Protocol of the Session on January 27, 2005

(Abg. Frau S c h w a r z [SPD]: Ich danke Ihnen für die wunderbare Antwort!)

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Hoch!

Frau Senatorin, Sie haben gerade gesagt, dass das auch eine Chance für kleine und mittlere Unternehmen ist, sich daran zu beteiligen, weil sie einen Teil des Geldes der Zertifizierung zurückbekommen würden. Meine Frage ist: Wie werden diese kleinen und mittleren Betriebe erreicht, so dass ihnen auch klar ist, dass es eine Chance für sie bedeutet und sie wissen, dass sie daran teilnehmen können?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben erst einmal über die ZGF beziehungsweise diesen Verbund natürlich Pressearbeit gemacht, aber ich bin mir sicher, dass wir über unsere Partner, die Handelskammer zum Beispiel, einen sehr guten Weg haben, auch an kleine und mittlere Unternehmen heranzukommen. Worauf ich auch setze, ist sozusagen der Schneeballeffekt. Wir haben jetzt einige Betriebe, die mitmachen, die ihre Erfahrungen gesammelt haben, die positive Erfahrungen auch weitergeben können, und ich setze sehr darauf, dass viel über Mundpropaganda läuft. Das ist immer das Beste, wenn ein Unternehmer einem anderen Unternehmer erzählt, wie

toll der Auditierungsprozess beziehungsweise die Erfahrungen mit diesem Verbund gelaufen sind.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist es geplant, wenn ein großer Teil der Firmen zertifiziert ist, eine große, Abschiedsveranstaltung oder eine Art Veröffentlichungsveranstaltung zu machen nach dem Motto „Tue etwas Gutes und rede darüber“?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben so eine konkrete Planung noch nicht in den Blick genommen, aber ich nehme das gern als Anregung mit, weil ich mir gut vorstellen kann, wenn es wirklich gelingt, viele Unternehmen mit auf den Weg zu nehmen, dass es sich lohnt, eine wie auch immer geartete Veranstaltung zu machen, um noch einmal dafür zu werben und auch anderen Unternehmen ein Signal zu geben, da ist etwas Interessantes, da könnt ihr mitmachen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Frau Kollegin Windler, Sie haben sich wieder hingesetzt, möchten Sie noch?

Nicht, weil ich parlamentarisch nicht mehr arbeiten möchte, sondern weil meine Kolleginnen fachlich so gefragt haben, dass meine Fragen damit beantwortet sind. Schönen Dank, Frau Senatorin!

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Stahmann! – Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, hat es auch Gespräche gegeben im Rahmen der Kooperation senatorische Behörde/Handelskammer/Handwerkskammer mit den Universitäten und Hochschulen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben ja dieses gemeinsame Projekt mit der Universität, die das wissenschaftlich begleitet, insofern hat es da Gespräche gegeben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Welche Ergebnisse hatten denn die Gespräche, Frau Senatorin?

Bitte, Frau Senatorin!

Das Ergebnis ist, das können Sie auch der Antwort auf die Anfrage entnehmen, dass die Universität mit ihrem Institut Arbeit und Wirtschaft das Ganze unterstützt und evaluiert, wissenschaftlich begleitet und insbesondere den Auftrag hat herauszufinden, wie kann man dieses Projekt unterstützen, wo gibt es eventuelle Hemmnisse, die beseitigt werden müssen, wo gibt es Hindernisse bei den Unternehmen. Insofern gehe ich davon aus, dass es da entsprechende Unterstützung gibt. Ich weiß aber auch von der Universitätsleitung selbst, dass sie ein großes Interesse an diesem Thema hat.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darauf zielt auch genau meine Frage. An den Universitäten gibt es ja gerade einen großen Bedarf an wissenschaftlichem Nachwuchs, weiblich wie männlich, der Familie und Beruf stärker als bisher miteinander vereinbaren möchte. Deshalb würde ich mich freuen, Frau Senatorin, wenn Sie noch einmal darlegen könnten, welche Möglichkeiten der Senat hat, die Universitäten und die Hochschulen als große Arbeitgeber im Land Bremen stärker einzubinden.

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist natürlich in erster Linie eine Sache der Universitäten und der Hochschulen, wie sie dieses Thema für sich lösen. Ich bin aber gern bereit, noch einmal mit den Rektoren Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen gemeinsam zu beurteilen, welche Ideen und Anregungen es gibt. Es ist ja auch schon einiges passiert. Wenn im Technologiepark der betriebsnahe Kindergarten eröffnet wird, dann haben wir noch einen weiteren Baustein geschaffen, was die Kinderbetreuung in diesem Sektor betrifft.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Stahmann?

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Spendentätigkeit im Konzern Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Liess!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchem Umfang und für welche Zwecke haben in den Jahren 2003 und 2004 Gesellschaften, die sich mehrheitlich im Eigentum der bremischen öffentlichen Hand, städtisch und staatlich,

befinden, Spenden- und/oder Sponsorengelder vergeben?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat es prinzipiell, wenn mehrheitlich im Anteilsbesitz des Landes Bremen und/oder seiner Stadtgemeinden befindliche Gesellschaften für wirtschaftliche, soziale oder mildtätige Zwecke spenden?

Drittens: Wer entscheidet anhand welcher Kriterien über den Zweck und die Höhe solcher Spenden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Spenden sind Ausgaben, die freiwillig und nicht als Entgelt für eine Gegenleistung geleistet werden. Als Sponsoring bezeichnet man im Allgemeinen die Zuwendungen, mit denen der Förderer als Gegenleistung kommunikative Ziele wie Öffentlichkeit und/oder Imageverbesserung verfolgt.

Der Senator für Finanzen hat zum Spenden- und Sponsoringverhalten eine Umfrage mit folgendem Ergebnis vorgenommen: 84 von 105 befragten Beteiligungsgesellschaften haben im fraglichen Zeitraum kein Geld für Spenden oder Sponsoring verausgabt. Im Jahr 2003 haben 21 Gesellschaften insgesamt 55 456 Euro an Spenden und 91 637 Euro an Sponsorengeldern vergeben. In 2004 waren es 132 299 Euro Spenden und 150 244 Euro Sponsorengelder.

Die Mittel von insgesamt 429 636 Euro stammen im Umfang von 335 500 Euro von privatwirtschaftlich tätigen Gesellschaften. Detaillierte Angaben über die Zweckbestimmung dieser Mittel liegen nicht vor. Eine Spezifizierung erfolgt bei Nachfrage gegenüber dem jeweiligen Aufsichtsrat. Von den übrigen 94 136 Euro waren 43 632 Euro für den Bereich Veranstaltungen, Wirtschaft, Kultur und Tourismus, 4860 Euro für den Bereich Hochschule, Bildung, Wissenschaft und Forschung, 4565 Euro für den Bereich Sportförderung und 41 079 Euro für sonstige, vornehmlich mildtätige gemeinnützige Zwecke bestimmt.

Zu zwei: Grundsätzlich sind Spenden von Gesellschaften, deren Anteile sich mehrheitlich in bremischer Hand befinden, kein geeignetes Mittel zur staatlichen Finanzierung förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke. Auch sind mit solchen Spenden in der Regel keine Gegenleistungen verbunden, die dem Gesellschaftszweck dienen. Daher ist der Senat der Ansicht, dass Spenden nur eingeschränkt erfolgen sollten.

Gesellschaften, die Zuführungen aus dem Haushalt erhalten, sollen nur in begründeten Fällen spen

den, zum Beispiel im Falle einer sittlich-moralischen Verpflichtung oder wenn ausnahmsweise doch ein Vorteil für die Gesellschaft mit der Spende verbunden ist. Der Geschäftsführung muss hierbei ein eigener Entscheidungsspielraum verbleiben. Bei Gesellschaften, die privatwirtschaftlich tätig sind, ist es Sache der zuständigen Organe, über Spenden zu befinden. Diese sollen sich im üblichen Rahmen halten.

Der Senat wird die Gesellschaften in geeigneter Weise über seine Auffassung in Kenntnis setzen. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, ob eine allgemeine Spendenregelung sinnvoll ist.

Sponsoringmaßnahmen sind mit einer Gegenleistung verbunden und können daher den Gesellschaftszweck fördern. Daher muss es den wirtschaftlich tätigen Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand schon aus Gründen des Wettbewerbs möglich sein, im üblichen Rahmen Sponsoringverträge abzuschließen, zumal so genannte weiche Faktoren wie das Image eines Unternehmens in der Öffentlichkeit eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung gewinnen.

Zu drei: Im Allgemeinen entscheidet die Geschäftsführung über Zweck und Höhe der Spenden. Sie tut dies im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis für alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Unternehmens der Gesellschaft mit sich bringt, und im Rahmen des von Fachressort und Aufsichtsrat genehmigten Wirtschaftsplanes. Die zugrunde gelegten Kriterien orientieren sich am jeweiligen Unternehmenszweck. In Einzelfällen liegen interne, vom Aufsichtsrat beschlossene Richtlinien beziehungsweise Festlegungen zum Empfängerkreis vor. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie den Wunsch, eine Zusatzfrage zu stellen? – Bitte, Herr Liess!

Herr Senator, Sie haben ausgeführt, dass über die Zweckbestimmung von Mitteln gegebenenfalls im Aufsichtsrat Informationen erteilt werden. Ist Ihnen bekannt, ob dies in bremischen Gesellschaften erfolgt ist?

Bitte, Herr Senator!

Die Frage, ob Informationen erteilt worden sind?

(Abg. L i e s s [SPD]: Ja, zu den Spenden!)