Protocol of the Session on December 15, 2005

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraph 35 Absatz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des nichtständigen Ausschusses „Überprüfung einer Wahlrechtsnovellierung im Land Bremen“ Kenntnis.

Bremisches Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Dezember 2005 (Drucksache 16/820) 1. Lesung

Meine Damen und Herren, nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, bei diesem Gesetzesantrag auf eine Debatte zu verzichten.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, es ist Einigung da-rüber erzielt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Bremische Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren zur Beratung und Berichterstattung an die staatlichen Deputationen für Bau und Verkehr, federführend, und für Wirtschaft und Häfen zu überweisen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der genannten Überweisung des Bremischen Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienst

leistungszentren, Drucksache 16/820, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Land Bremen (KammerCard auch für Langzeitarbeitslose!)

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 14. Dezember 2005 (Drucksache 16/871) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Kastendiek.

Wir kommen zur ersten Lesung

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Schmidtmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute zum gemeinsamen An-trag von Grünen, SPD und CDU mit dem Titel „KammerCard auch für Langzeitarbeitslose!“. Ich freue mich, das ist mein erster Antrag, den ich hier durchbekommen habe, der auf unsere Initiative durchgekommen ist. Diesem Antrag gingen zwei Anträge voraus. Der erste wurde von uns am 30. September dieses Jahres eingereicht, und ein Änderungsantrag mit dem gleichlautenden Text wurde am 2. Dezember dieses Jahres eingereicht. Ich bezeichne das als einen kleinen Erfolg, nachdem ich vorgestern hier ja schwer abgewatscht worden bin.

(Abg. F o c k e [CDU]: Das war ja gar nicht so gemeint! – Heiterkeit)

Die KammerCard wird von der Arbeitnehmerkammer auf Antrag an ihre Mitglieder abgegeben. Mit diese Karte gibt es unter anderem eine Ermäßigung bei Kursen der Wirtschafts- und Sozialakademie. Hier kann man ein sehr gutes und umfangreiches Weiterbildungsprogramm wahrnehmen. Zweitens gibt es eine Ermäßigung bei Veranstaltungen der Arbeitnehmerkammer. Die Arbeitnehmerkammer macht sehr gute Veranstaltungen, die man besuchen kann. Auch hier gibt es eine Ermäßigung mit der KammerCard. Drittens, beim Abo der Deutschen Kammerphilharmonie kann man

tolle Konzerte hören zu ermäßigten Preisen, wenn man denn die KammerCard hat. Viertens gibt es noch eine Ermäßigung in der Kunsthalle. Hier locken wunderbare Ausstellungen und immer wieder Events wie jetzt die Monet-Ausstellung. Auch gibt es im Kino 46 eine Ermäßigung, wenn man die KammerCard besitzt. Also, rundum kann man sagen, man bekommt mit der KammerCard doch so ein paar kleine Schmankerl.

Kostenlos werden weiter abgegeben von der Arbeitnehmerkammer das Bremer Arbeitnehmermagazin und Broschüren und Faltblätter, die über diverse Veranstaltungen und Vorhaben oder über Arbeitslosigkeit, soziale Belange oder auch bestimmte Programme informieren.

Anmerken möchte ich auch, dass die Arbeitnehmerkammer eine hervorragende Arbeit macht, indem sie auch Berichte veröffentlicht. Hervorheben möchte ich da den Armutsbericht, der jedes Jahr von der Arbeitnehmerkammer herausgegeben wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wer kann die KammerCard auf Antrag bekommen? Alle Arbeitnehmer, die im Land Bremen tätig sind! Auch wenn die Anstellung in Bremen beendet ist, sind sie weiter Mitglied der Arbeitnehmerkammer. Hier setzt unser gemeinsamer Antrag an.

Wir sind angerufen worden von mehreren Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die jetzt durch die Umstellung, Herr Oppermann hat gesagt, durch den Paradigmenwechsel, der 2005 eingetreten ist, als das neue SGB II in Kraft getreten ist, die KammerCard nicht mehr beantragen konnten. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I bekommen, können sie nach wie vor beantragen, und Arbeitslosenhilfeempfänger haben sie auch bis zum 31. Dezember 2004 beantragen können beziehungsweise waren weiter berechtigt, sie zu bekommen. Das hatte sich allerdings jetzt geändert durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II. Hier war einfach ein kleiner Webfehler eingetreten, ein Webfehler, der in der Bundesgesetzgebung so nicht berücksichtigt werden konnte, weil er ein spezielles bremisches Problem ist.

Wir haben uns gedacht, wir starten die Initiative, um praktisch den alten Zustand wiederherzustellen, dass die Arbeitslosenhilfeempfänger, die jetzt im SGB II sind und Arbeitslosengeld II empfangen, weiter die KammerCard erhalten können. Es ist von diesem betreffenden Kreis so an uns herangetragen worden, und wir finden, das ist eine gute Idee. Die Kammer steht auch dahinter, und deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dieser Gesetzentwurf muss allerdings noch in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerkammer in der Arbeits- und Gesundheitsdeputation beraten werden, und er soll somit überwiesen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt kann ich es ganz kurz machen, weil alle wesentlichen Punkte gesagt sind. Ausgangspunkt ist in der Tat, dass der Bund bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht alle unsere bremischen Besonderheiten berücksichtigt hat. Das hatte eben zur Folge, dass Arbeitslosenhilfeempfänger, die zuvor das Recht hatten, die KammerCard auch zu erhalten und diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, nicht mehr berücksichtigt werden können. Das wiederum hat den Hintergrund, dass die Leistungen der Arbeitnehmerkammer nur für Arbeitnehmer zugänglich sind, und das wird durch diese neue Arbeitslosengeld-II-Regelung, wie sie bisher ist, eben teilweise erschwert.

Wir versuchen mit dem Gesetz, diesen alten Rechtszustand wiederherzustellen, weil wir es natürlich für richtig halten, dass Arbeitnehmer auch dann Arbeitnehmer sind, wenn sie vorübergehend arbeitslos sind, und dementsprechend auch als Mitglieder der Arbeitnehmerkammer behandelt werden müssen. Insofern haben wir diesen Antrag der Grünen gern unterstützt, und die Überweisung erfolgt vor allen Dingen deswegen, weil auch eine mündliche Anhörung der Arbeitnehmerkammer noch vorgesehen ist, die dann in der entsprechenden Deputation vorgenommen wird. – Soweit, ich danke Ihnen! Tschüs!

(Beifall bei der SPD – Heiterkeit)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Peters.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich kann mich recht kurz fassen. Wir von der CDU unterstützen selbstverständlich diese Initiative und diese Gesetzesänderung auch, weil sie wirklich sinnvoll ist. Es ist leider hier eine Bremer Sondersituation, deshalb ist es sicherlich in der Gesamtgesetzgebung so nicht vorgesehen gewesen. Das war sicherlich keine Böswilligkeit, aber die Arbeitnehmer, die ihr Leben lang ihren Beitrag an diese Kammer bezahlt haben ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und dann, häufig ja auch unverschuldet, im Alter in die Arbeitslosigkeit kommen und Arbeitslosengeld-II-Empfänger geworden sind, sollen nicht dafür bestraft werden, dass nun eben diese Änderung seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt. Gerade die Menschen, die aus dem Arbeitsleben kommen, sollen auch dann die Möglichkeit erhalten, weiterhin die Angebote dieser KammerCard zu nutzen.

Wir halten das für richtig. Wir unterstützen das und werden dem auch zustimmen. Wir stimmen natürlich auch der Überweisung in die Arbeits- und Gesundheitsdeputation zu, weil es eben auch formal richtig gemacht werden muss. Es soll ja nicht bei so einem gut gemeinten Akt am Ende an Formalitäten scheitern, so dass wir dann noch einmal darüber reden müssen. Ich glaube, es ist sinnvoll. Es soll diesen Menschen zugänglich gemacht werden. Das Kammergesetz lässt es ja auch zu und gibt es her, deshalb unterstützen wird das und werden dem dann auch zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, im Hinblick darauf, dass die Kammer gemäß Paragraph 3 des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Land Bremen in Verbindung mit Paragraph 2 des Gesetzes betreffend die Anhörung der Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft durch die Bremische Bürgerschaft ein Anhörungsrecht hat, ist interfraktionell vereinbart, bei diesem Gesetzesantrag die erste Lesung zu unterbrechen und den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Land Bremen mit der Drucksachen-Nummer 16/871, Neufassung der Drucksache 16/766, zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?