Protocol of the Session on March 16, 2005

Bleibt die Frage, ob Bremen auch repräsentativ melden muss und kann. Bremen ist gar nicht in der Lage dazu, denn allein bei der Weser gehört Niedersachsen dazu, so dass wir uns das im Grunde genommen nur im Gleichschritt mit den Niedersachsen vorstellen können. Ich glaube auch, dass es in Bremen nicht genügend Flächen gibt, die zu melden sind. In der letzten Sitzung der Bürgerschaft ist auf eine Fläche hingewiesen worden, die vor Bremerhaven liegt. Jetzt wird dort der CT IV gebaut, und es ist die Frage, ob das dann noch eine solche Fläche ist, die hier mit hineingehört.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Herr Wedler, kom- men Sie doch einmal auf den Punkt!)

Ich komme auf den Punkt! Momentan gibt es nach meiner Kenntnis Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen der unzureichenden Meldung von drei Flüssen. Sollte sich aus diesen Verfahren, wobei das Urteil in diesem Jahr wohl zu erwarten ist, Handlungsnotwendigkeit für den Senat ergeben, so habe ich keine Zweifel, dass der Senat dann unverzüglich seine notwendigen Schritte einleitet und dann vielleicht sogar Meldungen nachholen wird.

Ich hätte mir gewünscht, wir würden hier heute diskutieren, was wir tun können, um die Außenweservertiefung zügig voranzubringen. Der Containerverkehr nimmt zu, Arbeitsplätze werden gebraucht, da ist es schon schlimm, wenn immer wieder auf die an sich schon hohen ökologischen Standards der EU noch draufgesattelt werden soll. Planverfahren sollen nicht unnötig erschwert und verteuert werden. Wichtig ist, dass die Natureingriffe angemessen ausgeglichen werden und nicht, dass sie unnötig verzögert und verteuert werden durch zusätzliche FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Eines ist auch klar, auch ohne Ausweisung als FFH-Gebiet bleibt dieser Lebensraum erhalten, und Eingriffe in die Natur sind auch unabhängig von einer Meldung auszugleichen, deshalb bedarf es hier keiner Schwarzmalerei. Im Falle des CT IV haben wir das wunderbar gesehen und können das nachvollziehen, dass dort die Natureingriffe ausgeglichen werden.

In der Vergangenheit wurde an verschiedenen Stellen gefordert, Ästuare, also Lebensraum für die Finte, um jetzt noch einmal dieses Beispiel zu bringen, einen heringsähnlichen Fisch, auszuweisen, doch wo die Finte lebt, ist bisher noch nirgendwo klargestellt. Es gibt jetzt eine wissenschaftliche Untersuchung, und danach wurde festgestellt, dass dieser Fisch nicht, wie ursprünglich von der Fachwelt gedacht, im Brackwasserbereich laicht. Das beobachtete Laichgebiet liegt zwischen Elsfleth und Blumenthal, das habe ich diesem Gutachten entnommen, einem Bereich, der auf niedersächsischer Seite bereits gemeldet wurde.

Ob weitere Meldungen an der Weser nötig sind, steht sehr in Frage, deshalb begrüße ich alle Ansätze, die Meldungen auf das Notwendigste zu beschränken. Deshalb sollte bei der Meldung der Weser die Linie des Gesamtsenats verfolgt werden, denn Bremen braucht Niedersachsen, gerade auch in diesem Bereich. Wir brauchen auch eine gutnachbarschaftliche Beziehung mit Niedersachsen, und deswegen sollten wir alles tun, damit wir uns in dieser Frage im Gleichschritt mit Niedersachsen bewegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das große Vergnügen, für den Senat eine Position darzustellen, die ich im Senat nur bedingt geteilt habe. Ich will aber versuchen, die beiden Positionen, die es im Senat gab, noch einmal darzustellen und zu schildern, wieso der Beschluss am 1. Februar dann entsprechend zustande gekommen ist.

Ich glaube, und das habe ich auch im Senat sehr deutlich gemacht, nach diversen Besuchen und Gesprächen in Brüssel – wo Frau Dr. Mathes mir schon vorgeworfen hat, ich wäre nur dorthin gefahren, um irgendwelche Beamten zu korrumpieren und zu beeinflussen! –, dass, wenn man sich in Brüssel selbst schlau macht, man zu der Auffassung kommen muss, dass es richtig und besser ist, die Weser in diesem Fall als Ästuar anzumelden. Ich sehe auch nicht die Gefahren, meine sehr verehrten Damen und Herren, die hier aufgezählt worden sind.

Wir haben sowohl CT III a, CT IV als auch die letzte Außenweservertiefung bereits nach FFH-Kriterien vorgenommen, und es ist vollkommen klar, dass, wenn man die nächste Außenweservertiefung angeht, auch diese natürlich nur nach FFH-Kriterien vorgenommen werden würde, unabhängig davon, ob das Gebiet bis dahin gemeldet ist oder nicht. Diese Position wird mittlerweile, glaube ich, auch von vielen geteilt.

Nicht geteilt wird sie von der niedersächsischen Landesregierung. Herr Wedler hat ja sozusagen die Position des Hauses Sander hier gerade vorgelesen,

meines Kollegen in Niedersachsen. Wahrscheinlich hat mein ehemaliger Mitschüler Magnus Buhlert Ihnen das aufgeschrieben, Herr Wedler, der ja nun Pressesprecher bei Herrn Sander ist, den ich über viele Jahre gut kenne und mich immer wundere, wofür plötzlich die niedersächsische Umweltpolitik steht, aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.

Es gab also eine Abwägung dessen, ob es Sinn macht, die Meldung mit oder ohne Niedersachsen vorzunehmen. Das war dann in dieser Senatssitzung zu entscheiden, weil uns die Bundesregierung aufgefordert hatte beziehungsweise die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert hatte, bis zum 31. Januar die Meldung abzugeben. Der Senat hat dann beschlossen, zunächst keine Meldung abzugeben, „zurzeit“ steht in dem Beschluss des Senats, dass man sich aber sehr wohl weiter ansehen will, wie die Entwicklungen sein werden. Man muss auch sicherlich sagen, dass es naturschutzrechtlich keinen Sinn macht, dass nur die Bremer ihre Wesergebiete melden, sondern es macht natürlich insgesamt nur die Weser auch als Gesamtfluss Sinn.

Bei der Frage der möglichen Konsequenzen aus einer Nichtmeldung muss man aber natürlich auch sehen, dass wir dann das Problem gemeinsam mit den Niedersachsen haben. Mittlerweile hat uns die EUKommission mitgeteilt beziehungsweise dem Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel, dass man sich noch mit den niedersächsischen Meldungen beschäftigt, weil es offensichtlich den Eindruck gibt, dass nicht nur im Bereich von Niedersachsen die Außenweser nicht korrekt gemeldet wurde, sondern diverse andere Gebiete in Niedersachsen nicht gemeldet worden sind. Nach meinen Informationen gibt es auch ein Gespräch zwischen dem obersten Naturschützer der EU und dem niedersächsischen Staatssekretär am kommenden Freitag in Brüssel, wo man sich auch noch einmal über die fehlenden Meldungen Niedersachsens unterhalten will.

Gleichzeitig wird dem Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel mitgeteilt, dass die Nichtmeldung Bremens, wir haben nämlich gesagt, es mache nur Sinn, dies insgesamt mit den Niedersachsen zu melden, fachlich nicht akzeptiert wird. Dies ist eine sehr freundliche Stellungnahme. Wir müssen dies aber trotzdem ernst nehmen und weiter beobachten. Es wird in Brüssel jetzt so laufen, dass bis zum Mai die Generaldirektion Umwelt eine Bewertung der deutschen Meldungen vornehmen und dann darüber entscheiden wird, ob das bisher eingefrorene Strafverfahren gegen Berlin von Brüssel aus fortgesetzt wird oder nicht.

Der Unterschied, Herr Wedler, zu den Franzosen, zu den drei Flussgebieten, die Sie gerade angesprochen haben, ist der, dass die Franzosen diesen ersten Schritt schon längst vollzogen und dann im Rahmen der notwendigen Einvernehmenserklärung mit den Nationalstaaten diese Flussgebiete wieder zurückgezogen haben. Deshalb lässt sich das franzö

sische Verfahren nicht mit dem deutschen Verfahren vergleichen, in dem wir uns im Moment befinden, da die Franzosen diese erste Stufe bereits vor einigen Jahren übersprungen haben.

Das Thema ist also schwierig. Wir werden sicherlich weiter auch in einem engen Kontakt, Herr Dr. Schuster, mit den Niedersachsen bleiben. Es gab dann eine Entscheidung des Senats, dass man gesagt hat, ohne die Niedersachsen will man eine solche Meldung nicht vornehmen. Man will diese bilateralen Gespräche weiterhin eng führen. Dies muss man dann auch akzeptieren und respektieren, wenn es dort solche Meinungsfindungen gibt. Ich will nur an dieser Stelle sagen, dass wir natürlich aufpassen müssen. Deshalb habe ich die Frage auch in der Umweltdeputation sehr deutlich beantwortet, dass wir nicht plötzlich, nur weil wir auf dem Beifahrersitz sitzen, wegen Tempoüberschreitung die Strafgebühr mit bezahlen müssen, die vielleicht eigentlich dem Fahrer aufs Auge gedrückt wird.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Nach der Straßenverkehrsordnung nicht!)

Nach der Straßenverkehrsordnung nicht, die EU sieht es in diesem Fall etwas anders! Es ist weiterhin eine Gratwanderung, auf der wir uns dort befinden.

Ich habe auch noch einmal versucht, sehr deutlich zu machen, dass wir dies insgesamt unter Beobachtung halten müssen.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das Geld können wir ja beim nächs- ten Nachtragshaushalt einsetzen!)

Das wird im Zweifel vielleicht notwendig sein, Frau Linnert! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, dass wir – –.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Ich werde diesen Zwischenruf in der nächsten Senatssitzung weitergeben, Herr Dr. Güldner!

Ich glaube, dass wir, wenn ich das abschließend noch sagen darf, natürlich, und das ist die volle Überzeugung, als Senat die notwendigen nächsten Schritte im Bereich Außenweservertiefung sehr ernst nehmen, das ist eine Frage, die hier im Hause unumstritten ist, die auch im Senat unumstritten ist, und dass wir, glaube ich, gemeinsam insgesamt dafür kämpfen müssen, dass dieser Außenweserausbau passiert.

Vor diesem Hintergrund sehe ich auch keine Differenzen zu dieser Frage, die wir gerade diskutiert haben. Auch unsere Behörde wird dies entsprechend positiv begleiten. Wir werden uns für die Außenweservertiefung einsetzen. Wir werden uns weiter für die Maßnahme CT IV einsetzen. Ich glaube aber, dass

dies eine weiter notwendige Maßnahme ist, die wir auch im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen beleuchten müssen.

Ich möchte noch sagen, dass wir auch in enger Abstimmung mit Niedersachsen diese Schritte vornehmen werden und dass wir dann mit den Niedersachsen zusammen sicherlich auch diese wichtigen Infrastrukturprojekte bewegen werden. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/525 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes

Mitteilung des Senats vom 8. Februar 2005 (Drucksache 16/528) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Eckhoff.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, ein bisschen ungewohnt, dass ich als Erste zu einer Gesetzesänderung rede. Ich glaube aber, es liegt auch ein wenig daran, dass wir hier doch eine Einigkeit erzielt haben. Der zur Debatte stehenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes werden wir Grünen zustimmen. Ziel dieses

Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, und zwar vor solchem Lärm, der im Wesentlichen durch Gartengeräte verursacht wird, und zwar dem Schutz vor Lärm außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten, das heißt in der Regel eben in Wohngebieten. Als Beispiele sind hier Rasenmäher, Laubbläser und Ähnliches zu nennen.

Hintergrund ist der Schutz der Gesundheit vor solchen Geräten, und es ist auch klar, dass insbesondere im städtischen Raum die Lärmbelastung heute zu einer der größten Umweltbelastungen gehört und daher zum Gesundheitsschutz hier auch Regelungen erforderlich sind. Nichtsdestoweniger erhöht es natürlich auch die Lebensqualität. Hierzu nur ein Beispiel: Wenn man gerade, was weiß ich, am Sonntag froh ist, möchte sich einmal in Ruhe in den Garten setzen, sitzt gerade im Liegestuhl, und plötzlich werfen alle Nachbarn rundherum die Rasenmäher an. Das ist dann natürlich eine Situation, die auch am Wochenende keine Erholung ermöglicht.

Solche Lärmbelastungen quasi einzugrenzen dient diese Gesetzesänderung. Wir hatten auch vorher schon Regelungen. Es gab eine Rasenmäherlärmschutzverordnung und diverse andere gesetzliche Festschreibungen in Ortsgesetzen. Das wird jetzt, letztendlich durch EU-Recht angestoßen, durch die Änderung des Immissionsschutzgesetzes vereinheitlicht.

Das Prinzip, das dahinter steht – es war schon durch die Presse gegangen, dass es eine schreckliche Änderung und eine Überbürokratisierung sei, deswegen möchte ich das noch einmal deutlich machen –, ist relativ einfach. Es werden nämlich nur bestimmte Nutzungszeiten erlaubt, und wie sich diese Nutzungszeiten gestalten, ist auch davon abhängig, wie lärmverursachend die Geräte sind und wie umweltschädlich sie in dem Sinne sind, wie viel Schadstoffe sie freisetzen.

Das heißt, diejenigen Geräte, die mit dem EUUmweltzeichen gekennzeichnet sind, haben geringere Nutzungseinschränkungen als solche Geräte, die besonders laut oder besonders unsinnig sind. Das ist der Hintergrund. Hier muss man feststellen, es gab den Vorschlag vom Ressort, er war aber sehr differenziert und sehr eng angelehnt an die EU-Vorgaben beziehungsweise die dann umgesetzten im nationalen Recht. Wir haben dann, glaube ich, durch ganz konstruktive Zusammenarbeit aller drei Fraktionen erreicht, dass jetzt quasi eine Übersicht, wann man welche Geräte wie nutzen darf, zustande gekommen ist, die auch verständlich ist. Sie basiert auf dem Prinzip, dass schon einmal ganz deutlich keine Nutzung zwischen 19 Uhr und sieben Uhr und in der anderen Zeit zwischen sieben Uhr und 19 Uhr Nutzungen abhängig davon, ob es nun gewerbliche Nutzung ist oder ob eine Kennzeichnung mit dem EUUmweltzeichen vorhanden ist, stattfinden darf.