Meine Damen und Herren, wer insgesamt mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Automatisiertes Besteuerungsverfahren“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schwarz, Jägers, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass in BadenWürttemberg und in Sachsen-Anhalt ein automatisiertes Besteuerungsverfahren, SESAM beziehungsweise DUNAN, für die Bearbeitung von Steuererklärungen im Einsatz ist?
Zweitens: Welche Vorteile ergeben sich für die Personen, die entsprechende Erklärungen abgeben, und für die für die Bearbeitung der Steuererklärungen zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzämter?
Drittens: Wird eine Einführung und Erprobung eines automatisierten Besteuerungsverfahrens auch in Bremen zum Einsatz kommen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
nung und im EOSS-Verbund, das sind die Länder Bayern, Saarland und die neuen Bundesländer, das automatisierte Besteuerungsverfahren DUNAN für die Bearbeitung von Steuererklärungen im Einsatz ist.
Zu Frage zwei: Beide Automationsverfahren dienen der Rationalisierung und Ablaufoptimierung nach Eingang der Steuererklärungsformulare im Finanzamt. Insoweit ergeben sich durch diese Automationsunterstützung weder Vor- noch Nachteile für die Steuererklärenden.
Kernstück des Vorhabens ist die Schaffung eines vollmaschinellen Verfahrens vom Eingang der Steuererklärung bis zur Erstellung des Steuerbescheids. Hierzu sollen in Zukunft sämtliche Erklärungen mit Hilfe eines Beleglesers gescannt, die steuerlich relevanten Daten automatisiert ausgelesen und für die weitere Bearbeitung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
Der Einsatz des vollständigen Verfahrens SESAM ist für das Jahr 2008 geplant. Zurzeit erprobt BadenWürttemberg in einem Finanzamt im Arbeitnehmerbereich ein Pilotverfahren zum Einsatz von belegleseroptimierten Steuererklärungsvordrucken. Diese Vordrucke unterscheiden sich deutlich von den bisher gebräuchlichen.
In Hamburg wird zurzeit ebenfalls ein Verfahren zum Scannen von Einkommensteuererklärungen erprobt. Hier werden die bundeseinheitlichen Steuererklärungsvordrucke weitgehend unverändert übernommen. Die Referatsleiter „Organisation“ der Bundesländer haben beschlossen, nach Abschluss der bis Ende 2005 projektierten Pilotverfahren die Erkenntnisse auszuwerten und ein bundeseinheitliches Vorgehen abzustimmen.
Zum Verfahren DUNAN: Es handelt sich um ein System zur weitgehend automatisierten Bearbeitung von Arbeitnehmerveranlagungen im Rahmen eines Risikomanagementsystems. Anhand eines regelbasierten maschinellen Entscheidungssystems werden Arbeitnehmerveranlagungen in risikoarme und risikobehaftete Fälle unterteilt. Während die risikobehafteten Fälle einer personellen Überprüfung unterzogen werden, erfolgt die Veranlagung der risikoarmen Fälle ohne weitere Prüfung. Das Verfahren entspricht in seiner Konzeption weitgehend einem von einer Bundesarbeitsgruppe entwickelten Konzept zum Risikomanagement bei Arbeitnehmerveranlagungen.
Voraussetzung für einen Einsatz ist die in Bremen zurzeit nicht vorhandene Systemumgebung des EOSS-Verbundes. Eine Übernahme des EOSS-Verfahrens für Bremen wird momentan im Rahmen der Vereinheitlichung der Automationsverfahren im Bundesgebiet geprüft. Ziel ist, das EOSS-Verfahren voraussichtlich bis 2007 im Wesentlichen zu übernehmen.
In Bremen wird aktuell im Finanzamt BremenWest ein personelles Risikomanagement-Verfahren für Arbeitnehmerfälle erprobt. Seit Mitte des Jahres nehmen nunmehr neun Veranlagungsbezirke sowie der Steuershop im BSC Mitte am Versuch teil. Die Quote der als risikoarm ausgesteuerten Fälle liegt – wie in Bayern – bei etwa 45 Prozent aller Fälle. Der Rechnungshof ist über die Erprobung des Verfahrens informiert worden.
Zu Frage drei: Das Land Bremen ist mangels ausreichender Ressourcen nicht in der Lage, derartig komplexe und kostenträchtige Neuentwicklungen allein zu betreiben. Bisher bestehen Ländervereinbarungen, derartige Verfahren kostenfrei zu übernehmen. Zusätzlich unternimmt Bremen erhebliche Anstrengungen, um möglichst bald bundeseinheitlich kompatible EDV-Systeme und -Verfahren zu erreichen. Der beabsichtigte Beitritt der norddeutschen Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zum EOSS-Verbund ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Sobald ausreichend getestete Automationsvorhaben für einen bundesweiten Einsatz zur Verfügung stehen, werden diese Verfahren auch in Bremen eingesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!
Die Frage bezieht sich auf diese risikoarmen Fälle. Wie wird da gewährleistet, dass hier die Steuern nach Recht und Gesetz festgesetzt werden?
Es ist eine neue Strategie, die das so genannte Risikomanagement einführt. Im Rahmen dieser Auswahlverfahren, die weitestgehend EDV-gestützt geführt werden, ist anhand von elektronischen Prüfungsverfahren, von Kennziffern sichergestellt, dass Fälle, die aus dem Üblichen herausstechen bei den Arbeitnehmerveranlagungen, dann – wie gesagt, das sind nicht mehr als 45 Prozent – nachbearbeitet werden.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf staatliche Auftragshilfen für den deutschen Schiffbau. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bödeker, Kastendiek und Fraktion der CDU. Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Forderung der Länderfinanz- und Wirtschaftsminister einiger Küstenländer, dass der Bund künftig zwei Drittel der Beihilfen zum Schiffbau tragen soll?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Haltung des Bundes, seinen Anteil von einem Drittel an den Schiffbausubventionen nicht aufstocken zu wollen?
Zu Frage eins: Nach Ansicht des Senats sind die Forderungen der Finanzminister, Wirtschaftsminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer angesichts der vom Bund Mitte der neunziger Jahre einseitig zu Lasten der Länder vorgenommenen Änderungen des seinerzeitigen Finanzierungsschlüssels von 50 zu 50 zu einem Drittel Bundesmittel, zwei Dritteln Landesmittel gerechtfertigt. Bremen hatte in der Vergangenheit als Sprecher der Schiffbauländer mehrfach gemeinsame Anträge der norddeutschen Küstenländer in die Beratungen der Bundesetats im Bundesrat eingebracht, zumindest zu einer hälftigen Aufbringung der Bundesmittel zu gelangen, ohne dass der Bund dem gefolgt war.
Zu Frage zwei: Der Bund und die norddeutschen Küstenländer haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Wettbewerbshilfen im Verhältnis 50 zu 50 zur Verfügung stehen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem neuen Finanzierungsschlüssel am 11. November 2004 zugestimmt.
Der Senat begrüßt, dass der Bund erstmals seit Jahren Entgegenkommen gezeigt hat. Dieser Verhandlungserfolg sollte angesichts der Notwendigkeit, kurzfristig zu einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Bereitstellung von Wettbewerbsmitteln für Anträge des Jahres 2004 zu kommen, genutzt und den Werften damit notwendige Planungssicherheit gegeben werden.
Haben Sie eine Zusatzfrage? Ich warte deswegen so lange, Herr Bürgermeister, wenn Sie mit Ihrer Beantwortung der Anfrage fertig sind, wäre es ganz gut, wenn Sie sagen würden, das ist die Antwort des Senats, dann weiß ich Bescheid!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Fähranleger an der Columbuskaje“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Akkermann, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Wie weit sind die Überlegungen bezüglich der Nutzung des Fähranlegers an der Columbuskaje Bremerhaven für eine Direktverbindung zwischen Norwegen und Bremerhaven vorangeschritten?