Zählt man die anderen Arten unstreitiger Erledigungen hinzu wie etwa Klagerücknahmen oder Anerkenntnisse, die auch oft auf streitschlichtendem Wirken unserer Gerichte beruhen, dann bleiben in Bremen nur 15,7 Prozent der Zivilverfahren, die durch streitiges Urteil erledigt werden. Im Bundesdurchschnitt liegt diese Quote bei 23,9 Prozent, und damit ist in keinem anderen Land dieser Anteil geringer als in Bremen.
Ähnlich ist die Lage beim Landgericht in Bremen. Von den erstinstanzlichen Zivilverfahren wurden im Jahr 2003 22,3 Prozent durch Vergleich erledigt. Im Bundesdurchschnitt lag die Quote bei 21,1 Prozent, und die Quote der durch streitiges Urteil erledigten Verfahren lag bei 20,4 Prozent, der Bundesdurchschnitt bei 24 Prozent. Ich denke, man kann anhand dieser Zahlen sagen, dass die streitschlichtende Kom
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Köhler, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie wird bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der Testregion Bremen die Begleitung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz sichergestellt?
Zweitens: Gibt es für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte projektbezogene Mittel, und ist eine Refinanzierung der Personalkosten beim Landesbeauftragten für den Datenschutz möglich?
Zu Frage eins: Die Notwendigkeit der Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Erprobung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist mit Blick auf die Qualität und Quantität der datenschutzrechtlichen und -technischen Fragen unstrittig. Demgemäß wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz seitens des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales frühzeitig über die Bewerbung Bremens als Testregion informiert und nach der Auswahl Bremens um Begleitung des Vorhabens gebeten. In der Folge wurden zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Arbeitsgemeinschaft der Selbstverwaltung als Träger des Vorhabens erste Kontakte geknüpft, um den datenschutzrechtlichen und -technischen Beratungsbedarf zu klären.
Zu Frage zwei: Das Projekt finanziert sich aus Mitteln der Projektpartner aus der Selbstverwaltung vor Ort und aus Mitteln der gematik mbH, einer Gesellschaft der Selbstverwaltung, die auf Bundesebene das Projekt „Testregion“ umsetzen wird. Eine Refinanzierung der Personalkosten beim Landesbeauftragten für den Datenschutz aus dem Projektbudget ist,
Wie wird denn in anderen Testregionen sichergestellt, dass der Datenschutz da so berücksichtigt wird, wie es nötig ist?
Ich gehe davon aus, dass die anderen Testregionen genauso vorgehen, wie wir hier in Bremen vorgegangen sind. Wir haben, das hatte ich Ihnen ja vorgetragen, sehr frühzeitig mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Kontakt aufgenommen. Wir haben mittlerweile auch eine erste konkrete Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorliegen. Es ist sichergestellt, dass eine Mitarbeiterin des Landesbeauftragten in der Arbeitsgemeinschaft Mitglied ist, in der sich alle Testregionen und der Bund zusammenfinden, also überregional. Es ist auch verabredet, dass die Mitarbeiterin des Landesbeauftragten demnächst in unsere Bremer Projektsitzung gehen wird. Wir legen Wert auf eine sehr enge Begleitung durch den Datenschutz. Ich gehe davon aus, und so ist es auch verabredet und so legt auch der Bund großen Wert darauf, dass der Datenschutz von Anfang bis zum Ende der Testphase sehr eng dabei ist.
Ist es nicht so, dass in anderen Ländern einfach auch freie Kapazitäten bei dem jeweiligen Landesbeauftragten bestehen, um bestimmte Großprojekte dann auch zusätzlich übernehmen zu können? Ist es nicht so, dass es in Bremen wegen der extrem knappen Personalausstattung so nicht möglich ist und dass man dann, wenn man zusätzliche Projekte macht, die einen riesigen Aufwand bedeuten, auch zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen muss, zumindest vorübergehend, solange dieses Projekt läuft?
Ich habe vorgetragen, dass es sowohl in Bremen als auch in den anderen Bundesländern, die Testregionen sind, keine gesonderten Projektmittel gibt. Das ist keine Bremer Spezialität, sondern es ist insgesamt so angelegt. Wir haben uns auch noch einmal erkundigt. Sowohl auf der Bundesebene als auch auf der Landesebene der beteiligten Regionen gibt es keine gesonderten Projektmittel für
Hält der Senat das Projekt dann für durchführbar mit den derzeitigen Mitteln, die beim Landesbeauftragten für den Datenschutz dafür zur Verfügung stehen?
Das sehe ich so! Ich habe mich auch persönlich noch einmal mit dem Landesbeauftragten darüber unterhalten. Er schätzt es mittlerweile auch so ein. Dadurch, dass wir auch über die Mitarbeiterin des Landesbeauftragten in der überregionalen Arbeitsgruppe vertreten sind, ist gewährleistet, dass in Bremen der Datenschutz genauso ernst genommen wird wie in allen anderen Testregionen. Darauf legt der Bund auch sehr großen Wert, dass gerade dieser Aspekt besonders in den Vordergrund gestellt wird, denn die Akzeptanz der Gesundheitskarte hängt natürlich ganz entscheidend davon ab, dass die Datenschutzgesichtspunkte gewährleistet sind. Insofern bin ich mir sicher, dass wir es hier mit den hervorragenden Mitarbeitern auch des Datenschutzes hinbekommen.
Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „EUFernsehrichtlinie, Schleichwerbung ohne Ende“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat die von der EUKommission beschlossene Fernsehrichtlinie, die eine weitgehende Zulassung von Product Placement vorsieht?
Zweitens: Wie bewertet der Senat Aussagen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mittelfristig ohne Werbung auskommen soll?
Zu Frage eins: Der Senat bewertet den Entwurf der EU-Fernsehrichtlinie im Grundsatz als erforderliche
Anpassung des europäischen Regelwerks für den Bereich der audiovisuellen Medien. Bei qualitativen und quantitativen Werberegelungen, zu denen auch Fragen des Product Placements gehören, steht nach Ansicht des Senats im Vordergrund, am Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm festzuhalten. Soweit es zu einer Erlaubnis von Produktplatzierungen kommen sollte, sieht der Senat die Erforderlichkeit, eine Irreführung von Verbrauchern durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass beispielsweise Ratgeberund Kindersendungen in jedem Fall von den Möglichkeiten von Produktplatzierung ausgenommen werden. Die Debatten um eine konkrete Ausgestaltung der Regelungen laufen derzeit noch in einer ersten Abstimmung der Länder. Eine gemeinsame Position wird sich an den genannten Kriterien messen lassen müssen. Zu Frage zwei: Die Revision der Fernsehrichtlinie hat auf die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Werbung keinen Bezug. Nach Ansicht des Senats muss die aktuelle Debatte über Werbebeschränkungen oder einen Verzicht auf Werbung beziehungsweise Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Bewusstsein geführt werden, dass Mindereinnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten in vollem Umfang durch eine entsprechende Anpassung der Rundfunkgebühren kompensiert werden müssten. Da nach aktuellen Berechungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der völlige Verzicht auf Werbung und Sponsoring zu einer Gebührenanpassung von 1,42 Euro monatlich führen würde, hält der Senat diesen Schritt für derzeit nicht verfolgenswert. Ob es gegebenenfalls zu Einschränkungen der heutigen Werbe- und Sponsoringregelungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommen wird, ist der weiteren Debatte vorbehalten. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Bürgermeister, wie bewerten Sie die Bestrebungen der EU-Kommission, die Werberegelungen so zu lockern, dass Werbung zwölf Minuten lang frei gesendet werden kann und Werbespots beliebig platziert werden können? Das könnten sich die Veranstalter nach den Plänen der Kommission ja aussuchen. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang dann auch die Bestrebungen der Kommission, dass auch Nachrichtensendungen, die kürzer als 35 Minuten sind, künftig von Werbung unterbrochen werden dürfen?
merk angesichts Ihrer Frage nicht bezogen, sondern auf die Fragen des Product Placements in erster Linie. Darüber habe ich Auskunft gegeben, und deswegen kann ich zu den anderen Fragen an dieser Stelle, jedenfalls für den Senat, nichts sagen.
Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, was in der Antwort bereits zum Ausdruck gekommen ist, dass wir uns in der Phase befinden, dass es den Entwurf einer EU-Fernsehrichtlinie gibt, dass der Bundesrat dazu Stellung nehmen wird – vermutlich im Bundesratsplenum am 10. März – und sich der Entwurf einer solchen Stellungnahme des Bundesrats derzeit in Bearbeitung befindet. In dem, was der Kern Ihrer Frage war, nämlich die Frage der Werberegelungen, werden sich die Länder in dieser Stellungnahme des Bundesrats, so sie denn auch vom Entwurf in die Realität kommt, für die Beibehaltung der Trennung von Werbung und Programm, Verbot von Schleichwerbung und so weiter aussprechen und Nachbesserung bei der Legalisierung von Produktplatzierungen verlangen.
Sehen Sie mir nach, dass wir die Fragen, die Sie jetzt noch nachgeschoben haben, eben dann vielleicht auch nachschieben und gemeinsam besprechen müssten.
Herr Bürgermeister, Sie haben in der Beantwortung zu Frage zwei gesagt, dass Sie keinen direkten Zusammenhang mit der Frage eins hat. Ich gehe davon aus, dass Frau Stahmann mit ihrer Frage auf den 15. KEF-Bericht abgehoben hat, wo es um Sponsoring und Werbung geht. Meine Frage ist daher: Sind Ihnen Zahlen bekannt, welche Auswirkungen es haben würde, wenn öffentlich-rechtliches Sponsoring und Werbung wegfallen würden, speziell für Radio Bremen? Wie weit wäre Radio Bremen betroffen? Liegen Ihnen da Zahlen vor, Herr Bürgermeister?
Die Frage des Verzichts auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat mit europäischen Bestimmungen nichts zu tun, sondern nimmt Bezug auf eine Debatte, die zum Beispiel vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck auch geführt worden ist, der nämlich vorgeschlagen hat, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle doch gewissermaßen als Qualitätsnachweis und -zeichen – weil sich der eine oder andere von uns als Fernsehkonsument von Werbung durchaus genervt fühlt – auf Werbung und Sponsoring verzichten.
Ich habe durchaus Sympathie für diese Richtung, nur, man muss wissen, was es bedeutet. Das habe ich eben schon ausgeführt. Es würden dem öffentlichrechtlichen Rundfunk erhebliche Einnahmen verlo