Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/660 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/668, Kenntnis.
Bericht des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 21. Juni 2005
der Bericht des Vorstands zur Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten als Drucksache vor. Das Ergebnis ist klar und einfach: Nachdem das Parlament bereits in den letzten Jahren, nämlich 2003 und 2004, auf eine Diätenerhöhung und Diätenanpassung verzichtet hat, sollen die Entschädigung und die Aufwandsentschädigung auch in diesem und im nächsten Jahr nicht erhöht werden. Ich glaube, das gebietet die extreme Haushaltsnotlage, in der sich das Land Bremen befindet. Der Vorstand hält es darüber hinaus für entbehrlich, angesichts dieser klaren politischen Absicht die Diätenkommission mit einem Gutachten zu beauftragen.
In Paragraph 24 Absatz 2 unseres Abgeordnetengesetzes heißt es, dass die Kommission vor dem Bericht des Bürgerschaftsvorstandes ein Gutachten vorlegen soll. Eine solche Soll-Vorschrift ist rechtlich dann verbindlich, wenn nicht besondere Umstände ein Abweichen von dieser Regel ausnahmsweise rechtfertigen. So die übliche juristische Definition für SollVorschriften! Der Vorstand ist in diesem Fall mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass er von der Soll-Vorschrift abweichen kann.
Der bisherige Normalfall besteht darin, dass die Diätenkommission vor einer Vorstandsbefassung ein Gutachten erstellt. In den beiden vergangenen Jahren, also 2003 und 2004, ist trotz eines Ergebnisses, das eine Diätenerhöhung rein rechnerisch hätte rechtfertigen können, auf eine Erhöhung verzichtet worden. Da in diesem Jahr schon sehr frühzeitig eine Einigung darauf erfolgte, keine Erhöhung der Zahlungen an Abgeordnete in den Jahren 2005 und 2006 vorzunehmen, liegen besondere Umstände vor, die es rechtfertigen, die Diätenkommission nicht zu beauftragen, weil von vornherein feststeht, dass das Gutachten keine Wirkung entfalten wird.
In den vergangenen Wochen hatte ich Gelegenheit, mit einigen Mitgliedern der Diätenkommission zu reden, und es ist dort nicht auf Entsetzen gestoßen, dass wir sie nicht mit Arbeit beauftragt haben. Es ist natürlich jetzt ein wenig schade, dass doch dieser nicht unwesentliche Konsolidierungsbeitrag, den dieses Parlament dann insgesamt über vier Jahre geleistet hat – vier Jahre keine Erhöhung der Bezüge für Abgeordnete –, nun zum Teil relativiert wird, wenn spekuliert wird, dass der Vorstand mit Mehrheit keine Begutachtung in Auftrag gegeben hätte, um vorzubeugen, dass ein eventuelles Minusergebnis vorweggenommen wird.
Ich glaube, wenn man da anfängt zu spekulieren, tun wir uns keinen Gefallen damit, denn ich möchte den Fokus wirklich einmal darauf richten, dass kein Parlament in Deutschland in den letzten zehn Jahren über einen Zeitraum von vier Jahren beschlossen hat, keine Erhöhung der Bezüge der Abgeordneten vorzunehmen. Das ist, glaube ich, ein Stück Einmaligkeit, und ich möchte auch, dass das von der Öffentlichkeit so gewürdigt wird. Ich möchte das hinzufügen und auch zu Protokoll geben, das auch dem
hartnäckigsten Vorsitzenden der GdP sagen, der immer noch glaubt, die Abgeordneten würden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bekommen. Das hat es in der Nachkriegsgeschichte noch nie gegeben. Die Parlamentarier des Parlaments des Landes Bremen bekommen kein Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Insofern bitte ich die Öffentlichkeit und auch uns selbst, darauf zu achten, dass diese Entscheidung, dass über vier Jahre keine Erhöhung unserer Bezüge vorgenommen worden ist, auch nicht verwässert wird. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorausschicken will ich die Grundsätze, nach denen wir Grünen beurteilen, was wir hier heute machen, nämlich erstens: Unsere Arbeit ist ihr Geld wert. Wir müssen uns nicht für unsere Diäten schämen, wir bekommen sie zu Recht. Es ist richtig, dass man eine ordentliche Diät und ein ordentliches Entgelt für die Vertretung des Volkes erhält. Es ist eine anstrengende und anspruchsvolle Arbeit. Die Grünen werden niemals in diesen Tenor einstimmen, dass nur nicht verdienende Abgeordnete gute Abgeordnete sind. Dann kann das Volk nur noch von Reichen vertreten werden, was keine gute Idee ist.
Grundlage der grünen Überlegung ist auch, dass das Parlament selbst über die Diäten der Abgeordneten entscheidet. Das wird in der Öffentlichkeit vielfach scharf kritisiert. Das liegt daran, dass Menschen nicht wissen und nicht verstehen, dass es gar keine andere Möglichkeit gibt, und zwar nicht nur wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch deshalb, weil wir der Souverän sind, weil wir der Haushaltsgesetzgeber sind und weil niemand anderes über uns steht und entscheiden kann, wie hoch die Diäten sind. Es ist auch nicht zulässig, die Diäten an irgendetwas anderes zu koppeln. Also: Die Grünen sind der Auffassung, es ist eine Ehre, Pflicht und Verantwortung, hier jedes Jahr über die Angemessenheit der Entschädigung zu beraten. Es ist wichtig, das gut, nachvollziehbar und verantwortlich zu machen.
Die Grünen sind der Auffassung, dass man gegenüber der Öffentlichkeit klar, deutlich und selbstbewusst die Höhe der Diäten begründen und vertreten soll. Wenn es zu einer Erhöhung oder auch nicht zu einer Erhöhung kommt, gibt es dafür rationale Grün
de, die in der Bevölkerung nachvollzogen werden können müssen. Um diesen Vorgang der jährlichen Diätenanpassung transparenter und leichter zu machen, ist in Paragraph 24 des Abgeordnetengesetzes ein Passus eingefügt worden, den ich hier einmal vollständig vortragen möchte, damit Sie sehen können, warum es für die Grünen wichtig ist, dass sich daran gehalten wird! In Paragraph 24 des Abgeordnetengesetzes, Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung, heißt es:
„Der Präsident der Bürgerschaft beruft im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden eine Kommission zur Begutachtung der Angemessenheit der Entschädigungen. Die Mitglieder der Kommission dürfen nicht Mitglieder der Bürgerschaft, einer Deputation, einer gesetzgebenden Körperschaft eines Landes oder des Bundes sein.“ Absatz 2: „Die Kommission soll“ – Präsident Weber hat das schon zitiert – „vor der Erstattung des Berichts des Bürgerschaftsvorstandes nach Absatz 3 ein Gutachten über die Angemessenheit der Entschädigungen und über eventuelle Vorschläge zu ihrer Anpassung dem Vorstand der Bürgerschaft vorlegen.“
Absatz 3: „Der Vorstand der Bürgerschaft erstattet der Bürgerschaft jährlich zum 1. Juni einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen und macht einen Vorschlag über die Höhe einer etwaigen Anpassung der Entschädigung. Diesem Bericht ist das Gutachten der Kommission beizufügen.“ So der Text in Paragraph 24 des Abgeordnetengesetzes!
Die Grünen sind der Auffassung, dass man das, wie es da steht, als Soll-Vorschrift – die eine harte Bindung ist, zugegeben, keine hundertprozentige, aber eine harte Bindung – einhalten sollte, und zwar immer und immer gleich, um sicherzustellen, dass in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, wir würden uns von tagespolitischen Erwägungen oder anderen möglicherweise für willkürlich gehaltenen Überlegungen leiten lassen.
In diesem Jahr war die Frage der Diätenerhöhung besonders vermurkst. Präsident Weber, Sie können ja auch einmal in den Wettstreit eintreten, wer denn als Erster die stattfindende oder nicht stattfindende Diätenerhöhung von 2018 oder 2012 gegenüber der Öffentlichkeit verkündet. Ohne Beteiligung von zumindest Bündnis 90/Die Grünen erzählt er der Öffentlichkeit, er schlage vor, keine Diätenerhöhung. Die Fraktionsvorsitzenden waren darüber nicht so besonders amüsiert, die Grünen unter anderem auch deshalb, weil damit schon klar war, dass das ordnungsgemäße, im Gesetz vorgesehene und immer vorgeschriebene Verfahren für die Ermittlung der uns möglicherweise zustehenden Diätenerhöhung damit belastet wird.
Dann haben die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam, damals noch mit Herrn Kastendiek, erklärt, dass wir der Auffassung sind, dass vor dem Hintergrund der Haushaltslage – und für mich war es auch die allgemeine Einkommensentwicklung – im Jahr 2005 keine Diätenerhöhung stattfinden soll. Meinen Kollegen Böhrnsen und Perschau habe ich überdies den Beschluss der grünen Bürgerschaftsfraktion mitgeteilt, dass wir unabhängig von diesem vorher gemachten Verzicht auf die Diätenerhöhung gern möchten, dass das Gesetz so eingehalten wird, wie es ist, nämlich dass eine Diätenkommission einberufen wird, weil ich nicht gern unabhängig davon in der Öffentlichkeit sagen möchte, wir verzichten auf eine Diätenerhöhung.
In den letzten Jahren weiß ich, auf wie viel Geld wir verzichtet haben, zum Teil war das auch gar nicht so unerheblich, aber ich möchte gern sagen können, wenn ich gefragt werde, wie hoch denn der Betrag ist, auf den wir verzichtet haben. Deshalb war es für die Grünen wichtig, erstens, weil das Gesetz immer eingehalten werden soll, und zweitens, weil ich in der Öffentlichkeit auch gern sagen können möchte, auf welch einen hohen Betrag an Diätenerhöhung wir denn nun verzichtet haben, dass die Diätenkommission ihre Arbeit macht, und weil das auch Grundlage für die nächsten Jahre ist. Es wird ja irgendwann einmal wieder dazu kommen, dass man die Diätenkommission einberuft und das Gesetz einhält.
Das habe ich Herrn Böhrnsen und Herrn Perschau mitgeteilt. Eine Antwort gab es nicht, es hat dann aber der Vorstand am Montag beschlossen, die Diätenkommission nicht einzuberufen, gleichzeitig auch auf die Diätenerhöhung für das Jahr 2006 zu verzichten und auch dort nicht die Diätenkommission einzuberufen. Abgesehen davon, dass es bisher ja immer das Vorhaben war, solche Dinge gemeinsam zu machen – die Grünen haben sich da auch immer viel Mühe gegeben, das gemeinsam zu machen, weil Streit im Parlament über diese Dinge der gesamten Politik schadet –, abgesehen also von Stilfragen finde ich, dass Sie da einen großen politischen Fehler machen.
Es ist in Ordnung, mit uns gemeinsam, auf diese und auf die nächste Diätenerhöhung, wobei Letzteres die grüne Fraktion bisher gar nicht beschließen konnte, weil sie gar nicht die Gelegenheit hatte, das zu beraten, aber es ist in Ordnung, darauf zu verzichten. Man muss aber der Öffentlichkeit sagen, wie hoch der Betrag ist, und die von Präsident Weber hier befürchtete Krittelei daran und die Nichtwürdigung dieses Verzichts ist doch ein selbstgemachtes Leid. Wenn wir das Verfahren eingehalten hätten, dann könnten wir selbstbewusst der Öffentlichkeit gegenüber sagen, soundso hoch ist der Betrag, auf den wir verzichten.
Wenn jetzt gemutmaßt wird, dass es möglicherweise sogar zu Kürzungen kommt, so an den Haaren herbeigezogen ist das nicht. Bisher hat man gehört, dass die Diätenerhöhung im Jahr 2005 0,04 Prozent nach
dem bisherigen Erhebungsverfahren betragen hätte, das ist ein Euro. Wenn das so ist, dann ist es immer noch richtig, auf die Diätenerhöhung zu verzichten, dann muss man sich aber in der Öffentlichkeit nicht als große Helden betätigen.
Wir werden es jetzt so gar nicht mehr herausbekommen, ob es so war, weil Sie es ja verhindern, dass dieses Verfahren ordnungsgemäß gemacht wird, und natürlich kann es sein, dass die mögliche Diätenerhöhung des Jahres 2006 auch zu einer Senkung führen könnte. Damit muss man sich dann politisch auseinander setzen. Auch das kann nicht stattfinden, weil Sie dafür sorgen, dass die Diätenkommission gar nicht tagt.
Ich finde, dass Sie damit diese in der Öffentlichkeit ausgesprochen heikle Frage in völlig unnötiger Weise belasten. Wir haben immer einen gemeinsamen Weg mit Ihnen gesucht. Den haben Sie verlassen, das kritisiere ich ausdrücklich. Es ist besser, wenn man dort einen gemeinsamen Weg geht. Wir werden uns so verhalten, dass wir hier noch einmal erklären, wir sind mit der nicht erfolgten Diätenerhöhung einverstanden, sie ist einvernehmlich und in Absprache mit uns für das Jahr 2005 erfolgt. Den Bericht des Vorstandes, der das Parlament dazu bringen soll, auf das, was in dem Gesetz als Regelfall vorgesehen ist, nämlich Einberufung der Diätenkommission, zu verzichten, lehnen die Grünen ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Linnert, ich finde es sehr bedauerlich und eigentlich völlig unnötig, welche Gräben Sie hier versuchen zwischen den Fraktionen aufzureißen,
Was ist denn der Kern? Der Kern ist die Frage, ob wir eine Diätenerhöhung wollen oder nicht. Das ist der Kern, und wir sagen nach dem Jahr 2003, nach dem Jahr 2004, für das Jahr 2005 und für das Jahr 2006, wir wollen keine Erhöhung der Diäten der Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft. Das ist die Einigung, und die zerreden Sie doch bitte nicht!
Glauben Sie denn im Ernst, dass außerhalb dieses Hauses irgendjemand diese Debatte versteht? Da will