Protocol of the Session on September 9, 2004

Ein Appell hier für solche Zentren wie die Innenstadt in Bremen oder die Innenstadt in Bremerhaven wäre es, dass die Einzelhandelsverbände sich zusammentun und sich dann überlegen, wie sie zu gemeinsamen Kernöffnungszeiten kommen. Andere können dann vielleicht darüber hinaus gehen und früher oder später öffnen. Das können sie gemeinsam verabreden. Darin liegt auch noch viel Arbeit für den Einzelhandelsverband. Das wollte ich zu dieser Thematik sagen, mit den unterschiedlichen Öffnungszeiten, denn das ist gestaltbar, und das sollten auch die betroffenen Händler und Dienstleister selbst gestalten, und das soll nicht durch den Staat hier per ordre de mufti vorgegeben werden. – Vielen Dank!

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einige kurze Anmerkungen machen! Es ist hier vorhin in der Debatte an unsere Adresse gerichtet worden, wir hätten nicht den Mut zu verändern. Es ist im Augenblick nicht die Frage des Mutes, sondern es ist die Frage der Abwägung. Da bin ich jetzt auch an der Stelle, Herr Wedler, an der Sie sagen, nicht jeder Laden muss öffnen. Das ist völlig klar. Die Frage ist aber: Welche Konkurrenzsituation entsteht eigentlich, wenn die großen Einzelhandelszentren, viele davon draußen vor der Stadt, geöffnet halten, ein Angebot anbieten, was andere kleine Läden in der Stadt haben? Da ist die Frage, und ich bitte, diese auch ernsthaft als Frage aufzunehmen und sich darüber Gedanken zu machen: Gefährdet das jetzt den Einzelhandel in den Stadtteilzentren? Diese Stadtteilzentren wollen wir ja insbesondere fördern.

(Beifall bei der SPD)

Diese Frage muss beantwortet werden.

Dann zu der Sache mit dem Tourismus, Frau Winther! Wir haben heute über den Tourismus geredet, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wir haben heute darüber geredet, wie wichtig er für die Stadt ist und dass er auch ein Erfolg für die Stadt ist. Irgendwie habe ich aber bisher noch nicht begriffen, dass der Tourismus nun der Maßstab sein muss, wie Menschen in dieser Stadt leben und wie Menschen in dieser Stadt beschäftigt sind.

(Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Es ging um mehr Umsatz, um Jobs!)

Man muss auch einfach zur Kenntnis nehmen, es ist ja nicht so, dass wir im Einzelhandel allgemein Tarifverträge haben, die für alle gelten. Das lässt sich ganz einfach auch schon daraus ablesen, dass ein Viertel der bremischen Betriebe im Bremer Einzelhandel keinen Betriebsrat hat. Von daher hat nach wie vor die Arbeitsschutzbestimmung des Ladenschlussgesetzes seine Bedeutung und auch seine Richtigkeit. Solange wir dort nicht ein Äquivalent schaffen, so lange werden wir das Ladenschlussgesetz brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal aus meiner Sicht ausdrücklich begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil grundsätzlich das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat. Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Aussage, und ich habe es hier auch so vernommen, dass es eine breite Mehrheit hier im Hause gibt, die es genauso sieht, dass Sonn- und Feiertage einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft haben und dass nunmehr klargestellt ist, dass der Kernbestand der Sonnund Feiertage auch unantastbar ist, wie gesagt, der Kernbestand.

Ich lege noch einmal großen Wert darauf, Frau Winther, klarzustellen, dass wir hier im Lande Bremen schon jetzt die Spielräume, die wir bei Sonnund Feiertagsregelungen haben, auch genutzt haben. Viele Anlässe in der Innenstadt in Bremen und Bremerhaven, in den Stadtteilen, Sie haben einige genannt, haben wir auch genutzt, um Möglichkeiten zu geben, am Sonntag die Geschäfte zu öffnen. Das wird auch gut angenommen, aber das ist, denke ich, auch eine Regelung, die jetzt klar ist.

Im Übrigen hat der Gesetzgeber, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen, in der Tat Gestaltungsmöglichkeiten. Das sagt auch das Bundesverfassungsgericht. Allerdings ist es nicht so, und da habe ich Sie vielleicht missverstanden, Herr Wedler, dass wir jetzt eine neue Situation haben, sondern es ist nach wie vor so, dass der Bundesgesetzgeber zunächst einmal am Zuge ist. Wenn wir von den Län

dern aus eine Neuregelung wollen, dann müssen wir dazu entweder eine bundesgesetzliche Ermächtigung haben, oder der Bundesgesetzgeber muss sagen, dass er sozusagen sein Bundesgesetz zurücknimmt. Das ist aber bis jetzt nicht der Fall, und das steht eben auch im Ermessen des Bundes.

Darum geht es ja jetzt, und jetzt ist eben der Bund am Zuge, und nicht mehr und nicht weniger haben wir in der Antwort auf die Anfrage in der Fragestunde berichtet, wie der Stand der Dinge ist. Wir haben uns erkundigt und haben es der Bürgerschaft mitgeteilt, dass nach unserem Kenntnisstand der Bund zurzeit keine eigene Initiative ergreifen will, zurzeit, wie gesagt, und dass die so genannte Föderalismuskommission in der Projektgruppe „Regionale Themen“ sich dieses Themas Ladenschlussgesetz angenommen hat. In dieser Projektgruppe wird dieses Thema nach meinem Kenntnisstand jetzt in einem Unterausschuss auch bearbeitet. Das ist die eine Schiene. Das haben wir nur berichtet.

Die andere Schiene, das ist hier auch schon gesagt worden, ist die Bundesratssituation. Da haben wir in der Tat zurzeit einen Antrag aus Baden-Württemberg vorliegen, der im Tenor sagt, die bundesrechtliche Regelung ist nicht erforderlich, das sollen die Länder machen. Es gibt jetzt ganz neu einen Antrag aus Thüringen, der sich explizit auf Sonnund Feiertage bezieht und, das finde ich ganz interessant, einfordert, dass bei dieser Regelung bundeseinheitliche Rahmenorientierungen gegeben sein müssen, mit der Begründung, dass ein Konkurrenzkampf um die Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen vermieden und grundsätzlich nicht über geltende Ausnahmeregelungen hinausgegangen werden soll.

Darüber hinaus, das ist ja schon angesprochen worden, gibt es ein breites Spektrum auch in den Länderbeurteilungen. Rheinland-Pfalz, Herr Wedler, mit FDP-Beteiligung in der Regierung, hält zum Beispiel nach unserem Kenntnisstand eine Neuregelung für nicht erforderlich, sondern sagt, wir wollen, dass es bundeseinheitlich geregelt wird. Das Spektrum ist also sehr breit, und ich denke, wir sollten erst einmal abwarten, wie es sich in den Bundesratsverhandlungen weiter entwickelt. Da kommt vielleicht noch der eine oder andere Antrag dazu.

Grundsätzlich würde ich aus meiner Sicht begrüßen, wenn die Länder Gestaltungsspielräume erhalten, was hier ja auch schon gesagt worden ist, um regionale Spezifika zu regeln. Allerdings darf man auch nicht darüber hinwegsehen, dass es dann in den einzelnen Ländern doch eventuell zu erheblichen Regelungsunterschieden kommen kann, was wiederum zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Das sind ja eben auch die Bedenken von einigen Ländern, die schon formuliert worden sind.

Das ist ein Thema, was auch nicht ohne ist, wenn man sich dieser ganzen Frage, wieweit die Länder

kompetenzen dann gehen sollen, wenn es dann irgendwann einmal so weit ist, widmet. Ich bin sehr dafür, dass wir die gute Gepflogenheit, die wir hier im Lande Bremen haben, auch weiterführen. Wir sind permanent, es ist ja kein neues Thema, auch mit den Verbänden des Handels und mit den Interessenvertretern der Beschäftigten in Gesprächen. Ich bin sehr dafür, wenn es dann irgendwann einmal zu einer Ländergestaltung kommt, dass wir das auch weiter im Konsens mit diesen Partnern tun. Das, lieber Herr Möhle, wir haben ja auch nur über die Presse kommuniziert, hatte mich dann etwas verwundert, als ich lesen musste, dass die Grünen, so habe ich es verstanden, plötzlich für eine Sechsmal-24-Regelung sind, ohne jede Einschränkung, so stand es in diesem Artikel. Das hatte mich dann dazu veranlasst, diese Pressemitteilung mit dem Wort neoliberal auf den Weg zu bringen, und zwar einsame neoliberale Entscheidung der Grünen, weil das, was Sie jetzt vorgetragen haben, die Konsensorientierung, offensichtlich erst in einer weiteren Pressemitteilung nachgeschoben wurde. So war das entstanden. Das möchte ich nur noch einmal an der Stelle aufklären.

(Zuruf des Abg. M ö h l e [Bündnis 90/ Die Grünen])

Ja, gut, wir hätten vielleicht einmal telefonieren sollen, wir haben ja jeweils nur unsere Presseveröffentlichungen gelesen. Das können wir uns ja einmal für die Zukunft vornehmen. Jetzt ist ja die Frage, wie wir im Lande Bremen mit der Situation umgehen. Da wird ja gesagt, es gibt einen enormen Handlungsdruck. Die Einzelhändler wollen unbedingt, dass wir das Ladenschlussgesetz abschaffen. Ich bekomme von den Einzelhändlern andere Rückmeldungen, Frau Winther. Das kann man ja aber, denke ich einmal, in den Gesprächen mit den Vertretern des Handels klären. Das ist ja sicherlich kein Problem. Wir haben allerdings in der Praxis, das kann jede feststellen, die einkaufen geht, nicht die Situation, dass die Läden in der Innenstadt die jetzt schon bestehenden Öffnungszeiten ausschöpfen. Da sind wir in der Tat bei dem Problem, dass wir als Verbraucher in die Stadt oder in den Stadtteil gehen und dann um sechs oder halb sieben oder sieben tatsächlich vor einer verschlossenen Tür stehen, weil das Geschäft einfach schon geschlossen hat. Die Frage ist wirklich: Was sind die Bedürfnisse des Handels, inwieweit müssen wir diese Bedürfnisse auch im Lande Bremen berücksichtigen? Es ist ja auch nicht so, dass die Händler bei uns auf der Matte stehen und Druck machen, wir sollten unbedingt aktiv werden. Das kann ich aus den Gesprächen, die wir führen, nicht feststellen. Die andere Frage ist natürlich, wie es mit der Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

ist. Herr Wedler, ich finde es, ehrlich gesagt, ein bisschen schwierig, wenn Sie sagen oder die These aufstellen, so habe ich Sie verstanden, dass es ja den Frauen entgegenkommen müsste, wenn man eine weitere Flexibilisierung, also eine Aufhebung des Ladenschlusses auf den Weg bringt. Ich empfehle Ihnen dringend, einmal Gespräche mit den betroffenen Frauen im Einzelhandel zu führen,

(Beifall bei der CDU)

die in der Regel schlecht bezahlt werden, die eine Doppel- und Dreifachbelastung in der Familie haben. Da hören Sie etwas ganz, ganz anderes, als Sie es hier heute vorgetragen haben. Es sind immerhin von den 2,4 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel überwiegend Frauen, und das sollten wir bei der Diskussion auch nicht vergessen. Insofern kann ich das, was Sie gesagt haben, aus meinen Gesprächen, die ich mit den betroffenen Frauen führe, nicht unterstützen.

In der Tat ist ein weiteres großes Problem, das ist hier auch schon angesprochen worden, die sehr unterschiedliche Ausgangslage zwischen den großen Warenhausketten – es ist ja auch kein Zufall, dass jetzt ein Warenhaus vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat – und den kleinen Geschäften im Stadtteil. Bei den kleinen Geschäften haben wir da noch wieder einen Unterschied zwischen den kleinen Geschäften mit Arbeitnehmern und den kleinen Geschäften, in denen Eigentümer oder Inhaber agieren, das können wir ja hier auch schon beobachten, die damit wiederum ganz anders umgehen. Das ist ein ganz breites Spektrum von Interessen und Belangen, die wir berücksichtigen müssen, wenn wir dann in die Situation kommen, uns als Land Bremen zu verhalten!

Sie haben Recht, Herr Wedler, der Senat muss sich in Kürze verhalten, wenn es um die Entscheidung geht, welchen der Anträge wir im Bundesrat wie beurteilen. Das wird in Kürze im Plenum verhandelt sein. Ich bin mir aber sicher, dass der Senat, wie immer, eine kluge Entscheidung treffen wird. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Wedler, FDP, mit der Drucksachen-Nummer 16/316 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Grobkonzept für die Berücksichtigung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, Parks und Kleingärten

Mitteilung des Senats vom 22. Juni 2004 (Drucksache 16/321)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Kramer.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Ahrens.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Stadtstaat, in dem wir nicht unbegrenzt Flächen zur Verfügung haben, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen, sollte auf einen genauen und gezielten Ausgleich für Eingriffe in die Natur geachtet werden. Dabei kann und darf nicht ziellos ausgeglichen werden, sondern dies sollte im Rahmen sinnvoller Konzepte erfolgen. In diesem Zusammenhang begrüßt die CDU-Fraktion das vorliegende Grobkonzept für die Berücksichtigung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, Parks und Kleingärten als einen guten und wichtigen Mosaikstein im Rahmen der Überarbeitung der Handlungsanleitung.

Mit diesem Grobkonzept wird die seit langem bestehende CDU-Forderung umgesetzt, nicht nur in für die Bevölkerung schwer zugänglichen Bereichen Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, sondern auch direkt in den einzelnen Stadtteilen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die jeder Bürger täglich nutzen und begehen kann, wenn er sich zur Naherholung in die öffentlichen Grünflächen, die Parks oder Kleingärten begibt. Darüber hinaus wird durch eine Aufwertung der grünen Lungen in unserer Stadt, gerade dann, wenn Bäume angepflanzt werden, das Klima vor Ort verbessert und CO2 abgebaut.

Natur, meine Damen und Herren, muss für die Bürger erlebbar sein, und das am besten vor der eigenen Haustür, gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Kinder denken, Äpfel wachsen in Mehrwegverpackungen im Supermarkt und alle Kühe seien lila. Das wird letztlich auch die Akzeptanz für Ausgleichsmaßnahmen insgesamt steigern. Darüber hinaus wird mit diesem Grobkonzept ein Stück Koalitionsvertrag umgesetzt.

In dem vorliegenden Grobkonzept werden dabei die nicht gerade zu üppig mit Grün gesegneten Stadtteile Walle und Gröpelingen mit acht möglichen Maßnahmen am häufigsten benannt, gefolgt von Osterholz mit immerhin vier Maßnahmen, doch auch die anderen Stadtteile, die in diesem Grobkonzept schon aufgeführt worden sind, werden sich über die Aufwertung vor Ort freuen.

Bei den möglichen Kompensationsmaßnahmen wird in fast allen Fällen ein Gewässerumbau, eine Gewässererweiterung oder eine Gewässersanierung vorgeschlagen. Diese mögliche Maßnahme dient nicht nur anerkannterweise der naturschutzfachlichen Aufwertung, sondern greift auch das Lebensgefühl der Menschen vor Ort direkt auf. Viele Naherholungssuchende würden sich freuen, wenn im Rahmen der Sanierung auch die Verschlammung und Verdreckung von Fleeten und Stillgewässern zurückgeführt wird. Auch naturschutzfachlich ist es wichtig, der Verlandung entgegenzuwirken und dadurch den Besatz mit besonders schützenswerten Pflanzen sicherzustellen.

Hier sei auf den Erfolg des Grabenräumprogramms in Niedervieland verwiesen, das eine Räumung im Vierjahresrhythmus vorsieht und enorm wichtig für die dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt ist. Doch auch die Streuobstwiesen, die in immerhin sechs verschiedenen Stadtteilen vorgeschlagen werden, werden ihre Liebhaber finden.

Damit meine ich, meine Damen und Herren, nicht nur Tiere wie den Igel, die diesen reich gedeckten Tisch gern als zusätzliches Speiseangebot annehmen werden, sondern auch den Menschen. Wer im Moment mit offenen Augen durch unsere schon bestehenden Grünanlagen und Parks in Bremen geht, wird feststellen, dass überall dort, wo Himbeeren, Brombeeren oder Ähnliches wächst, zurzeit richtige Menschenansammlungen zu finden sind, die Früchte ernten. Kindergärten oder auch Schulklassen könnten Ausflüge zu diesen neuen Streuobstwiesen unternehmen und den Kindern dabei wirkungsvoll demonstrieren, dass Äpfel eben nicht im Supermarkt wachsen, sondern dort nur verkauft werden, auch ein jugendpolitisches Ziel, Frau Stahmann, ich weiß.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ich habe gar nichts gesagt!)