Protocol of the Session on November 11, 2004

Diese Sachlage stellt die Parlamente und auch unser Parlament vor schwierige Probleme. Sie geraten, wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier erst gesagt hat, nicht selten in die Rolle einer Ratifizierungsinstanz ohne wesentliche eigene Gestaltungsmacht. Sie sind vor die Alternative gestellt, auf das ihnen unterbreitete Resultat exekutiv-föderativer Koordination mit Ja oder Nein zu antworten, wobei in der Praxis vielfach nur die Möglichkeit der Zustimmung verbleibt.

Der vorliegende Antrag der Grünen versucht, das Landesparlament aus dem Status der Ratifizierungsinstanz zurück zu einem Ort größerer Gestaltungsmacht zu machen. Er entspricht der Intention der Lübecker Erklärung des Föderalismuskonvents und verdient damit die Unterstützung aller Parlamentarier.

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nicht gegen diesen Antrag reden. Ich finde ihn gut, ich finde ihn auch richtig, ich unterstütze ihn. Ich möchte aber auf einen Punkt, der hier noch nicht angesprochen worden ist, aufmerksam machen, nämlich auf den praktischen Vollzug dessen, was hier jetzt geregelt werden soll. Wir haben schon bei der Föderalismusdebatte auf einige Problemlagen in diesem Zusammenhang hingewiesen. Ich glaube, es ist der Artikel 23 Grundgesetz, der die Beziehungen zwischen dem Bund und der EU betrifft und die Beteiligung der Länder beinhaltet, und das Pendant, darüber reden wir ja jetzt hier im Landesparlament, ist im Moment nicht stimmig. Ich habe schon damals bei meiner Rede in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass es da erhebliche Probleme gibt.

Alles, was die Entflechtung dieser Materie von Bund und Ländern betrifft, alles, was zur Stärkung der Landesparlamente gesagt wurde, unterstütze ich vollständig. Ich möchte aber, wie gesagt, auf den praktischen Vollzug hinweisen. Ich weiß aus meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit und auch aus meinen Kontakten nach Berlin, dass es unendlich schwierig ist, das umzusetzen, was hier jetzt praktisch verlangt wird. Die Vorlagen aus der EU kommen ja über die Bundesschiene, dann zum Bundesrat und dann an die Landesparlamente. Das dauert seine Zeit. Die Möglichkeiten seitens der Länder oder seitens des Bundes, Stellung zu nehmen, sind zeitlich limitiert. Das heißt also, ich sehe da erhebliche praktische Vollzugsprobleme, was diesen Punkt betrifft, den ich in der Sache allerdings als richtig empfinde. Wir sollten das hier auch so machen, aber ich sehe erhebliche praktische Probleme, wie wir das vollziehen können.

Es gibt bereits Probleme bei der jetzigen Regelung, und wenn wir dann noch die Möglichkeiten des Landesparlaments bestärken, kommen zusätzliche zeitliche Restriktionen hinein. Das sollten wir bedenken, wenn wir jetzt überweisen und im Ausschuss dann darüber debattieren, wie wir hier den praktischen Vollzug dessen, was wir hier in die Landesverfassung hineinschreiben, sicherstellen können. Wir dürfen nichts machen, was der Senat am Ende nicht vollziehen kann, denn über den Senat

kommt das ja in das Landesparlament hinein. Deswegen müssen wir uns das sehr genau überlegen.

Das, was der Bund oder die Föderalismuskommission im Zusammenhang mit dem Artikel 23 diskutiert, ist ja noch längst nicht zu Ende. Ich hoffe, dass die Hoffnungen, die hier eben geäußert wurden, was das Ergebnis der Föderalismuskommission betrifft, sich auch so erfüllen werden. Ich bin da eher skeptisch, denn nach allem, was ich gehört habe, ist es so, dass die Bundesregierung noch nicht einmal in sich selbst einig ist, wie sie bestimmte Punkte gegenüber den Ländern vertreten soll. Wenn das der Fall ist, sehe ich schwarz, dass im Dezember ein Ergebnis herauskommt und insbesondere auch ein Ergebnis, das eventuell die Neuregelung des Artikels 23 betrifft. Noch einmal also der Hinweis auf den praktischen Vollzug dessen, was wir hier in dieser Neuregelung verankern! Das muss auf jeden Fall sichergestellt werden. – Vielen Dank!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung, Drucksache 16/417, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nichtständigen Ausschuss zu überweisen.

Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus fünf Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.

Wir kommen zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.

Ich lasse zuerst über die Einsetzung des Ausschusses abstimmen.

Wer der Einsetzung des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) setzt den Ausschuss ein.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über die Wahlvorschläge für diesen soeben eingesetzten Ausschuss abstimmen.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Wer den Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Die Geschichte Bremens und Bremerhavens im Unterricht der Schulen verankern

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 29. September 2004 (Drucksache 16/418)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 26. Oktober 2004

(Drucksache 16/440)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Lemke.

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Herr Senator, Sie verzichten darauf.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll.

Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Geschichte des Landes Bremen und seiner Städte Bremen und Bremerhaven ist eine lange, ist eine traditionsreiche, ist eine ruhmreiche, aber bei der heutigen jungen Generation ist sie kaum verankert. Die Schülerinnen und Schüler wissen in diesem Jahr um den 600. Geburtstag des Rolands, weil es da auch eine Reihe von eigenständigen einzeln stehenden Aktionen und Veranstaltungen gegeben hat. Im nächsten Jahr wird das Rathaus ein besonderes Augenmerk bekommen. Das Ziel unserer Großen Anfrage ist es, die Geschichte des Landes und seiner Städte intensiver in das Be––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wusstsein an den Schulen zu bringen und auch ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass diese Geschichte eben nicht nur aus Daten besteht, sondern auch ganz viele aktuelle Bezüge hat und in vielen Unterrichtsfeldern eingesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren, Bremen steht für die Hanse, Bremen steht aber auch für Auswanderung und Migration. Bremen ist einer der ersten Staaten gewesen, der die Vereinigten Staaten von Amerika diplomatisch anerkannt und mit ihnen eine – –.

(Abg. C r u e g e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Der erste!)

Zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, damals auch eigenständig, von daher einer!