Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mich hätte es schon gereizt zu erfahren, ob Herr Nußbaum es durchhält, alle Seiten vorzulesen
Vielleicht eine kleine Vorbemerkung: Wenn man über Gesellschaften redet, dann ist die Diskussion nach wie vor auffallend polarisierend. Gesellschaften sind auf der einen Seite an allem schuld, sie sind also völlig intransparent. Es gibt keine Kontrollmöglichkeiten, Gesellschaften müssen sogar herhalten, wenn in Eigenbetrieben, die eigentlich ein Teil der Verwaltung sind, etwas schief läuft. Richtig getoppt wurde das heute noch in einem Leserbrief in der „taz“, in dem stand, die Kontrolle davon bringt auch nichts, weil dann ja Filz nur Filz kontrolliert. Also frei nach dem Motto: Gesellschaften sind schlecht, Politik ist schlecht, und die Welt wird morgen nur noch viel schlechter sein.
Auf der anderen Seite ist die andere Position: Gesellschaften sind gut, sie sind effizient, sie sind transparent, sie sind flexibler, sie sind marktwirtschaftlich. Ich glaube, diese Position schimmert teilweise auch in der Beantwortung der Anfrage durch den Senat durch. Unter dem Strich gehen beide Positionen an dem Problem vorbei. Sie sind letztendlich nur eine rein ideologische Herangehensweise, die keinem nutzt.
Ich will auch vorweg schon sagen, dass die Senatsantwort aus meiner Sicht insgesamt nur einen begrenzten Anteil an der Beantwortung der Fragen hat, die wir in diesem Zusammenhang stellen müssen. Der Problemaufriss, der im ersten Teil der Ant
wort gegeben wird, wo dargestellt wird, nach welchen Kriterien sich Bremen überlegen soll, Gesellschaften zu gründen, wie sie zu kontrollieren sind, welche Schwierigkeiten da ohne Zweifel bestehen, ein Controlling zu gewährleisten, zeigt ein großes Problembewusstsein. Wenn man das allerdings dann mit den Antworten zu den konkreten Gesellschaften vergleicht, da muss man sagen, Anspruch und Wirklichkeit scheinen noch relativ weit auseinander zu klaffen, denn in den Einzelantworten wird sich häufig darauf zurückgezogen, dass es ist eben effizient sei. Das ist einfach so.
Ich will jetzt, auch wenn wir heute nicht über den Antrag „Beteiligungsmanagement“ abstimmen werden, sondern erst morgen, auf die Problematik eingehen, die uns auch dazu geführt hat, die Einrichtung eines Controllingausschusses zu fordern. Es geht nicht um einen Ausschuss Beteiligungsmanagement, der selbst das Controlling der Gesellschaften vornehmen soll. Das ist in vielen Bereichen besser im Haushalts- und Finanzausschuss oder in den Fachdeputationen aufgehoben, sondern es geht um einen Beteiligungsausschuss, der die Grundlagen eines Controllings diskutiert und überlegt, in welchem Bereich Verbesserungen vorgenommen werden müssen.
Die Gesellschaften sind effizienter. Das wird immer damit begründet, dass das öffentliche Dienstrecht verstaubt und sehr inflexibel sei. Das könne man in den Gesellschaften verändern, man könne dort marktwirtschaftliche Elemente einführen.
Wenn ich jetzt die Antwort des Senats sehe, ist es zumindest auf der Ebene der Geschäftsführung sehr begrenzt gelungen, marktwirtschaftliche Elemente einzufügen. Es ist in den meisten Teilen so, dass das Risiko, welches die Geschäftsführer haben, sehr begrenzt ist.
Gleichzeitig ist es allerdings gelungen, die Gehaltshöhe den marktwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, also drastisch zu erhöhen, wobei nach wie vor geheim gehalten wird, wieviel das eigentlich sei. Da macht man sogar mehr oder weniger irrsinnige Konstruktionen, dass man den Geschäftsführungsbereich der BIG beispielsweise mit dem senatorischen Bereich im engeren Sinne des Wirtschaftssenators gleich setzt, nur um die Durchschnittszahlen der Personalkosten der BIG nicht in die Höhe zu drücken.
Ich weiß nicht, was das soll. Ich habe wenigstens aus gut unterrichteten Quellen erfahren, dass keiner der Geschäftsführer der Gesellschaften, die dort angesprochen sind, über 200 000 Euro im Jahr verdient. Es gibt offensichtlich Grenzen nach oben, die eingehalten worden sind. Gleichzeitig ist es so, dass in vielen Bereichen die Geschäftsführer komfortable Rückkehrmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst haben. Die Pensionsregelungen laufen weiter, die auch bestehen würden, wenn sie im öffentli
chen Dienst sind. So kann man zu dem Schluss kommen, dass das Risiko der Geschäftsführer nicht zu groß ist. Falls dann doch etwas schief gehen sollte, ist zumindest die individuelle Risikovorsorge getroffen, die sehr weitreichend ist.
Auf eine Tantiemenvereinbarung, die man sich ja als Leistungsvereinbarung wünschen würde, wurde in vielen Fällen verzichtet. Ich weiß nicht warum. Um hier nicht missverstanden zu werden, unter Tantiemenvereinbarung verstehe ich nicht, auf das hohe Gehalt noch einmal zusätzlich Geld zu legen, wenn Ziele erreicht werden. Man könnte das Grundgehalt auch deutlich kürzen und dann eine Tantiemenregelung einführen, wenn entsprechender Erfolg erzielt wird.
Man gewinnt den Eindruck, wir haben für Geschäftsführer entsprechend komfortable Regelungen geschaffen, die in der öffentlichen Verwaltung nicht möglich gewesen wären. Leitbild für die Behandlung von Geschäftsführern ist zumindest in manchen Fällen nicht das von marktwirtschaftlich handelnden Unternehmern, die auch das Risiko voll zu tragen haben und darüber natürlich auch am Erfolg entsprechend stark beteiligt sind, sondern man hat eine Mischung gefunden zwischen Annehmlichkeiten des öffentlichen Dienstes – Unkündbarkeit und so weiter – und den marktwirtschaftlichen Annehmlichkeiten, dass die Gehälter höher sind. Das ist nicht das, was wir uns unter Marktwirtschaft in der Personalpolitik von Unternehmen und Gesellschaften vorstellen.
Zweiter Punkt, den ich problematisch finde in der Antwort, ist die Sache, dass zwar in der Senatsantwort dargelegt wird, man kann nicht an exakten Zahlen darlegen, wieviel Geld oder wieviel Personal zur Aufgabenerfüllung vor Gründung der Gesellschaften aufgewandt werden musste, aber man kann behaupten, es ist auf jeden Fall effizienter geworden. Mit der gleichen Begründung könnte ich genauso platt dagegensetzen, es ist auf jeden Fall ineffizienter geworden, weil man weder das Positive noch das Negative nachweisen kann.
Mich stört, dass nicht einmal versucht wird, sich einer Beantwortung der Frage anzunähern. Es ist sicherlich richtig, dass es in einer öffentlichen Verwaltung sehr schwierig ist, Leistung exakt zuzurechnen und dann auch noch in Eurobeträgen zu quantifizieren. Das ist die eine Sache. Aber man kann auch Richtwerte oder Hilfszahlen heranziehen, mit denen man abschätzen kann, ob eine Leistungserstellung effizienter erbracht worden ist oder ob sie nicht effizienter erbracht worden ist.
Dieser Anstrengung muss sich der Senat unterziehen und müssen wir uns insgesamt unterziehen. Nur dann werden wirklich sagen können, ob es in jedem Einzelfall eine sinnvolle Sache war, Gesell
Diese Kritik sollte nicht missverstanden werden. Darauf lege ich ganz großen Wert. Ich persönlich stehe den GmbH-Gründungen keineswegs grundsätzlich skeptisch gegenüber. Ich glaube, es wird sich in dem Prozess durchaus erweisen, dass es in vielen Bereichen sinnvoll ist, öffentliche Aufgaben auch in privatrechtlichen Organisationsformen zu erfüllen, weil es eine bestimmte Begrenzung von öffentlichen Verwaltungen gibt, die in vielen Bereichen ihren Sinn machen, die aber im Hinblick auf manche Aufgabenerfüllung doch hemmend sind.
Gleichzeitig stimmt es, und das zeigt das inzwischen entwickelte Berichtswesen, welches zum Teil auch in der Beantwortung der Anfrage relativ ausführlich dargestellt wurde, dass es keineswegs so ist, dass wir als Parlamentarier keine Informationsund Kontrollmöglichkeiten hätten. Im Gegenteil, ich würde sogar die Behauptung aufstellen, dass wir über die Gesellschaften teilweise mehr wissen als über unsere eigenen Verwaltungen. Diese sind nämlich auch nicht ein Musterbeispiel an Transparenz, sondern da haben wir viele Vorgänge, bei denen man erst im Nachhinein, wenn man lange dabei ist, mitbekommt, wie Entscheidungswege wirklich laufen und wie bestimmte Dinge dort zusammenhängen. Das darf auf keinen Fall missverstanden werden. Das entbindet nicht vom Nachweis, ob es effizienter ist, wenn ja, in welchen Maßen und in welchen Bereichen es nicht so ist.
Aus den dargelegten Gründen heraus wollen wir einen Ausschuss gründen. Der Ausschuss muss zeitlich begrenzt arbeiten, denn wir wollen keinen Ausschuss haben, der selbst das Controlling vornimmt. Es geht dort um den Punk, wie marktwirtschaftliche Anreizsysteme in der Personalentwicklung verwirklicht werden, gerade bei den Geschäftsführern, weil wir nicht immer nur von der „normalen“ Belegschaft Sachen verlangen können, die die Geschäftsführer nicht bringen. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir das Controllingsystem optimieren. Die bisherigen Controllingberichte leisten hierzu noch nicht genug, denn dort ist eben gerade nicht ablesbar, ob wirklich eine effiziente Aufgabenerfüllung erfolgt. Es wird uns nur dargelegt, welche Ergebnisse die Aufgabenerfüllung selbst hat, aber nicht, inwieweit sie beispielsweise effizienter als in der Kernverwaltung ist. Das muss nachgelegt werden.
Wir müssen auch prüfen, inwieweit die bisher getroffene Gesellschaftsstruktur sinnvoll ist. Ich will da nur auf ein paar Dinge an dieser Stelle hinweisen, die uns zumindest zu denken geben und wo wir sicherlich nachbohren werden: Ist die Kulturmanagement Bremen GmbH wirklich eine effiziente Organisation –
ich komme zum Schluss! –, und wie passt das eigentlich zusammen mit der Kulturverwaltung? Die andere Frage ist, wie der Bau- und Immobilienbereich strukturiert ist. Sind die Gesellschaften in ihrer Arbeitsteilung wirklich sinnvoll? Wie verhält es sich mit den nach wie vor bestehenden Hochbauabteilungen in den Ressorts? Kann man nicht in einigen Ressorts Schnittstellen effektivieren? Auch bei der Wirtschaftsförderung ist die Frage, ob sie wirklich sinnvoll gegliedert in Gesellschaft/Untergesellschaften ist oder ob man einiges ins Ressort zurückziehen kann und anderes in die Hauptgesellschaft hinein verschmelzen kann?
Ich glaube, der Ausschuss wird genug zu tun haben. Er soll nur befristet tätig sein. Ich hoffe, dass wir dort die vielen Sachfragen auf einer rationalen Ebene weiter diskutieren können, die über diese Anfrage angestoßen wurden. Ich kann für die SPD ankündigen, wir werden uns sehr ernsthaft den Fragen widmen. – Danke sehr!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass die große Koalition den Staat in unzählige privatrechtliche Gesellschaften zersplittert hat, war keine Notwendigkeit, die sich aus der Verwaltungsreform ergibt, sondern pure Ideologie, auch wenn uns die Antwort des Senats etwas anderes versucht glauben zu machen.
Der Senat stellt in seiner Antwort die Frage: Wo wären wir heute, wenn wir nichts verändert hätten? Die richtige Frage aber lautet: Wo könnten wir heute sein, wenn wir richtig gehandelt hätten? In die Zukunft gerichtet heißt das: Was müssen wir jetzt tun, um die Fehler zu beseitigen, die Sie angerichtet haben, und was müssen wir jetzt tun, um Verwaltungsreformen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in die richtige Spur zu bringen? Ich will damit nicht sagen, dass alles Mist ist, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ausgegründeten Gesellschaften getan haben.
Wenn in der Antwort des Senats das Hohelied auf das neue Steuerungsmodell gesungen wird, dann ist daran ja vieles Richtiges. Das neue Steuerungsmodell ist ursprünglich für Kommunen entwickelt worden. Eine praktikable parlamentarische Steuerungsordnung, wie sie für ein Land erforderlich ist, muss noch entwickelt werden. Steuerung mit einem Produktgruppenhaushalt passiert in Wirklichkeit noch nicht. Die Frage, um die es aber hier geht, GmbH ja oder nein, hat damit überhaupt nichts zu tun. Als Sie Roland Berger, McKinsey und die gan
zen anderen Unternehmensberater nach Bremen geholt haben, sind Sie dem Irrtum aufgesessen, der Staat könne so verwaltet werden wie ein Wirtschaftskonzern, und Konzern spielen macht eben erst richtig Spaß, wenn man unzählige Tochter-GmbHs, Controllingberichte und Steuerungsprobleme hat.
Dass staatliche Aufgaben ganz anderen Prinzipien unterliegen als eine privatwirtschaftliche Tätigkeit, haben Sie außer Acht gelassen, als Sie komplette Verwaltungsbereiche, wie zum Beispiel die Wirtschaftförderung, in GmbHs gepackt haben. Die Ausübung der Staatsgewalt ist daran gebunden, was die Politik, was das Parlament für das Gemeinwohl hält, Rechtmäßigkeit der Verwaltung. Privatwirtschaft dient dem eigenen Profit, der Selbstzweck ist. Die ausgegründeten GmbHs haben alle ihre eigenen Interessen entwickelt, die sie verfolgen. Das Allgemeinwohl tritt in den Hintergrund, und weil der Staat häufig der alleinige Geldgeber der Gesellschaften ist, haben die GmbHs Interessen entwickelt, die sich gegen den Staat richten.
Die BIG hat über 30 Millionen Euro Rücklage aufgebaut, Gewinne aus Steuergeldern erwirtschaftet. Es ist nicht gelungen, sie in den Haushaltsberatungen in den öffentlichen Haushalt einzustellen, weil die BIG sich geweigert hat. BIG gegen den Staat eins zu null, Politik muss endlich in die Offensive!
Wir sind für dezentrale Budgetverantwortung, für Kosten- und Leistungsrechnung, für Kundenorientierung. Das sind alles Begriffe, die es erst in Wirtschaftsunternehmen gab und dann erst in der öffentlichen Verwaltung. Die Instrumente sind aber nicht eins zu eins auf den Staat zu übertragen. Das Verhältnis ist hoch kompliziert. Verantwortungsvolle Verwaltungsmodernisierung hat das Problem, mit diesem komplizierten Verhältnis klarzukommen. Sie haben es sich zu einfach gemacht, weil Sie eine GmbH für die Lösung aller Probleme halten.
Dass dies ein Trugschluss ist, das sehen wir zum Beispiel am Liegenschaftswesen. Es ist ja richtig, dass der frühere Zustand, dass es zum Beispiel keine einheitliche Erfassung der staatlichen Immobilien gab, abzuschaffen war. Die jetzige Struktur der Gesellschaft für Bremer Immobilien, GBI, war die Folge des Scheiterns des alten Hochbauamts, der Baumanagement Bremen GmbH und des Bremer Baubetriebes. GBI und der Eigenbetrieb Gebäudeund Technikmanagement Bremen, GTM, verwalten das Sondervermögen Immobilien und Technik. Die Zielrichtung, ein Vermieter-Mieter-Modell einzuführen, war und ist richtig. Das Ziel, aus Verkaufserlösen von nicht mehr gebrauchten Grundstücken die maroden Gebäude der Stadt zu sanieren, ist bislang nicht gelungen.
Hochbauamt. Von Transparenz, von Dezentralität kann bei der heutigen Struktur der GBI keine Rede mehr sein. Wenn in einem Verwaltungsgebäude etwas repariert werden muss, muss die Verwaltung GTM einschalten, das von der GBI gesteuert wird, die wiederum vom Senator für Finanzen kontrolliert wird. GTM beauftragt den Handwerker, der die eigentliche Arbeit tut. Wenn man sich tatsächlich die Geschäftsprozesse angeschaut hätte, dann hätte man mit Sicherheit eine andere Lösung gefunden. Ein Vermieter-Mieter-Modell beziehungsweise Kostentransparenz kann man anders besser machen.
Es gibt keine Kontrolle durch Abgeordnete in Aufsichtsräten der GmbHs. Es sind keine Schauermärchen, die wir uns da ausdenken, irgendwelche hypothetischen Fälle. Es gibt einen Kollegen Abgeordneten, der im Aufsichtsrat der BIG sitzt. Er kritisiert das undurchsichtige Herumgemauschel der BIG in einer bestimmten Angelegenheit öffentlich in der Zeitung. Kurze Zeit später bekommt er dann einen Brief vom Geschäftsführer der BIG, Herrn Keller, der ihm mitteilt, dass er als Aufsichtsratsmitglied dem Interesse der BIG zu dienen verpflichtet sei, kurz, er soll den Mund halten. Jemand, der im Prinzip keine wesentlich andere Aufgabe erfüllt als ein Abteilungsleiter in einer senatorischen Behörde, schreibt einem Abgeordneten vor, was er sagen darf und was nicht. Der Schwanz wackelt mit dem Hund. Kein frei gewählter Abgeordneter darf akzeptieren, dass die Verwaltung einem Abgeordneten vorschreibt, was er sagen darf und was nicht.
Wer solche Briefe schreibt wie der Stadtfürst von der BIG, der macht deutlich, was er von parlamentarischer Kontrolle hält, nämlich nichts. Es geht hier nicht um einen Controllingbericht mehr oder weniger. Es geht darum, dass die Struktur, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, mit zu verantworten haben, Herrn Keller das Recht dazu gibt, solche Briefe zu schreiben. Weil die Abgeordneten im Auftrag des Senats handeln, der die Funktion des Gesellschafters ausübt, müssen sie einerseits genau das tun, was der Senat von ihnen verlangt, ihre Stimme ist gebunden, im Zweifel können sie sofort abberufen werden. Andererseits sind die Abgeordneten als Aufsichtsratsmitglieder dem Interesse der GmbH verpflichtet und nicht dem Allgemeinwohl. Wenn die BIG durch ihr Handeln dem Allgemeinwohl schadet, sollen die Abgeordneten dabeisitzen und den Mund halten.
Der einzige Sinn, den es für einen Abgeordneten gibt, im Aufsichtsrat einer GmbH zu sein, ist der, dass er dort informell mitbekommt, was in der Gesellschaft gerade so läuft. Die Herren Fürsten gewähren einen kleinen Einblick darüber, was bei Hofe gerade diskutiert wird. Kaum sind die Abgeordneten aus den Augen, sind sie auch schon wieder aus
Auf die Frage, wie viel Geld den Gesellschaften für die öffentliche Aufgabe zur Verfügung steht, wie das vor der Privatisierung war, was einen Vergleich der Produktivität der Gesellschaft und der Fachverwaltung ergibt, antwortet die BIG lediglich, dass sie keine institutionelle Förderung erhält. Die vier abgefragten Untergesellschaften der BIG verweisen auf die Antwort für die BIG. Die BIG und ihre Töchter werden samt und sonders vom Staat bezahlt, und zwar über Leistungsentgelte, deren Berechnung niemand kontrolliert. Bremen überweist Millionen an die BIG. Wie viel staatliches Geld der BIG-Komplex verbrät, will der Senat nicht öffentlich sagen. Das ergibt sich auch nicht unmittelbar aus dem Haushalt, das kann keine Bürgerin und kein Bürger nachvollziehen. Die BIG scheint der Meinung zu sein, dass alles, was sich nicht im Kernhaushalt abspielt, das Parlament und die Öffentlichkeit nichts angeht. Das muss sich ändern.