Protocol of the Session on November 9, 2005

Eine Frage habe ich noch! Können Sie mir sagen, wie dicht der Kontakt sein muss, dass man sich mit dem Virus HVN 1 ansteckt? Ich will auch einmal sagen, warum ich das frage: Hier in Bremen haben wir am Rathaus das Bratwurstglöckl. Da fliegen viele Tauben herum. Wenn diese sich jetzt infizieren würden durch Kot oder wie auch immer, die anderen Tiere werden auch deswegen alle eingesperrt, kann dadurch eine Übertragung auf den Menschen erfolgen, oder kann man das ausschließen?

Bitte, Frau Senatorin!

Erstens sollen Tauben sowieso sehr resistent sein, was die Übertragung von Vogel zu Vogel betrifft, und zweitens ist es jetzt immer noch eine Situation, dass dieses Virus von Vogel zu Vogel übertragen wird oder, wenn Menschen direkt mit Vögeln in Verbindung gekommen sind, auf einzelne Menschen. Ein Fall, in dem das Virus von Mensch zu Mensch übertragen worden ist, liegt noch nicht vor. Insofern ist wirklich darauf zu achten, dass wir sehr sorgfältig mit den Informationen umgehen und auch nicht Ängste schüren, die nicht berechtigt sind. Hier braucht sich sicherlich in Bremen niemand Sor

gen zu machen, wenn er auf den Marktplatz geht und zufällig mit einer Taube in Kontakt kommt.

(Abg. Frau T u c z e k [CDU]) : Danke schön!)

Eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Windler! – Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, gibt es Erkenntnisse darüber, wie viel Hobbyzüchter, Hobbygeflügelzüchter wir in Bremen haben? Wie ist gewährleistet, dass auch diese Hobbyzüchter ihre Tiere wegsperren?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Hobbyzüchter sind selbstverständlich genauso verpflichtet, die Richtlinien, Vorgaben und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten wie alle anderen auch, und sie werden, wenn wir Hinweise haben, dass dagegen verstoßen wird, genauso kontrolliert und genauso mit Sanktionen belastet wie gewerbliche Geflügelhalter.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber es gibt keine Statistik, die Hobbygeflügelzüchter erfasst?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich bin jetzt nicht in der Lage, Ihnen zu sagen, wie viele Hobbygeflügelzüchter wir im Land Bremen haben. Ich glaube auch nicht, dass wir eine Statistik darüber haben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, meinen Sie, dass es wichtig ist, diese Statistik irgendwann anzulegen?

Bitte, Frau Senatorin!

Da müsste ich mich einmal mit meinem Kollegen unterhalten, der für Landwirtschaft zuständig ist. Das kann ich jetzt aus meiner Ressortzuständigkeit so nicht beurteilen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, es schließt an die beiden Fragen meiner Vorrednerinnen an! Ist es richtig, dass, wie Sie es auch

schon angedeutet haben, es bislang keinen Fall gab, wo eine Infektion von Tauben passiert ist beziehungsweise nur unter sehr erschwerten Bedingungen im Forschungslabor und es deshalb keine Aufstallungspflicht beispielsweise für Hobbytaubenzüchter gibt? Das heißt, wenn man in seiner direkten Nachbarschaft einen Taubenschlag hat, fliegen diese Vögel auch weiterhin frei herum, und man braucht sich weder Sorgen um seine eigene Gesundheit zu machen noch muss man versuchen, diesen Nachbarn womöglich wegen Gesetzesverstößen anzuzeigen?

Bitte, Frau Senatorin!

So ist es! Ich habe hier gerade auch noch einmal den aktuellen Bericht der WHO, die ja immer genau erfasst, wo welcher Vogel wann auffällig geworden ist. Da gibt es alle möglichen Vogelarten, aber eine Taube ist bis jetzt in diesen Berichten der WHO noch nicht vorgekommen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Softairwaffen und Waffenimitate“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herderhorst, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Herderhorst!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit sind nach Erkenntnissen des Senats auf dem Gebiet der Anscheins- und Softairwaffen Fortschritte hinsichtlich des Verbots oder einer anderen einschränkenden Regelung erreicht?

Welches Ergebnis hatte der Vorstoß des Landes Baden-Württemberg in der letzten Sitzung der Innenministerkonferenz?

Welche weiteren Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um rasch zu Regelungen zu kommen, die die Gefahrenpotentiale bei den Softair-/Anscheins- und Waffenimitaten mindern beziehungsweise beseitigen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat sich auf ihrer Sitzung am 23./24. Juni 2005 mit der Thematik von Softairwaffen und Anscheinswaffen befasst. Sie hat das Bundesministerium des Innern aufgefordert, der Konferenz zu ihrer Herbstsitzung abschließend über die Frage zu berichten, ob Gegenstände, die von der Europäischen Spielzeugrichtlinie erfasst und mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, vom Waffengesetz erfasst sind.

Ferner hat die Innenministerkonferenz das Bundesministerium des Innern gebeten, eine Änderung des Waffenrechts mit dem Ziel in die Wege zu leiten, das Führen von solchen Softairwaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe oder einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe hervorrufen, zu verbieten. Außerdem soll in gleicher Weise auch das Führen von Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, sowie das Führen entsprechender Nachbildungen in gleicher Weise verboten werden. Das Bundesministerium des Innern ist zudem um Prüfung der Frage gebeten worden, ob in das Verbot des Führens der genannten Waffen auch Anscheinswaffen einbezogen werden können, von denen unvertretbare Sicherheitsrisiken ausgehen.

Die Innenministerkonferenz wird sich auf ihrer Herbstsitzung erneut mit der Thematik befassen. Ob weitere Schritte durch den Senat zu veranlassen sind, ist nach den Ergebnissen der Konferenz zu entscheiden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Anteil Bremerhavens an eingespartem Wohngeld. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schmidtmann, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Schmidtmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch wird etwa der Betrag sein, den das Land Bremen wegen der Hartz-Reformen an nicht mehr zu zahlendem Wohngeld im Jahr 2005 einsparen wird?

Zweitens: Welchen Anteil daran haben die Einsparungen, die durch Wegfall der Wohngeldzahlungen an Bremerhavener Haushalte entstehen, und wie wurde dieser Anteil ermittelt?

Drittens: Wann wird Bremerhaven seinen Anteil dieser Ersparungen aus dem Bremer Haushalt erhalten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Bei der Anfang des Jahres 2005 vorgenommenen Schätzung der Hartz-IV-Effekte durch die bremischen Fachressorts wurde für das Jahr 2005 im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes ein Betrag von zirka 17,6 Millionen Euro, Landesanteil Wohngeld, vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr als

Einsparbetrag ermittelt. Im Rahmen der Vorbereitungen für den zweiten Nachtragshaushalt wurden die voraussichtlichen Hartz-IV-Effekte auf Basis der derzeitigen Entwicklung erneut überprüft. Der Senat geht bei seinen Berechnungen von einer weiteren Minderausgabe beim Landeswohngeld in Höhe von zirka 7,5 Millionen Euro aus, so dass nach jetzigem Kenntnisstand die Wohngeldeinsparungen in 2005 zirka 25,1 Millionen Euro betragen werden. Der genaue Ist-Wert wird erst zum Jahresende endgültig feststellbar sein.

Zu zwei: Rechnerisch entfallen auf Bremen zirka 79 Prozent und zirka 21 Prozent auf Bremerhaven. Diese Aufteilung wurde durch Heranziehung der Ausgabeanteile der Wohngeldzahlungen in den beiden bremischen Stadtgemeinden der letzten fünf Jahre ermittelt. Von den unter Punkt eins genannten zirka 17,6 Millionen Euro und zirka 7,5 Millionen Euro entfällt somit ein rechnerischer Betrag in Höhe von zirka 3,7 Millionen Euro und zirka 1,6 Millionen Euro – also insgesamt 5,3 Millionen Euro – auf Einsparungen bei den im Landeshaushalt Bremerhaven veranschlagten Wohngeldzahlungen. Der endgültige Betrag steht jedoch erst zum Jahresende fest.

Zu drei: Der Senat hat den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und den Senator für Finanzen gebeten, die Lösung des Problems dem Senat vorzuschlagen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wann wird das denn sein? Das würde mich einmal interessieren! Bremerhaven wartet ja sicherlich auch auf das Geld.

Bitte, Herr Senator!

Das wird in diesem Jahr erfolgen. Wir müssen, wie gesagt, den Betrag exakt quantifizieren. Wir haben vor, das in diesem Jahr zu machen. Wenn der Betrag nicht endgültig feststeht, kann man zum Beispiel auch mit Abschlägen arbeiten und dann eine endgültige Fixierung am Ende machen. Wir haben also vor, das in diesem Jahr abzuwickeln.