Protocol of the Session on May 25, 2005

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt diesen beiden Punkten zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 16/625, Kenntnis.

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung (Mit- wirkungsrechte der Bürgerschaft stärken)

Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 11. April 2005 (Drucksache 16/582) 3. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihrer 38. Sitzung am 20. April 2005 in zweiter Lesung beschlossen.

Wir kommen jetzt zur dritten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung, Drucksache 16/582, in dritter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder einstimmig.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass interfraktionell vereinbart worden ist, heute nach der Mittagspause nach der Fragestunde den Tagesordnungspunkt 16, Jahresbericht des Petitionsausschusses, aufzurufen. Besteht Einverständnis darüber?

Bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Präsident des Senats, Herr Bürgermeister Dr. Scherf, die Abgeordneten dieses Hauses eingeladen hat, an der Verabschiedung von Herrn Dr. Peter Gloystein und Amtseinführung von Herrn Jörg Kastendiek im Kaminsaal des Bremer Ratshauses heute Mittag teilzunehmen, also sofort im Anschluss an diese Sitzung um 13.30 Uhr.

Wir treten in die Mittagspause ein bis 14.45 Uhr.

(Zurufe: 15 Uhr!)

Gut, dann setzen wir die Sitzung um 15 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung 13.14 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 15.01 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe der CDU aus Bremen-Nord und eine Gruppe Studentinnen und Studenten aus Weißrussland. Herzlich willkommen in unserem Hause!

(Beifall)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Auswirkungen der Lkw-Maut auf das Straßennetz im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kasper, Dr. Sieling, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Kasper!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Einführung der Lkw-Maut und deren Auswirkungen auf das Straßennetz in Bremen und Bremerhaven?

Zweitens: Wie häufig und an welchen Streckenabschnitten werden Verkehrsverlagerungen kontrolliert?

Drittens: Welche Möglichkeiten zur Bekämpfung der Ausweichverkehre stehen dem Senat zur Verfügung beziehungsweise wird der Senat anwenden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen eins und zwei: Mit Blick auf die dem Verkehrshaushalt der Bundesregierung zufließenden Einnahmen, von denen auch die Länder profitieren, begrüßt der Senat grundsätzlich die Einführung der Maut für schwere Lkw über zwölf Tonnen. Um mögliche unerwünschte Verkehrsverlagerungen auf das nachrangige Straßennetz abschätzen zu können, sind Erhebungen zur Erfassung mautverdrängter Verkehre sowohl auf den Bundesfernstraßen als auch auf den kommunalen Straßen notwendig. Diese Erhebungen werden insbesondere auf Straßen durchgeführt, die auch im Fall der Sperrung von Autobahnabschnitten als Umleitungsstrecken dienen oder die für den LkwVerkehr eine wichtige Zubringerfunktion zum Auto

bahnnetz besitzen. Hierzu zählen im Land Bremen die B 6 in Bremerhaven, der Zubringer Überseestadt, die Neuenlander Straße, die Osterholzer Heerstraße, der Zubringer Vahr und die Bremerhavener Heerstraße.

Die ersten Erhebungen für Bundesfernstraßen sind für den Sommer 2005 außerhalb der Ferienzeit vorgesehen. Auf den kommunalen Straßen sollen diese Untersuchungen im Frühherbst 2005 durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Erhebungen sollen kurzfristig ausgewertet und mit bereits vor Einführung der Lkw-Maut erhobenen Daten verglichen werden, um einen Vorher-Nachher-Vergleich zu ermöglichen.

Im Rahmen der Untersuchungen zum Lkw-Führungsnetz wurden in der Osterholzer Heerstraße im Februar 2005 Verkehrszählungen durchgeführt. Hierbei wurde ein leichter Anstieg des Lkw-Anteils ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gegenüber den Zählungen aus dem Jahre 2001 von damals fünf Prozent auf aktuell 5,5 Prozent am Gesamtverkehr festgestellt. Dieser Anstieg ist auf strukturelle Veränderungen im Bereich Daimler-Chrysler – Änderung der Logistikbeziehungen – und im Weserpark zurückzuführen. Die Gesamtverkehrsbelastung hat sich gegenüber 2001 leicht verringert.

Aufgrund zahlreicher Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern der Bremerhavener Heerstraße über einen Anstieg der Lkw-Verkehre seit Einführung der Lkw-Maut hat der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr am 11. Mai 2005 Verkehrszählungen in dieser Straße veranlasst. Erste Auswertungen der Ergebnisse werden Anfang Juni 2005 erwartet und sollen in der zuständigen Fachdeputation für Bau und Verkehr vorgestellt und beraten werden. Wir haben da eine Sondersitzung, wie Sie sich erinnern.

Zu Frage drei: Sollten auf den in der Antwort zu Fragen eins und zwei genannten Bundesstraßen Ausweichverkehre in nennenswertem Umfang festgestellt werden, sieht das Autobahnmautgesetz vor, dass diese Streckenabschnitte in die Bemautung einbezogen werden können, sofern die Verkehrssicherheit dort gefährdet ist.

Die Straßenverkehrsbehörde kann im nachgeordneten Straßennetz unter bestimmten Voraussetzungen die Benutzung von Straßen oder Teilstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Bei solchen Maßnahmen kann es sich beispielsweise um Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lkw, Nachtfahrverbote oder Umleitungen auf geeignete Ausweichstrecken handeln. Auch sind Sperrungen für schwere Lkw zu prüfen. Dabei sind die Auswirkungen derartiger Anordnungen auf das benachbarte Straßennetz sowie auf die Erreichbarkeit der Wirtschaftsbetriebe in besonderer Weise zu beachten.

Haben Sie den Wunsch, eine Zusatzfrage zu stellen? – Bitte sehr!

In der Antwort des Senats wird erläutert, dass die Verkehrszählungen im Sommer 2005 außerhalb der Ferienzeit stattfinden sollen. Für die kommunalen Straßen sollen die Zählungen im Frühherbst 2005 stattfinden. Wäre es nicht sinnvoller, die Termine zusammenzufassen und somit verlässlichere Daten zu bekommen, um gegebenenfalls auch temporäre Unterschiede und Einflüsse wie Baustellen oder Unfälle auf Autobahnen zu berücksichtigen?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, so hat man mir das zumindest erläutert, dass es sinnvoll ist, Daten, die man vor der Bemautung hatte, als Vergleiche heranzuziehen. Deshalb sollte man schon die Monate wählen, in denen man auch vor der Maut entsprechende Daten erhoben hat, um dann die Vergleichbarkeit nach Möglichkeit zu gewährleisten. Aus diesem Grund kommt es zu unterschiedlichen Zählungen, aber ich nehme Ihre Frage gern noch einmal mit, werde sie an die Experten weiterleiten, vielleicht können wir das dann noch einmal in der Deputation am 9. Juni 2005 besprechen.

Möchten Sie eine weitere Zusatzfrage stellen? – Bitte sehr!

Aus dem Protokoll der Verkehrsministerkonferenz Anfang April in Berlin ist ein Beschluss bekannt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, alle Vorkehrungen zu treffen, um erkannten Verkehrsverlagerungen entgegenzuwirken. Dies bezieht sich aber auf Bundesstraßen, Bundesfernstraßen, Autobahnen et cetera. Ist der Senat auch vorbereitet, oder sind Vorbereitungen getroffen, um Verkehrsverlagerungen auf kommunale Straßen genauso zu untersuchen beziehungsweise dem entgegenzuwirken?

Bitte, Herr Senator!

Klar sind wir das, wir sind ja sogar im Vorfeld schon angetreten und haben gesagt, wir wollen im Endeffekt die Lkw-Verkehre auch im innerstädtischen Beziehungsgeflecht auf die Straßen bringen, die dafür geeignet sind. Aus diesem Grund haben wir uns bereits im Sommer oder Spätsommer des letzten Jahres daran gemacht, um Vorschläge zu erarbeiten, die das Lkw-Führungsnetz tatsächlich auch verändern. Daran sehen Sie, dass wir dieses Thema Lkw-Verkehre in der Stadt, egal ob sie Beziehungswege in der Stadt haben, ob sie verdrängt sind jetzt durch die Autobahnmaut, einer besonderen Beachtung tatsächlich auch unterziehen, dass uns die Anwohner, die von diesen Verkehren betroffen sind, am Herzen liegen, aber dass wir natürlich auch eine Abwägung haben müssen. Gerade im Bremer