Protocol of the Session on June 14, 2006

Herr Präsident, meine Damen und Herren, damit wir uns gleich richtig verstehen: Selbstverständlich bin ich für eine korrekte, sozial gerechte Haushaltskonsolidierung. Das ist für jeden politisch Verantwortlichen eine Selbstverständlichkeit, ich weiß, für einige von Ihnen nicht, aber normalerweise sollte das so sein. Die Betonung liegt aber auf einer sozial gerechten Haushaltskonsolidierung und nicht, wie Sie es vorhaben, auf einer unsozialen und ungerechten Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Bevölkerung.

Meine Damen und Herren, das, was der Bremer Senat in seiner Haushaltskonsolidierung an unsozialen Steuererhöhungen quasi schon beschlossen hat und rigoros umsetzen will, ist an sozialer Ungerechtigkeit und an Schamlosigkeit nicht mehr zu überbieten. Sie erhöhen die Zweitwohnungssteuer um sage und schreibe 25 Prozent, die Vergnügungssteuer um 67 Prozent, und jetzt kommt der absolute Hammer: Die Hundesteuer steigt von jährlich 122,63 Euro auf 144 Euro! In Prozenten ausgedrückt sind das sage und schreibe 26 Prozent! Das ist eine unverschämte Abzocke sondergleichen!

Man kann ja über die eine oder andere Steuererhöhung im Rahmen Ihrer Haushaltskonsolidierung wie zum Beispiel über die Vergnügungssteuer durchaus diskutieren, wobei ich aber der Meinung bin, dass unsere Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt durch unerträgliche, unverantwortliche laufende Steuererhöhungen in einem unerträglichen Maß zur Genüge brutal abgezockt werden und das Ende der Fahnenstange Ihrer unerträglichen Steuererhöhungen schon längst erreicht worden ist. Darum fordere ich namens der Deutschen Volksunion dringend dazu auf, im Rahmen Ihrer Haushaltskonsolidierung die ungerechte Hundesteuererhöhung nicht vorzunehmen.

Herr Senator Dr. Nußbaum, Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Sie mit den zu erwartenden Mehreinnahmen von zirka 200 000 Euro jährlich den Bremer Haushalt, der meines Wissens, wie vorhin schon erwähnt, um 2,8 Millionen Euro wächst, wirklich durch diese Hundesteuer konsolidieren oder ihn, besser gesagt, retten können. Das glauben Sie doch wohl selbst nicht! Was ich Ihnen aber schon jetzt voraussagen kann, ist die Tatsache, dass diese unsoziale Hundesteuererhöhung zu unzähligen sozialen Härtefällen führen wird. Gerade Senioren und Menschen mit geringem Einkommen werden durch diese Hundesteuererhöhung regelrecht abgezockt. Gerade Senioren und Menschen mit geringem Einkommen werden durch diese Hundesteuer enorm belastet.

Meine Damen und Herren, im Rahmen Ihrer Haushaltskonsolidierung die Hundesteuer dermaßen zu erhöhen, steht in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden vermehrten Verwaltungsaufwand. Es steht auch in keinem Verhältnis, wenn die Hundebesitzer zum Beispiel in Niedersachsen wie in Verden an der Aller meines Wissens nur 24 Euro Hundesteuer bezahlen müssen. Diesen gravierenden finanziellen Unterschied von 120 Euro müssen Sie mir erst einmal erklären!

Es ist doch für den gesamten Bremer Senat ein reines Armutszeugnis, wenn sich der Senat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf Kosten von Senioren und Menschen mit geringem Einkommen und der Hilflosesten durch eine Hundesteuererhöhung quasi bereichern will, zumal sogar Ihnen bekannt sein dürfte, dass gerade der Hund einen positiven körperlichen und seelischen Einfluss besonders

auf ältere Menschen hat und dementsprechend ein unverzichtbarer Helfer für den Menschen im Allgemeinen ist.

In der heutigen Gesellschaft ist er zum Beispiel als Diensthund, Wachhund, Rettungshund, Blindenführer, Behindertenhund und ganz besonders als Therapiehund gerade für ältere Menschen nicht mehr wegzudenken. Darüber hinaus erfüllt der treue Lebensbegleiter eine ganz wichtige Aufgabe, denn den sehr positiven Einfluss von Hunden als dem treuesten Freund und Wegbegleiter des Menschen auf Gesundheit und Wohlbefinden, gerade für Senioren, belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien schwarz auf weiß. Gerade Hunde geben besonders älteren Menschen Liebe, Vertrauen und Schutz. Hunde geben dem Menschen nach einem großen menschlichen Verlust oder einem anderen schmerzlichen Schicksalsschlag wieder Lebensmut, Liebe, Hoffnung, seelisches Wohlbefinden und Gleichgewicht, Wärme und Mitgefühl.

(Abg. Frau W i n d l e r [CDU]: Wir sind beim Haushalt, nicht bei der Hundesteuer!)

Sie nehmen großen Anteil an Trauer und Schmerz. Das ist das, was Sie nicht machen, wie ich jetzt feststellen muss! Der Hund als einer der treuesten – –.

(Zurufe von der CDU)

Ich darf doch wohl eben ausführen, warum ich gegen die Hundesteuererhöhung bin!

(Zurufe von der CDU)

Sie können ja gleich nach vorn kommen, wenn Sie das nicht ertragen können, oder gehen Sie hinaus!

(Zuruf der Abg. Frau W i n d l e r [CDU])

Bitte? Was war das eben?

(Abg. Frau W i n d l e r [CDU]: Ich habe ge- sagt, wir fangen gleich an zu bellen! Wir reden hier über den Haushalt!)

Ja, das gehört dazu!

(Glocke)

Der Abgeordnete Tittmann hat das Wort!

Meine Damen und Herren, Hunde als die treuesten Wegbegleiter geben Menschen wieder Mut und Kraft, schwere Schicksalsschläge ertragen, erleiden und verarbeiten zu können. Das können Sie daran erkennen, dass gerade sehr viele ältere Menschen nach dem schweren Verlust ihres

Tieres keinen richtigen Lebensmut mehr haben und viele ältere Menschen kurz danach vor lauter Einsamkeit ohne den geringsten Lebensmut einsam und verlassen verstorben sind – jetzt können Sie lachen, meine Damen und Herren, wenn Ihnen das egal ist! –,

(Zuruf von der CDU: Hier lacht doch keiner!)

weil ihr Hund noch das einzige Lebewesen gewesen ist, das ihnen in dieser traurigen und von den Menschen oft allein gelassenen und enttäuschten Gesellschaft ihrem Leben noch einen Sinn und Lebensmut gegeben hat. Dieses bisschen Lebensglück wollen Sie diesen armen älteren Menschen durch Ihre unsoziale Hundesteuererhöhung auch noch nehmen! Sagen Sie einmal, schämen Sie sich eigentlich nicht?

Ihre unsoziale Haushaltskonsolidierung ist eine Schande sondergleichen auf Kosten von vielen älteren und hilflosen Menschen. Sie nehmen durch Ihre rücksichtslose Politik vielen Menschen, die sich diese Steuererhöhung eben nicht leisten können – und das sind nicht wenige, gerade im Land Bremen – das Treueste, das Liebste und vielleicht noch das Einzige, was sie in ihrem Leben haben, niederträchtig weg! Eine solche Schande, eine solche Schmutzigkeit macht die Deutsche Volksunion nicht mit!

Meine Damen und Herren, der Hund ist der treueste Freund und Helfer des Menschen. Er ist unbezahlbar und von unschätzbarem Wert. Darum darf dieser treue Lebensbegleiter durch Ihre verfehlte Politik selbst nicht unbezahlbar werden. Also, verzichten Sie im Rahmen Ihrer Haushaltskonsolidierung auf diese ungerechte Hundesteuererhöhung! Es ist im Interesse und zum Wohle vieler Bürgerinnen und Bürger. Überdenken Sie noch einmal einige Punkte Ihrer Haushaltskonsolidierung! Ich melde mich gleich noch einmal zu Wort.

(Unruhe)

Darauf können Sie sich schon jetzt freuen!

(Glocke)

Herr Abgeordneter Tittmann, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie mit diesem Redebeitrag Ihre Redezeit ausgeschöpft haben.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Da habt ihr ja Glück gehabt!)

Meine Damen und Herren, als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Äußerungen meines Vorredners,

die durch vollständige Unkenntnis, die übliche Polemik und auch dadurch gekennzeichnet sind, dass sie völlig neben der Sache liegen, möchte ich mich jetzt nicht weiter äußern,

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

dafür ist mir nämlich meine knappe Redezeit zu schade! Nur soviel: Das Stichwort Hundesteuer ist gestern gar nicht beraten worden. Ihre Echauffierung dazu ist also völlig daneben.

Wir beraten heute in zweiter Lesung einen Doppelhaushalt, der eigentlich nicht verabschiedet werden kann. Eine seriöse Haushaltsberatung hat es nämlich nicht gegeben. Das ist durch die Berichterstattung von Frau Linnert auch deutlich geworden. Nicht nur, dass die parlamentarische Haushaltsberatung verspätet begann, die Beratungen des Parlaments stützten sich auch auf Vorlagen, die unvollständig und völlig unübersichtlich waren und die sich im Laufe der Beratungen zudem noch umfangreich durch nachgeschobene Änderungen und Ergänzungen des Senats änderten. Eigentlich hätte der Haushalts- und Finanzausschuss die Haushaltsberatungen unterbrechen müssen, um dem Senat Gelegenheit zu geben, in Ruhe und Sorgfalt ein aktuelles, vollständiges und in sich konsistentes Paket an Haushaltsunterlagen zu erarbeiten und dem Parlament zur Beratung vorzulegen. Insofern kann ich dem Antrag der Grünen, was diese Kritik anbetrifft, voll zustimmen.

Verantwortlich für das Beratungsdesaster sind der Senat und die ihn tragenden Fraktionen. Beide haben es nicht geschafft, den Koalitionsbeschlüssen des letzten Jahres die notwendigen Klärungen und Schlussfolgerungen für die beiden anstehenden Haushalte und die mittelfristige Finanzplanung folgen zu lassen. Der Verwaltung, speziell der Bürgerschafts- und der Finanzverwaltung, darf man dabei keinen Vorwurf machen. Sie hat versucht, den Murks des Senats und der beiden Koalitionäre in verwertbare Unterlagen umzusetzen.

Nach dem geltenden Haushaltsrecht liegt den Haushaltsplänen eine jeweils fünfjährige mittelfristige Finanzplanung zugrunde, wobei das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr ist. Für den Haushalt 2006 wäre das eine Planung für die Jahre 2005 bis 2009, für den Haushalt 2007 für die Jahre 2006 bis 2010. Uns liegt aber nur ein so genannter Finanzrahmen für die Jahre 2005 bis 2009 vor, bei dem man sich fragen muss, ob er die gesetzlichen Anforderungen für eine ordentliche Finanzplanung erfüllt. Ich habe da erhebliche Zweifel. Zumindest hätte man der Planung statt eines allgemeinen Finanzrahmens für die Investitionen eine vollständige und aktuelle Investitionsliste beifügen und die Planung auch auf das Jahr 2010 erstrecken müssen. Es reicht nicht aus, wenn im Haushalts- und Finanzausschuss zeitlich unbestimmt für das Jahr 2007 – wann genau eigentlich? –

eine dann hoffentlich richtige mittelfristige Finanzplanung versprochen wird.

Der uns vorgelegte Finanzrahmen ist auch unvollständig. Es fehlen die außerhaushaltsmäßigen Finanzierungen und Kreditaufnahmen, Stichworte hier: Gesellschaften und Sondervermögen. Es fehlen die Pensionslasten, und die steigenden Zinslasten werden, da man sich auf einen Primärhaushalt ohne die Zinsbelastungen konzentriert, nicht weiter erläutert. Ich halte das vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Finanzrahmen 2005 bis 2009 auch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde, für äußerst problematisch.

Den Haushaltsplänen liegt üblicherweise das geltende Recht zugrunde. Dies verlangt das Haushaltsrecht. Zum geltenden Recht kann auch das Recht gehören, das im Zusammenhang mit dem Haushalt geändert oder neu geschaffen werden soll, zum Beispiel in Sachen Hundesteuer – gestern allerdings, wie ich gehört habe, nicht beschlossen –, Zweitwohnungsteuer und Vergnügungssteuer. Die Vergnügungssteuererhöhung soll heute angeblich, sie steht zwar auf der Tagesordnung, wie ich gehört habe, wohl auch nicht beschlossen werden.

Das gilt selbstverständlich auch für das Recht, das für die Bezahlung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gilt. Dem uns vorgelegten Zahlenwerk zum Haushalt wurde hier allerdings nicht das geltende Recht, sondern die Wunschvorstellung des Senats zugrunde gelegt, Stichwort Solidarpakt. Das wäre nicht zu beanstanden, wenn sich die notwendigen Rechtsänderungen auch so ergeben würden.

Im Tarifbereich hat es inzwischen eine Einigung gegeben, die nicht so ausgegangen ist, wie es sich der Senat gewünscht hat. Es wird teurer für Bremen, sehr viel teurer. 2006 sollen es etwa 9,7 Millionen Euro mehr sein als geplant, 2007 gute elf Millionen Euro mehr. In den Jahren 2008 und 2009 gibt es weitere horrende Steigerungen. Man hofft, die Steigerungen 2006 und 2007, also in dem Doppelhaushalt, den wir heute zu beschließen haben, beim Haushaltsvollzug realisieren zu können. Angesichts der übrigen Haushaltsrisiken, die es gibt und die nicht zu bestreiten sind – ich nenne nur die Minderausgaben, die eingeplant sind und noch erwirtschaftet werden müssen, oder die steigenden Zinskosten – ein sehr, sehr gewagtes Unterfangen.

Ein besonderes Kapitel ist das, was im Beamtenund Ruhestandsbereich abgelaufen ist. Im Haushalt wurde für diesen Bereich eine jährliche Ersparnis von etwa 35 Millionen Euro eingerechnet. Bis gestern aber war unklar, ob die Senatsvorgaben, die ja auf Koalitionsbeschlüssen basieren, überhaupt realisiert werden. Die dazu notwendige Gesetzesänderung wurde von der CDU blockiert. Seit gestern wissen wir, wie es in Sachen Weihnachtsgeld für Beamte und Versorgungsempfänger weitergehen soll. Es bleibt, wie es ist.

Damit klafft im Haushalt 2006 ein zusätzliches Loch von etwa 35 Millionen Euro, das im Haushaltsvollzug nicht abgedeckt werden kann. Es ist ein einziges Trauerspiel, was Senat und Koalition hier abgeliefert haben, ein Trauerspiel zudem, das die Ernsthaftigkeit der bremischen Sparanstrengungen in der Öffentlichkeit und auch in Karlsruhe erheblich beeinträchtigt. Ich verweise im Übrigen auf die Protokollerklärung, die der Finanzsenator gestern im Haushaltsausschuss abgegeben hat, bei der er auf dieses spezielle Problem aufmerksam gemacht hat. Sie ist zumindest den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, also auch mir, eben gerade vorgelegt worden.

Ein weiteres Stichwort: Vergnügungssteuergesetz! Wenn es heute nicht behandelt wird, fehlen im Haushalt die für das kommende Jahr 2007 eingeplanten 1,5 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen. Auch dies ist ein Loch, das man sehenden Auges offensichtlich in Kauf nimmt.

Die Haushaltsentwürfe für die Jahre 2006/2007 sind von vornherein verfassungswidrig angelegt. Selbst ein ausgeglichener Primärsaldo, bei dem ja die Zinszahlungen ausgeblendet sind, wird in den beiden Haushaltsjahren nicht erreicht. Erst im Jahr 2009 soll nach den Planungen ein ausgeglichener Primärsaldo erreicht werden. Das wäre dann aber immer noch nicht verfassungskonform. Ein verfassungskonformer Haushalt wird erst für das Jahr 2012 angestrebt, und zwar auch nur unter der Voraussetzung, dass Bremen mit seiner Klage in Karlsruhe Erfolg hat. Die Prinzipien Hoffnung und Wunschdenken sind also weiterhin Maßstab und Leitlinie der bremischen Haushalts- und Finanzpolitik.

Verfassungswidrige Haushalte dürfen nach unserer Landesverfassung eigentlich nicht verabschiedet werden, trotzdem geschieht dies heute. Man behilft sich mit einer rechtlichen Krücke, die verfassungsrechtlich hoch problematisch ist. Man stützt sich nämlich auf zwei Urteile von Staatsgerichtshöfen anderer Länder, die unter ganz besonderen Kautelen die Verabschiedung verfassungswidriger Haushalte in ihren jeweiligen Bundesländern zugelassen haben. Ich fasse einmal kurz zusammen, was in einer solchen Situation danach eigentlich zulässig ist: Es dürfen nur gesetzlich geforderte Ausgaben getätigt werden. Es dürfen nur Ausgaben getätigt werden, die zur Erfüllung vertraglicher Pflichten notwendig sind. Es dürfen nur Ausgaben getätigt werden, die nachweisbar die extreme Haushaltsnotlage beseitigen helfen. Zudem müssen alle vorhandenen ordentlichen Einnahmequellen ausgeschöpft werden.

Zur Umsetzung dieser Anforderungen wurden die Ausgabe- und Einnahmepositionen des Haushalts einer besonderen Prüfung unterzogen, das Ergebnis wurde in einem Papier namens „Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben und der Ausschöpfung von Einnahmequellen im Zusammenhang mit der Überschreitung der Kreditobergrenze nach Artikel

131 a Landesverfassung“ niedergelegt. Schaut man sich dieses Papier näher an, dann stellt man fest, dass es sich wohl nur um eine zusätzliche bürokratische Fleißübung handelt, aber nicht um den ernsthaften Versuch, alle Ausgabepositionen zu hinterfragen und unter Umständen in Frage zu stellen.