel herausholt, dass unsere Sicherheit und unsere Zukunft als selbständiges Bundesland auch gewährleistet sind.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stärkt das Parlament!)