Der Herr Senator hat ja seine Rede zwischenzeitlich noch zwei Minuten fortgeführt. Ich komme noch einmal auf zwei Minuten vorher zurück. Herr Senator, meine Frage bezog sich auf die personelle und die räumliche Ausstattung für die Zeit der Doppeljahrgänge 2009 bis 2012. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass trotz offensichtlicher Planungen und anscheinend Lösungen in Ihrer Behörde das noch nicht an die Schulen kommuniziert worden ist, weil die Schulen und die Schulleitungen bisher offenbar nicht wissen, wie diese Lösungen aussehen sollen, und würden Sie daher bitte unseren Wunsch mit in Ihre Behörde nehmen, dass hier die Kommunikation zu den Schulen, die das ja direkt angeht, dann in Zukunft bitte verbessert wird?
Erstens nehme ich das zur Kenntnis und werde selbstverständlich in dem hervorragenden Dialog, in dem ich mit den Schulen kommuniziere, darauf hinweisen, dass wir in drei Jahren den ersten deutlicheren Zuwachs an Schülerinnen und Schülern – die kommen ja und wachsen hoch – haben werden. Ich bin eigentlich relativ sicher, Herr Rohmeyer: Eigentlich bedarf es dieser Information nicht, weil die Schulleiter in Bremen eigentlich ganz clever sind. Sie wissen, dass diese Schüler kommen, und sie werden darauf vorbereitet sein. Wir haben drei Jahre Zeit, das umzusetzen, und ich sage Ihnen zu, ich werde die Deputation, wie Frau Stahmann das ja eben auch beschrieben hat, zeitgerecht über jeweils alle Schritte informieren und nicht nur über das Personelle und das Räumliche, sondern, was viel wichtiger ist, über das Inhaltliche entsprechend informieren. Das werde ich so, wie es vorgesehen ist, in der Deputation auch machen. Insofern nehme ich das zur Kenntnis.
Ich will Ihnen aber noch einen allerletzten Gedanken vortragen, meine Damen und Herren! Ich habe das vorhin unter der Überschrift genannt, Ganztagsschule wirklich als Chance zu begreifen. Das ist et
was ganz Positives, das wir den Schulen damit auf den Weg geben. Wir werden den Schulalltag rhythmisieren können, und es wird nicht alles von Beginn an perfekt sein, sondern dann werden wir uns ähnlich, wie es an der Gesamtschule Mitte war, Schritt für Schritt verbessern, bis wir dann eines Tages, hoffentlich in vielleicht fünf oder zehn Jahren, an allen Schulen die entsprechenden Einrichtungen haben, dass es einen rhythmisierten Ablauf gibt, dass unsere Jugendlichen und unsere Kinder schneller zu ihren Abschlüssen kommen, und vor allen Dingen, was für mich noch viel wichtiger ist als das Schnellere, ist es auch wichtig, dass wir bessere Schulabschlüsse bekommen, dass wir nicht auf zehn Prozent, wie es deutschlandweit so ist – in Bremen sind wir bei 9,6 Prozent – Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss kommen. Wir müssen versuchen, möglichst alle Kinder zum Schulabschluss zu bringen oder so, wie es in Finnland ist – drei bis vier Prozent schaffen es auch in Finnland nicht –, aber das muss unser Ziel sein, finnische Ergebnisse zu bekommen, um mehr Kindern eine Chance für das Leben und für den Beruf zu geben. Da, meine Damen und Herren, ist die Ganztagsschule ein wichtiges Instrumentarium.
Ich denke in dem Zusammenhang auch daran, dass nicht alles mit schulischen und staatlichen Mitteln zu organisieren ist, sondern ich bin gerade im engen Dialog – Sie wissen, dass wir mit dem Landessportbund einen Vertrag gemacht haben –, dass wir die Ganztagsschule auch aus der Sicht der Sportvereine als eine Chance begreifen und nicht etwa befürchten, dass uns dann die Kinder aus den Sportvereinen genommen werden. Ich appelliere an meine Schulen, dass sie sich im Wahlpflichtbereich gegenüber den Sportvereinen öffnen und fragen: Warum können wir nicht, angerechnet auch als Schulzeit, die Übungsleiter in die Schulen nehmen und, wo das eben der Fall ist, vom Klassenzimmer in die Sporthalle gehen und dort im Rahmen von Wahlpflichtunterricht am Nachmittag als Arbeitsgemeinschaft eine Veranstaltung des örtlichen Sportvereins haben? Warum soll das nicht gehen?
Ich habe gerade auch sehr deutlich mit den Kirchen diskutiert, die befürchten, dass unsere Kinder nicht mehr in den Konfirmandenunterricht gehen können. Ich frage: Warum ist es nicht möglich, dass sich die Schulen dem Stadtteil und auch den Gemeinden öffnen und den Konfirmandenunterricht so organisieren, dass wir auch sagen, das muss dann nicht BGU sein? Den gibt es dann in den Jahrgängen sowieso nicht. Warum können wir dann nicht sagen, in diesen Stunden am Nachmittag können wir uns auch in Kooperation und Absprache mit den Gemeinden öffnen und somit wirklich das Beste daraus machen?
Insofern habe ich mir die Debatte etwas zweifelnd angehört. Ich finde, dass wir dort auf einem sehr guten Weg sind. Wir sind sehr gut aufgestellt, und wir haben sehr viel von dem umgesetzt, was wir machen wollten. Es wäre schöner, wenn wir noch mehr machen könnten, wenn wir es schneller machen könnten, aber wir werden – das darf ich, glaube ich, ganz deutlich für die große Koalition so sagen – diesen Weg unbedingt weiter beschreiten und auch die Hinweise auf Informationen weiter berücksichtigen. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksachen-Nummer 16/984, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.
Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 15. März 2006 (Drucksache 16/956)
Meine Damen und Herren, der Personalcontrollingbericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2004 vom 29. November 2005, Drucksachen-Nummer 16/814, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 52. Sitzung am 15. Dezember 2005 an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/956 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
haben schon befürchtet, dass uns noch weniger Zeit von den Bildungskolleginnen und -kollegen übrig gelassen würde, die hier ja schon ihre Wortgefechte ausgetragen haben. Nun zu einem anderen Thema: Der Personalcontrollingbericht zeigt uns, wieweit das Landesgleichstellungsgesetz im Bereich des Wirkungskreises des Landesgleichstellungsgesetzes umgesetzt worden ist. Dieser Bericht ist uns vom Senat das vierte Mal vorgelegt worden, sehr umfangreich, sehr zeitnah und vor allem sehr detailliert. Vergleichbare Berichte in anderen Bundesländern und anderen Städten zeigen uns, dass sich Bremen mit diesem Bericht in der Spitzengruppe wiederfindet.
Unser Dank gilt vor allen Dingen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der Erstellung dieses Berichts beteiligt waren. Herr Senator, ich darf Sie bitten, diesen Dank an die Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Haus weiterzuleiten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Bericht des Senats und den Bericht des Gleichstellungsausschusses vorliegen, so dass ich mich hier als Berichterstatterin auf einige wesentliche Punkte in unserer Ausschussdiskussion beschränken werde.
Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Land Bremen nach wie vor eine Reihe von Dienststellen, öffentlichen Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts ohne Frauenförderpläne arbeitet. Merkwürdig erscheinen uns zumindest einige der Begründungen für das Fehlen von Frauenförderplänen. Der lapidare Satz: „Es wurden keine Frauenförderpläne erstellt“ erscheint uns als Begründung für eben diese Tatsache ebenso zweifelhaft wie der Hinweis „geringer Personalbestand“ oder „hoher Frauenanteil“, und das in Einrichtungen mit einem deutlichen Übergewicht von männlichen Beschäftigten, und das vor allem in gehobenen Einkommensgruppen!
Uns ist aufgefallen, dass nicht in allen Dienststellen, Anstalten und Unternehmen der Pflicht zur Aufstellung von Frauenförderplänen nachgekommen wird. Welche Konsequenzen haben die Verantwortlichen eigentlich zu tragen? Das war auch unsere Frage. Darüber haben wir im Bericht nichts gelesen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Herr Senator, uns gleich zu erläutern, welchen Stellenwert die Frauenförderpläne für Sie haben und wie Sie die Frauenförderpläne als ein Instrument der Personalentwicklung unter Gleichstellungs- und genderpolitischen Aspekten bewerten! Für uns ist es selbstverständlich, dass Frauenförderpläne im gesamten Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes flächendeckend vorzulegen sind.
Dann möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der schon bei der letzten Diskussion um den Bericht eine Rolle gespielt hat: Warum werden in dem Personalcontrollingbericht zwei Wirtschaftsunternehmen mit bremischer Minderheitsbeteiligung wie zum Beispiel die Bremer Landesbank mit einbezogen, nicht aber Gesellschaften des Konzerns Bremen wie die Krankenhäuser der Gesundheit Nord?
Genau dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der wunde Punkt der Berichterstattung. Durch Umstrukturierungen und Ausgliederungen fallen immer weniger Dienststellen und Unternehmen in den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes und werden folglich auch nicht mehr in die Berichterstattung mit einbezogen.
Wir haben vernommen, dass der Senat in Kürze ein verbessertes Beteiligungsmanagement vorlegen wird. Für uns ist selbstverständlich, dass auch Kriterien nach dem Landesgleichstellungsgesetz fester Bestandteil sein werden. Die Höhe der Geschäftsführergehälter zu erfahren, ist aus Gründen der Transparenz schon richtig. Uns ist es aber ebenso wichtig zu erfahren, was der Senat unternimmt, um auch Frauen die Möglichkeit einzuräumen, Geschäftsführerinnen zu werden.
Ein anderer Punkt ist uns noch in der Diskussion aufgefallen. Vereinzelt wurde kritisiert, warum der Personalcontrollingbericht denn alle zwei Jahre vorgelegt werden müsse, dies sei doch viel zu aufwendig. Darauf können wir nur antworten, dass eine kontinuierliche Datenerfassung wesentlich billiger und leichter ist als eine komplexe Datenerfassung in größeren Abständen. Die Analyse der Daten zeigt uns allen doch ganz deutlich, dass wir noch einige Baustellen der Gleichstellungspolitik zu bearbeiten haben, und deren Baufortschritt ist nur dann zu kontrollieren, wenn es eine kontinuierliche, umfangreiche Berichterstattung gibt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2005 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zur Beratung und Berichterstattung an den Gleichstellungsausschuss überwiesen. Beraten hat der Ausschuss den Bericht am 11. Januar, am 8. Februar und am 15. März 2006. Sie sehen also, meine Damen und
Herren, der Personalcontrollingbericht ist sehr umfassend und eine wirkliche Hilfe zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes.
Ein Controllingbericht besteht fast nur aus Zahlen, aber ich kann Ihnen versichern, es sind sehr interessante Zahlen. Ich mache es auch relativ kurz, dank dem fortgeschrittenen Termin heute. Durch Ausgliederung und Personaleinsparung im öffentlichen Dienst sinkt der Personalbestand, für den das Landesgleichstellungsgesetz gilt. In den Jahren 2002 bis 2004 sank der Personalbestand von 45 550 auf 37 569 Personen. Der Frauenanteil im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes beträgt 53,1 Prozent. Erfreulich ist, dass eine allmähliche Strukturveränderung bei der Feuerwehr, der Polizei und beim Strafvollzug im Hinblick auf die Frauenanteile in höheren Laufbahngruppen zu verzeichnen ist, gestiegen nämlich mit 46 Prozent. Im mittleren Dienst lag die Quote bei 48 Prozent, im gehobenen Dienst bei 50 Prozent und im höheren Dienst bei 34 Prozent.
Zu erwähnen ist noch, dass der Frauenanteil bei den Stellenbesetzungen 2004 bei 53 Prozent lag und somit den Frauenanteil an den Bewerbungsverfahren überstieg. 2004 wurden 937 Auszubildende eingestellt, von denen 60 Prozent weiblich sind. Auch hat sich die Zahl der Dienststellen, die durch eine Frauenbeauftragte betreut werden, seit 1995 kontinuierlich erhöht. Lag der Anteil 1998 noch bei 52 Prozent, ist er im Jahr 2004 auf 79 Prozent gestiegen.
Meine Damen und Herren, leider gibt es aber in vielen Bereichen der bremischen Verwaltung immer noch keine Frauenförderpläne. Hieran müssen wir noch ganz kräftig arbeiten! Durch die Umstrukturierung der sonstigen nicht landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen sowie der Gerichte des Landes Bremen und die Zusammenlegung von Ämtern gibt es statt 134 Dienststellen im Jahr 2002 nunmehr 120 Dienststellen, über die berichtet wird. Der Personalbestand wurde somit um etwa 8000 Personen reduziert. Beim technischen Personal müssen noch gezielte Maßnahmen zur Frauenförderung ergriffen werden.
Mit 54 Prozent sind mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit beschäftigt, wohingegen das nur auf 16 Prozent der Männer zutrifft. Auch hieran müssen wir noch arbeiten. Das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor ein Problem der Mütter. Vielleicht schaffen wir es ja auch noch, den einen oder anderen Vater davon zu überzeugen, auch in Teilzeit zu gehen, solange die Kinder Betreuung brauchen.
Meine Damen und Herren, Bremerhaven: In Bremerhaven ist rund die Hälfte aller Beschäftigten weiblich. In allen Bereichen sind die Frauenanteile von 2002 bis 2004 um ein bis zwei Prozentpunkte gestiegen. In den Personalgruppen mit den geringen Frauenanteilen kam es beim Forschungspersonal zu einem Anstieg von fünf Prozent. Das liegt in Bremerhaven nicht zuletzt auch am AWI. 2004 stiegen 244 Beschäftigte in eine höhere Laufbahngruppe auf, 46,3 Prozent davon waren Frauen. Im mittleren Dienst lag die Quote bei 48 Prozent, 50 Prozent im gehobenen und 34 Prozent im höheren Dienst. Schauen wir uns die Stellenbesetzungen an, so fällt auf, dass die Frauenanteile an den Stellenbesetzungen in fast allen Bereichen höher waren als die Frauenanteile am Personalbestand. Interessant ist auch, dass von 676 Einstellungen insgesamt 498 befristete Beschäftigungsverhältnisse waren, und davon betreffen 66 Prozent Frauen. Kommen wir zu den Ausbildungsberufen! Die Frauenquote bei den Ausbildungsberufen war sehr hoch. Besonders viele Einstellungen gab es zum Beispiel bei den Referendaren für das Lehramt an öffentlichen Schulen, nämlich 199 Auszubildende, davon waren 67 Prozent weiblich. Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die Frauenanteile in den Altersgruppen zu sprechen kommen. Die Altersstruktur ist relativ ausgeglichen mit 55,2 Prozent bei den unter 35-jährigen Frauen, mit 53,7 Prozent bei den 35- bis 55-jährigen Frauen und mit 42,9 Prozent bei den über 55-jährigen Frauen. Abschließend möchte ich noch sagen, dass der Personalcontrollingbericht sehr umfassend und für die frauenpolitische Arbeit eine große Hilfe ist. – Vielen Dank!