Die sechste Anfrage, die sich mit Ladenöffnungszeiten befasste, wurde inzwischen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Ausweisung des Wasserschutzgebietes in Vegesack. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten
Erstens: Welche Gründe haben dazu geführt, dass die seit Jahren geplante und für das erste Halbjahr 2004 zugesagte Entscheidung über das Wasserschutzgebiet in Vegesack bis heute nicht gefallen ist?
Zweitens: Wann beabsichtigt der Senat, das Wasserschutzgebiet nach Paragraph 47 Bremisches Wassergesetz auszuweisen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Der Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode sieht ausdrücklich vor, auf die Ausweisung einer Wasserschutzzone zu verzichten. Unabhängig davon kommt eine sich seit Mai dieses Jahres abzeichnende Einschätzung des „Geologischen Dienstes für Bremen“ unter Bestätigung des hierzu im Juli vorgelegten Gutachtens unter anderem zu dem Ergebnis, dass die beantragte Dimensionierung des Wasserschutzgebietes Vegesack in hydrogeologischer Hinsicht überprüfungsbedürftig ist und insbesondere Wasserentnahmen außerhalb des beantragten Schutzgebietes in die räumliche Dimensionierung einzubeziehen sind. Hierbei spielt unter anderem das beabsichtigte wasserrechtliche Bewilligungsverfahren für die Trinkwasserversorgung in Blumenthal eine Rolle.
Zu zwei: Eine Entscheidung über die Notwendigkeit einer Schutzgebietsausweisung wird erst dann erfolgen können, wenn die hydrogeologischen Grundlagen geklärt sind. Die Aufnahme dieser Daten wird voraussichtlich drei Jahre dauern.
Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie die Wasserschutzgebietsausweisung, wie sie auch von der swb AG beantragt ist, erforderlich ist, weil es in der Wasserrahmenrichtlinie heißt, dass für eine ortsnahe Trinkwasserversorgung Sorge zu tragen ist?
Ich stimme Ihnen zu, dass es durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die entsprechend in Bundes- und Ländergesetz umgesetzt worden ist, eine Priorität auf der wohnortnahen Trinkwasserversorgung gibt. Das hat auch Auswirkungen auf den Vorgang in Bremen-Nord. Ich stimme Ihnen ausdrücklich nicht zu, dass dies automatisch zur Folge hat, dass der Antrag, wie er gestellt wurde, auch genehmigt werden muss.
Herr Senator, Sie werden mir aber doch zustimmen, dass im Prinzip aufgrund dieser europarechtlichen Grundlage eigentlich eine Koalition nicht entscheiden kann, dass man es nicht macht!
Nein, das haben wir auch nicht! Das habe ich Ihnen gerade in der Antwort vorgelesen. Wir haben uns sehr ernsthaft mit diesem Antrag auseinander gesetzt, sowohl unter Berücksichtigung der Europäischen Wasserrichtlinie als auch dessen, was der Gesetzgeber mit der Umsetzung hier im November beschlossen hat. Wir haben unter dieser Prämisse noch einmal den Antrag geprüft. Wir haben dann dort, worauf auch hingewiesen ist, ein Gutachten zu diesem Thema machen lassen, und das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass man aufgrund des vorliegenden Antrags weitere Untersuchungen braucht. Das hängt zum einen damit zusammen, dass es durchaus parallele Notwendigkeiten gibt mit der Trinkwasserversorgung in Blumenthal, das hängt zum anderen damit zusammen, dass wir diverse Firmen haben, die aus dem Grundwasser entnehmen. Das hat Auswirkungen auf diesen entsprechenden Antrag. Zum Dritten ist im Rahmen dieser Untersuchung festgestellt worden, dass die Messstationen in hydrogeologischer Hinsicht in Bremen-Nord unzureichend sind und dass sie ausgeweitet werden müssen, dass man also nicht genau weiß, wenn eine Schutzgebietsausweisung notwendig ist, wo diese Grenzen des Schutzgebietes auch genau verlaufen müssten. Deshalb hat uns der Gutachter empfohlen, die Daten dringend auf einen vernünftigen aktuellen Stand zu bringen, dass man den Antrag auch entsprechend beurteilen kann, und da es sich um hydrogeologische Untersuchungen handelt, die, wie man mir berichtet hat, sehr kompliziert sind, dauert das seine Zeit.
den. Das heißt, man ist jetzt in acht Jahren nicht in der Lage gewesen, die fachlichen Grundlagen zu erarbeiten, die es ermöglichen, diesen Antrag zu bescheiden. Wie können Sie sich das eigentlich erklären? Ich meine, das ist alles richtig, was Sie jetzt sagen, das ist auch logisch, aber warum kommt man plötzlich darauf und nicht 2000, 2001 oder ein bisschen früher und hätte das dann entsprechend bearbeitet?
Das kann ich von dieser Stelle jetzt nicht endgültig beurteilen. Ich habe dieses Thema vorgefunden. Wir haben dann hier gemeinsam die Europäische Wasserrichtlinie umgesetzt, die zwingend in entsprechendes Landesrecht umgesetzt werden musste. Wir haben dieses Thema mit dem Wasserschutzgebiet und der Notwendigkeit gesehen und haben uns dann sofort an die Bearbeitung gemacht. Diese lief dann von Februar bis Mai/Juni. Im Juli haben wir das Gutachten bekommen, und ich stelle zumindest von meiner Seite da keinen Zeitverzug fest, Frau Dr. Mathes. Ich finde, wir haben das sehr zügig bearbeitet. Dass das jetzt so lange dauert mit den Grundlagen, ist nun einmal so, aber ich glaube, Sie können nicht von mir erwarten, dass ich jetzt selbst in die Erde hineingehe – ich komme da auch mit meinem Gewicht so schlecht hinein – und die Proben selbst ziehe, das wird nicht funktionieren.
(Heiterkeit – Abg. Frau L i n n e r t [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Da würden Sie so toll im „Weser-Kurier“ stehen! – Abg. Frau K r u s c h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Das gäbe ein gutes Foto!)
Das sollten wir doch lieber den Fachleuten überlassen. Wenn wir die Grundlagen haben, dann können wir das endgültig beurteilen.
Eine letzte! Wie hoch schätzen Sie denn die Wahrscheinlichkeit, dass die swb AG gegebenenfalls gegen Bremen klagt, weil sie einen Rechtsanspruch auf Entscheidung hat?
Das kann ich nicht beurteilen, die swb AG ist im Moment in einigen Punkten schwer einzuschätzen. Ich glaube allerdings, sie hat auch ein hohes Interesse daran, dass ihr Antrag vernünftig abgearbeitet wird und dass sie dann auch eine vernünftige rechtliche Grundlage hat. Deshalb gehe ich davon aus, dass sie auch ein Interesse daran hat,
dass die hydrogeologischen Daten zunächst einmal alle gesammelt werden und dann ihr Antrag auch entsprechend vernünftig beschieden wird.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Angestrebte Strukturmaßnahmen bei der Polizei“. Die Antwort ist unterschrieben von dem Abgeordneten Wedler, FDP.
Erstens: Welche Kosten entstehen dem Senator für Inneres und Sport für die angestrebten Strukturmaßnahmen bei der Polizei?
Zweitens: Sind die Kosten für die Reform im Haushalt eingeworben worden, oder müssen sie durch Einsparungen, etwa im Personalhaushalt der Polizei, erwirtschaftet werden?
Drittens: Stehen für die angestrebte Zentralisierung des Einsatzdienstes ausreichend Immobilien und für die technische Ausrüstung entsprechende Gelder zur Verfügung, und welche Maßnahmen werden zur Sicherung der nachts geschlossenen Polizeireviere getroffen, und welche Kosten entstehen für diesen Objektschutz?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Nach den Grundsatzentscheidungen zur künftigen Revierstruktur und zum Einsatz der Kräfte der Bereitschaftspolizei in der Region werden zurzeit die Kosten erhoben, die für Gebäudesicherheit, Umbau und Umzug sowie Ausrüstung anfallen werden. Diesen Kosten müssen die Effekte der Neustrukturierung gegenübergestellt und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung als Grundlage eines Finanzierungskonzepts erarbeitet werden. Für die Zentralisierung des Einsatzdienstes stehen ausreichend Immobilien zur Verfügung. Das für die Zentralisierung des Einsatzdienstes erforderliche technische Gerät ist vorhanden.
Die Sicherung der nicht ständig besetzten Polizeireviere wird zukünftig, soweit noch nicht vorhanden, auf der Grundlage der vom Bundeskriminalamt erstellten Richtlinien erfolgen. Hierzu gehören unter anderem Einbruch hemmende Türen und Fenster, Einbruchmeldeanlagen und besondere Schutzvorrichtungen für die polizeispezifische Ausstattung. – Soweit die Antwort des Senats!
Zum 1. Oktober werden, wenn ich das richtig weiß, Reviere nachts geschlossen. Reicht die Personalplanung des Senators für Inneres aus, um diese Reviere in der Stadt Bremen, und darum geht es ja in diesem Beschluss, im Tagesbetrieb bis zum Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus aufrechtzuerhalten, ohne dass weitere Reviere nachts oder ganz geschlossen werden müssen?
Die Deputation für Inneres hat das Standortkonzept, das von Polizeifachleuten erarbeitet worden ist, einstimmig beschlossen. Dieses sieht den Erhalt aller 18 Standorte für Polizeireviere in Bremen vor und für bestimmte Standorte die Nachtschließungen. Ob und inwieweit dort Veränderungen möglich sind, müssen wir im Echtbetrieb klären, also ob und wann wir welche Reviere nachts zum Beispiel noch zusätzlich verstärken, werden wir sehen. Es ist eine sehr groß angelegte Maßnahme. Die Reviere, die jetzt zunächst von der Nachtschließung betroffen sein sollen, stehen fest. Wir werden aber sehr genau darauf achten, dass die Sicherheit der Bürger durch etwaige Nachtschließungen nicht gefährdet ist.
Können Sie, Herr Senator, versichern, dass in dieser Legislaturperiode keine weiteren Schließungen oder Einschränkungen der Öffnungszeiten von Polizeirevieren beabsichtigt sind?