Protocol of the Session on December 8, 2004

Bei Anlassprüfungen, wenn Beschwerden direkt eingehen, finden keine Anmeldungen von Prüfungen statt, sondern hier wird sofort und detailliert geprüft. Es stellt sich aber immer wieder die Frage, das ist auch in den letzten Tagen in der Presse mehrfach diskutiert worden: Sollen oder müssen Routineprüfungen vorher angekündigt werden? Dieser Punkt ist sehr umstritten. Die Heimträger argumentieren, dass unangemeldete Prüfungen, weil sie ein Eingriff in das Hausrecht sind, an besondere Voraussetzungen zu knüpfen sind, und sie führen weiter aus, dass sie schon deshalb ineffizient sind, weil die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer vor Ort sind, um Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen zu können.

Im Land Bremen ist der Markt der Pflegedienstleistungen sehr übersichtlich. Positive Ergebnisse wie aber auch Defizite einzelner Einrichtungen sind den Prüfern bekannt, und die Entwicklungen können so ortsnah verfolgt werden. Dennoch kann es im Interesse der Bewohner und Bewohnerinnen sein, auch Routineprüfungen unangemeldet durchzuführen. In meinen Augen ist dies eine für die Heime zumutbare Belastung und sollte auch in der Arbeitsgemeinschaft noch einmal diskutiert werden.

Was aber hat die Gesetzesänderung seit 2001 bewirkt, und wie hat sie sich auf die Pflegequalität der Bewohnerinnen und Bewohner ausgewirkt? Bewertet wird bei den Prüfungen nach drei Kriterienblöcken. Das ist einmal die Strukturqualität, das sind sachliche, räumliche und personelle Ausstattungen, dann wird die Prozessqualität abgefragt, das sind Pflegeplanung, Versorgung, Pflegedokumentation und die Ergebnisqualität, nämlich Erreichen von Pflegezielen, Befindlichkeit, Zufriedenheit. Genau an diesem Punkt ist gerade in den letzten Monaten eine sehr emotionale Diskussion entbrannt. Die Einrichtungen berichten von einer Überbewertung der Prüfung von Strukturen und Dokumentation, sie errechnen einen Aufwand an pflegefremden Tätigkeiten für eine Pflegekraft von bis zu sechzig Prozent der Gesamtarbeit. Dies wird beschrieben in einem Artikel mit der Überschrift „Die Menschen pflegen, nicht aber die Bürokratie“. Für die Verbände gilt die Aussage, Qualitätsentwicklung und -stärkung kann nicht auf administrativem Wege erreicht werden, insbesondere nicht durch Prüfung und Kontrollen. Geht es aber wirklich ohne Kontrollen? Das wage ich zu bezweifeln, denn der Qualitätsschub seit Novellierung des Heimgesetzes ist doch deutlich erkennbar. Es gibt sicherlich sehr viele Vorschriften im Pflegebereich, die aus ganz unterschiedlichen Fachgebieten kommen. Wir alle haben die Zusammenstellung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bekommen, in der alle einzelnen Richtlinien und Gesetze aufgeführt sind. Jede einzelne dieser Vorschriften mag sehr wohl begründet sein. Die Übertragung auf ein Pflegeheim und die Bündelung auf eine Einrichtung beziehungsweise auf eine Branche ist in der Tat auffallend. Ich kann mir vorstellen, dass die Vorschriften gestrafft, abgeschafft oder zusammengefasst werden können. Hieraus aber die Aussage abzuleiten, dass die knappen personellen Ressourcen fehlgeleitet werden und somit nicht zum Wohle der Heimbewohnerinnen eingesetzt werden können, ist in der Tat sehr mutig. Oder soll hier die Möglichkeit geschaffen werden, grundsätzlich andere für eine nicht erreichte Pflegepolitik verantwortlich zu machen? Die Dokumentation ist für mich ein wichtiger Bestandteil der pflegerischen Arbeit. Hier sind die Einrichtungen gefordert, sich in ihrer Aufbau- und Ablauforganisation zu verändern und den neuen Erfordernissen anzupassen. Das ist leider noch nicht immer der Fall, viele Pflegeeinrichtungen haben sich noch nicht den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unterworfen und hinken in ihren internen Abläufen doch sehr den modernen Managementmethoden hinterher.

(Glocke)

Ich komme gleich zum Schluss! Die Fachkraftquote wird überwiegend als Kostenfaktor betrachtet, und

ich bin froh, dass wir in Bremen hier doch mit einem wesentlich höheren Anteil aufwarten können, als es im Bundesdurchschnitt der Fall ist. Ich werde dann auch, wie mein Kollege Oppermann, gleich noch einmal weiter fortsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Große Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 16/393 behandelt das sehr wichtige Thema Heimgesetz. Dieses Heimgesetz wurde zum 1. Januar 2002 novelliert und hätte eigentlich schon seit 2002 zum Schutz und zum Wohl der Heimbewohner umgesetzt gehört. Ist es aber nicht, in der Realität sieht es in den Heimen ganz anders aus!

Tatsache ist doch, dass sich durch die Novellierung des Heimgesetzes im Januar 2002 zum Schutz der Heimbewohner nicht viel verändert hat, ganz im Gegenteil! Tatsache ist, dass sehr viele ältere Menschen aus Angst, in den Heimen schlecht behandelt zu werden und hilflos und von der Gesellschaft abgeschoben, qualvoll und menschenunwürdig dahinvegetieren zu müssen, lieber tot sein möchten, als ins Heim zu gehen. Meine Damen und Herren, dieser nicht ganz unberechtigte, qualvolle Alptraum und schreckliche Gedanke, wir leben denen da oben zu lange, treibt sehr viele ältere Menschen in den Freitod. In fast allen Abschiedsbriefen gaben ältere Menschen als Motiv für ihren grausamen Selbstmord an, sie wollten mit dem Freitod ihrer Heimeinweisung zuvorkommen. Sie haben Angst, entmündigt und entrechtet zu werden. Sie haben große Angst vor absoluter Hilflosigkeit und unwürdigem Weiterleben.

Meine Damen und Herren, diese große Angst ist ja auch nicht ganz unbegründet, denn wir haben trotz des schon 2002 novellierten Heimgesetzes dramatische und erschreckende Zustände in den Heimen. Frau Präsidentin, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren, da schreibt die „Bild“-Zeitung: „Es sterben jährlich 10 000 Menschen in den Heimen an mangelhafter Ernährung, und mehr als die Hälfte der Heimbewohner seien mangelhaft versorgt oder sogar unterernährt.“

Diese Zahlen belegen trotz des Heimgesetzes eindeutig Ihre verfehlte und gescheiterte Altenpolitik schwarz auf weiß. Kurz zusammengefasst: Überforderte Pfleger, hilflose Heimbewohner und Chaos in den Altenheimen, das ist die Realität und nichts anderes! Allein im Jahr 2002 nahmen sich trotz des Heimgesetzes bundesweit sage und schreibe 3534 Menschen das Leben, die 65 Jahre und älter waren. Das sind fünf Prozent mehr als 2001! Die erschre

ckende Zahl der älteren Menschen, die aus diesen eben genannten Gründen Selbstmord begehen, steigt rapide an.

Meine Damen und Herren, angesichts dieser erschreckenden Zahlen und Fakten und der Tatsache, dass immer mehr Menschen aufgrund der demographischen Entwicklung ihren eigenen gewohnten Lebensraum aufgeben müssen, schäbig und niederträchtig oft in die Heime abgeschoben werden und die Zahl der pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich steigt, ist es eigentlich von Ihnen unverantwortlich, zu diesem wichtigen Thema wie dem Heimgesetz hier nur eine billige, nichts sagende, nichts bringende Große Show-Anfrage einzubringen, anstatt hier umgehend beschlussfähige und schnellstens umsetzbare Anträge einzubringen, um zum Beispiel die Stärkung der Heimaufsicht deutlich zu verbessern, eine bessere Kontrolle und Überwachung von Heimen abzusichern, dafür zu sorgen, dass nutzlose und sinnlose gesetzliche und bürokratische Vorschriften endlich abgebaut werden, damit das Pflegepersonal dadurch endlich wieder mehr Zeit für die Heimbewohner zur Verfügung hat, und vor allen Dingen, dass endlich eine viel bessere Zusammenarbeit, Kommunikation von Heimaufsicht, Krankenkassen, Medizinischem Dienst, Pflegekassen und so weiter gewährleistet ist, vor allem ganz wichtig, Prüfungen müssen selbstverständlich immer unangemeldet stattfinden! Eine vorher angemeldete Prüfung ist keine Prüfung, das ist ein Witz!

Solche Anträge müssen Sie einbringen, meine Damen und Herren! Das wäre eigentlich schon längst Ihre Pflicht und Aufgabe gewesen, aber meine diesbezüglichen Anträge haben Sie ja alle abgelehnt, und Sie werden sie auch wahrscheinlich weiterhin scheinheilig ablehnen. Anstatt diesen DVUAnträgen zuzustimmen, bringen Sie lieber wieder einmal endlose, große, selbst beweihräuchernde, selbstdarstellerische Alibi-Scheinanfragen ein. Diese Tatsache zeigt wieder einmal deutlich, dass es Ihnen erstens in Wirklichkeit wahrscheinlich gar nicht um die Sache geht, sondern wahrscheinlich nur um eine unverantwortliche Selbstdarstellung. Zweitens, Sie reden zu viel, und Sie reden zu lange,

(Widerspruch bei der SPD)

und Sie handeln auf Kosten und zu Lasten der älteren Menschen erst dann, wenn überhaupt, wenn es zu spät ist.

Darum fordere ich Sie im Namen der Deutschen Volksunion auf: Werden Sie endlich Ihrer politischen Verantwortung gegenüber unseren älteren Mitbürgern gerecht! Bringen Sie endlich dementsprechende beschlussfähige Anträge in die Bürgerschaft ein! Dafür werden Sie bezahlt, und das nicht schlecht, das ist Ihre politische Aufgabe! Aber so kann ich leider, wie so oft, die durch die Mitteilung des Senats sowie durch diese Große Scheinanfrage nachweis

lich schwarz auf weiß dokumentierte eindeutige Bankrotterklärung ihrer in allen Bereichen, gerade im Bereich der Altenpolitik, gescheiterten, verfehlten Politik leider nur zur Kenntnis nehmen. – Ich bedanke mich!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schmidtmann.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Tittmann, was Sie hier wieder gemacht haben, ist eine reine Angstdebatte, ich weiß nicht, was das soll, sich mit so einem Thema so zu beschäftigen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Ich weise das im Namen der Bewohner und aller Beschäftigten aufs Schärfste zurück. Das ist hier überhaupt nicht zuträglich, und sich hier als einzige Opposition aufzuspielen, ist geradezu lächerlich.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist überhaupt nicht konstruktiv und zu diesem Thema überhaupt nicht gut.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Sie schreiben sogar meine Anträge ab!)

So etwas braucht man ja nicht zu kommentieren!

Ich habe diese Große Anfrage in drei Punkte untergliedert. Der erste Punkt ist die Dokumentation und sind die Rechtsvorschriften, wie sie sich auswirken, gibt es zu viele, gibt es zu wenige. Der zweite Punkt ist die Kontrolle und Bürokratie, und der dritte Punkt ist der Heimbeirat. Von meinen beiden Vorrednern, Herrn Oppermann und Frau ArnoldCramer, ist ja schon darüber gesprochen worden, welche Aufgaben das sind.

Wir sind der Meinung, dass die Dokumentation und Rechtsvorschriften sehr wohl, wie Frau ArnoldCramer das auch gesagt hat, Sinn und Zweck haben, sehr wohl nutzbar sind, denn wir stellen, wie auch Herr Oppermann und Frau Arnold-Cramer gesagt haben, die Bewohner in den Mittelpunkt und nicht die Rechtsvorschriften. Sie sind aber ein wichtiges Gerüst. Sie sind einfach dazu da, um zu dokumentieren und festzuhalten, was in der Pflege passiert.

Es werden Zielberichte über Pflegeverläufe gemacht. Diese Dokumentationen sind auch wichtig, was auch oft nicht so richtig bekannt ist, wenn Heimbewohner ins Krankenhaus kommen. Es werden oft Sachen vergessen, ich habe mir von Fällen erzählen lassen, wo zum Beispiel das Hörgerät vergessen

worden ist. Dann kam der Heimbewohner im Krankenhaus an und wusste nicht so recht, was geschah, und keiner konnte sich richtig mit ihm unterhalten. Wir sind der Meinung, dass eine vernünftige Dokumentation wichtig ist und dass daran nicht gespart werden sollte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sind allerdings der Meinung, dass es da auch, wie Frau Arnold-Cramer gesagt hat, Möglichkeiten geben kann, jetzt mit PC das zu vereinfachen. Dass man da Bausteine machen kann, das wäre eine Möglichkeit. Es ist wichtig, das festzuhalten, was die Bewohner umtreibt und welche Vorlieben sie haben. Es macht zum Beispiel keinen Sinn, wenn man einem älteren Bewohner das dritte Mal eine Milchsuppe vorsetzt, er aber gar keine Milchsuppe isst. Das macht keinen Sinn, und das kann man gut in einer Dokumentation nachweisen.

Kontrollen! Kontrollen halten wir für sehr wichtig. Sie sind einfach wichtig für Qualität, und wir sind auch der Meinung, wie Frau Arnold-Cramer auch angesprochen hat, dass Kontrollen auch unabhängig und unangemeldet vorgenommen werden müssen, denn das sichert die Qualität. Wir sind nicht der Meinung, dass das alles vorher angemeldet werden soll und dass dann irgendwelche Schauveranstaltungen aufgebaut werden, sondern wir sind der Meinung, dass nicht nur dann, wenn ein konkreter Verdacht ausgesprochen worden ist, unangemeldete Kontrollen erfolgen sollen.

Wir sind sogar der Meinung, dass diese Kontrollen auch den Heimen nützen, und zwar insofern, als sie mit guten Kontrollergebnissen offensiv Werbung machen und die Ergebnisse ins Internet stellen können. Wenn zum Beispiel Heime von Angehörigen aus anderen Bundesländern angewählt werden, kann man sich da schon einmal vorher schlau machen, wie sie abgeschnitten haben, wie sie von den verschiedenen Kontrolleuren bewertet worden sind, was da passiert ist, welche Stärken, welche Schwächen hat dieses Heim.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dazu sind diese Kontrollen sehr wichtig und sehr gut. Wir müssen immer daran denken, die Heimbewohner haben außer ihren Verwandten ja keine Lobby, das hat Herr Oppermann auch schon erwähnt.

Drittens gibt es die Heimbeiräte. Die Heimbeiräte machen eine gute und wichtige Arbeit, jetzt auch mit der Novellierung, dass Leute von außerhalb, von der Seniorenvertretung da hineinkommen, das ist sehr gut. Nichtsdestoweniger muss man auch feststellen, dass in den Heimbeiräten eben auch Heimbewohner sind, die, wenn sie da zu stark vorpreschen, das ist so wie in einer betrieblichen Mitbestimmung, sich natürlich auch den Unmut des Hei

mes zuziehen. Das ist so eine Krux. Deswegen plädieren wir auch für mehr Unabhängige, die keine Verwandten darin haben, das ist unserer Ansicht nach eine optimale Mitbestimmung oder eine optimale Mitwirkung. Das ist anzustreben, und da sind wir, wie schon mein Vorredner gesagt hat, mit aufgefordert, uns da einzubringen beziehungsweise das bekannt zu machen. Was kann sich ändern? Wir Grünen sind natürlich für ambulante vor stationärer Pflege, das ist ein Grundsatz, der eigentlich hier überall so getragen wird, mehr Kurzzeitpflegeplätze bereitzustellen, die auch noch ein bisschen länger in Anspruch genommen werden können, so dass eventuell zu Hause ambulant weiter gewohnt und gepflegt werden kann, neue Heimformen zu fördern, zum Beispiel das genossenschaftliche oder selbst organisierte Wohnen mit Alten, die sich ihre Hilfe und Pflege selbst dazu kaufen. Zuallerletzt habe ich auch noch die Hoffnung, dass sich grundlegend etwas ändert an diesem System. Es war nämlich unserer Meinung nach ein Fehler, die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung zu eigenständigen Versicherungen zu machen und zu entkoppeln. Wir sind guter Hoffnung, dass im Rahmen der Bürgerversicherung diese beiden Versicherungen wieder zusammengeführt werden und dass dadurch eine bessere Versorgung, eine bessere Leistung möglich wird für die Heimbewohner und für die Betroffenen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das sollte dann auch ermöglichen, dass dieser genaue Nachweis, wenn zum Beispiel eine Person gedreht oder gewaschen wird, alles genau im Minutentakt, im Sekundentakt festgehalten wird, das sollte dazu führen, das ist unsere Meinung zumindest, dass in Stundensätzen gearbeitet wird, wie Handwerker das auch machen, dass Stundenansätze angegeben werden, so dass eine ganzheitlichere, menschlichere Pflege möglich ist und geleistet werden kann. Weg von diesen starren und straffen Vorsätzen, die eigentlich nur auf Kosten des Pflegepersonals gehen und auch zur Verunmenschlichung der Pflege geführt haben! Wir müssen daran denken, dass es Menschen sind, es ist ja oft genug gesagt worden, dass Wärme, emotionale Zuneigung und soziale Kontakte wichtig und ein Hauptteil der Pflege sind. Wir müssen auch daran denken, dass wir alle einmal alt werden. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Horrorzahl von 10 000 Toten, die in der „Bild“-Zeitung gestanden

hat, basiert auf einer Presseerklärung des Sozialverbands Deutschland, der ist aber bereits bei den Zahlen wieder zurückgerudert, ich hatte das in der letzten Debatte vor einem Monat, als wir über die Reform der Pflegeversicherung hier debattiert haben, mit aufgezeichnet.

Ich kann, Herr Tittmann, Sie nur bitten, sich den ersten Bericht des Medizinischen Dienstes mit seinen 145 Seiten einmal durchzulesen, vielleicht werden Sie ihn dann auch verstehen! Wir reden nicht zu viel über dieses Thema, Herr Tittmann! Sie sollten, zumindest in diesem Haus, überhaupt nicht reden!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau W i e - d e m e y e r [SPD]: Leider kann man es ihm nicht verbieten!)

Leider kann man es ihm nicht verbieten, ja!

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt zu den Antworten zu den Fragekomplexen eins und zwei kommen. Es war mir aber wichtig, mit den Menschen anzufangen, und ich teile alles, was vom Pflegeplan gesagt worden ist. Pflege ist geplant, eine geplante Pflege wird bezahlt, und die muss auch dokumentiert werden. Leider ist dieses Dokumentationsverfahren Plaisir, das in Schleswig-Holstein mit gutem Erfolg ausprobiert worden ist, wirklich das Pflegepersonal entlastet hat, die Übernahme in Deutschland ist gescheitert an datenrechtlichen Grundlagen oder an Verkaufsverhandlungen, so dass wir weiterhin kein einheitliches Verfahren haben, und das muss ja auch unser Ziel sein, dass wir ein einheitliches Pflegedokumentationsverfahren in Deutschland bekommen, das erstens die Dokumentation schnell handhabbar macht, zweitens das Personal entlastet und drittens auch überall nachvollziehbar ist.

Meine Damen und Herren, ob es nun 980 Rechtsvorschriften sind oder 980 Artikel, Paragraphen, Absätze und so weiter, die aus der breiten Spannweite vom allgemeinen Verwaltungsrecht bis zum Europarecht kommen, ist sicherlich für die tägliche Arbeit einerlei. Mit Sicherheit sind es zu viele, und wie die Lebenserfahrung es uns sagt, sind viele davon unnötig, weil sie doppelt oder auch dreifach sein werden. Selbst die geschultesten Spezialisten werden nicht in der Lage sein, alle diese Anordnungen, Hinweise, Verfahren, Paragraphen zu kennen, geschweige denn, sie anwenden zu können.

Eigentlich wollte ich das einfach so im Raum stehen lassen, meine Damen und Herren. Mir ist aber ein Zitat des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen eingefallen im Zusammenhang mit dieser Dokumentation. Dort wird gesagt: „Straffreie Pflege ist kaum noch möglich.“ Darüber sollten wir einen Moment nachdenken. Jeder, der pflegt und nur gegen einen dieser Paragraphen, eine dieser Verordnungen verstößt, macht sich im Grunde ge