Protocol of the Session on March 16, 2005

Das heißt, diejenigen Geräte, die mit dem EUUmweltzeichen gekennzeichnet sind, haben geringere Nutzungseinschränkungen als solche Geräte, die besonders laut oder besonders unsinnig sind. Das ist der Hintergrund. Hier muss man feststellen, es gab den Vorschlag vom Ressort, er war aber sehr differenziert und sehr eng angelehnt an die EU-Vorgaben beziehungsweise die dann umgesetzten im nationalen Recht. Wir haben dann, glaube ich, durch ganz konstruktive Zusammenarbeit aller drei Fraktionen erreicht, dass jetzt quasi eine Übersicht, wann man welche Geräte wie nutzen darf, zustande gekommen ist, die auch verständlich ist. Sie basiert auf dem Prinzip, dass schon einmal ganz deutlich keine Nutzung zwischen 19 Uhr und sieben Uhr und in der anderen Zeit zwischen sieben Uhr und 19 Uhr Nutzungen abhängig davon, ob es nun gewerbliche Nutzung ist oder ob eine Kennzeichnung mit dem EUUmweltzeichen vorhanden ist, stattfinden darf.

Wir Grünen finden es gut, insbesondere weil hiermit natürlich auch ein Wettbewerbsvorteil für lärmarme

Geräte verbunden ist, was hoffentlich dann perspektivisch dazu führt, dass schon allein aufgrund der Technik die Lärmbelastung reduziert wird. Wir hoffen und erwarten jetzt, dass diese Regelungen entsprechend durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr bekannt gemacht werden, damit sie auch bei der Bevölkerung ankommen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass Herr Imhoff nicht so viele Sachen sagt, die so problematisch sind, dass ich dann noch einmal etwas sagen muss.

(Heiterkeit)

Ich kann mich den Ausführungen von Frau Mathes weitgehend anschließen. Diese Verordnung wird teilweise ein bisschen ins Lächerliche gezogen, weil auch in der Presse immer so schön der Unterschied zwischen einem Graskanten- und einem Rasenkantenschneider hoch getragen wurde. Der Hintergrund ist schlicht. Es geht nur um die Frage, ob es ein Elektromotor oder ein Benzinmotor ist, was erheblich für die Lautstärke ist. Wir stehen auch dazu, dass in bestimmten Zeiten Lärmschutz favorisiert werden sollte und dementsprechend bestimmte Geräte nicht genutzt werden dürfen.

Lärm ist gerade im städtischen Bereich eine erhebliche Belastung. Insofern ist das Gesetz sinnvoll, wenn es auch im ersten Moment sehr, sehr bürokratisch anmutet. Das wollte ich nur noch einmal für die SPDFraktion unterstreichen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Imhoff. Er hat sich ordnungsgemäß gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Abg. K l e e n [SPD]: Bauernschlau würde ich sagen!)

Ja, Herr Kleen, das ist das, was Ihnen fehlt!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sprechen hier heute über das Bremische Immissionsschutzgesetz, und, Frau Mathes, Sie haben ––––––– *) Von Redner nicht überprüft.

Recht, dass wir uns geeinigt haben. Wir mussten uns auch einigen, weil das Bremische Immissionsschutzgesetz auf der Zweiunddreißigsten Bundes-Immissionsschutzverordnung basiert.

Mit dieser Gesetzesinitiative ist es natürlich so wie mit vielen Dingen im Leben, der eine oder die andere findet einen Mann oder eine Frau hübsch und die anderen wiederum überhaupt nicht. So ist es auch bei einem Gesetz. Sie finden es sehr gut, und ich finde es eigentlich zu kompliziert. Aber okay! Wir haben Vorgaben, die wir einhalten müssen. So machen wir es auch!

Warum das alles so ist, das möchte ich eben kurz erklären. Bisher war es in Bremen so, dass abends von 19 Uhr bis morgens um sieben Uhr und mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr keine hand- und motorbetriebenen Rasenmäher sowie andere motorbetriebene Gartengeräte betrieben werden durften. Ausgenommen waren der Gartenbau und die Landschaftspflege.

Ähnlich war es auch in Bremerhaven. Das war eine eindeutige Regelung, mit der konnten wir, denke ich, auch gut leben. Es wusste jedenfalls jeder, woran er war. Die Zweiunddreißigste Bundes-Immissionsschutzverordnung sieht allerdings vor, dass es grundsätzlich keine Mittagsruhe mehr gibt, die wir hier bei uns in Bremen eingeführt hatten und die auch allgemein anerkannt und sehr gut angenommen wurde.

Außerdem ist sie kompliziert, weil sie zwischen den einzelnen Geräten unterscheidet. Das ist das, was wir in langen Sitzungen – alle drei Fraktionen waren dabei – auseinander genommen haben, um eine Liste zu erstellen, um für die Bürgerinnen und Bürger einigermaßen Klarheit zu schaffen.

Ich will nur einmal ein Beispiel sagen. Sie unterscheidet darin zwischen einem Rasentrimmer und einem Gartentrimmer, oder sie unterscheidet zwischen einem Rasenkantenschneider und einem Graskantenschneider. Doch nicht genug, unterscheidet sie dann noch wieder, ob das Gerät das EU-Umweltzeichen hat oder nicht. Da fragen Sie einmal die Leute, ob sie die einzelnen Unterschiede zwischen Rasenund Grastrimmer kennen, oder ob Sie vielleicht zu Hause eigentlich alle wissen, ob ihr Gerät das EUUmweltzeichen hat oder nicht und wo es überhaupt steht, ob es ein Aufkleber ist oder nicht! Das ist schwierig und kompliziert!

Meine Damen und Herren, das sind die geltenden Bundesverordnungen. Wir setzen sie hier um, doch wir ändern das Bremische Immissionsschutzgesetz, weil wir unsere guten Gepflogenheiten und die Mittagsruhe nicht aufgeben wollen.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Lärmschutz allgemein sagen! Lärm ist eine immer größer werdende Problematik, auch im Umweltschutz, denn Lärm bedeutet Stress, Lärm bedeutet Gesundheitsbeeinträchtigung. Das ist einfach so, und Sie können

mir glauben, ich selbst habe einen Beruf, in dem ich oft mit Lärm zu tun habe, und wenn man den ganzen Tag das Dröhnen in den Ohren hat, dann ist man abends fertig, selbst wenn man sich körperlich nicht angestrengt hat, das ist einfach so. Deswegen müssen wir uns auch weiterhin um den Lärmschutz kümmern, hier in der Stadt allgemein, und wir werden dort auch wegbegleitend guter Dinge sein und werden weiterhin hier in diesem Haus auch dementsprechend vorangehen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nur bei allen Parlamentariern recht herzlich bedanken, die daran mitgearbeitet haben, eine doch in Ansätzen komplizierte EU-Verordnung teilweise über Bundesrecht und Landesrecht, manchmal noch verkompliziert, in den Formulierungen verkleistert, wieder so abzuarbeiten, dass es jetzt hoffentlich auch die Menschen in unseren beiden Städten verstehen. Dafür herzlichen Dank! Da haben sich viele engagiert, haben das genau Gerät für Gerät auseinander gefummelt, lieber Frank Imhoff, um das dann auch in eine vernünftige Bahn zu bringen. Ich hoffe, dass es jetzt den

Menschen nutzt, und für diese Mitarbeit meinen herzlichen Dank im Namen des Senats!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Zweite Gesetz zur Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes, Drucksache 16/528, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir um diese Uhrzeit keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufrufen. – Das ist der Fall. Ich bedanke mich und schließe die Sitzung. Wir sehen uns morgen wieder pünktlich um 10 Uhr.

(Schluss der Sitzung 17.48 Uhr)