Angesprochen ist die Zielgruppe der älteren Migrantinnen und Migranten. Das ist eine relativ neue Zielgruppe. Man hat sich damals nicht vorstellen können, als wir von den Gastarbeitern gesprochen haben, dass es 80 Prozent sind mittlerweile, die hier in Deutschland bleiben wollen. Damals ist man davon ausgegangen, dass die Menschen, wenn sie hier gearbeitet haben, wieder zurückgehen in ihre Heimat. Das ist zum größten Teil nicht der Fall. Insofern müssen wir uns auch sehr verstärkt dieser relativ neuen Zielgruppe der älteren Migrantinnen und Migranten zuwenden.
Die Altenhilfe stellt sich jetzt konzeptionell darauf ein. Wir müssen vor allen Dingen die Zugangsschwelle überwinden. Viele Migrantinnen und Migranten haben Scheu, in eine Begegnungsstätte zu gehen, weil sie da vielleicht die Einzigen aus ihrer Kultur sind. Da müssen wir die Türen öffnen.
Die Arbeiterwohlfahrt hat da schon einiges unternommen, um aufsuchend Informationen in den Stadtteilen zu verbreiten, Beratungen aufsuchend für ältere Migrantinnen und Migranten anzubieten. Die Bremer Heimstiftung hat hier in Gröpelingen ein vorbildliches Projekt ins Leben gerufen, wo unter anderem in einem Stiftungsdorf 13 Altenwohnungen für Migrantinnen und Migranten mit der Zielgruppe Muslime und Musliminnen angeboten werden, die auch gut angenommen sind. Das ist der richtige Weg, den müssen wir Schritt für Schritt weitergehen.
Ein Problem dürfen wir nicht außer Acht lassen, das ist die sprachliche Barriere. Gerade bei den älteren Migrantinnen und Migranten, so sehr wir uns auch bemühen, gibt es einfach Hürden, die in der Sprache begründet sind, weil die ehrenamtlichen Kräfte in den Begegnungsstätten eben nicht türkisch sprechen. Da bin ich auch zurzeit noch relativ ratlos, wie wir diese Hürde überwinden können.
Wir haben uns in der Antwort des Senats sehr ausführlich über die Beschäftigungspolitik geäußert. Ziel ist es, in vielen Bereichen, sei es jetzt Kindertagesstätte, Schule, Altenhilfe, Polizei, Migrantinnen und Migranten als Beschäftige des öffentlichen Dienstes zu verankern. Da gibt es sehr gute Ansätze. In den Kindertagesstätten ist die Rekrutierung des Personals mit dem Migrantenhintergrund angewachsen. Aber es ist natürlich noch nicht ausreichend, weil an vielen Stellen eben nicht gerade diese Fachkraft mit dem kulturellen Hintergrund da ist, die gebraucht wird. Ich denke aber, dass wir zumindest erkannt haben, dass es notwendig ist und dass wir die Personalpolitik in Kindergärten und Schulen auch entsprechend weiter ausgestalten müssen.
Die Polizei geht aus meiner Sicht einen sehr guten Weg, macht eine sehr gute Personalpolitik, was Menschen mit Migrationshintergrund betrifft. Ich finde es auch sehr gut, dass die interkulturellen Trainings für Führungskräfte bei der Polizei mittlerweile obligatorisch sind.
Ich will nur ganz kurz auf unser Equal-Projekt hinweisen, mit dem wir sehr gute Qualifikationsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund machen. Bei der Altenhilfe haben wir 18 Teilnehmer in einem Projekt gehabt, 15 dieser Teilnehmer sind mittlerweile im ersten Arbeitsmarkt verankert. Das zeigt, wenn eine gute Qualifizierung erfolgt, dann gibt es auch sehr gute Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund.
Aus meiner Sicht noch eine kurze Anmerkung zum Rat für Integration: Wir haben im Vorfeld vielfältigste Diskussionen gehabt, es gab diverse Meinungsverschiedenheiten. Der Rat hat sich jetzt etabliert, und soweit ich das verfolge, macht er eine sehr gute, fachliche, inhaltliche Arbeit mit klaren Zielsetzungen. Ich bin sehr froh, dass die Menschen, die im Rat für Integration mitarbeiten, auch sehr konstruktiv miteinander umgehen. Ich finde es sehr gut, dass der Rat
sehr schnell zu einem eigenem Selbstverständnis gekommen ist und auch selbstbewusst agiert. Das hat zum Beispiel das Umgehen des Rates mit dem Thema Härtefallkommission gezeigt. Das hat er sich ganz bewusst zu seinem Thema gemacht. Wenn der Rat so konstruktiv am Thema Integration arbeitet, ist er wirklich ein Gewinn für die politische Szene unserer Stadt.
Noch eine Anmerkung zum Zuwanderungsgesetz! Wir haben eine sehr große Nachfrage nach den so genannten Orientierungs- und Sprachkursen. Es wird nicht nur die deutsche Sprache vermittelt, sondern auch das Wissen zur Rechtsordnung, zur Kultur, zur Geschichte Deutschlands. Sehr erfreulich ist, dass sehr viele Migrantinnen und Migranten, die schon länger hier leben, von sich aus diese Kurse belegen wollen. Die Träger sagen uns, dass sie eine sehr große Lernbereitschaft bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern feststellen. Das, meine Damen und Herren, ist ein Indiz dafür, dass wir uns doch an vielen Stellen auf einem guten Weg in die Integration befinden. – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/735, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist der Tag von bemerkenswerten Daten. Ich hatte heute Morgen schon drei Kollegen geehrt. Ich möchte jetzt zwei Kollegen besonders herausstellen, die heute auf 30 Jahre parlamentarischer Arbeit zurückblicken können. Heute genau an diesem Tag! Der eine sitzt rechts neben mir, mein sehr geschätzter Vizepräsident der Bremischen Bürgerschaft und der ebenso geschätzte stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Helmut Pflugradt und Bernd Ravens. Herzlichen Glückwunsch!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Umweltinformationsgesetz regelt erstmalig den Zugang zu Umweltinformationen in der öffentlichen Verwaltung und setzt europäische Vorgaben um, wobei einige landesspezifische Besonderheiten eingearbeitet worden sind.
Wie sieht das nun in der Praxis aus? Die gesamte öffentliche Verwaltung wird in den Kreis der informationspflichtigen Stellen aufgenommen, und auch Private werden verstärkt auskunftspflichtig, soweit sie für den Staat im Bereich der Umwelt tätig werden. Der Begriff Umweltinformationen, also das, was die Bürger durch dieses Gesetz nachfragen können, ist aber inhaltlich erweitert worden.
Wenn ein Bürger nun eine Information haben möchte, hat er mehrere Möglichkeiten: Zum einen kann er sich auf den Internetseiten bei den jeweiligen Behörden oder bei der neu zu schaffenden zentralen elektronischen Informationsstelle beim Umweltsenator melden und das Ganze dort selbst recherchieren. Er kann aber zum anderen auch einen Antrag bei der zuständigen Behörde oder, wenn er nicht weiß, welche Behörde zuständig ist, bei der zentralen Servicestelle des Umweltsenators stellen.
Gebühren fallen bei Einsichtnahme vor Ort oder für mündliche und einfache schriftliche Auskünfte nicht an. Nur bei einem Antrag mit einem Verwaltungsaufwand von über einer halben Stunde oder bei Kopien werden Auslagen und Gebühren erhoben, die die anfallenden Kosten decken sollen. Damit wird diese Neuerung möglichst haushaltsneutral durchgeführt, und der Senat geht davon aus, dass dies mit dem vorhandenen Personal auch gut erledigt werden kann.
Weil solche Auskünfte nicht zu lange dauern sollen, wurde die Frist für die Beantwortung von Anträgen in der Regel auf einen Monat und in Ausnahmen auf zwei Monate verkürzt. Damit die Bürger über für sie relevante Themen auch informiert werden, sollen die informationspflichtigen Stellen systematisch die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang über die Umwelt informieren. Zu diesem Zweck sollen sie Umweltinformationen verbreiten, die für ihre Aufgabe von Bedeutung sind und über die sie verfügen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit diesem kurzen Umriss, wie man das Gesetz anwendet, Lust gemacht, dieses von der EU eingeführte und von Bremen umgesetzte Gesetz ausgiebig zu nutzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir Grünen freuen uns über die europäische Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Sie wurde vom Umweltsenator richtig gut und ordentlich, finde ich, umgesetzt. Insofern können wir dem Gesetz natürlich zustimmen. Es ist auch ein wirklicher Fortschritt, was den Zugang zu Informationen betrifft.
Ich möchte an der Stelle noch zwei Hinweise geben, die vielleicht für Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Man kann natürlich solche Gesetzesvorlagen und dann daraus, wie man denn vorgehen muss, um an die Informationen zu kommen, auch im Internet einsehen unter der Adresse www.bremische-buergerschaft.de. Der zweite Hinweis ist, dass diese Informationspflicht nicht nur für die Umweltbehörde gilt, sondern dass auch die privatisierten Gesellschaften verpflichtet sind, einen Zugang zu den Umweltinformationen zu ermöglichen. Das betrifft zum Beispiel die im Abwasserbereich tätige hanseWasser GmbH.
Zum Schluss wünsche ich mir, so wie wir ja hier großes Einvernehmen haben, das auch dann in der November-Bürgerschaftssitzung zu haben, wenn das Informationsfreiheitsgesetz auf der Tagesordnung steht, was den Bereich der zugänglichen Informationen noch erweitert. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich jetzt auf ganz wenige Worte beschränken, weil alle Sachen, die davor gesagt wurden, aus meiner Sicht richtig sind.
Wir versprechen uns von dem Gesetz vor allem eine Transparenz über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt. Das ist die Voraussetzung für die Entwicklung von Umweltbewusstsein, und das wiederum ist eine Voraussetzung für Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt. Deswegen begrüßen wir das Gesetz und werden sicherlich alle diesem Gesetz zustimmen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Herren und Damen Abgeordnete! Ich kann den Vorrednern nur zustimmen, dass das Umweltinformationsgesetz fußend auf der einschlägigen europäischen Richtlinie ein Fortschritt ist. Insofern ist nichts weiter zu sagen. Auch bei den Gebühren haben wir einen Rah
men eingehalten, der dem Aufwand, der mit verschiedenen Informationsersuchen verbunden ist, angemessen ist.
Ich möchte darauf hinweisen, dass mein Haus mit dem BUISY, Bremer Umwelt Informationssystem, stets eine sehr offene Politik im Hinblick auf die Information der Öffentlichkeit über relevante Umweltdaten gepflegt hat. BUISY wird auch die Keimzelle der erweiterten Umweltinformation sein und die Vernetzung und Verlinkung mit den umweltrelevanten Informationen sicherstellen, zu denen nun auch andere Institutionen verpflichtet sind.
Ja, wir haben wirklich das Lob verdient, das eben in den kurzen Beiträgen angeklungen ist. Es ist eine gute Sache, wenn ein Ressort auch einmal erklären kann, dass es dafür nicht zusätzliche Haushaltsmittel haben möchte, weil es auf etwas aufbauen kann, was über Jahre hinweg sorgsam gepflegt worden ist und mit relativ geringem Aufwand durch Verlinkung und Vernetzung den Anforderungen der europäischen Richtlinie Rechnung tragen wird.
Last, but not least gestatten Sie mir, auch mit einer gewissen Freude darauf hinzuweisen, dass wir zu den Ländern gehören, die auch zeitlich in der Spitzengruppe der Bundesländer liegen, die die Anforderungen umsetzen. Nach unserer Kenntnis gibt es im Moment nur drei Länder außer Bremen, die so weit sind. In Rheinland-Pfalz ist das Gesetzgebungsverfahren so weit gediehen, dass die Parlamentsbefassung schon im September stattgefunden hat, auch Hamburg ist so weit, dass bereits im September die Ausschussberatungen stattgefunden haben. In Niedersachsen – und wir schauen ja nicht selten auf unseren größten Nachbarn, der uns zweifach völlig umschließt – wird allerdings frühestens im Dezember 2005 mit der Einbringung des Landesgesetzes in das Parlament gerechnet.
Alles in allem kann man an dieser Stelle sagen, die Umweltbehörde in Bremen ist in einer guten Verfassung, sie ist gut aufgestellt. Wir werden uns bemühen, dass sich, auch wenn wir für die nächsten Jahre mit erhöhten Personaleinsparforderungen konfrontiert sind, an der Qualität der Leistung nichts ändern wird. – Danke schön!
Wer das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Umweltinformationen, Drucksache 16/704, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!