Protocol of the Session on September 10, 2003

(Drucksache 16/23)

Wir verbinden hiermit:

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 2 vom 2. September 2003

(Drucksache 16/30)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der vorliegenden Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Benennung des Stellvertreters/der Stellvertreterin des bremischen Mitglieds im Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union für die dritte Mandatsperiode bis 2006

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat am 24. Oktober 2001 in ihrer 45. Sitzung der fünfzehnten Wahlperiode Frau Staatsrätin Dr. Kerstin Kießler als bremisches Mitglied im Ausschuss der Regionen der Eu

ropäischen Union für die dritte Mandatsperiode von 2002 bis 2006 benannt. Der Parlamentsausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit schlägt vor, die Abgeordnete Sandra Speckert als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union für die dritte Mandatsperiode bis zum Jahr 2006 zu wählen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Sandra Speckert als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss der Regionen, AdR, für die dritte Mandatsperiode bis 2006.

Rechtswidriges Kirchenasyl beenden

Antrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 26. August 2003 (Drucksache 16/24)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. vom Bruch.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem der Togoer Kirchenasylant in der Christusgemeinde in Bremen-Vahr seinen Asylantrag zurückgezogen hat, könnte man der Meinung sein, dass dieser DVU-Antrag jetzt überholt wäre. Ist er aber nicht, ganz im Gegenteil! Er ist aktueller denn je. Tatsache ist doch, dass dieses rechtswidrige Kirchenasyl nicht durch die Bremer Justiz und den dafür verantwortlichen Innensenator und die zuständigen Sicherheitsbehörden beendet worden ist, und hier sage ich in aller Deutlichkeit, Sie hätten dieses rechtswidrige Kirchenasyl schon vor Monaten rechtmäßig beenden müssen. Damit wir uns gleich richtig verstehen, es geht hier nicht einzig und allein um die Person von Herrn John A. aus Togo, nein, sondern es geht einzig und allein darum, dass rechtswidriges Kirchenasyl nicht länger hingenommen und geduldet werden darf.

Herr Innensenator Röwekamp, das ist ja sehr lobenswert, dass Sie sich wahrscheinlich sehr intensiv – er ist im Moment nicht da, aber das kann er ja nachlesen – mit dem DVU-Programm beschäftigt haben, aber es müssen auch effektive Taten folgen. Seine eigene Aussage in den CDU-Stadtnachrichten vom 30. August, Herr Präsident, ich darf zitieren: „Der neue Innensenator kündigt eine härtere Gangart an. Ausländer,“ – man höre und staune! – „die sich illegal bei uns aufhalten, müssen schnell abgeschoben werden.“ Das steht schon lange, seit Jahren, bei uns im DVU-Programm, also muss er das wohl nachgelesen haben.

Meine Damen und Herren, nach den eigenen Aussagen des Herrn Innensenators Röwekamp hätte also dieses rechtswidrige Kirchenasyl schon längst beendet werden müssen, denn Herr John aus Togo befand sich illegal in Bremen. Herr Senator, wenn Ihre Aussagen stimmen und nicht zu einer billigen Wahlkampfposse verpuffen sollen, dann handeln Sie auch zukünftig dementsprechend konsequent! Eines kann ich Ihnen versichern: Unter einer politischen Verantwortung der Deutschen Volksunion würden keine acht Monate vergehen, bis ein rechtswidriges Kirchenasyl beendet worden wäre. Die Deutsche Volksunion hätte es rechtsstaatlich viel früher und konsequenter beendet. Das können Sie mir im Namen der DVU getrost glauben.

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Kirchengemeinden in den letzten Jahren vermehrt rechtswidrig Kirchenasyl gewähren, und das, obwohl nach rechtsstaatlichen Maßstäben ein dringender Handlungsbedarf einer schon längst überfälligen rechtmäßigen Abschiebung dringend besteht! Hier sage ich in aller Deutlichkeit, auch Kirchen haben nicht das Recht, gegen geltendes Recht zu verstoßen und Asylbewerber aufzunehmen, die sich ihrer Verpflichtung zur Rückkehr in ihr Heimatland entziehen. Es kann und darf nicht sein, dass sich einige Kirchengemeinden unrechtmäßig als die vierte staatliche Gewalt aufspielen und etablieren wollen.

Ich sage es noch einmal: Kirchen sind nicht die vierte staatliche Gewalt, basta! Es darf nicht sein, dass eine rechtmäßige schnelle Abschiebung von zum Teil sogar schwer kriminell gewordenen Asylanten durch Kirchengemeinden verhindert wird, und das, obwohl Gerichte die Ausweisung, also schnelle Abschiebung, gerichtlich wie auch im Fall des Asylanten in der Christusgemeinde BremenVahr beschlossen und angeordnet haben. Nun fordere ich den Innensenator mit Nachdruck auf, zukünftig jegliches rechtswidriges Kirchenasyl sowie Asylmissbrauch insgesamt schnellstens zu beenden und gültige Haftbefehle sofort zu vollstrecken.

Ich werde Sie doch nicht erst daran erinnern müssen, dass Sie als Innensenator dafür verantwortlich sind, im Interesse der Bürger geltendes Recht sofort anzuwenden, denn es ist nicht länger zu akzeptieren, dass Asylbewerber, die rechtskräftig zur Rück

kehr in ihr Heimatland verpflichtet sind, auf rechtswidriger Basis im Kirchenasyl aufgenommen werden. Die Deutsche Volksunion hat sich seit ihrer Gründung ohne Wenn und Aber uneingeschränkt für die hier rechtsstaatlich anerkannten Asylanten und deren Grundrechte in Deutschland ausgesprochen. Diese rechtsstaatliche Anerkennung von Asylbewerbern liegt aber gerade einmal bei fünf Prozent. Fünf Prozent anerkannte und berechtigte Asylbewerber kann Deutschland durchaus verkraften, aber nicht die demnach quasi 95 Prozent Scheinasylanten, hinzu kommen noch die hier lebenden unzähligen illegalen Ausländer. Das überfordert jeden, aber auch jeden Sozialstaat! Wie Sie es aus der Presse fast täglich entnehmen können, häufen sich bundesweit Fälle von rechtswidrigem Kirchenasyl. Hier sage ich in aller Deutlichkeit: Wehret den Anfängen, und beenden Sie zukünftig rechtswidriges Kirchenasyl sofort!

Das Wort erhält der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann hat Recht, dass es richtig gewesen wäre, diesen Antrag zurückzuziehen, weil er gegenstandslos geworden ist. Er hat es nicht getan, weil er mit seinen Anträgen hier nicht die Arbeit des Senats beeinflussen will, sondern er sich nur selbst das Stichwort geben will, hier zu hetzen und fremdenfeindliche Tiraden loszulassen.

(Beifall bei der SPD)

Ich will mich hier nicht lange ausbreiten. Ich kann für alle anderen Mitglieder dieses Hauses diese üblen Reden zurückweisen. Im Übrigen, Herr Tittmann, mag es über die rechtliche Einordnung des Kirchenasyls als besondere Ausprägung der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes unterschiedliche Auffassungen geben, aber die Ehrenhaftigkeit der Motive der beteiligten Gemeindemitglieder wird, glaube ich, von niemandem bestritten.

(Beifall bei der SPD)

Dass es, meine Damen und Herren, wie immer in Bremen und woanders der Bremer Polizei erspart geblieben ist, den Frieden des Gotteshauses zu brechen, wie Sie, Herr Tittmann, es fordern, dafür sei an dieser Stelle allen Beteiligten herzlich gedankt!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Tittmann. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich ist es für Sie alle ein erschreckendes und entlarvendes Armutszeugnis, dass ich überhaupt so einen Antrag stellen muss. Ich weiß nicht, warum wir über diesen Antrag überhaupt diskutieren müssen, denn die Rechtslage ist eindeutig. Das Gericht hat auch im Fall des Asylanten in der Christusgemeinde die Abschiebung beschlossen und angeordnet. Was wollen Sie also eigentlich? Wollen Sie etwa als die so genannten Vorzeigedemokraten, als die guten Menschen schlechthin gegen geltendes Recht verstoßen? Das darf ja wohl nicht wahr sein!

Sie als politisch Verantwortliche haben die Pflicht, und es ist Ihre Aufgabe, geltendes Recht im Interesse der Bürger schnellstens umzusetzen. Dafür sind Sie vom Volk gewählt worden, und sonst gar nichts! Es ist eine Schande, dass ich Sie erst daran erinnern muss, und es ist traurig, dass ich im Namen der Deutschen Volksunion einen solchen Antrag stellen muss!

Da ich aus der Presse entnehmen konnte, dass einige CDU-Fraktionsmitglieder meine Meinung bezüglich rechtswidriges Kirchenasyl sogar öffentlich teilen, fordere ich Sie hiermit auf, diesem DVU-Antrag, rechtswidriges Kirchenasyl zu beenden, zuzustimmen und somit ein deutliches Zeichen für die Einhaltung, Durchsetzung und rigorose Anwendung geltenden Rechts in unserem Rechtsstaat Deutschland zu setzen!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/24 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!