Protocol of the Session on July 1, 2004

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes, des Gesetzes über die Deputationen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen, Drucksachen-Nummer 16/345, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Bremisches Hafensicherheitsgesetz

Mitteilung des Senats vom 22. Juni 2004 (Drucksache 16/319) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Färber.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Günthner.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Das Hafensicherheitsgesetz, das hier heute in erster und zweiter Lesung beschlossen werden soll, ist, wie wir alle wissen, ein Ausfluss der Anschläge des 11. September und der sich daraus ergebenden verschärften Sicherheitslage in Europa und auf der Welt. Es soll sicherstellen, dass Gefahren, die von Schiffen, von Waren, die auf der Welt transportiert werden, ausgehen könnten, möglichst eingeschränkt werden.

Ich glaube, das Gesetz ist richtig, es geht einen richtigen Weg. Ich denke allerdings, wir sollten uns keiner Illusion hingeben, dass wir mit einem Gesetz und Sicherheitsmaßnahmen, die damit einhergehen, wirklich mehr Sicherheit schaffen, sondern es kann nur ein weiterer Schritt sein, mehr Sicherheit zu schaffen, denn absolute Sicherheit gibt es nie. Das zeigen aus meiner Sicht auch die Anschläge des 11. September und die Folgen dieser Anschläge, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

es nie zu absoluter Sicherheit kommen kann, dass wir aber immer alles Menschenmögliche tun müssen, um möglichst Sicherheit zu gewährleisten.

Ich will in diesem Zusammenhang aber auch auf einige Punkte eingehen, die von insbesondere aus bremischer Sicht eher kritischer Natur sind. Der Hafenausschuss hat sich letzte Woche die Sicherheitslage im Columbus-Cruise-Center, im Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven angeschaut. Er hat sich angeschaut, wie dort kontrolliert wird, sich aber auch mit den Folgen dieser Kontrollen beschäftigt, und diese Folgen sind insbesondere finanzieller Natur. Wir konnten feststellen, und es ist uns dort berichtet worden, dass das, was auch in diesem Hause nach dem 11. September und den Gesetzen, die erlassen worden sind, befürchtet worden ist, dass es auf Grundlage dieser Gesetze möglicherweise zum Konkurrenzkampf zwischen einzelnen Hafenstandorten kommt, sich dort offenbar abzeichnet.

Es ist beschrieben worden, dass andere deutsche Kreuzfahrthäfen die Kosten, die durch die Sicherheitsmaßnahmen entstehen, die vom Zentralverband der deutschen Seehäfen auf etwa 50 Millionen Euro beziffert werden, weitergeben an Kunden, weitergeben an Reedereien, weitergeben an Passagiere. Ich finde, es ist eigentlich unerträglich, dass über Sicherheitskosten ein Wettbewerb und Konkurrenzkampf geführt wird. Ich denke, dass das ein Thema ist, mit dem die Bürgerschaft sich noch weiter beschäftigen muss. Es darf natürlich nicht dazu kommen, dass wir 20 Millionen in den Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven investieren und versuchen, ihn konkurrenzfähig zu machen, aber über den Umweg von Sicherheitsgesetzen, die wir hier in Bremen akkurat umsetzen, kommt es dann dazu, dass sich andere Kreuzfahrtstandorte in Deutschland einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

(Beifall bei der SPD)

Das Gesetz hat, wie ich schon erwähnt habe, seinen Ausfluss darin, dass sich die Sicherheitsanforderungen insbesondere der Vereinigten Staaten nach dem 11. September 2001 verändert haben. Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen, von welcher Wichtigkeit es ist, dass wir möglichst auch passgenau das umsetzen, was hier von amerikanischer Seite gefordert wird. Man muss dazu nur eine Zahl wissen: Ein Drittel des Containerumschlags in Bremerhaven stammt aus den Vereinigten Staaten oder geht in die Vereinigten Staaten. Wir haben im Amerikaumschlag den zweiten Platz hinter Rotterdam. Insofern ist das für das Bundesland Bremen auch ein immenser Wirtschaftsfaktor, dass die Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden und dass es weiterhin diesen immensen Umschlag mit den Vereinigten Staaten geben wird.

Jede Verschärfung von Richtlinien, jede Verschärfung von Gesetzen und jede Verschärfung in Rich

tung mehr Sicherheit bringt natürlich Einschränkungen, ich glaube, wir sollten uns da auch keiner Illusion hingeben. Die Nordschleuse in Bremerhaven ist für Autos und Fußgänger nicht mehr frei erreichbar, wie sie bisher erreichbar war. Ich denke aber, dass das ein Punkt ist, den man einfach in Kauf nehmen muss. Ähnliches wird aus meiner Sicht auch auf die Kaiserschleuse zukommen. Das sind Fragen, die in diesem Kontext noch angegangen und gelöst werden müssen.

Gleichzeitig muss man aber auch feststellen, dass, wenn bestimmte verschärfte Gefahrensituationen eintreten, also wenn beispielsweise große amerikanische Passagierschiffe Bremerhaven anlaufen würden, wenn lokalisiert würde, dass sich in Containern Sprengstoff oder etwas Ähnliches befindet, dass es dann vermutlich auch zu einer weitgehenden Sperrung der Durchfahrtsstraßen durch die Häfen in Bremerhaven kommen würde. Das sind Punkte, die man in Kauf nehmen muss, das sind Punkte, die man natürlich auch im Interesse der Hafenstandorte in Kauf nehmen muss. Aber man muss sie auch immer im Hinterkopf haben, weil wir hier auch oft Debatten über touristische Erschließung, touristische Erreichbarkeit von Häfen führen.

Im Endeffekt ist auch dieses Hafensicherheitsgesetz, das wir hier heute in erster und zweiter Lesung verabschieden sollen, ein zweischneidiges Schwert. Einerseits soll es mehr Sicherheit bringen, andererseits bringt es natürlich in bestimmten Bereichen Einschränkungen. Ich denke aber, dass wir, und das soll auch der Schluss der Rede sein, mit diesen Einschränkungen gut leben können, dass es ein guter Weg ist, dass dieses Haus, ich glaube, heute auch in großer Geschlossenheit diesem Hafensicherheitsgesetz zustimmen wird und dass wir mit der Umsetzung der Maßnahmen, die dort beschrieben sind, als Bremer und Bremerhavener auch Vorreiter sind. Ich denke, dass wir damit vorbildlich vorangehen und letzten Endes damit weiterhin den Umschlag in unseren Häfen sichern. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Lehmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute das Bremische Hafensicherheitsgesetz. Insgesamt kann man dem Gesetz nur zustimmen, weil es die Umsetzung des internationalen Hafensicherheitscodes, ISPS, bedeutet. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatten die USA im Bereich Hafensicherheit erhöhten Handlungsbedarf gesehen. Nun muss sich in Zukunft jeder Hafen weltweit, der den Amerikaverkehr aufrechterhalten will, besser vor Terroranschlägen schützen. Dafür werden in den Häfen unter anderem Sicherheitsan

lagen wie Videokameras installiert, und die Kontrolle an Hafenein- und -ausgängen wird verschärft. Die Größenordnung der Gesamtkosten in Deutschland beträgt laut Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe rund 50 bis 60 Millionen Euro.

Der Hafenausschuss hat dieses Gesetz in dieser Form ebenfalls in der heute vorliegenden Form beraten, und die Deputation für Wirtschaft und Häfen hat dem Gesetz auch in dieser Form zugestimmt. Am vergangenen Freitag haben wir im Hafenausschuss in Bremerhaven vor Ort erfahren, dass von den 57 privat betriebenen Hafenanlagen im Land Bremen 46 inzwischen mit dem nötigen Gefahrenabwehrplan ausgestattet und zertifiziert sind, aber sicher sind hier inzwischen noch weitere Hafenbereiche dazugekommen. Bremen verhält sich vorbildlich bei der Umsetzung des ISPS-Codes, so war es überall in der Presse zu lesen.

Andere Bundesländer gehen damit anders um. Hamburg wird erst 2005 ein Hafensicherheitsgesetz verabschieden, und in jedem Küstenland haben wir andere Zuständigkeitsbereiche. In Schleswig-Holstein wurde Inneres federführend mit dem Gesetz betraut, so auch in Hamburg, in Bremen war es Wirtschaft und Häfen, und in Niedersachsen ist es das Wirtschaftsministerium. Man wollte anfangs einheitliche Regelungen schaffen, die wird man aber nun leider zwischen den Bundesländern nicht abstimmen können.

In Zukunft müssen wir die Harmonisierung der Kostenstruktur zwischen den Häfen europaweit weiterhin kritisch betrachten. Über das Hafensicherheitsgesetz wollte man den Wettbewerb zwischen den Häfen nicht noch verstärken, der ohnehin bereits sehr groß ist. Der Konkurrenzkampf ist dort ja eben schon groß genug, meine Damen und Herren, das sagte zuvor auch schon Herr Günthner in seiner Rede.

Weiterhin ungeklärt ist für uns die Kostenfrage. Einiges an zusätzlichem Personal wird langfristig für neue Sicherheitsaspekte an das Hafenressort gebunden werden müssen. Mindestens ein halbes Jahr muss man nun das Hafensicherheitsgesetz in der Praxis testen. Dann kann man auch von genaueren Kosten sprechen, welches Geld für zusätzlichen Aufwand wo benötigt wird, also bei welcher staatlichen Gesellschaft beziehungsweise bei welcher Behörde. Genaue Auskünfte kann man da nicht hundertprozentig voraussehen.

Wie stehen die Grünen in Zukunft zum Hafensicherheitsgesetz? Im kommenden halben Jahr sind in der Bewertungsphase die Kosten, die durch die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen an den Hafenanlagen, durch Personaleinsatz und Ähnliches aus Mitteln des Landes Bremen entstehen, schnellstmöglich zu bewerten. Dass dieser Mittelaufwand aufgrund der raschen Umsetzung des Gesetzes heute nicht bekannt ist, ist daher verständlich. Weiterhin

werden wir die Umsetzung des Hafensicherheitsgesetzes – wie die Fraktionen des gesamten Hauses – kritisch begleiten und erkennen die Wichtigkeit des Gesetzes für die bremischen Häfen an.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dem Hafensicherheitsgesetz stimmen wir daher auch in der vorliegenden Form zu. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bödeker.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Ich denke, für Bremen ist es ein guter Tag. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich sage Ihnen auch in aller Offenheit, ich hätte mir bei den tragischen Ereignissen am 11. September, die man ja auch in der Bundesrepublik Deutschland mitbekommen hat, nicht träumen lassen, dass wir einmal über dieses Thema hier diskutieren, aber ich glaube, es ist die logische Konsequenz, dass Warenverkehre und Personenverkehre weltweit überwacht werden. Die logische Konsequenz daraus ist die Verabschiedung eines Hafensicherheitsgesetzes.

Ich bin dem Senator für Wirtschaft und Häfen, Hartmut Perschau, und Staatsrat Dr. Färber und seinen Mitarbeitern außerordentlich dankbar, dass wir so schnell und genau auf den Tag das Gesetz zur Verabschiedung bringen, und ich glaube, bei heftigen Diskussionen ist es auch ein gutes Gesetz. Die Frage ist: Womit beschäftigen wir uns hier? In der Vorlage steht, dass die Häfen überwacht werden müssen, dass über die Verordnung Vertragsnetze eingeführt werden und dass am 1. Juli das Vertragswerk verabschiedet werden muss. Das kann nicht vom Bund geschehen, der Bund hat uns den Auftrag gegeben, die einzelnen Länder, Herr Lehmann hat es angesprochen, verabschieden zeitlich unterschiedlich.

Ist das jetzt ein Nachteil für uns? Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass das für uns ein Nachteil ist, denn alle Häfen, die keine Überwachungsmaßnahmen durchführen, werden von Amerika außerordentlich genau geprüft. Das kann bis zu Einlaufverboten gehen, insofern haben wir hier den richtigen Weg beschritten. Dass es Einschränkungen für Hafenanlagen gibt, da nenne ich ein Stichwort, denn wir als Bremerhavener waren ja eigentlich ganz froh, dass wir es nach vielen Jahren geschafft haben, den Hafen nicht nur als maritimen Hafen, sondern auch für den maritimen Tourismus zu gewinnen, ich nenne als Beispiel den Hafenbus, wir haben lange diskutiert, lange Gespräche geführt, und ich glaube, auch dort haben wir akzeptable Lösungen.

Dass natürlich bei einer Gefahrenstufe die Durchfahrtsverkehre komplett im Hafen gesperrt werden, denke ich, ist selbstverständlich. Ansonsten ist Tourismus, auch in den Hafengebieten, weiterhin möglich. Das betrifft nicht nur den Hafenbus, das betrifft auch die Hafenrundfahrten, denn auch die sind im Gespräch gewesen. Ich denke, dass die Diskussion mit der Hafenwirtschaft natürlich auch eine interessante war, auch wegen der Enge der Zeiträume, denn die EU hat uns ja erst im Mai diesen Jahres Vorschriften erlassen. Ab dem Zeitpunkt ist das Gesetz erarbeitet worden und durch die Deputation und auch durch den Hafenausschuss gebracht worden. Diese engen Zeitabläufe haben natürlich auch in der Abstimmung mit der Hafenwirtschaft zu Diskussionen geführt, aber ich glaube, auch dort sind inzwischen die Bedenken ausgeräumt.

Ich glaube auch, die wichtige Aussage, die Herr Günthner hier getroffen hat, die unsere Fraktion genauso teilt, ist die Frage, dass ein Hafensicherheitsgesetz nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen darf, weder im Bereich von Personen noch im Bereich von Gütern.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich glaube, dass gerade das Columbus-CruiseCenter beim Personenverkehr eine herausragende Rolle spielt. Wir waren letzte Woche mit dem Hafenausschuss dort. Es war der erste Tag, an dem die Sicherheitskontrollen durchgeführt worden sind, und dass ich dann mit einem vertauschten Ausweis versehentlicherweise von Bord gekommen bin, denke ich, war eine einmalige Entgleisung, und ich glaube, das wird auch noch vernünftig geregelt werden.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Häfen in Bremerhaven, aber auch in Bremen zukunftsfähig und wettbewerbsfähig gestalten und absichern, damit gerade die für uns absolut wichtigen Amerikaverkehre von hier weiter durchgeführt werden, ohne dass wir Wettbewerbsnachteile erlangen. Insofern freuen wir uns, dass wir heute so zeitnah dieses Gesetz verabschieden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich schon einmal für die breite Unterstützung, die ich hier vorfinde. Es ist sicher eine Besonderheit, dass hier ein EU-Recht direkt in Landesrecht, und zwar auf der Ebene des Landes Bremen, umgesetzt werden muss, und das in der hohen Eilbedürftigkeit, Stichtag heute. Die EU hat ihr Gesetz erst im Mai veröffentlicht. Zugegebenermaßen arbeiten wir na