Protocol of the Session on December 14, 2005

Genau deswegen wollen wir ja einmal vergleichsweise sehen, wie andere Bundesländer damit umgehen, um auch festzustellen, ob es da Parallelen oder Abweichungen gibt. Dann werden wir gegebenenfalls auch in der IMK, da ist das ja auch ein Thema, darüber zu reden haben, ob es einheitliche Maßstäbe aller Bundesländer zur Frage der Begutachtung geben soll. Alles das sind Fragen, die noch völlig offen sind.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ist sichergestellt, dass diejenigen, die reiseunfähig geschrieben worden sind, nach einer bestimmten Zeit auch auf Reiseunfähigkeit überprüft werden?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Das ist sichergestellt. Nach meiner Kenntnis beinhaltet die Entscheidung der Ausländerbehörde in diesen Fällen immer eine befristete Duldung für die Dauer der attestierten und nachgewiesenen Abschiebehindernisse, und dann erfolgt eine erneute Vorstellung und Untersuchung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Hochwasserschutz im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Imhoff, Focke, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchem Umfang und in welcher Länge sind Weserdeiche, Deiche der Nebenflüsse und Sperranlagen im Land Bremen seit dem Jahr 2000 erhöht, saniert oder neu angelegt worden?

Zweitens: Auf welcher Länge innerhalb Bremens sind Deichverteidigungswege entlang der Weser seit dem Jahr 2000 saniert beziehungsweise neu angelegt worden?

Drittens: Welche finanziellen Mittel sind in den letzten fünf Jahren für den Hochwasserschutz ausgegeben worden, und wie ist der aktuelle Umsetzungszustand für die nächsten zwei Jahre?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Zeitraum 2000 bis 2005 wurden im Bereich der Stadt Bremen am rechten Weserufer folgende Maßnahmen durchgeführt: Im Jahr 2000 wurde auf einer Länge von 1200 Metern eine Deichabflachung an der „Gemeinschaftsweide“ im Werderland vorgenommen. Im Bereich des ehemaligen Grundstücks Niederbüren 9 wurde der Deich auf einer Länge von 250 Metern rückverlegt und eine Spundwand von 700 Quadratmetern eingebaut. Außerdem wurde die Deichlinie am Europahafen neu angelegt und 1000 Meter Spundwand eingebaut. 2001 wurden eine Spundwand und drei Deichscharte in Niederbüren konserviert.

Im Jahr 2004 wurde der Deich in Hemelingen auf einer Länge von 400 Metern verstärkt und eine Abdämmvorrichtung und Teilsanierung der Stemmtore am „Vierstückensiel“ im Werderland hergestellt. 2005 wurde der Deich in Hemelingen auf einer Länge von 700 Metern verstärkt. In den Jahren 2002 bis 2005 wurden verschiedene Investitionsmaßnahmen am Lesumsperrwerk durchgeführt. In der Stadt Bremen waren am linken Weserufer keine Erhöhungen und grundlegende Sanierungen von Deichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen erforderlich.

In Bremerhaven wurden im Zeitraum 2000 bis 2005 folgende Maßnahmen durchgeführt: 2002 erfolgte die Erhöhung und Umgestaltung des „Lohmanndeichs“ auf einer Länge von 170 Metern. In den Jahren 2004/ 2005 wurde das „Neue Lunesiel“ rückgebaut, der

Deich geschlossen und auf einer Länge von 400 Metern erhöht.

Zu Frage zwei: Am rechten Weserufer der Stadt Bremen wurden drei Deichverteidigungswege seit dem Jahr 2000 saniert beziehungsweise neu angelegt. Im Jahr 2000 erfolgte die Neuanlage eines 1000 Meter langen Deichverteidigungsweges entlang des Europahafens, 2003 die Erneuerung eines Weges im Bereich der Stahlwerke und 2005 die Neuanlage auf 1100 Meter Länge in Hemelingen. Am linken Weserufer sowie in Bremerhaven waren keine grundlegenden Sanierungen beziehungsweise Neubauten erforderlich.

Zu Frage drei: In den Jahren 2000 bis 2005 wurden im Land Bremen für den Hochwasserschutz finanzielle Mittel in Höhe von 15 832 160 Euro aufgewendet. In den nächsten zwei Jahren ist vorgesehen, einen Generalplan Küste für den Bereich Unterweser aufzustellen, vorgesehene Realisierung hierfür 2006, die Verstärkung des Weserdeichs in Hemelingen auf einer Länge von 2000 Metern fortzusetzen, 2006 bis 2007, sowie das Geestesturmflutsperrwerk und die Nordschleuse in Bremerhaven zu erhöhen, ebenfalls in den Jahren 2006 und 2007. Frühestens ab 2007 ist die Umgestaltung und Erhöhung des Weserdeichs in Bremerhaven geplant. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf zirka 10,35 Millionen Euro.

Herr Kollege Knäpper, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da der Hochwasserschutz ja im Zuge der Klimaerwärmung insgesamt auch von großer Bedeutung ist und da auch die Gefahr durch Hochwasser immer mehr zunimmt – wir haben es in diesem Jahr ja auch mehrmals erlebt, nicht nur bei uns hier an der Küste, sondern auch in Bayern und an der Oder –, habe ich noch eine Zusatzfrage: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Verbesserung, um den Bau von Poldern und höheren Deichen schneller zu realisieren, wenn man die Planungsverfahren strafft und beschleunigt? Außerdem: Wie beurteilt der Senat die Möglichkeit, die der bayerische Umweltminister Herr Schnappauf jetzt noch einmal angeführt hat, der Planungsverfahren straffen und beschleunigen will und im Eilverfahren nur noch eine Gerichtsinstanz vorsehen will?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, dass das in erster Linie bei uns nicht eine Frage der Planverfahren, sondern eine Frage der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Deshalb werden wir uns im nächsten Jahr intensiv mit dem Generalplan Küste auseinander setzen müssen. Es macht auch keinen Sinn, dass wir in Bremen allein vormarschieren und dann die Stadt über die niedersächsischen Deiche vollläuft, sondern

wir brauchen ein abgestimmtes Vorgehen mit der niedersächsischen Landesregierung in dieser Frage.

Dann werden wir intensiv zu diskutieren haben, welche Szenarien wir zugrunde legen, die 100-JahrSzenarien oder die 500-Jahr-Szenarien, und aus dieser Szenariendiskussion werden sich die finanziellen Auswirkungen ergeben, die aber ganz erheblich sein können. Das müssen wir diskutieren, wie wir diese Finanzen dann auch tatsächlich auf die Beine stellen. Das wird sicherlich eine große Aufgabe werden, und dabei hoffe ich natürlich auf die breite Rückendeckung der Parlamentarier in dieser Frage, weil sie ja schließlich Haushaltsgesetzgeber sind.

Planmäßig, kann ich Ihnen zusagen, werden wir das auch in kürzesten Verfahren durchziehen können, und wenn Anregungen des bayerischen Umweltministers dafür helfen, werden wir die gern überprüfen. In erster Linie bekommen wir dort aber eine finanzielle und keine planrechtliche Debatte.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung der Arzneikosten im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie entwickeln sich gegenwärtig der ambulante Arzneimittelverbrauch und die -kosten für die Krankenkassen im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahren im Land Bremen?

Zweitens: Wie entwickeln sich die Kosten im Vergleich zur bundesweiten Entwicklung?

Drittens: Welche Maßnahmen der Gegensteuerung gibt es im Land Bremen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die gesetzlichen Krankenkassen erfassen ihre Leistungsaufwendungen nicht auf Länder bezogen. Daten über Arzneimittelkosten im Land Bremen lassen sich daher nur aus den monatlich veröffentlichten Frühinformationen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände entnehmen. Danach betrug der Umsatz für die Monate Januar bis einschließlich September im Jahr 2003 etwa 131 Millionen Euro, im Jahr 2004 knapp 106 Millionen Euro und damit gut 19 Prozent unter dem Vorjahresumsatz und im Jahr 2005 gut 124 Millionen Euro und damit gut 17 Prozent über dem Vorjahresumsatz. Bei einem Vergleich des für das Kalenderjahr 2005 hoch

gerechneten Umsatzes mit den Umsätzen der beiden Vorjahre ergeben sich von 2003 auf 2004 ein Umsatzrückgang von knapp 19 Prozent und von 2004 auf 2005 eine Umsatzsteigerung von gut zwölf Prozent. Die jährlichen Schwankungen sind auf Bundesebene wie im Land Bremen auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen: Im Dezember 2003 kam es zu einem Vorzieheffekt wegen der Erhöhung der Zuzahlungen ab 1. Januar 2004. Zudem verzichteten Patienten wegen der Einführung der Praxisgebühr auf Arztbesuche. 2004 wurden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit ausgenommen und der Großhandels- und Herstellerrabatt eingeführt. 2005 wurden die Festbeträge auf patentgeschützte Arzneimittel ausgedehnt, aber auch der Herstellerrabatt von 16 Prozent auf sechs Prozent abgesenkt und das Preismoratorium aufgehoben. Zudem war der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein einmaliger statistischer Effekt für das Vorjahr, der für den Vergleich 2004/2005 den Basiswert deutlich absenkte.

Zu Frage zwei: Bundesweit betrugen die Arzneimittelumsätze in den Monaten Januar bis einschließlich September im Jahr 2003 etwas über 16 Milliarden Euro, im Jahr 2004 mehr als 14 Milliarden Euro und damit etwa elf Prozent unter dem Vorjahresumsatz und im Jahr 2005 etwa 17 Milliarden Euro und damit gut 18 Prozent über dem Vorjahresumsatz. Der Umsatzrückgang für das gesamte Kalenderjahr betrug von 2003 auf 2004 etwa elf Prozent, während der Anstieg von 2004 auf 2005 hochgerechnet etwa 13 Prozent betragen wird.

Die Entwicklung der Arzneimittelumsätze im Land Bremen war also deutlich positiver als im Bundesgebiet: Der Rückgang von 2003 auf 2004 fiel um etwa acht Prozentpunkte stärker aus, der Umsatzanstieg von 2004 auf 2005 jedoch um etwa einen Prozentpunkt schwächer. Positiv zu vermerken ist, dass im Jahr 2005 die Entwicklung der Arzneimittelumsätze im Land Bremen bereits im dritten Jahr in Folge günstiger verläuft als im Bundesgebiet. Hervorzuheben ist auch, dass die vorliegenden bremischen Werte für 2005 – sowohl für den Zeitraum Januar bis September als auch hochgerechnet für das Kalenderjahr – unter denen des Jahres 2003 liegen. Dies ist im Bundesgebiet nicht der Fall.

Zu Frage drei: Die Vertragspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung im Land Bremen nutzen neben den gesetzlich gebotenen Möglichkeiten weitere Gestaltungsspielräume, auch mit Hilfe externen Sachverstands:

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und dem Institut für Klinische Pharmakologie an der Universität Bremen bewertet aktuelle Entwicklungen im Arzneimittelbereich, initiiert gezielte Steuerungsmaßnahmen und setzt sie um.

Die pharmazeutische Beratungsstelle analysiert den Gesamtmarkt, aber auch die von den einzelnen Fach

arztgruppen verordneten Arzneimittel und bewertet die gewonnenen Daten, insbesondere für die kostenintensiven Präparate. Das Institut für Klinische Pharmakologie stellt den Ärzten über die Kassenärztliche Vereinigung Bremen Therapiehinweise und Substitutionsempfehlungen zur Verfügung. Die pharmazeutische Beratungsstelle und das Institut für Klinische Pharmakologie beraten auf der Basis von Auswertungen der Verordnungsdaten einzelner Ärzte und Arztgruppen. Für Fragen zu spezifischen Arzneimitteln und Therapien, zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln und zu Preisvergleichen sowie zu Wirtschaftlichkeitsprüfung und Verordnungsfähigkeit stehen TelefonHotlines bereit. Die pharmazeutische Beratungsstelle genehmigt den Sprechstundenbedarf. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, das war eine umfangreiche Antwort. Ich habe jetzt nur eine Frage. Insgesamt sind die Arzneimittelkosten und der Verbrauch ja gestiegen. Es gibt jetzt auf Bundesebene den Versuch, hier vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzliche Einschränkungen durchzuführen. Können Sie sich vorstellen, dass diese Maßnahmen in den nächsten drei Jahren greifen können?

Bitte, Frau Senatorin!

Es gibt jetzt gerade auf der Bundesebene Verhandlungen. Die Koalitionsvereinbarung sieht auch dort Regelungen vor. Soweit ich informiert bin, befinden sich die Verhandler auf einem ganz guten Wege. Klar ist wohl, dass die Medikamentenpreise eingefroren werden sollen, nach meinem letzten Kenntnisstand jetzt aktuell bis 30. März 2008. Ob Bonusregelungen und das Festbetragssystem reformiert werden sollen, ist alles noch im Verhandlungspaket. Es ist aus meiner Sicht aber notwendig, dass der Bund hier Regelungen trifft, um zumindest zu versuchen, die Preissteigerungen, die wir im Arzneimittelbereich zu verzeichnen haben, einzudämmen.

(Abg. B r u m m a [SPD]: Vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „IGeL-Leistungen in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.