Protocol of the Session on September 10, 2003

Er hat sich nicht konkret dazu geäußert, mit welchem Betrag dieser Kanzlerbrief jetzt bewehrt wird.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Akzeptiert denn Finanzminister Eichel die Forderung des Bundeslandes Bremen, dass die Kompensation noch nicht stattgefunden hat und dass in den Jahren 2004 und 2005 noch Zahlungen zu erfolgen haben?

Bitte, Herr Senator!

Das Gespräch über den Kanzlerbrief hat zu dem Ergebnis geführt, dass wir jetzt auf politischer und auf Fachebene die Gespräche fortsetzen, die in den letzten Monaten und Jahren vielleicht nicht in der Konkretheit geführt worden sind, wie man es hätte tun sollen.

(Beifall bei der SPD – Unruhe bei der CDU)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wieso heißt der Kanzlerbrief denn Kanzlerbrief?

(Lachen bei der SPD)

Ich frage noch einmal nach, um es zu konkretisieren: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass dieser Brief, wenn es nur auf der Arbeitsebene des Finanzministeriums laufen sollte, dann Finanzministerbrief heißen würde, und welche Anstrengungen sind verabredet worden, damit auf Chefebene, nämlich auf Ebene des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten, dort Gespräche erfolgen?

Bitte, Herr Senator!

Ich gebe Ihnen in einem Punkt Recht, ich habe nicht die Urheberschaft für den Begriff Kanzlerbrief, deshalb kann ich Ihnen dazu nichts sagen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da Sie ja jetzt konkrete Arbeitsschritte vereinbart haben, frage ich: Wie weit ist denn die Senatskanzlei dort eingebunden, und wie wird sich der Präsident des Senats dort in diese wesentliche Frage einbringen?

(Unruhe bei der SPD)

Bitte, Herr Senator!

Das sollten Sie den Präsidenten des Senats selbst fragen!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie sich mit dem Präsidenten des Senats noch nicht verständigt haben, richtig?

(Unruhe bei der SPD)

Bitte, Herr Senator!

Ich habe Sie nur der Höflichkeit halber gebeten, denjenigen zu fragen, der originär die beste Auskunft geben kann.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Meine Nachfrage ist noch nicht beantwortet insofern, ob meine Annahme richtig ist, dass es zwischen dem Präsidenten des Senats und Ihnen diesbezüglich noch keine Verabredung gegeben hat hinsichtlich des weiteren Verfahrens, die Forderung Bremens einzubringen und umzusetzen.

Bitte, Herr Senator!

Ich habe Ihre Frage nicht genau verstanden. Können Sie die noch einmal formulieren?

Bitte, Herr Kastendiek!

Dann würde ich vorschlagen, dass wir das vielleicht im bilateralen Gespräch beenden.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wirtschaftsfaktor Pflege“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Arnold-Cramer, Frau Ziegert, Pietrzok, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hat sich im Land Bremen in der vergangenen Legislaturperiode das Volumen der ge

meinnützigen und gewerblichen – bitte gesondert ausweisen – ambulanten Pflegedienstleistungen gemessen an den Kriterien Zahl der Pflegestunden und Pflegekräfte entwickelt?

Zweitens: Welche Rolle spielten im Land Bremen in der vergangenen Legislaturperiode ambulante Pflegeangebote bei der Wirtschafts- und Existenzgründungsförderung einschließlich der Existenzgründungsförderung durch den Arbeitssenator und das Arbeitsamt? Bitte Zahl, Art und finanzielles Volumen der Förderung angeben!

Drittens: Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich des künftigen Bedarfs an ambulanter Pflege im Lande Bremen, und welche Arbeitsplatzeffekte können sich daraus nach Einschätzung des Senats ergeben? Bitte jeweils für den gemeinnützigen und den gewerblichen Bereich ausweisen!

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Angaben zur Inanspruchnahme ambulanter Pflegeleistungen können vorrangig der Pflegestatistik entnommen werden, die inzwischen für die Jahre 1999 und 2001 vorliegt. In diesem Zeitraum erhöhte sich im Land Bremen die Anzahl der ambulanten Pflegedienste von 112 auf 128. Inzwischen ist eine Stagnation zu beobachten, die sich auch aus Fusionen bestehender Pflegedienste ergibt. Innerhalb der beiden Jahre hat sich in diesem Arbeitsbereich die Zahl der Beschäftigten um 3,3 Prozent erhöht. Im ambulanten Pflegesektor waren im Land Bremen Ende 2001 insgesamt 2836 Personen erwerbstätig. Ein Viertel davon hatte ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis.

Über die ambulant geleisteten Pflegestunden gibt es keine Angaben, da diese Pflegeleistungen nach einem Punktsystem abgerechnet werden. Laut Pflegestatistik wurden 1999 – Stichtag ist jeweils der 15. Dezember – im Land Bremen 4545 Personen durch ambulante Pflegedienste versorgt. Bis zum Jahr 2001 erhöhte sich die Anzahl um 10,6 Prozent auf 5028 Personen. Die gemeinnützigen Träger versorgten Ende 2001 56 Prozent der Pflegebedürftigen.

Zu zwei: Die Programme der klassischen Wirtschaftsförderung im Land Bremen sind schwerpunktmäßig auf die Erzielung von zusätzlichem Einkommen und Beschäftigung in der Förderregion ausgerichtet. Eine Fördervoraussetzung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und des LIP ist der Absatz von Waren und Dienstleistungen in einem Umkreis von mindestens 50 Kilometern außerhalb der Förderregion. Pflegedienste arbeiten in einem sehr viel engeren Ra

dius, auch wenn sie die Landesgrenze durchaus überschreiten. Förderungen waren deshalb nicht möglich.

Die Existenzgründungsförderung im Starthilfefonds des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unterstützt Arbeitslose und Frauen bei der Gründung einer selbständigen Existenz mit Investitionsdarlehen von durchschnittlich 20 000 Euro pro Arbeitsplatz. Zum Aufbau eines privaten ambulanten Pflegedienstes werden Investitions- und Betriebsmittelkredite in einem Volumen benötigt, das die Fördergrenzen des Fonds übersteigt. In der abgelaufenen Legislaturperiode erfolgten daher in dieser Sparte keine Förderungen. Für die Beratungsförderung im Rahmen der Bremer Existenzgründungsinitiative überprüft der Senator für Wirtschaft und Häfen zurzeit, ob eine Förderung für Pflegedienstleister in Frage kommt.

Die Fördermöglichkeiten des Arbeitsamtes sind noch weniger für den Pflegesektor geeignet, da zum Beispiel das Überbrückungsgeld ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung nur in den ersten sechs Monaten nach der Existenzgründung gewährt wird. Seit dem 1. September 2003 bietet die KfW den so genannten Unternehmerkredit an, mit dem Investitionen und Betriebsmittel auch von Gesundheitsdienstleistern kostengünstig finanziert werden können.

Zu drei: Die zukünftige Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste ist nicht allein von der demographischen Entwicklung, sondern auch von ergänzenden Faktoren abhängig. Hierzu gehören unter anderem das familiäre Unterstützungspotential, die Erwerbstätigkeit von Frauen, die Rahmenbedingungen der Kranken- und Pflegeversicherung mit den Leistungsansprüchen für die häusliche Pflege sowie der Faktor Verweildauer im Krankenhaus.

Betrachtet man allein die demographische Entwicklung, so ist ausgehend vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2010 im Land Bremen ein Ansteigen der Zahl der ambulant Pflegebedürftigen um rund 550 Personen zu erwarten. Dies bedeutet eine Erhöhung des Beschäftigungsvolumens von rund elf Prozent. Anhaltspunkte für eine Veränderung der bestehenden Relation zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Pflegediensten bestehen derzeit nicht. Die Dienste der beiden Bereiche müssen sich als wirtschaftliche Konkurrenten bei gleicher gesetzlicher Grundlage auf dem Pflegemarkt behaupten.

Das BAW-Institut für Wirtschaftsförderung in Bremen hat kürzlich eine Untersuchung über die regionalökonomischen Effekte von Investitionen im Pflegeheimsektor erstellt. Aus dieser Untersuchung können keine Arbeitsplatzeffekte für die ambulante Pflege abgeleitet werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie haben uns nun dargestellt, dass es sich hier um einen sehr expandierenden Arbeitsmarkt handelt und dieser bisher durch unsere Förderungssysteme ziemlich vernachlässigt worden ist. In einer Vorlage der Sozialdeputation hieß es im letzten Jahr, dass die Bremer Aufbau-Bank hier ein spezielles Förderprogramm entwickeln wollte. Wissen Sie zu berichten, wieweit diese Bemühungen gediehen sind und ob das Programm eventuell schon steht und auch Fördermittel vergeben werden konnten?