Protocol of the Session on June 23, 2005

Insofern ist für mich klar, dass auch die DEGI und die Dresdner Bank über diese Bürgschaft Bescheid wussten und heute nicht total davon überrascht werden können. Heute haben wir das Jahr 2005. Wenn man das damals nicht in Ordnung gefunden hätte, hätte man damals etwas unternehmen müssen. Da das nicht der Fall gewesen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die DEGI und die Dresdner Bank nicht darüber informiert waren.

Es bleiben aber im Zusammenhang mit der Vergabe des Darlehens und der Umschuldung mehrere Punkte offen, und die müssen geklärt werden. Es bedarf dazu auch der Mithilfe der Dresdner Bank und deren Akten, und es ist gut, dass sowohl der Wirtschaftssenator als auch die Dresdner Bank sich verständigt haben, dass es einen Aktenabgleich geben wird, und dann wird man vielleicht feststellen können, wie sich die Sachlage wirklich verhält.

In dem bis September vorzulegenden Bericht muss auch das Problem der Viererverträge geklärt werden. Das ist tatsächlich eines der Hauptprobleme mit den unterschiedlichen Daten. Dabei ist allerdings auch die Rolle der Rechtsberater der Freien Hansestadt Bremen zu beleuchten, denn schließlich sind diese Vertragswerke alle von Rechtsberatern der Freien Hansestadt, der BIG oder der SWG geprüft worden.

Auch das Testat der KPMG ist erläuterungsbedürftig, denn zum 30. Juni 1999, aber auch zum Zeitpunkt des Testats am 31. August 1999 existierte kein von allen Parteien unterzeichneter Schuldübernahmevertrag. Das Testat beinhaltet, dass die Space-Park KG zum 30. Juni 1999 keine Verbindlichkeiten habe. Wie das zustande gekommen ist, ohne dass es rechtsverbindlich unterzeichnete Verträge gibt, ist mir, ganz ehrlich gesagt, schleierhaft, und das, finde ich, bedarf auch einer besonderen Aufklärung.

Zu klären ist auch, warum das Darlehen, nachdem die DEGI die ersten Kommanditeinlagen bezahlte, nicht zurückgeführt wurde, denn die Kaufpreisansprüche oder die Einzahlungsansprüche der DEGI aus dem Kommanditkapital sind damals abgetreten worden. Es ist auch gezahlt worden, die ersten 48 Millionen sind von der DEGI gezahlt, und warum man dann das Darlehen nicht hätte zurückzahlen können, ist mir auch nicht so ganz klar.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Weil die das gar nicht wussten!)

Es ist aber so gewesen, und wie der Fluss dann gewesen ist, das ist jedenfalls offen, es ist nicht geklärt in diesem Bericht.

Auch zu klären ist, und das ist auch schon angesprochen worden, warum eine am 27. August 1999 bestellte Eigentümergrundschuld über elf Millionen DM nicht im Original zu den Akten genommen wurde und sich dann als völlig wertlos herausstellte und man einfach hingenommen hat, dass das Grundstück dann verkauft worden ist, und damit hört auch hier die Berichterstattung auf. Das ist für uns also auch eine Sache, die nicht nachvollziehbar ist. So viel juristischer Sachverstand muss eigentlich da sein, dass man weiß, dass eine Eigentümergrundschuld im Original vorhanden sein muss und nicht in der Kopie. Das sehe ich auch so.

Zusammenfassend ist festzuhalten, meine Damen und Herren, dass Schuldzuweisungen der DEGI und Dresdner Bank zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht sind. Ich hoffe, und ich bin mir allerdings auch sicher, dass der Senat alles daran setzen wird, die ungeklärten Punkte aufzuklären, um damit die Möglichkeit für eine positive Zukunft des Space-Parks in anderer Form der Nutzung zu schaffen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich ehrlich bin, hatte ich mir in meinen ersten Wochen der Amtszeit auch andere Themen gewünscht als dieses Thema, zumal wir in meiner parlamentarischen Begleitung in zahlreichen Sitzungen über die verschiedenen

Sachverhalte informiert wurden. Manchmal hatte sich damals bei uns Parlamentariern der Eindruck aufgedrängt, vielleicht ist es auch zu viel Information, aber manchmal ist zu viel Information auch Desinformation, und wie es hier von allen Rednern aller Fraktionen, die sich gemeldet haben, auch eindeutig zum Ausdruck gebracht worden ist, gibt es offene Fragen, das ist vollkommen richtig.

Der Space-Park ist und bleibt das größte Investitionsprojekt im Rahmen des Sanierungsprogramms mit Zielsetzung der Förderung von Dienstleistung und Tourismus. Es war ein gemeinsames Projekt von Bremen und der DEGI, man saß in einem Boot, anfangs zusammen mit Köllmann.

Ziel der Aktivitäten Bremens und des Handelns war, zum einen den Erfolg dieses Projektes sicherzustellen, und zum anderen die Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche Bremens. In diesem Zusammenhang hat jetzt durch die Klage der DEGI gegenüber ihren ehemaligen Geschäftsführern, ein besonderes Vorgehen, eine hohe Aufmerksamkeit bekommen, nämlich, das ist hier vorhin angesprochen worden, die Umstände der Erteilung, aber auch der Übertragung des so genannten SWG-Darlehens, Space-Park KG, auf die Köllmann-Tochter und die Sicherung durch Bürgschaften, Fragestellungen, wie dieses Darlehen zustande gekommen ist, wie die Übertragung des Darlehens vorgenommen worden ist und, wie gesagt, wie mit der Sicherung dieser Bürgschaft umgegangen worden ist.

Dieses Vorgehen hat, und das finde ich sehr besorgniserregend, das sage ich ganz ehrlich, Vorwürfe an die Freie Hansestadt Bremen und deren Geschäftsgebaren entstehen lassen. Ich finde, das liegt in der Natur der Sache, dass Bremen alles dafür tun muss, diese Vorwürfe auszuräumen. Ich halte es für nicht akzeptabel, dass, wenn so etwas vorgekommen sein sollte, wovon ich ausdrücklich nicht ausgehe, ich will das deutlich sagen, dies nicht aufgeklärt wird, dass, wenn jemand hier schuldhaft vorsätzlich gehandelt hat, demjenigen dies nicht entsprechend deutlich gemacht und dies dann nicht entsprechend geahndet wird. Das ist ein Handeln, das nicht zum Geschäftsgebaren eines seriösen, soliden Kaufmanns gehört und somit natürlich auch nicht zum Gebaren der Freien Hansestadt Bremen, das will ich an dieser Stelle ganz deutlich machen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir haben, nachdem diese Vorwürfe öffentlich wurden, nachdem auch die Grünen Akteneinsicht genommen haben, einen Sachstandsbericht angekündigt. Das haben wir vor drei Wochen im Senat so verabredet. Wir haben es auch in der vergangenen Woche in der Wirtschaftsdeputation angekündigt, und wir haben Ihnen am Dienstag, also vorgestern, den entsprechenden Sachstandsbericht vorgelegt. Dieser Sachstandsbericht, ich gebe auch dies zu, ist die Dar

stellung eines sehr komplexen Sachverhalts, der nicht einfach zu verstehen ist.

Aus der Diskussion in meinem Ressort muss ich feststellen, dass es auch vielen Experten nicht leicht fällt, sofort auf alle Sachverhalte plausible Erklärungen zu geben. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bedanken, weil ich glaube, dass etwas anderes an dieser Stelle auch nicht sachgerecht wäre, dass mit diesen Fragestellungen sachlich und ohne Polemik umgegangen wird, dass man hier nicht spekuliert, Vermutungen oder Beschuldigungen in den Raum setzt, sondern dass man Fragen stellt, die natürlich beantwortet werden müssen und die wir als Senat auch annehmen wollen und hoffentlich beantworten können.

Aus diesem Grund ist mit der DEGI als erster Schritt ein Abgleich der Aktenlage vereinbart worden. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der DEGI für dieses Entgegenkommen bedanken, weil es nicht immer selbstverständlich ist. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass zwischenzeitlich beide den Eindruck haben, dass sie da nicht so ganz korrekt behandelt worden sind. Wenn wir eine gemeinsame Aktenlage bekommen, vielleicht beantwortet sich daraus die eine oder andere Frage. Wie gesagt, herzlichen Dank, dass hier nicht mit unnötigen Spekulationen irgendwelche Verdächtigungen in Gang gesetzt werden sollen, sondern dass Fragen gestellt werden und wir uns an dieser Stelle dieser Fragestellung annehmen!

Für mich sind zwei, drei wesentliche Fragestellungen, die auch diesen Vorwurf an die Freie Hansestadt Bremen begründen, von hoher Bedeutung, zum einen die Frage des Zustandekommens und des Sinns der Viererverträge, zum anderen, der Abgeordnete Focke hat dies schon erwähnt, das Zustandekommen des Testats der KPMG, weil es für mich erst einmal unlogisch ist, wie ein Wirtschaftsprüfer im August eines Jahres ein Testat auf der Grundlage von Verträgen erstellen kann, die erst im Oktober geschlossen worden sind.

Natürlich, und das will ich hier an dieser Stelle auch zugestehen, besteht die Frage der Grundschuld, warum und wieso dies so abgelaufen ist. Auch hier muss es eine plausible Erklärung geben, weil es im Zweifelsfall ein fahrlässiges Verhalten sein könnte, ich sage ganz bewusst, könnte, es muss nicht sein, hier so mit den Sicherungen und Interessen Bremens umgegangen zu sein.

Für uns als Vertreter der Freien Hansestadt Bremen, für die BIG und für Vertreter der SWG, dies will ich an dieser Stelle deutlich machen, sind während der Verhandlungen bis zum Auseinandergehen DEGI und Köllmann Vertreter dieser beiden Firmen immer geschlossen aufgetreten, so dass es für die Vertreter Bremens und der BIG erst einmal keinen Anlass gab, daran Zweifel zu hegen, ob es zwischen der Geschäftsführung, der Space-Park KG und ihren Gesellschaftern irgendwelche Missstimmungen oder Unklarhei

ten gibt. Andersherum gesagt, wir sind davon ausgegangen, dass die Geschäftsführer ihre Gesellschafter über ihr geschäftliches Gebaren und ihr Vorgehen voll und ganz in Kenntnis setzen und informieren.

Ob diese Annahme richtig war, dies zu unterstellen, das wird sich noch zeigen, aber das war die Geschäftsgrundlage für das Handeln der Freien Hansestadt Bremen. Aus eigener Erfahrung muss man davon ausgehen, weil die Geschäftsführer auch eine gewisse Verpflichtung durch das GmbH-Gesetz haben, aber dann auch durch auf sie zurückfallende private Haftungsfragen. Dies ist aus unserer Sicht unter anderem auch durch das Handeln der DEGI bestätigt worden. Die Eckpunktevereinbarung und das Zahlen von Zinsen auf dieses Darlehen sind ein eindeutiges Indiz dafür, aber ich sage auch, nur ein Indiz, weil auch diese Fragen abschließend beantwortet werden müssen.

Über das gemeinsame Verfahren habe ich gerade schon gesprochen. Wir nehmen diesen Auftrag des Parlaments an. Wir werden uns bemühen, alle Fragen im September umfassend zu beantworten. Ich hoffe, dass dies durch die Aktenlage möglich sein wird. Ob dann alle Fragen so vollständig beantwortet werden können, kann ich nicht abschließend sagen. Ich hoffe es. Zumindest werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass dies so erfolgt und dass keine Fragen offen bleiben.

Einen letzten Punkt, Frau Linnert, der mich aus meiner eigenen Erfahrung als Parlamentarier auch ein bisschen trifft, weil ich das nicht ganz nachvollziehen kann, weil es hier auch eine Regelungslücke gibt: Sie haben vorhin behauptet, der Senator für Wirtschaft würde Sie in Ihren verfassten rechtlichen Möglichkeiten der Akteneinsicht behindern. Dies ist nicht richtig! Richtig ist, dass wir Ihnen im Rahmen der Landesverfassung Akteneinsicht gewähren, und da heißt es: „Auf Beschluss des Ausschusses haben die Ausschussmitglieder das Recht zur Akteneinsicht. Das Recht zur Erteilung von Auskünften oder die Vorlage von Akten oder sonstigen amtlichen Unterlagen darf nur abgelehnt werden, wenn überwiegend schutzbedürftige Belange des Betroffenen entgegenstehen oder öffentliche Belange eine Geheimhaltung zwingend erfordern.“

Also, Akteneinsicht ist Ihnen gewährt worden. Die Frage, die durch die Regelung in der Landesverfassung nicht geregelt ist, betrifft den Sachverhalt, ob Kopien, Abschriften et cetera genommen werden können. Dazu gibt es ein Rechtsgutachten der Bürgerschaftsverwaltung. An dieser Stelle muss es eine klare Verfahrensregelung geben, weil ich glaube, dass solche Verfahren insgesamt von einer Nichtregelung belastet werden. Ich finde, über diese Fragen sollten wir nicht streiten, sondern es muss klare Regelungen geben, dass die Sache im Vordergrund steht und nicht irgendwelche Formalien. Von daher hoffe ich, dass es hierzu klare Regelungen gibt. Ich bitte die Juris

ten im Raum um Nachsicht, dass eben, wenn zwei Juristen eine Meinung haben, dann oft vier Positionen gegenüberstehen, aber damit will ich das negieren. Hierzu muss es eine klare Vereinbarung zwischen Senat und Parlament geben, und ich denke auch, dass dann diese Fragestellung der Vergangenheit angehört. In diesem Sinne darf ich mich noch einmal für die sachliche Diskussion bedanken. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu drei Dingen möchte ich gern kurz etwas sagen. Noch einmal, weil das in der Öffentlichkeit als Vorwurf gegen uns erhoben wurde, jetzt ist das hier in der Debatte nicht mehr aufgetaucht: Die Grünen haben an keiner einzigen Stelle irgendwelche gesonderten Vorwürfe gegen die BIG erhoben. Das ist mir ganz wichtig! Im Gegenteil, die Akteneinsicht hat eher ergeben, dass die BIG sich relativ hartnäckig gegen die Vertragsgestaltungswünsche von Herrn Köllmann gewehrt und versucht hat, da eher noch über einen längeren Zeitraum hinweg hinzubekommen, dass man es vermeidet, unterschiedliche Verträge abzuschließen.

Ich denke, man hätte es trotzdem nicht machen sollen, weil es völlig klar ist, wenn mir jemand einen Mietvertrag vorlegt, und ich soll einmal unterschreiben, dass ich 300 Euro im Monat bezahle und einmal 600, dann weiß jeder, dass damit das Finanzamt hereingelegt werden soll, und ich denke auch, dass in der BIG die Kompetenz groß genug war zu wissen, dass da etwas nicht ganz koscher ist. Es ist aber nicht richtig, dass wir in besonderer Art und Weise die BIG uns da herauspicken als welche, die wir kritisieren.

Leider sind die Akten, die uns bisher zur Verfügung gestellt wurden, von aller politischen Einflussnahme frei, so dass uns das, was wir in der Regel immer tun, nämlich nicht Mitarbeiter zu kritisieren, sondern die politische Verantwortung zu suchen, bis zum heutigen Tag so nicht gelungen ist. Wir werden das aber tun. Wir suchen die politische Verantwortung auch ein bisschen genauer als nur der gesamte Senat, zumal auch viele der dort damals verantwortlichen Senatoren auch gar nicht mehr an der Stelle sind.

Die zweite Sache ist, wir hätten gesagt, es gäbe eine Komplizenschaft zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Geschäftsführern, die jetzt von der Dresdner Bank verklagt werden! Das weise ich ausdrücklich zurück, Herr Focke, niemals haben wir das behauptet! Wir haben gesagt, dass diese Art der Vertragsgestaltung den Geschäftsführern wahrscheinlich erleichtert hat, die Dresdner Bank hereinzulegen. Dabei bleibe ich auch, und deshalb wollten sie die

Verträge auch unbedingt so haben, um da zeigen zu können, schaut einmal, hier gibt es einen Darlehensüberlassungsvertrag, der ist frei von der Bürgschaft für die Space-Park KG. Die sollte als frei von dieser Belastung dargestellt werden, weil das Kapitalanlagegesetz das auch verlangt und weil die DEGI sich sonst nie beteiligt hätte. Dass das aber irgendjemand absichtlich gemacht hat oder mit denen unter einer Decke steckt, haben wir nie behauptet. Dafür gibt es keine Beweise, sondern es gibt dies: „Wir wollten ihnen einen Gefallen tun,“ und man kann jetzt darüber spekulieren, warum man das tun wollte, aber Beweise für weitergehende Behauptungen gibt es nicht.

Jetzt noch einen Satz zur Akteneinsicht! Die Akteneinsicht ist geregelt. Sie ist seit zehn Jahren in Vermerken der Bürgerschaftsverwaltung geregelt. Es ist geregelt, dass diejenigen, die Akteneinsicht nehmen, Kopien machen dürfen. Jetzt auf einmal, da man dem Senat, zugegeben, in sehr unangenehmer Art und Weise auf die Pelle rückt – bei der ganzen Geheimdiplomatie, die man versucht hat, beim SpacePark zu machen, weil ja ein Fehler den nächsten nach sich gezogen hat und ein Vertuschungsmanöver das nächste notwendig machte –, fällt dem Senat auf einmal ein, dass es ungeregelt ist, und das ist nicht richtig. Es gab eine Regelung bis zum heutigen Tag, erprobt, bewährt, vielfach angewendet, verlässlich und in Ordnung.

Sie, Herr Senator, sagen jetzt, es gehe um das Problem der Vertraulichkeit. Es ist uns im Hause bekannt, dass der Senat gern eine Geheimschutzordnung haben möchte, obwohl wir als Parlament immer darauf hingewiesen haben, dass die Regelungen, die uns verpflichten, Stillschweigen über Angelegenheiten Dritter zu bewahren, schützenswürdig sind. Es ist uns also bekannt, dass der Senat diese Geheimschutzordnung will. Vielleicht versuchen Sie jetzt, diese zu erpressen. Ich denke, es wird Ihnen nicht gelingen, weil die Rechtsauffassung hier eindeutig ist. Wenn Sie aber der Auffassung sind, Herr Senator, dass Unterlagen vertraulich behandelt werden sollen, dann ist das kein Problem. Dann müssen Sie uns gegenüber das erklären oder erklären lassen, durch Herrn Keller, Frau Pohl oder Sie selbst, und dann müssen Sie sagen, auf welche Aktenteile sich das bezieht, und Sie müssen begründen, worin die Notwendigkeit der Vertraulichkeit besteht. So sieht es jedes Gesetz vor, und dann halten wir uns auch daran!

Wenn wir der Auffassung sind, dass Sie versuchen, Sachen für vertraulich zu erklären, die man für die politische Auseinandersetzung braucht, steht uns ja der Gang zum Gericht offen. Den würden wir vielleicht auch nehmen, wenn wir da unterschiedlicher Auffassung sind. Sie aber gehen diesen Weg ja gar nicht! Sie versuchen, uns in unserer Arbeit zu behindern, und Sie versuchen, uns am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.

(Zuruf von Senator K a s t e n d i e k)

Doch, Herr Kastendiek, es ist so! Wir haben ja einen Brief von Ihnen bekommen, warum man zum Beispiel keine Kopien machen soll. Das ist aus Ihrer Sicht irgendwie nachvollziehbar. Sie haben Angst, dass wir sie dann noch einhundert Mal vervielfältigen und in die Stadt streuen, wo ich ja immer finde, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf herauszubekommen, was Sie da gemacht haben. Wir können aber über alles reden. Ich habe angeboten, wir halten uns an die erklärten Vertraulichkeitsauflagen. Bisher gab es keine Auflagen. Wenn Sie erklären, dass es vertraulich sein muss, ist es in Ordnung. Sie wollen also nicht, dass wir Kopien anfertigen. Das habe ich verstanden, aber den Unterschied zwischen dem Diktat in ein Diktiergerät und einer anschließenden Abschrift verstehe ich nicht. Ehrlich gesagt: Wir leben ja auch nicht mehr im Mittelalter! Auch das Diktieren wurde untersagt. Es ist ganz einfach: Sie wollen uns da klein kochen und verhindern, dass wir alles sehen, was interessant ist. Sie hoffen, dass man diesen komplizierten Sachverhalt von uns irgendwie fernhalten kann, doch das ist nicht im Interesse der Freien Hansestadt Bremen. Es ist im Interesse der Stadt, dass alles auf den Tisch kommt!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Akten sind unvollständig, das ist auch eine unzulässige Einschränkung unseres Akteneinsichtsrechts. Wir werden in gesonderte Räume geführt und können nicht beurteilen, wie die Gesamtaktenlage ist. Das schränkt unsere Informationsrechte ein. Dann haben wir ausdrücklich das Werthaltigkeitsgutachten für die zehn Prozent Space-Park KG verlangt, auch das ist uns bisher vorenthalten worden, obwohl es ein ganz zentraler Baustein des Space-Park-Lügengebäudes ist. Wenn wir nämlich diesen Anteil gekauft haben, ohne zu wissen, was er wert ist, oder sogar mit der Kenntnis, dass er nichts wert ist, dann ist das ein weiteres gravierendes Täuschungsmanöver gegenüber der EU gewesen. Ich möchte gern wissen, ob es in Bremen so weit ist, dass wir so weit sind. Das Werthaltigkeitsgutachten muss also her, und ich erwarte eine Akte, in der sich das befindet! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Linnert, Ihre erste Rede war so schön, die zweite nicht mehr so sehr,

aber Herr Kastendiek hat ja Aufklärung in allen Belangen zugesagt, und ich hoffe, dass Sie dann anschließend auch zufrieden sind. Ich wollte nur noch einmal auf Sie eingehen, weil Sie sagten, ich hätte Ihnen da irgendetwas unterstellt!

Ich beziehe mich auf einen Artikel in der „Nordsee-Zeitung“ vom 2. Juni, da heißt es in dem fett gedruckten Anfang: „Die Grünen sind der Auffassung, dass die Beklagten dabei letztlich vom Senat tatkräftig unterstützt wurden.“ Dann geht es los, zum Ende hin: „Die Grünen konnten nach Akteneinsicht bei der BIG zwar nicht belegen, dass der Senat die Gesellschaft dazu gedrängt habe, eine exklusive Vertragsgestaltung vorzunehmen, die den Verkauf der Space-Park KG nicht gefährdet, so die Fraktionschefin Karoline Linnert, die Lebenserfahrung allerdings spreche dagegen, etwas anderes anzunehmen.“

Jetzt weiß ich nicht, wie ich das werten soll. Wenn ich das jetzt so werten soll, dass Sie damit überhaupt niemanden beschuldigen wollten, dann nehme ich das hier zur Kenntnis. Wenn das aber nicht so ist, ist das, was Sie eben gesagt haben, nicht ganz richtig gewesen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)