Da müssen Sie einfach einmal den Markt als solchen akzeptieren! Viel mehr andere als die, die sich hier gezeigt haben, gab es nicht, und das ist doch
schon einmal ein klarer Indikator für den Markt, und mit denen, die es gab, hat man vorab einen Interessenausgleich gefunden. Wir kennen das Ergebnis nicht. Die öffentliche Hand hat Mittel eingesetzt und natürlich auch etwas gewagt und die private Seite auch. Nun müssen wir einmal sehen, wohin das geht. Ich hoffe sehr, dass die private Seite hier einen Erfolg hat, denn das ist dann ja auch ein Erfolg für Bremerhaven, und dass wir nicht zusätzliche Risiken haben.
Ich glaube, die Definition in dieser schwierigen Sache ist vorher sehr ordentlich gemacht worden. Die privaten Investoren, die sich hier zur Verfügung gestellt haben, von vornherein als Subventionsempfänger zu denunzieren, halte ich für überhaupt nicht weiterführend, auch für die Weiterentwicklung Bremens nicht. So kommen wir hier nicht weiter!
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 14. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Mitteilung des Senats vom 6. April 2004 (Drucksache 16/206) vom 14. Juni 2004
Meine Damen und Herren, der 14. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vom 6. April 2004 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 17. Sitzung am 5. Mai 2004 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/281 seinen Bericht dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich in dem ersten Redebeitrag neutral auf unseren gemeinsamen Bericht des Medienausschusses konzentrieren. Normalerweise ist dies ja ein Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, zu dem wir uns alle zwei Jahren äußern, und normalerweise wäre auch dieser Bericht ein Bericht wie viele andere dieser Organisation, aber wer das in den Medien verfolgt hat, hat gesehen, dass doch ein riesiger Streit entbrannt ist, zu dem ich dann aber in meinem zweiten Redebeitrag komme.
Eine wesentliche Aufgabe der KEF ist es, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dazu möchte ich sagen, dass diese Kommission mit neutralen Gutachtern besetzt ist, hauptsächlich Mitarbeitern aus den Landesrechnungshöfen, die diese Anmeldungen der einzelnen Rundfunkanstalten auf fachlicher Basis begutachten und dann ein Ergebnis formulieren. Das ist also ein sehr neutrales Verfahren.
Wesentliches Ergebnis des 14. KEF-Berichtes ist die Aussage, dass nach Feststellung der Kommission zum 1. Januar 2005 für die Dauer von vier Jahren eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 1,09 Euro erforderlich ist. Von dieser Gebührenerhöhung entfallen 66 Cent auf die ARD und 46 Cent auf das ZDF. Der Anteil des DeutschlandRadios an der Gebührenerhöhung wird dagegen um drei Cent gesenkt. Es wird also überprüft, und es ist nicht immer ein Automatismus, dass es nur nach oben geht, sondern es kann auch nach unten gehen.
Natürlich ermittelt die KEF, deshalb kommt der Bericht auch alle zwei Jahre, nicht nur den Finanzbedarf, sondern befasst sich auch mit den Strukturen, und ein Unterkapitel des letzten Berichts widmet die KEF den Strukturveränderungen insbesondere bei Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk. Darin weist die Kommission unter anderem darauf hin, dass sie bereits in ihrem 13. Bericht hervorgehoben habe, dass unter den Gesichtspunkten anstaltsinterner und anstaltsübergreifender Strukturveränderungen die kleineren ARD-Anstalten erhebliche Rationalisierungen in Angriff genommen hätten.
Neben dem Verzicht auf bestimmte Programmsparten, ausgeweiteten Kooperationen mit anderen Anstalten und der Konzentration auf Kernkompetenzen als Maßnahmen der Aufgabenkritik werden von der KEF vor allem interne Strukturveränderun––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gen bei Radio Bremen in der Zusammenlegung von Hörfunk- und Fernsehredaktion, der Zusammenlegung von Betriebs- und Verwaltungsdirektion gesehen. Dies ist, glaube ich, ein gutes Signal für Radio Bremen, was da von der KEF attestiert wurde, und die KEF hat dann in dem Bericht weiter geschrieben, was natürlich unsere Ausgangsposition innerhalb der anderen Rundfunkanstalten nicht verbessert, sondern schwieriger macht: „Die Kommission vertritt die Auffassung, dass solche Änderungen der internen Strukturen auch für andere Anstalten Anstöße geben könnten.“ Das muss dann ausgehandelt werden.
Im Weiteren hat die Kommission darauf hingewiesen, dass die kleinen Anstalten auch in anderer Hinsicht Anlass zu der Feststellung geben, dass erst finanzieller Druck zu deutlichen Einschränkungen führe, ohne dass daraus abgeleitet werden könne, der Programmauftrag sei nicht mehr gewährleistet. Die KEF hält auch zukünftig – das ist ein wichtiger Faktor, gerade auch für Radio Bremen – einen Finanzausgleich zwischen den Landesrundfunkanstalten für notwendig, da anders bei der Festlegung der Einheitsgebühr eine funktionsgerechte Finanzausstattung der kleineren Anstalten nicht gewährleistet ist.
Das ist ja besonders wichtig für Radio Bremen, dass es seinen Bedarf anmeldet, was dann auch von der KEF anerkannt und in die Gebührenfestsetzung eingearbeitet wird, dann aber pro Kopf der Einwohnerzahl, und die ist ja in Bremen im Vergleich zu anderen Rundfunkanstalten sehr gering. Im Prinzip bekommt die Anstalt nie das Geld, das ihr zusteht, und das ist das Problem. Deswegen ist dieser Finanzausgleich und die Umgestaltung des Finanzausgleichs sehr wichtig.
Die Kommission vertritt deshalb weiterhin die Ansicht, dass die Zahlungen aus dem Finanzausgleich, zumal nach dessen Absenkung, allein nicht ausreichen, um die unterschiedliche Leistungs- und Finanzkraft der Rundfunkanstalten auszugleichen und eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung der kleineren Anstalten sicherzustellen. Daher seien weiterhin und verstärkt vielfältige Formen der Kooperation mit dem Ziel der Kosteneinsparung und Kostenentlastung, insbesondere der kleineren Anstalten, nötig.
Das jetzt zu dem KEF-Bericht! Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. Mai mit dem 14. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten befasst, sich von der Senatskanzlei die Schwerpunkte vorstellen lassen und insbesondere die für Radio Bremen wichtigen Aussagen des Berichtes ausführlich beraten, weil das für uns als Landesparlament logischerweise sehr wichtig ist.
Kooperationsmöglichkeiten der Rundfunkanstalten noch nicht erreicht sind. Er erwartet, dass die Protokollerklärungen der Regierungschefs der Länder zu ihrem Beschluss vom November 1999 zur Absenkung der Finanzausgleichsmasse, dass durch internen Leistungs- und Gegenleistungsaustausch zugunsten der Funktionsfähigkeit der kleinen Landesrundfunkanstalten die Folgen der reduzierten Finanzausgleichsmasse abgefedert werden sollten, verstärkt umgesetzt werden. Der Ausschuss sieht in dem 14. Bericht eine sorgfältig abgewogene belastbare Grundlage für die Debatte um die Rundfunkgebührenerhöhung.
und ich glaube, das ist das Problem. Es ist keine AB-Länder-Problematik, sondern ein Problem zwischen großen und kleinen Rundfunkanstalten.
Der Vorschlag, die Rundfunkgebühr um 1,09 Euro ab dem 1. Januar 2005 anzuheben, ist nach Auffassung des Ausschusses plausibel begründet und in der Höhe maßvoll. Deshalb empfiehlt Ihnen der Ausschuss, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! „Ein Ritt auf der Rasierklinge“, „KEF hält die geplante Gebührenerhöhung für verfassungsrechtlich problematisch“, das sind beides Zitate aus Zeitungen. Das erste ist aus einer Diskussion in Bremen und wurde vom Intendanten von Radio Bremen geprägt. Ich glaube, dass es im Moment gerade die aktuelle Lage beschreibt.
Wir stehen ja in der Debatte heute genau zeitnah zur morgigen Diskussion der Ministerpräsidenten, und heute tagen zeitgleich die Staats- und Senatskanzleien zur Vorbereitung der MPK. Ich glaube, dass diese zwei Zitate sehr schwierig sind und das Problem noch etwas klarer machen, welche rund
funkpolitische Diskussion angefangen wurde und durch drei Ministerpräsidenten, Stoiber, Milbradt und Steinbrück, durchaus auch in eine Gefahrenlage führen kann.
Ich weiß, dass unser Bürgermeister für die Interessen des Landes Bremen kämpft und damit auch für die Interessen Radio Bremens. Man mag die alten Probleme der Vergangenheit, die mit dem Finanzausgleich zu tun haben, hier wieder aufführen, aber ich weiß, dass die Senatskanzlei sehr maßgeblich mit Reinhard Hoffmann bei den Staatskanzleien immer wieder darauf hinwirkt, dass man die Interessen zusammenhält, weil wir alle, und das ist für die SPD-Bürgerschaftsfraktion ein wesentlicher Punkt, an dem dualen Rundfunksystem festhalten wollen.
Deswegen ist diese Gebührendiskussion eine schwierige Diskussion, wenn man sie mit einer Reformdiskussionen vermischt. Öffentliche Verwaltungen müssen Reformfähigkeit zeigen. Reformfähigkeit zeigt unser Parlament, indem wir auch ein Stück weit etwas beigetragen und uns verkleinert haben. Reformbedürftigkeit besteht auch bei den öffentlichrechtlichen Anstalten. Ich halte aber die Diskussionen der vergangenen Monate für falsch, dass jedes Mal wieder bestimmte Ministerpräsidenten aus bestimmten, vielleicht nachvollziehbaren Gründen eine Diskussion anfachen, die durchaus schwierig und nicht mehr nachvollziehbar ist, die also eine Gebührendiskussion, die notwendig ist, mit einer inhaltlichen Debatte verquicken. Es wäre schön, wenn die Ministerpräsidenten sich Zeit genommen hätten, die inhaltliche Diskussion über die Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu führen, die jetzt vorliegt, mit der alle öffentlich-rechtlichen Anstalten sich verpflichten, bestimmten inhaltlichen Zielen nachzukommen, und dies ist eben von der Gebührendiskussion zu trennen.
Ich komme gleich noch einmal darauf, warum die Ministerpräsidenten nur an einer Stelle dem Verfahren der KEF widersprechen können, um ein abweichendes Votum abgeben zu können. Vielleicht noch einmal vorweg: 86 Cent ist das, was drei Ministerpräsidenten vorgeschlagen haben, was jetzt auf der MPK besprochen werden soll. Es ist aber faktisch nur eine Erhöhung um 79 Cent, weil die Erhöhung zum 1. April 2005 kommt und nicht, wie sonst durch den Staatsvertrag vorgesehen, zum 1. Januar des Jahres 2005. Also muss klar sein: Wir reden über eine Gebührenerhöhung von 79 Cent und nicht von 86 Cent, weil die Differenz das Aufholen zur späteren Beschlussfassung des jeweiligen Staatsvertrages ist.
Von meinem Vorredner Herrn Strohmann ist schon aufgezählt worden, was die KEF inhaltlich macht. Ich habe noch zwei, drei Bemerkungen dazu! Die KEF
wurde 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, nach Anmeldung der Anstalten – das ist die erste Stufe – dieses riesige Zahlenwerk für DeutschlandRadio, ARD als Gesamtanstalt und ZDF zu überprüfen und einen Vorschlag für die Länder abzugeben.
1994 gab es das achte Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem noch einmal etwas klarer geregelt wurde, inwieweit Ministerpräsidenten, also die Landesregierungen, zuständig sind für die Rundfunkpolitik in der Bundesrepublik und entsprechende Veränderungen vornehmen dürfen. Der KEF selbst ist noch einmal aufgegeben worden, dass sie bei Beachtung der Programmautonomie die Anmeldungen fachlich zu prüfen hat, und sie stellt nach der fachlichen Prüfung einen Finanzbedarf fest. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Beobachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten genauso zur Beurteilung der KEF gehört.
Als Nächstes nach dieser Anmeldung durch die Anstalten und der Beurteilung durch die KEF kommt die dritte Stufe. Die Ministerpräsidenten bekommen ein entsprechendes Papier vorgelegt – das war im Januar dieses Jahres –, und darin stand, 1,09 Euro ist die vorgeschlagene Gebührenerhöhung. Es war im letzten Jahr von einem Entwurf zu hören, darin sprach die KEF noch von 1,07 Euro. Durch Beratungen, die das Verfahren vorschreibt, mit den Anstalten unter Einbeziehung der Rundfunkreferenten der Länder kam die KEF dann abschließend zu einer Empfehlung von 1,09 Euro. Diese 1,09 Euro – das muss auch jeder verstehen – ist keine Zahl, die da Auskömmlichkeit bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten herbeizieht, sondern 1,09 Euro ist schon ein Betrag, wo die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch extreme Einsparpotentiale weiter realisieren müssen, um mit der Gebührenerhöhung von 1,09 Euro überhaupt klarkommen zu können.
Insoweit, Herr Bürgermeister, ist es eine wichtige Aufgabe, die Sie jetzt bei der Ministerpräsidentenkonferenz haben, auch eine klare Aussage darüber treffen zu können, warum die 1,09 Euro momentan nicht die Größe sind, die man dem Gebührenzahler zumuten kann, weil die Ministerpräsidenten als einzige Möglichkeit haben, dem Verfahren der KEF und der Summe in der Höhe zu widersprechen, wenn es sozial unverträglich ist. Wenn also 1,09 Euro als sozial unverträglich erachtet werden, können die Ministerpräsidenten sagen, wir weichen von eurem Beschluss ab und empfehlen jetzt diese 86 Cent.
Da muss es noch eine Begründung geben, damit nicht nur wir politisch damit umgehen können, sondern damit auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht den Weg einer Verfassungsklage gehen. Ich glaube, das wäre die schwierigste gesamtpolitische Situation im Medienbereich, die wir uns lieber nicht vorstellen sollten, wenn es jetzt dazu kommen
würde, dass die Anstalten ARD und ZDF dagegen klagen. Warum sehe ich das als schwierig an? Weil die Europäische Union schon mehrfach aktuelle Anfragen an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet hat, inwieweit wir unser duales Rundfunksystem finanzieren und aufbauen. Da sind also Gefahren auf der europäischen Ebene vorhanden.