Nachdem ich von diesem Einzelfall, ich glaube, anlässlich einer Personalversammlung oder Gewerkschaftstagung Kenntnis bekommen habe, habe ich den Fall untersucht, und das hat zu einer relativ zügigen Auszahlung der Überstunden geführt. Manchmal ist die Meinung des Senators in einer Behörde nicht eine Meinung von vielen, sondern die dann maßgebliche, und das kann dazu beitragen!
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Gebührenausfälle bei der GEZ. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie hoch sind die seit Inkrafttreten von Hartz IV angefallenen Einnahmeausfälle der GEZ für Radio Bremen, die durch die steigende Zahl von Gebührenbefreiungen entstanden sind?
Zweitens: Wie hoch sind die Verwaltungskosten der GEZ, die durch die im Rahmen von Hartz IV von den Sozialämtern auf die GEZ verlagerte Bearbeitung der Befreiungen entstanden, und wie hoch sind die dadurch im Bremer Sozialressort entstandenen Einsparungen?
Drittens: Welche Auswirkungen haben die Ausfälle für Radio Bremen, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, im Rahmen des ARD-Verbundes einen Ausgleich für Radio Bremen zu erreichen, wie er bereits für den MDR und RBB, die von starken Gebührenausfällen betroffen sind, diskutiert wird?
Einnahmeausfälle durch Gebührenbefreiungen, die auf der Grundlage des SGB II/Hartz IV entstanden sind, sind nach Auskunft von Radio Bremen kurzfristig nicht spezifiziert lieferbar. Nach den entsprechenden Kennzahlen sind im Land Bremen derzeit 17 271 Teilnehmerkonten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, was einem Gesamtvolumen von 3,5 Millionen Euro entsprechen würde. Einen Rückschluss auf die reinen Hartz-IV-Auswirkungen lassen diese Zahlen jedoch nicht zu, da bereits vor dem Inkrafttreten des Arbeitslosengeldes II eine hohe Zahl von Gebührenzahlern von der Gebührenpflicht befreit waren. Erkennbar ist jedoch, dass Radio Bremen nach aktuellem Planungsstand der GEZ durch Befreiungen und Forderungsausfälle Mindererträge hinnehmen muss, allein im Jahre 2005 erhöhte sich dieser Wert von 7,1 auf 8,2 Millionen Euro.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wurde unabhängig von den Hartz-IV-Reformen seit April 2005 von den Sozialbehörden auf die Rundfunkanstalten übertragen. Die Anstalten haben wiederum die GEZ mit der Bearbeitung beauftragt. Nach Angaben von Radio Bremen fallen bei der GEZ für die Änderungen des Befreiungsverfahrens, nicht nur durch die Änderung der Hartz-IV-Reformen, bundesweit Kosten in Höhe von 25 Millionen Euro an. Davon hat Radio Bremen zirka 300 000 Euro zu tragen, die zunächst aus dem laufenden Wirtschaftsplan zu erbringen sind. Die Auswirkungen aus der Änderung des Gebührenbefreiungssystems werden jedoch im Rahmen der nächsten Gebührenperiode im Bericht
Durch die von den Sozialämtern auf die GEZ verlagerte Bearbeitung sind minimale Einsparungen an Verwaltungskosten bei den Sozialhilfedienststellen entstanden, die im Einzelnen nicht beziffert werden können. Zwar ist das eigentliche Befreiungsverfahren auf die GEZ übertragen worden, die Sozialhilfedienststellen sind aber ebenso wie die Bagis, das Studentenwerk und das Versorgungsamt durch notwendige Beratung von Betroffenen sowie die teilweise erforderliche Erstellung von Kopien beziehungsweise Beglaubigung von Bescheiden in fast gleichem Umfang mit Verwaltungstätigkeiten belastet wie bei dem alten Verfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung.
In der Freien Hansestadt Bremen als Stadtstaat war die Anzahl der Gebührenbefreiungen seit jeher deutlich höher als in den Flächenländern. Maßnahmen für einen Ausgleich von Gebührenausfällen bei den ARD-Anstalten RBB und MDR sind dem Senat nicht bekannt. Daher kann dazu im Hinblick auf Radio Bremen nicht Stellung genommen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Zu der letzten Beantwortung habe ich eine Frage: Ich habe es in der Zeitung gelesen, im „Focus“ war ein Bericht darüber, und hatte mich dann auch schon einmal mit der Senatskanzlei in Verbindung gesetzt. Diese wusste zwar von diesem Zeitungsartikel, aber nicht, dass es da Gespräche gibt. Wird da noch einmal nachgehakt, auch von Radio Bremen, ist dem Senat da etwas bekannt? Es geht hier ja um erhebliche Mittel, die dann Radio Bremen, das sowieso in einer angespannten Finanzlage ist, ja irgendwo fehlen würden. Wird da noch einmal nachgehakt, ob es solche Gespräche gibt oder dass sie vielleicht auch eingeleitet werden?
Wir nehmen mediale Hinweise natürlich ernst und gehen denen auch nach, und das haben wir auch in diesem Fall getan. Das Ergebnis ist das, was ich Ihnen vorgetragen habe, dass von einem Ausgleich RBB und MDR betreffend im Moment nichts bekannt ist.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Initiative Organentnahme im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr.
Erstens: Welche bremischen Krankenhäuser mit Intensivstationen melden potentielle Organspender weiter?
Zweitens: Wie ist die Zusammenarbeit der bremischen Krankenhäuser mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation?
Drittens: Wie hoch war die Anzahl an gespendeten Organen im Land Bremen seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes, und welche Pläne hat der Senat, die Bereitschaft zur Organspende im Land Bremen zu erhöhen?
Zu Frage eins: Nach dem Transplantationsgesetz sind alle Krankenhäuser verpflichtet, Patienten an die Deutsche Stiftung Organtransplantation – DSO – zu melden, wenn sie nach Feststellung des Hirntodes als potentielle Organspender in Frage kommen. In Bremen sind hiervon zehn Krankenhäuser mit Intensivstationen betroffen. Das Meldeverhalten ist jedoch uneinheitlich, einzelne Krankenhäuser haben seit Jahren keinen Organspender gemeldet.
Zu Frage zwei: Die DSO nimmt nach dem Transplantationsgesetz die Aufgabe einer Koordinierungsstelle im Falle einer Spendermeldung wahr. Die Zusammenarbeit mit der DSO gestaltet sich in Bremen ohne Probleme.
Zu Frage drei: Seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes am 1. Dezember 1997 wurden im Land Bremen 457 Organe gespendet.
Die Pflege der Bereitschaft zur Organspende wird vom Senat als kontinuierliche Herausforderung angesehen. Mehrere Aktionen für die Öffentlichkeit – unter anderem die Kampagne des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mit einzelnen Krankenkassen in den Jahren 2004 und 2005 unter dem Motto: „Ich entscheide selbst“ – haben in den letzten Jahren die Problematik medienwirksam aufgegriffen.
Als Reaktion auf das teilweise unbefriedigende Meldeverhalten einiger Krankenhäuser wird zum 1. Juli 2006 am Transplantationszentrum des Klinikums Bremen-Mitte ein regionaler Organspendebeauftragter seine Arbeit aufnehmen. Durch Fortbildungsver
anstaltungen für die Belegschaft der Bremer Krankenhäuser sowie eine gezielte Ansprache im Sinne einer häufigen Vor-Ort-Präsenz soll die Thematik von Organentnahmen im professionellen Umfeld verstetigt und perspektivisch ein Anstieg der Organentnahmen erreicht werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Clean-Wohngruppen in Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Sauer, Karl Uwe Oppermann, Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie viele so genannte betreute CleanWohngruppen, Wohngruppen für ehemalige Abhängige, gibt es in Bremen und Bremerhaven?
Drittens: Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Gruppen, und hält er einen Ausbau für angeraten oder notwendig?
Zu Frage eins: In Bremen gibt es vier so genannte betreute Clean-Wohngemeinschaften mit insgesamt 27 Plätzen. Die Stadt Bremerhaven hält keine betreuten Clean-Wohngemeinschaften vor.
Zu Frage zwei: Träger des betreuten Wohnens für Clean-Personen ist die Therapiehilfe Bremen gGmbH. Betreutes Wohnen ist ein ambulantes Leistungsangebot der Eingliederungshilfe gemäß Paragraph 54 Absatz 1 SGB XII auch für diesen Personenkreis. Die personenbezogene Leistung des betreuten Wohnens ist entgeltfinanziert.