Protocol of the Session on September 9, 2004

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich sagte Ihnen doch in der Antwort, dass der visualisierte Entwurf hierüber noch keine Details liefert. Es ist Ihnen aber auch gesagt worden, dass der Gedanke entstanden ist, hier mit einer hohen architektonischen Qualität möglicherweise weiterzuplanen. Es gibt aber im Moment keine weiteren Planungen.

(Abg. G r o t h e e r [SPD]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Gemeinsame Bildungsplanung mit anderen Bundesländern“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Wedler.

Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! Nach diesen Ausführungen zu den höheren Einsichten nun wieder hinunter zu den niederen und profanen schulpolitischen Gegebenheiten! Ich frage den Senat:

Erstens: Was hat den Senat bewogen, gemeinsam mit den Bundesländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern einheitliche GrundschulRahmenlehrpläne für die Fächer Deutsch und Mathematik zu vereinbaren?

Zweitens: Aus welchen Gründen nimmt das Land Bremen an den gemeinsamen Rahmenlehrplänen der Länder Brandenburg, Berlin und MecklenburgVorpommern für die Fächer Sachkunde, Kunst, Musik und Sport nicht teil?

Drittens: Beabsichtigt der Senat, auch mit anderen Bundesländern, insbesondere mit Niedersachsen, einheitliche Rahmenlehrpläne zu erarbeiten, und

wenn ja, warum sind diese Bemühungen bislang erfolglos geblieben?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Bremen hat sich der Initiative aus Brandenburg für die Fächer Mathematik und Deutsch angeschlossen, um zeitnah und in Abstimmung mit anderen Bundesländern die von Arbeitsgruppen der KMK entwickelten Bildungsstandards für die vierte Jahrgangsstufe umsetzen zu können.

Zu Frage zwei: Bremen hat für die Primarstufe aktuelle Lehrpläne, sie sind 2001 beziehungsweise 2002 in Kraft gesetzt worden. In den Fächern Sachkunde, Kunst, Musik und Sport bestand nicht die Notwendigkeit einer Revision der aktuellen Lehrpläne.

Zu Frage drei: Eine weitere gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen mit anderen Bundesländern ist im Moment nicht geplant. Eine Kooperation in der Lehrplanentwicklung mit Niedersachsen findet über Kontakte auf der Arbeitsebene statt. Niedersachsen und Bremen haben die Arbeit an neuen Lehrplänen für die verschiedenen Schularten in der Sekundarstufe I gerade aufgenommen. Während der Erarbeitung ist ein Austausch von Arbeitsergebnissen mit Niedersachsen abgesprochen, so dass ein vergleichbares Anforderungsniveau zwischen Niedersachsen und Bremen auch über die neuen Bildungspläne als gesichert gelten kann. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Halten Sie Ihre Bemühungen zur Vereinheitlichung solcher Rahmenlehrpläne im Schulbereich, nicht nur im Grundschulbereich, sondern auch in anderen Schulbereichen, für ausreichend gerade auch im Hinblick auf unsere Zuordnung zu Niedersachsen?

Bitte, Herr Senator!

Ich finde, dass wir in den letzten Jahren hier einen großen Schritt nach vorn getan haben.

(Beifall bei der SPD)

Insofern denke ich, dass es richtig ist, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern abzustimmen, und dass wir als kleinstes Bundesland nicht alles allein bewerkstelligen können, finde ich richtig. Dass hier 2004 das Angebot von Brandenburg kam, wollen wir

nicht gemeinsam auf norddeutscher Ebene diese Rahmenlehrpläne entwickeln, finde ich sehr weitsichtig, weil jetzt im Oktober 2004 die Standards für die Primarstufe für Deutsch und Mathematik in der KMK festgelegt und beschlossen werden. Wir sind durch die gemeinsame Rahmenlehrplanarbeit so gut vorangekommen, dass wir hier keine Schwierigkeiten haben. Ich finde es richtig.

Wenn andere da nicht mitmachen, das ist ja so ein bisschen impliziert, dann muss man das natürlich die anderen fragen. Ich hätte es außerordentlich begrüßt, wenn Niedersachsen sich auch daran beteiligt hätte, nur hat es sich nicht daran beteiligt. Deshalb lege ich Wert darauf, dass auf Arbeitsebene sehr eng mit Niedersachsen kooperiert wird, und meine Kolleginnen aus dem Amt bescheinigen mir, dass das immer stärker und intensiver zwischen Bremen und Niedersachsen wird, was positiv für die Schülerinnen und Schüler ist.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage trägt den Titel „Hamburger Modell zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Peters, Karl Uwe Oppermann, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Peters!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Erfolge des Hamburger Modells zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, dieses Modell auf Bremen unter den Bedingungen von Hartz IV zu übertragen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die landeseigene Gesellschaft Hamburger Arbeit GmbH, abgekürzt HAB, hat in 2002 für Sozialhilfeempfänger 600 Plätze auf der Ein-Euro-Basis angeboten. Sozialhilfeempfänger erhielten ihre Sozialhilfe und zusätzlich einen Euro pro Stunde in der Zeitspanne, in der sie bei der Hamburger Arbeit GmbH auf eine Arbeitsaufnahme vorbereitet wurden.

Spätestens nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase wechselten geeignete Sozialhilfeempfänger in einen öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag nach Paragraph 19 BSHG. Der Arbeitsvertrag wurde in allen Fällen mit der Hamburger Arbeit GmbH geschlossen, im Rah

men von Arbeitnehmerüberlassung erfolgte der Arbeitseinsatz der Sozialhilfeempfänger dann bei gemeinnützigen Kooperationspartnern oder bei Kooperationsbetrieben. In 2004 werden in Hamburg erstmals sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge nicht mehr gefördert. Im Hinblick auf Hartz IV erfolgt die Beschäftigung ab dem 1. Juli 2004 ausschließlich über die Ein-Euro-Variante. Über den Erfolg dieser Programmausrichtung können noch keine Aussagen getroffen werden. Eine Übertragung des Hamburger Modells auf Bremen ist nicht möglich, da in Bremen bereits eine entsprechende Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung im Hinblick auf das SGB II vorgenommen wurde. Arbeitsverträge nach Paragraph 19 Absatz 2 BSHG wurden zum 1. April 2004 im gemeinnützigen Sektor eingestellt. Mit dem Ersatz durch Prämienbeschäftigung wurde in Bremen eine ähnliche Entwicklung wie in Hamburg bereits vollzogen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Soll dieses Prämienmodell in Zukunft hier in Bremen dazu dienen, dass diese Menschen den ersten Arbeitsmarkt erreichen können, oder sollen sie nur für eine gewisse Zeit in Beschäftigung sein?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben uns in der Deputation im Juni sehr ausführlich mit unserem Prämienmodell beschäftigt und haben da auch gemeinsam beschlossen, dass eine Qualifizierungsvariante Teil dieses Prämienangebots sein soll. Selbstverständlich ist die Orientierung auf eine Perspektive im ersten Arbeitsmarkt gerichtet.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die fünfte Anfrage trägt die Überschrift „Zur beruflichen Zukunft von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum, AiP, im Lande Bremen nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 1. Oktober 2004, Abschaffung der Ausbildungsphase von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum, AiP“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie viele Ärztinnen und Ärzte im Praktikum gibt es zurzeit in Bremen und Bremerhaven,

deren Beschäftigungsverhältnisse von der Gesetzesänderung betroffen sein werden?

Zweitens: Welche Lösungswege werden vom Senat für die vertragliche Umwandlung dieser solchermaßen betroffenen Beschäftigungsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum in Bremen und Bremerhaven zum 1. Oktober 2004 beschritten?

Drittens: Wie viele Verträge werden gemäß der beschlossenen Gesetzesänderung zur Abschaffung der Ausbildungsphase Ärztin/Arzt im Praktikum in Stellen für Assistenzärztinnen und -ärzte oder andere Stellen umgewandelt?

Zur Beantwortung erhält das Wort Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In der Stadtgemeinde Bremen sind derzeit 60 Ärztinnen und 34 Ärzte im Praktikum beschäftigt. In der Seestadt Bremerhaven sind derzeit acht Ärztinnen und vier Ärzte im Praktikum beschäftigt.

Zu den Fragen zwei und drei: Für die vertragliche Umwandlung der durch die Abschaffung der AiPPhase betroffenen Beschäftigungsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum in Bremen und in Bremerhaven sind die jeweiligen Krankenhäuser zuständig. Laut Angaben der Krankenhäuser ist in nahezu allen Fällen in Bremen und Bremerhaven die Umwandlung in Assistenzärztinnen- und Assistenzarztstellen vorgesehen. Die umgewandelten Verträge sind befristet bis zur Facharztanerkennung beziehungsweise für die ursprüngliche Dauer der AiPPhase. In einigen Fällen werden die AiP-Stellen in Teilzeitstellen für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte umgewandelt.

Vollständige Angaben zur Stellenspezifität liegen dem Senat nicht vor. Überwiegend betroffen sind die Disziplinen Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie und Kinderheilkunde. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein danke!)