Protocol of the Session on September 14, 2005

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Winther, so geht das nicht wirklich! Sie stellen sich immer hin, haben Ihre Denke im Kopf, wie grüne Wirtschaftspolitik geht. Ich habe aber nichts von dem gesagt, was Sie kritisiert haben. Eigentlich habe ich das Gleiche gesagt, was Max Liess gesagt hat, interessanterweise wird das vom Bürgermeister gelobt, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und das, was die Grünen in genau der Weise im Grunde genommen hier vortragen, ist dann sehr kritisch.

(Zurufe von der SPD)

Ach, bleibt doch gelassen, das ist doch kein Grund zur Aufregung! Tatsache ist doch, dass dieser SpacePark in Bremen verbrannt ist ohne Ende. Der Begriff ist: restlos verbrannt. Das bekommen wir nur positiv besetzt, das sage ich Ihnen ganz deutlich, wenn man die Bremerinnen und Bremer von dem, was jetzt kommt, überzeugen kann. Nur dann wird das funktionieren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das funktioniert nur dann, wenn man den Bremerinnen und Bremern reinen Wein einschenkt, übrigens auch den Investoren. Da muss man genau die Punkte, die ich hier aufgezählt habe, ganz deutlich sagen. Da muss man die Diskussion mit dem Einzelhandel führen, da muss man die Diskussion auch mit Bremerhaven führen, wobei ich auch sehe, dass das nicht das allergrößte Problem ist, aber all diese Diskussionen in dieser Stadt müssen wir führen. Dann muss der Senat vielleicht auch noch einmal untereinander ein bisschen diskutieren, damit man nicht heute im „Weser-Kurier“ liest, die CDU legt sich im Grunde genommen über den Bausenator fest, dass sie die Erweiterung der Einzelhandelsflächen auch nicht will.

Tun Sie sozusagen nicht so, als ob wir hier versuchen würden, eine Chance zu verspielen, ganz im Gegenteil! Versuchen Sie einmal parteiübergreifend, das ist schwierig in Wahlkampfzeiten, darüber nachzudenken, wie es eine Lösung für dieses Projekt geben kann! Ich sage Ihnen jetzt schon, wenn es eine gescheite Lösung gibt, dann sind die Grünen die Letzten, die dann dagegen reden werden. Wir waren gegen den Space-Park, zugegebenerweise, weil das Projekt von Anfang an unter einem unglaublich schlechten Stern stand. Mehr will ich an dieser Stelle nicht sagen. Wenn man jetzt positiv nach vorn schauen will, dann müssen Sie die Rahmenbedingungen setzen, die für Bremen insgesamt aushaltbar sind.

Herr Scherf, eines will ich Ihnen auch noch einmal sagen, wenn Sie in Ihrem Brief schreiben, was die Verkehrserschließung betrifft: Alle Varianten – da geht es also um mehrere Möglichkeiten – erfordern zusätzliche Investitionen, die in der Regel durch den Investor mindestens anteilig mitfinanziert werden. Dieses „mindestanteilig“ impliziert, dass es auch eine Beteiligung Bremens geben wird. Ich will ganz ehrlich sagen, ich glaube nicht, dass das schlau ist. Ich glaube, man muss dem Investor ganz deutlich sagen, dass Bremen keine öffentlichen Mittel in das nächste Nachfolgeprojekt steckt.

Ansonsten wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen eine glückliche Hand und hoffe, dass am Ende die

ser ganzen Diskussion auch mit unserer Unterstützung ein positives Projekt daraus wird. Glauben Sie mir, wir haben uns nie über den Space-Park gefreut, wir haben ihn zwar heftig kritisiert, aber das ist die Aufgabe der Opposition. Wenn Sie es hinbekommen, wie gesagt, dann sind wir an Ihrer Seite. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aktuelle Stunde geschlossen.

Schutz kindlicher Opfer von Sexualdelikten im Strafverfahren verbessern

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 3. Mai 2005 (Drucksache 16/600)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 5. Juli 2005

(Drucksache 16/680)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Auch hier gehe ich davon aus, dass darauf verzichtet wird, so dass wir gleich in die Aussprache eintreten können.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das jetzt von unserer Fraktion aufgegriffene Thema ist ja nicht erst heute von gesamtpolitischer Bedeutung, zumindest meines Erachtens nicht. Es hat eine Verlagerung stattgefunden, durch die neuen Medien, sprich das Internet, ist die Kinderpornographie auch mehr in den Blickwinkel dieses Gesamtproblems geraten. Durch die Vorfälle der letzten Jahre und die mediale Verbreitung gibt es natürlich auch ein gesteigertes Problembewusstsein, insofern meine ich, dass man sich dieses Themas auch gut und gern auf dieser Ebene annehmen sollte, womit ich nicht meine, dass wir jetzt hier die Einzigen wären, die das tun, aber wir machen das jetzt hier auch in diesem Rahmen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Fakt ist, es gibt eine hohe Dunkelziffer. Zwei Drittel der Täter befinden sich in diesem Deliktsbereich im sozialen Nahfeld. Dort gibt es keine oder kaum Anzeigen, und insofern ist es auch ein bisschen in Schräglage geraten, wenn gesagt wird, dass dieses Deliktsfeld rückgängig ist, denn ich meine, dass es einmal die Verlagerung auch in Richtung Kinderpornographie gibt, und auch die Tatsache, dass es in diesem Bereich aus guten Gründen, die man sich wahrscheinlich auch selbst vorstellen kann, kaum Anzeigeverhalten gibt.

Wenn es nun einmal zu einem solchen Delikt gekommen ist, kann es nicht mehr rückgängig gemacht werden, zumindest nicht für die Opfer, aber es kann etwas getan werden, etwa im präventiven Bereich, was natürlich mit Personalaufwand und Kosten zu tun hat. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang besonders die Einrichtung Schattenriss, die in diesem Jahr bei der bundesweiten Aktion „Kein Kind kann sich alleine schützen“ aktiv geworden ist. Das habe ich unter anderem auch zum Anlass genommen, mich damit zu beschäftigen.

Dann ist neben der präventiven Seite auf den Opferschutz im Verfahren einzugehen. Das ist eine Sache, die im Nachgang erfolgt, aber auch nicht anders möglich ist, denn in der Realität ist es so, dass man nur im Verfahren ansetzen kann, denn ein höheres Strafmaß wird in der Realität kein probates Mittel sein, um solche Delikte zum Rückgang zu bringen. Anzusetzen ist im Bereich der Verfahrenslänge, wie ich auch bei meiner Recherche zu diesem Thema erfahren habe. Diese wird häufig als zu lang eingeschätzt, das geht auch aus der Antwort des Senats hervor. An diesem Punkt wäre zu arbeiten, denke ich. Ich denke auch, dass das die Meinung dieses Hauses ist.

Diese Verfahrenslänge wirkt sich auch auf die Belastung der Opfer aus, auf die hier der Fokus gerichtet werden soll. Die Opfer sind in einem solchen Deliktsfeld Zeugen, im allgemeinen Verfahren sind sie nur Zeugen, es sei denn, dass sie als Nebenkläger auftreten, aber bei Kindern ist das eine etwas andere Sache, sie sind natürlich auch ganz anders in ein solches Verfahren eingebunden.

Die Vernehmungssituation ist eine weitere Belastung für das Opfer, sie stellt eine weitere Konfrontation mit der Tat und auch mit dem Täter dar. Meines Erachtens sollte diese Konfrontation so gering wie möglich einwirken, so dass wirklich versucht werden sollte, nur einmal eine Befragung oder Vernehmung durchzuführen. In streitigen Fällen ist dies wohl zweimal notwendig, aber vor diesem Hintergrund halte ich es für notwendig, dass die möglichen technischen Gegebenheiten, wie sie der Senat auch angibt, vorhanden sind und auch wirklich genutzt werden. Das sieht in der Realität leider nicht unbedingt so aus, dass sie wirklich voll ausgenutzt werden.

(Vizepräsidentin D r. M a t h e s über- nimmt den Vorsitz.)

Meine Vorstellung, jetzt einfach einmal als Wunsch, was natürlich an der Gesetzeslage wegen der Verwertbarkeit des Zeugenbeweises scheitert, ist, dass die polizeiliche Vernehmung über Video nicht in das Verfahren eingeführt werden kann, sondern dort wird dann mit den Wortprotokollen gearbeitet. Es wäre schön, wenn so etwas möglich wäre, aber das ist jetzt einfach einmal eine Wunschvorstellung. Wichtig ist zumindest, dass die Mehrfachbelastung der Opfer gering gehalten wird.

Ein weiteres Problem ist auch die Verfahrenslänge, weil ich meine, dass eine zeitnahe Bestrafung für das Opfer gut ist, nicht aus Genugtuungsfunktion, ich denke, darüber wird dann aus guten Gründen auch nicht so groß nachgedacht, sondern weil es ein Abschluss ist, der dann auch die Möglichkeit der Therapie deutlich verbessert, so dass beim Opfer, sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen, schneller mit einem Heilungsprozess begonnen werden kann. Bei Jugendsachen wird ja auch möglichst schnell mit dem Verfahren begonnen und versucht, eine zeitnahe Bestrafung durchzuführen, um diesen Resozialisierungseffekt zu erzielen, dass der Täter auch gleich weiß, so geht es nicht. Ich denke, für das Opfer wäre eine zeitnahe Durchführung auch sehr positiv.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Rahmen ist, dass die Opfer in den Informationsfluss einbezogen werden sollten, das heißt, dass es schon sinnvoll wäre, Opfer und in diesem Fall Eltern der Opfer über Haftlockerung und -entlassung zu informieren, was auch bei Zeugen nach jetzigem Stand der Lage nicht notwendig ist. Das wäre eine Sache, die wünschenswert ist.

In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal betonen, dass die Verfahrensbeteiligten einen sehr hohen Anteil an dieser ganzen Last zu tragen haben. Wie vorhin schon gesagt, gibt es auch den präventiven Bereich, der sehr wichtig, nicht zu verachten und besonders auch personell und finanziell zu unterstützen ist. Die Verfahrensbeteiligten mit direktem Fokus auf die Polizei gerichtet: Dort ist es sehr wichtig, deliktsspezifische Fortbildungen durchzuführen. Diese werden auch gemacht, das finde ich sehr schön, sie sollten aber weiterhin gefördert werden, denn auch die psychische Belastung derer, die sich beruflich mit diesem Thema befassen, ist sehr erheblich.

Gut finde ich, was derzeit durchgeführt wird, die Anwendung des Bremer Modells, die doch sehr stark das Opfer in den Fokus der Ermittlungen stellt, dass sich mehr um das Seelenheil der Opfer und nicht um das der Täter gekümmert wird. Das finde ich schon recht sinnvoll. Von meiner Seite und vielleicht auch für das Haus möchte ich all denen, die beruflich mit diesem Deliktsfeld zu tun haben, meinen Respekt und Dank für diesen Einsatz aussprechen.

(Beifall)

An die Eltern und an alle mit Kindern Beschäftigten möchte ich den Appell richten, das Selbstbewusstsein der Kinder zu einem Nein, zu einem selbstorganisierten, selbstgeführten Leben zu stärken. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Hannken.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jeder von uns ist geschockt und erschrocken, wenn er in den Zeitungen oder im Fernsehen Verbrechen, die an Kindern verübt werden, sexuelle Ausbeutung von Kindern in jeglicher Form, Missbrauch von Kindern sieht. Das alles berührt uns sehr, und ich denke, dass wir hier einheitlich sagen können, dass der Schutz gerade dieser Kinder für uns besonders im Vordergrund stehen muss.

Mit der Großen Anfrage, die die große Koalition hier in die Bürgerschaft eingebracht hat, wird nur ein Teilaspekt beleuchtet, das ist auch vorangehend ausgeführt worden. Sicherlich kann man das Thema von vielen verschiedenen Aspekten aus beurteilen, ich will mich aber jetzt auch schwerpunktmäßig auf den Bereich konzentrieren: Schutz kindlicher Opfer von Sexualdelikten im Strafverfahren verbessern. Da ist der präventive Bereich ein ganz wichtiger Bereich, der im Kindergarten anfängt, natürlich spielt vorher das Elternhaus eine wesentliche Rolle, es geht dann in der Schule und den Verbänden weiter. Schattenriss wurde hier genannt, das ist richtig, auch die Beratungstelefone, die zur Verfügung stehen, wohin Kinder und Jugendliche sich wenden können, sind ein ganz wichtiger Teil. Dann gibt es den Bereich der Strafverfolgung selbst, auf den ich zum Abschluss noch einmal kurz eingehen möchte, und jetzt aber im Schwerpunkt zu dem Bereich, wie Kinder auch im Strafverfahren geschützt werden können, kommen.

Viele Kinder, die befragt worden sind, die Opfer geworden sind, erzählen nachher, dass sie den Prozess als negativ empfunden haben, dass sie auch Monate nach der Tat unter einer Schwächung ihres Selbstwertgefühls leiden und sich auch in der Prozesssituation selbst als sehr schwach und unsicher wahrgenommen haben. Ich denke, da kann Justiz einen Beitrag dazu leisten, um diesen Kindern auch im Prozess zu helfen.

(Beifall bei der CDU)

Ich finde die Antwort, die der Senat auf unsere Große Anfrage gegeben hat, sehr positiv und dass sehr gut zum Ausdruck gebracht wird, dass Bremen, soweit es in seinen Mitteln steht, alles Mögliche tut, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

um den Kindern zu helfen und ihnen aus dieser Opfersituation auch ein bisschen hinauszuhelfen. Ich möchte mich auch anschließen, dass ich glaube, dass nicht nur die Justiz selbst, sondern auch die Polizei hier in Bremen einen sehr großen Beitrag dazu leistet und sehr sensibel auf die Situation eingeht. Insbesondere für die Polizisten, Staatsanwälte und Richter ist es keine einfache Situation, wenn sie mit einem solchen Prozess konfrontiert sind, und auch sie selbst haben oftmals Probleme damit, wie sie damit umgehen sollen, wie sie so etwas verkraften. Ich finde auch richtig, dass man deshalb diesen Menschen spezielle Schulungsangebote macht und Seminare anbietet, dass man auch das Rotationsprinzip hat, weil ich glaube, dass es auch ganz gut ist, wenn da ein Wechsel stattfindet, wenn es gewünscht ist. Insofern kann ich es nur noch einmal wiederholen, dass ich die Antwort des Senats dort sehr vorzüglich finde, was es an Angeboten gibt und wie diese auch angenommen werden.

Zu dem Punkt der Videovernehmung, der angesprochen worden ist, haben wir die technischen Voraussetzungen geschaffen. Ich denke, das war ein ganz wichtiger Schritt, den wir hier in Bremen gemeinsam gemacht haben, so dass den Kindern dadurch möglichst wenig Belastung gegeben wird. Man kann sicherlich nicht in jedem Fall auf die Vernehmung der Kinder im Prozess verzichten, aber soweit es möglich und der Täter geständig ist, ist von dieser Belastung abzusehen und sind die Möglichkeiten der Videovernehmung aufzugreifen.

Zur Verfahrensdauer! Der Vorlage können wir entnehmen, dass das ganze Verfahren von der Ermittlung der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung und dann der Durchführung der Hauptverhandlung bei gut sieben Monaten liegt. Ich habe jetzt nicht die Vergleichszahlen von anderen Bundesländern dazu, ich glaube aber, dass wir da im Schnitt relativ gut liegen. Wie ich die Zahlen von der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten kenne, sind wir da relativ gut im Schnitt, und ich finde, auch das muss man hier einmal anerkennen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Die letzten Fragen, die wir in dieser Großen Anfrage aufgegriffen haben, sind die Fragen, wie denn diese Verfahren ausgehen und enden. Dann lesen wir dort Zahlen, dass im Jahr 2003 das Gericht 14 Personen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu Freiheitsstrafen verurteilte, von denen 13 zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zwei Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt.

(Unruhe)