Protocol of the Session on April 20, 2005

Im Übrigen haben wir hier in Bremen den Schlachthofzwang schon lange aufgehoben. So schlampig, meine Damen und Herren, werden uns hier Anträge von der DVU vorgelegt, aber ich denke, das kennen wir ja. Ich bin nun einmal gespannt, ob Herr Tittmann seinem eigenen Antrag überhaupt zustimmt. Ich hoffe jedenfalls, dass die Presse das dann auch entsprechend aufgreift und veröffentlicht. Dieses Haus, Herr Tittmann, wird Ihren Antrag ablehnen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tuczek, da Sie es nun einmal angesprochen haben, muss ich dar

auf eingehen. Sie haben ein Pamphlet gegen die Deutsche Volksunion herausgegeben, das war mir vollkommen klar, ein nichtssagendes. Nun frage ich Sie, Frau Tuczek, haben Sie als mitverantwortliche Regierungspartei in Bremerhaven bei fast 30 Prozent Arbeitslosigkeit und der auch von Ihnen völlig ruinierten Stadt Bremerhaven wirklich keine anderen Sorgen, als so ein nichtssagendes, unnötiges, teures Pamphlet gegen die DVU herauszubringen? Anstatt Steuergelder dafür zu verschwenden, von Ihrer verfehlten Politik abzulenken, sollten Sie diese Steuergelder lieber für soziale Projekte einsetzen, den Tierschutz zum Beispiel und so weiter.

Die Herausgabe eines solchen Heftchens, kann man ja schon sagen, ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass Ihre CDU im Land Bremen nun wirklich politisch endgültig am Ende ist! Sie schreiben darin, die DVU hätte 33 Anträge eingebracht mit drei Mann – –.

(Glocke)

Herr Kollege Tittmann, ich weiß nicht, ob Sie jetzt einen anderen Antrag diskutieren. Wir sind jetzt im Moment beim Tierschutz oder dem Antrag, den Sie hier eingebracht haben. Ich dachte, dazu wollten Sie Stellung nehmen, nicht zu dem Pamphlet, das irgendeine Partei hier eingebracht hat.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Das hat Frau Tuczek doch gerade hier hineingebracht! – Abg. Frau M a r k e n [SPD]: In einem Ne- bensatz!)

Das war nur ein Nebensatz. Bitte kommen Sie nun zum Thema!

Meine Damen und Herren, also eines sage ich Ihnen gleich, wer sich so schäbig und so niederträchtig seiner politischen Verantwortung entzieht und es wagt, hier eine solche Rede zum wichtigen Thema Tierschutz, Lebendtiertransporte zu halten, der hat es nicht verdient, jemals wieder in den Landtag gewählt zu werden. Das muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen.

Es gibt Tiertransporte, die gehen weit über 30 Stunden, das müssen Sie auch wissen, quer durch ganz Europa bis nach Nordafrika. Dabei sind sehr viele Tiere so schwer verletzt, dass sie schon beim Transport qualvoll sterben. Das müssen Sie auch wissen, sogar Tage nach dem Transport sterben noch sehr viele Tiere an den entsetzlichen Bedingungen und Folgen dieser grausamen Lebendtiertransporte wie zum Beispiel durch das Gedränge in der Masse, an ihren schweren Verletzungen oder an Durst und Hunger. Andere Tiere werden erst Tage später von ihren entsetzlich großen Schmerzen, zum Beispiel durch gebrochene Beine und so weiter, endlich erlöst, das bedeutet, schwer verletzte Tiere liegen bewegungsunfähig

mehrere Tage in irgendeiner Ecke auf irgendeinem Schlachthof in Drittländern. Sie warten tagelang mit großen Schmerzen und Verletzungen darauf, endlich geschlachtet zu werden, dass sie endlich von ihren Qualen erlöst werden.

Wer die Mentalität und das Verhalten der Menschen gerade in einigen Drittländern in Bezug auf Tierhaltung und Tierschutz kennt, der weiß, dass ich bei den eben ausgeführten Tatsachen wahrlich nicht übertrieben habe. Das mag Ihnen ja alles völlig egal sein, der Deutschen Volksunion ist das jedenfalls nicht egal. Diese ekelerregenden Zustände wurden schon viel zu lange von den Politikern geduldet. Hier muss endlich effektiv auch einmal gehandelt werden.

Zwar wurde erst – und jetzt komme ich darauf – eine neue EU-Verordnung verabschiedet, diese ist aber im Kern genauso schlecht wie die alte. Es hat sich nichts, aber auch gar nichts in Sachen Tierschutz und Transporte geändert. Bis man nun in dem überteuerten, in der Hauptsache von Deutschland bezahlten EU-Apparat das Thema Lebendtiertransporte erneut auf die Tagesordnung bringt, werden weitere fünf lange Jahre – fünf lange Jahre! – vergehen. Das bedeutet, bis dahin gehen die grausamen und schrecklichen Torturen für viele Millionen und Abermillionen Tiere aus reiner Profitgier weiter, weil das Schlachten hier vor Ort in Deutschland einfach zu teuer geworden ist.

Nur aus diesem Grund werden die Tiere völlig unnötig lange kreuz und quer lebend durch ganz Europa bis hin nach Algerien, Marokko und so weiter verschachert. Transportunternehmer verdienen natürlich sehr gut an diesem grausamen Geschäft, obwohl sie vielleicht lieber tiefgefrorene Rinderhälften und so weiter als lebende Tiere transportieren würden. Aber solange die EU diese schrecklichen Transporte mit Millionen Euro auch noch subventioniert, so lange werden diese Lebendtiertransporte auch weiterhin so grausam und qualvoll durchgeführt werden und weitergehen, und das, Frau Tuczek, muss nicht sein!

Die Deutsche Volksunion fordert ausdrücklich, es sollte der Transport von Lebendtieren in Europa bis zum nächstgelegenen Schlachthof vor Ort generell verboten werden. Darum stimmen Sie diesem Antrag zu!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/ 579 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Entschließungsantrag ab.

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 30 vom 5. April 2005 (Drucksache 16/577)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung (Mitwirkungsrechte der Bürgerschaft stärken)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. September 2004 (Drucksache 16/417) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung (Mitwirkungsrechte der Bürgerschaft stärken)

Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 11. April 2005 (Drucksache 16/582) 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 29. Sitzung am 11. November 2004 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/582 seinen Bericht und Antrag vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Zuerst erteile ich dem Berichterstatter Herrn Tschöpe das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In großer Einigkeit haben die Mitglieder des Ausschusses versucht, den auf den Gedanken des Föderalismuskonvents fußenden Antrag und Auftrag des Parlaments umzusetzen. Leider sind wir schnell an die Grenzen des Artikels 51 Grundgesetz gestoßen, der den Exekutivföderalismus in Deutschland schützt und leider weitergehende Regelungen als die vorgelegte verhindert hat.

Der Ausschuss hat neben dem Antrag der Grünen auch die vorhandenen ähnlichen Regelungen des Artikels 34 a der Landesverfassung von BadenWürttemberg und die des Artikels 76 a der Landesverfassung des Saarlands in seine Beratung mit einbezogen.

Der Ausschuss hat die einvernehmliche Absicht der Fraktionen in der Bürgerschaft bekräftigt, eine deutlichere Regelung der Beteiligungsrechte der Bürgerschaft gegenüber dem Senat in die Landesverfassung aufzunehmen. Die vorgeschlagene Neufassung geht mit einem eindeutig geregelten Stellungnahmerecht der Bürgerschaft und einer Berücksichtigungspflicht durch den Senat über die bisher in Artikel 79 Landesverfassung geregelte bloße Unterrichtungspflicht hinaus.

Der Senat, der künftig Stellungnahmen der Bürgerschaft zu berücksichtigen hat, muss diese im Rahmen eines zu etablierenden geeigneten Verfahrens rechtzeitig einholen, zur Kenntnis nehmen und sich mit ihnen auseinander setzen und sie in seine Entscheidung in für die Bürgerschaft nachvollziehbarer Weise einbeziehen. Eine rechtliche Bindungswirkung an die Entscheidungen der Bürgerschaft konnte aus den oben genannten Gründen, nämlich Artikel 51 Absatz 1 Grundgesetz, nicht geschaffen werden.

Dabei wird nicht verkannt, dass auch die bisherige Fassung des Artikels 79 Landesverfassung bereits ein jederzeitiges Stellungnahmerecht der Bürgerschaft in allen Angelegenheiten zulässt, wenn es dies auch nicht ausdrücklich benennt. Ein solches Recht ist grundlegender Teil der allgemeinen Aufgaben der Bürgerschaft. Hieran ändert sich durch die Neuregelung nichts. Die Aufnahme eines allgemeinen Stellungnahmerechts hält der Ausschuss daher für entbehrlich. Das mit einer Berücksichtigungspflicht verknüpfte Stellungnahmerecht geht darüber hinaus und verpflichtet den Senat, die Stellungnahme von sich aus einzuholen. Dafür muss ein geeignetes Verfahren gemeinsam mit der Bürgerschaft etabliert werden, das die Stellungnahme und ihre Berücksichti––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gung vor der endgültigen Entscheidung des Senats ermöglicht.

Dieses Verfahren soll nur für Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung Anwendung finden. In Anlehnung an die Regelungen der Artikel 34 a Landesverfassung Baden-Württemberg und 76 a Saarländische Verfassung ist der Ausschuss übereingekommen, dass dies für Vorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, der Europäischen Union und anderen Staaten, die für das Land von herausragender politischer Bedeutung sind, wesentliche Interessen des Landes berühren oder erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, und insbesondere bei Vorhaben, die die Gesetzgebungszuständigkeiten der Bürgerschaft wesentlich berühren oder die Übertragung von Hoheitsrechten des Landes auf die Europäische Union betreffen, Geltung erhalten soll.