und die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung, wie gesagt, soweit kein nationales Interesse des Bundes besteht. Der Küstenschutz, auch das ist in der Regierungser
Das Beispiel des Hochschulwesens ist für einen Stadtstaat wie Bremen natürlich von besonderer Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Es gibt sicherlich insbesondere finanzielle Argumente, die auch für eine Beibehaltung der Bundeskompetenz sprechen.
Ich bin trotzdem der festen Überzeugung, dass wir auf Landesebene am besten über die Ausrichtung unserer Universitäten und Hochschulen entscheiden können.
Wenn wir die Wissenschaftslandschaft international wettbewerbsfähig machen wollen, dann müssen wir schneller, moderner und innovativer werden.
Wo liegt nun, meine Damen und Herren, das bremische Interesse? Neben der Lösung der übergeordneten Themenstellung sind es natürlich Aspekte und Problemkreise, die für die Zukunft unseres Bundeslandes von hoher Bedeutung sind. Bremen darf in dem Anstehen – auch wenn das Wort von Bürgermeister Scherf vorhin zurückgewiesen worden ist – des Wettbewerbsföderalismus, aber lassen Sie mich es anders nennen, dem Wettbewerb zwischen den Standorten, den Ländern, nicht schlechter gestellt werden als bisher. Die Aufgaben, die auf die Länder übertragen werden, müssen finanziell unterlegt werden. Bei der Reform der Finanzverfassung muss Bremen entsprechend seiner Leistungsfähigkeit in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben und Ziele zu erfüllen.
In diesem Zusammenhang ist einer Neuordnung der Bundesländer, wie zuletzt auch vom Bundeskanzler in einem Interview angedeutet, eine klare Absage zu erteilen. Wir sind überzeugt, dass Föderalismus nicht Gleichmacherei bedeuten kann. Wir sind auch überzeugt, dass Föderalismus der Identität der Regionen und Menschen sowie dem Gemeinwesen einen bestmöglichen Rahmen gibt. Wir sind auch davon überzeugt, dass ein Zentralstaat weder den historischen Wurzeln noch den Zukunftsanforderungen gerecht wird.
Hinter allen Kompetenzregelungen lauert natürlich immer die Frage nach der Neuordnung der Finanzverfassung, dem wohl schwierigsten und sensibelsten Themenbereich, den sich die Föderalismuskommission aufgegeben hat. Angesichts der leeren Kassen von Bund und Ländern mag sich der eine oder andere vielleicht fragen: Welches Geld wollen die da eigentlich verteilen?
Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU haben in ihrem letzten Positionspapier zur Föderalismusreform im Mai dieses Jahres den Standpunkt der Ministerpräsidentenkonferenz aufnehmend formuliert, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Eine durchgreifende Reform der bundesstaatlichen Ordnung bedarf weiterhin einer Neuordnung der Finanzverfassung auf Basis einer großen Steuerreform, die auch die Neuordnung der Kommunalfinanzen umfasst. Wenn die Länder wieder mehr Reglungsbefugnisse erhalten, bedürfen sie auch einer besseren Finanzausstattung. Der Solidarpakt II bleibt unberührt.“ Diese Forderung muss nun ausgestaltet werden.
Schlussendlich fordere ich an dieser Stelle eine frühzeitige Information und Beteiligung der Landesparlamente in europäischen Angelegenheiten, die am besten als Pflicht zur Beteiligung ausgestaltet werden sollte. Ich würde es ferner sehr befürworten, wenn sich die Länderregierung in länderrelevanten Fragen stärker als bisher an der Willensbildung der Landtage orientieren und auch eine Abstimmung mit den Landesparlamenten suchen würden. Ich denke, dies kann der Transparenz und der Bürgernähe europäischer Rechtsetzung nur förderlich sein.
Meine Damen und Herren, die Verhandlungen in der Föderalismuskommission gehen in die entscheidende Phase. Viele Themen sind noch gar nicht oder nur andiskutiert worden wie die der Steuergesetzgebung oder Fragen der sonstigen Mischfinanzierung. Spannend bleibt es auch bei den Gemeinschaftsaufgaben, bei denen bereits ein Konsens zwischen den Ländern auf wackeligen Füßen steht, abgesehen von der ausstehenden Zusage des Bundes einer vollständigen dynamisierten Kompensation.
Bremen wird, so denke ich, aktiv am Erreichen eines tragfähigen Kompromisses mitarbeiten. Ich denke und hoffe, Senat und Bürgerschaft werden in den nächsten Wochen und Monaten eine enge Abstimmung suchen, um zu einem auch für Bremen erfolgreichen Ende der Verhandlung beizutragen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Reform des Föderalismus in Deutschland gehört zu den wichtigsten Reformvorhaben, die hoffentlich im Jahr 2005 zu einem guten Abschluss kommen werden. Die Mängelbeschreibung, die diese Reform notwendig macht, füllt Seiten und gereicht keinem politischen Akteur zur Ehre.
Die jeweiligen Bundesregierungen müssen auch bei Gesetzesvorhaben mit sehr geringen Auswirkungen auf die Länder, zum Beispiel, wenn nur die Frage des Verwaltungsweges berührt ist, eine Mehrheit in der Länderkammer, dem Bundesrat, bekommen. Dort machen die Ministerpräsidenten oder ihre Vertreter dann das, wozu sie gewählt wurden, nämlich Politik. Dort werden Pakete mit Sachverhalten geschnürt, die mehr oder weniger gar nichts miteinander zu tun haben oder sogar ganze Reformvorhaben erst einmal zu Fall gebracht wie beim Zuwanderungsgesetz. Andererseits versucht die Bundesregierung, sich durch kreative Gesetzesgestaltung aus der Falle der Zustimmungspflicht im Bundesrat zu befreien.
Diese beiden Vorgehensweisen führen mittlerweile für alle Akteure und kritische Beobachter unbestritten zu mangelnder Transparenz, wer eigentlich für was verantwortlich ist. So kann man zum Beispiel beim Gesundheitsmodernisierungsgesetz und bei den Hartz-Reformen in geradezu klassischer Art und Weise sehen, wie Einflussnahme in Bundesrat und Zuschreibung der Folgen der Gesetzgebung in der Bevölkerung nicht übereinstimmen. Komplizierte Verhältnisse führen zu komplizierten Regelungen, obwohl sich alle immer das Gegenteil ganz fest vornehmen, oder sie führen zu dem allseits beklagten Reformstau, weil man manches wegen fehlender Erfolgsaussichten, sprich Mehrheit im Bundesrat, gleich bleiben lassen kann.
Als weiteren negativen Effekt dieser Zustände muss ich hier die Entmachtung der Parlamente in den Ländern, aber auch des Deutschen Bundestags nennen. Die Kompromisse zwischen Bund und Ländern erfolgen ausschließlich auf der Regierungsebene. So erkennen die Bundestagsabgeordneten das von ihnen beschlossene Gesetz nach dem Gang durch den Bundesrat und durch den Vermittlungsausschuss oft nur noch schwer wieder. Die Länderparlamente erfahren häufig noch nicht einmal, wie ihre jeweiligen Regierungen dort agiert und votiert haben. Für die Bevölkerung entsteht so ein negatives Bild der Politik, das letztendlich der Demokratie schadet. Zu wenig wird bei diesen Verfahren noch erkennbar, wer welche Position aus welchen inhaltlichen Gründen vertritt. Damit wird der attraktive und zukunftsfähige Gedanke des Föderalismus, nämlich über den Wettbewerb der Meinungen auf unterschiedlichen Ebenen die besten Lösungen zu finden, ad absurdum geführt.
Länderregierungen und Bundesregierung waren sich an dem Punkt einig: Der jetzige Zustand schadet Deutschland, seiner Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Ländern und seiner politischen Kultur. Deshalb haben sich Bundestag und Bundesrat aufbauend auf dem Föderalismuskonvent der deutschen Landesparlamente am 31. März 2003 und aufbau
end auf Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, eine Kommission einzusetzen, die Fragen der Weiterentwicklung des Föderalismus bearbeiten und bis zum Ende des Jahres 2004 konkrete Vorschläge erarbeiten soll. Diese Vorschläge müssen wegen der notwendigen Verfassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Die Kommission soll insbesondere die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen, insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierung zwischen Bund und Ländern, überprüfen und Vorschläge machen, wie ein abgestimmtes Verhalten zwischen Bundesregierung und Ländern im Verhältnis zu Europa ermöglicht werden kann.
Die Interessenlage ist klar: Der Bund möchte sich vom Joch der Zustimmungspflicht im Bundesrat befreien, während die Länder mehr eigene gesetzgeberische Kompetenz zurückgewinnen möchten. Über eine Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern soll mehr Klarheit und Transparenz geschaffen werden, und die Gestaltungsspielräume der Länder sollen vergrößert werden.
Kritisch sehen die Grünen an diesem Prozess, dass die Kommunen nur am Rande beteiligt sind, obwohl sie es doch gerade sind, die die Folgen falscher oder zentralistischer Entscheidungen am härtesten zu spüren bekommen.
Positiv ist, dass in der großen Linie Einigkeit herrscht. Viele Formelkompromisse gibt es auch. Im nächsten Jahr muss man dann sehen, welche der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sich dann als realitätstauglich erweisen werden, aber in der großen Linie herrscht auch fraktionsübergreifend Einigkeit. Der Teufel steckt dann aber wie immer im Detail. Ohne Geben und Nehmen wird die Reform nicht gelingen, so sagt Staatsrat Hoffmann auf der Ebene des Föderalismuskonvents und auch der Arbeitsgruppen, und ich würde dem entgegenhalten, ja, das stimmt, aber es müssen auch Regelungen im Gemeinwohlinteresse gefunden werden, und das wird nicht immer für alle Beteiligten eins zu eins aufgehen.
Herausforderung für den Föderalismuskonvent ist, wenn es denn gelingen soll, Vorschläge zu machen, die Deutschland weiterbringen und die nicht im Klein-Klein des jeweiligen „wer hat von was wie genau welchen Vorteil“ stecken bleiben. Schon von Beginn an kamen die größten Wünsche nach größerer Selbständigkeit der Länder und die größte Kritik an den so genannten Mischfinanzierungen von den reicheren, von den südlichen Bundesländern, übrigens auch in aller Regel parteiübergreifend.
Bürgermeister Scherf hat in seiner Rede deutlich gemacht, dass er bei aller Reformnotwendigkeit die Vorgabe des Grundgesetzes, dass es in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse geben muss, als wichtige Leitlinie erachtet. Das wird von den Bremer Grünen ausdrücklich unterstützt,
obwohl, das werde ich in meiner weiteren Rede noch ausführen, sich die Anzeichen häufen, dass sich Bremen auf den Ebenen der Arbeitsgruppen und auch im Konvent nicht immer konsequent so verhält.
Bremen hätte heute keine Universität ohne die Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau. Bundesprogramme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zum Aufbau von Ganztagsschulen oder Hilfen für strukturschwache Regionen sind aus Bremer Sicht hoffentlich kein unstatthafter Eingriff in unsere Angelegenheiten, sondern ein wichtiges Instrument, Deutschland als einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraum zu entwickeln.
Dabei sollte es häufiger Bündnisse mit den neuen Bundesländern geben. Die Mittel für den Aufbau Ost werden ausdrücklich nicht angegriffen.
Auch den Wunsch einiger Länder, mehr Autonomie im Bereich der Tarifgestaltung und Beamtenbesoldung zu erhalten, sehen wir aus Bremer Sicht eher kritisch. Beamte, die nur noch unter großen bürokratischen Hürden von einem Bundesland in ein anderes wechseln können, wären ein ziemlich dummer Rückfall in die Kleinstaaterei. Überdies würde Bremen den Wettlauf um die besten Köpfe vor dem Hintergrund unserer Haushaltslage gegen die reicheren Bundesländer nur verlieren.
Aus grüner Sicht eher unproblematisch und einigungsfähig ist wohl das Bestreben der Bundesregierung, im Bereich Umwelt, Recht und Verbraucherschutz bundeseinheitliche Regelungen und Zuständigkeiten zu erzielen. Soweit die allgemeinen, in Bremen eher unbestrittenen Fakten und Einschätzungen!
Jetzt möchte ich hier allerdings doch noch ein paar unangenehme Dinge zu der vorgelegten Regierungserklärung und dem Agieren des Senats sagen. Ich war von der Regierungserklärung ehrlich gesagt total enttäuscht. Sie ist einfach aussageleer. Sie gibt das wieder, was hier schon mehrfach beschlossen und beredet wurde. Sie gibt das wieder, was weitgehend Konsens ist.
erklärung herbeizuführen, kann nach dieser Regierungserklärung nicht beurteilen, wie Bremen in den Verhandlungen agiert, wie wir unsere Interessen einschätzen, in welchen Konfliktfeldern wir wie agieren, welche Bündnispartner wir eigentlich suchen. Das war aber gerade Sinn der Anfrage oder sollte Sinn der Aussprache hier sein.
Es ist notwendig, dass das Parlament sich mit dem Agieren der Bremer Landesregierung beim Föderalismuskonvent auseinander setzt, versteht, um welche Problemfelder es da geht. Es ist keine reine Aufgabe der Exekutive. Ziel des Föderalismuskonvents war, Erklärungen noch und nöcher der Präsidenten der Landtage, auch immer eine Stärkung der Parlamente.
Wo sind die Brüche bei den Verhandlungen, welche Bündnisse suchen Sie, Herr Bürgermeister Scherf, mit welchen Bundesländern? Dazu gibt es keine Aussage. Allen wohl und niemandem wehe wird wohl kaum den Ablauf der Beratungen widerspiegeln, oder es wird zu Ergebnissen kommen, die sich letztendlich nicht als tragfähig erweisen, ebenso wie die völlige Verweigerung der Regierung, die aktuellen Konfliktlinien zwischen den Ländern darzustellen. Das ist hier keine Grundlage für eine sinnvolle Beratung.
Bei einer der letzten Debatten, die wir hier hatten, Bürgermeister Scherf, haben Sie mir empfohlen, das habe ich auch beherzigt, auf Bundesebene bei meinen Parteifreundinnen und Parteifreunden dafür zu werben, dass man sich mit der besonderen Lage Bremens näher auseinander setzt. Sie wissen auch, das ist sehr schwer. Überall, wo man auftaucht, wird man angepflaumt, und es erzählen einem die Leute sehr häufig, dass wir die Kostgänger seien, dass wir nicht mit Geld umgehen könnten, dass Bremen als Bundesland einmal langsam im Nordstaat aufgehen solle. Das ist die Lage, in der wir uns hier alle befinden, und ich habe mich Ihrer Anregung, mich doch verstärkt auf Bundesebene darum zu bemühen, Verständnis für die Lage Bremens zu wecken, gern gestellt.
Wenn man das macht, dann bekommt man es mit Menschen zu tun, die sich im Zusammenhang mit dem Föderalismuskonvent auskennen. Sie sagen, ja, da hast du jetzt vielleicht auch Recht, aber weiß das auch Staatsrat Hoffmann, oder warum wird eigentlich von Bremen so agiert, wie dort agiert wird? Ich werde ständig darauf angesprochen, wie Bremen im Föderalismuskonvent und in den Arbeitsgruppen agiert und dass es für viele Vertreter aus den Bundesländern äußerst befremdlich ist, dass die Bremer Bündnisse fast ausschließlich mit Bayern, BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen geschlossen werden, als hätten wir ausgerechnet mit diesen Bundesländern eine identische Interessenlage.
Wenn das so stimmt, was Sie da machen, was ich höre – wenn es so nicht stimmt, müssen Sie es hier zurückweisen –, dann handeln Sie nicht im Interesse Bremens, und Sie haben sich auch davor gedrückt, dem Parlament hier diese Gemengelage so darzustellen, damit das Parlament beurteilen kann, ob Sie dort eine sinnvolle und im Bremer Interesse befindliche Interessenpolitik betreiben. Unsere Bündnispartner sind die armen Bundesländer, die östlichen Bundesländer und vor allem die Stadtstaaten. Die zentrale Kritik der Grünen an Ihrem Agieren ist seit Jahren, dass das nicht Ihr Leitmotiv ist, sondern dass Sie stattdessen der Hoffnung nachgehen, dass ein intensives Anbiedern an Bundesländer wie Bayern letztendlich für Bremen Vorteile bringen wird.
Hessen will die Gemeinschaftsaufgaben abschaffen. Das ist etwas ganz Schreckliches! Herr Kastendiek hat sich leider gerade auch dafür ausgesprochen, Gemeinschaftsaufgaben abzuschaffen, und dann soll es eine dynamisierte Kompensation der jetzt von den Ländern aufgewendeten Mittel geben. Das ist meiner Meinung nach auch nicht im Interesse Bremens. Es ist zumindest, glaube ich, sehr naiv, jetzt zu glauben, bei der Abschaffung von Gemeinschaftsaufgaben wird es bei den herrschenden Machtverteilungen zu einer Finanzverteilung kommen, die Bremen adäquat berücksichtigen wird. Es ist völlig naiv, dies zu glauben. Es wird wieder zu Finanzlösungen kommen, die im Interesse der reichen Bundesländer sind und nicht im Interesse der armen und kleinen. Wenn Sie da meinen, dass es strategisch sinnvoll ist, sich den hessischen Vorschlägen anzuschließen, dann werden wir alle die Folgen zu spüren bekommen.
Ich habe auch gehört, dass andere Ministerpräsidenten wie selbstverständlich diese Termine im Konvent wahrnehmen, dass Bürgermeister Scherf sich aber äußerst rar macht. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass Sie das als unwichtig erachten. Ihre hohen kommunikativen Fähigkeiten, die auch von uns nicht bestritten werden, wo werden sie denn zurzeit mehr gebraucht als in dieser Runde?