Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine zehnte Klasse des Schulzentrums Koblenzer Straße, Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr zum Elektriker vom Technischen Bildungszentrum Mitte, eine Gruppe vom Nachwuchspool des Landes Bremen und Bürger aus der Seestadt Bremerhaven.
Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Abgeordneten Anja Stahmann heute im Namen des Plenums ganz herzlich zu ihrem Geburtstag gratulieren. – Herzliche Glückwünsche!
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer fünf wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Kauf von Ausgleichsflächen auf der Luneplate“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Wedler, FDP.
Erstens: Was hat den Senat bewogen, höhere Kosten als ursprünglich bereits verabredet für den Kauf der Ausgleichsflächen auf der Luneplate zu akzeptieren, und wer sind die Vertragspartner des Kaufgeschäftes?
Zweitens: Wie stellt der Senat sich die Regelung der Gebietshoheit beim Gebietswechsel der erworbenen Flächen in das Bundesland Bremen vor?
Drittens: Wann ist mit dem Beginn der Ausgleichsmaßnahmen zu rechnen, was ist konkret vorgesehen, und wie teuer wird dies werden?
Zu Frage eins: Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der an den Verhandlungen beteiligten Gebietskörperschaften – Länder Niedersachsen und Bremen, Landkreis Cuxhaven und Gemeinde Loxstedt – erfolgt der Eigentumsübergang der Flächen auf der Luneplate im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages. Bei den in der Öffentlichkeit genannten „Kaufpreisen“ handelt es sich nicht um Kaufpreise, sondern um die angemessene Entschädigung für den Übergang des Verwaltungsvermögens von Niedersachsen/Loxstedt auf Bremen/Bremerhaven im Sinne des Paragraphen 4 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979, Bundesgesetzblatt I, Seite 1325.
In 2002 war mit der Bezirksregierung in Lüneburg vereinbart, dass eine Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden soll, die dann im Ergebnis vom Land übernommen werden sollte. Im Februar 2003 hat die neue Landesregierung die Verhandlungsführerschaft auf niedersächsischer Seite übernommen. Die nunmehr ausgehandelten Entschädigungen ergeben sich aus veränderten Bewertungsansätzen des Landes Niedersachsen.
Zu Frage zwei: Ein Staatsvertrag auf Landesebene regelt den Übergang der Gebietshoheit vom Bundesland Niedersachsen auf das Bundesland Bremen.
Zu Frage drei: Im Bereich der Luneplate sind neben den Ausgleichsmaßnahmen für die Hafenbaumaßnahme CT IV auch die Kompensationsmaßnahmen für die Hafenbaumaßnahme CT III a, die Versuchsdeponie, den Bebauungsplan Carl-Schurz-Kaserne und teilweise für den Bebauungsplan Luneort – für Luneort erfolgt ein Teilausgleich auf Flächen in der Gemeinde Schiffdorf, Ortsteil Sellstedt – durchzuführen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird unverzüglich nach Erlass beziehungsweise Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses für CT IV begonnen. Der Umfang der Maßnahmen ergibt sich aus den Planfeststellungen beziehungsweise -genehmigungen und Satzungen, Bebauungsplänen. Zusammengefasst dargestellt sind die Maßnahmen auch im landschaftspflegerischen Begleitplan, der im Planfeststellungsverfahren CT IV öffentlich ausgelegt und planfestgestellt wurde, und umfasst neben der großflächigen Entwicklung von Extensivgrünländern die Herstellung eines Tidepolders.
Die konkrete Benennung der Kosten für die Ausgleichmaßnahmen, die aus den genehmigten Projektmitteln für CT IV bereitgestellt werden, ist erst nach endgültiger Auswertung des Planfeststellungsbeschlusses und nach Abschluss des Vergabeverfahrens zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen möglich. In der Kostenberechnung für das Projekt CT IV
sind insgesamt für Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes sowie Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren inklusive dem Erwerb der Luneplate Ausgaben in Höhe von 90,9 Millionen Euro veranschlagt worden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, sind Sie mit mir der Auffassung, dass Ihre Antwort in dem Punkt noch unzureichend ist, dass noch nicht klar ist, wenn sich die Flächen von dem Staatsgebiet Niedersachsen in das Staatsgebiet des Landes Bremen verändern, in wessen kommunale Gebietshoheit diese Flächen dann gelangen werden?
Das ist richtig, aber das ist nicht Gegenstand der Verhandlungen mit Niedersachsen und der Vereinbarung, die jetzt zu treffen ist.
Das weiß ich auch, Herr Staatsrat! Das ist aber nicht der Punkt der Frage. Sie sind immer noch ausgewichen, weil es darum geht, in wessen kommunale Gebietshoheit diese Fläche gelangt. Es ist nahe liegend für ein Flächenland, dass solche Flächen dann in die kommunale Gebietshoheit gelangen, in der diese Fläche liegt. In diesem Fall müsste es eigentlich so sein, dass die Gebietshoheit auf Bremerhaven fällt. Die Frage: Sehen Sie das auch so?
Ich habe eine weitere Zusatzfrage! Die Frage ist also: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie sich über die Frage der kommunalen Gebietshoheit bis jetzt noch nicht schlüssig geworden sind?
Es ist ja auch vom Land Bremen eine Erschließung eines Gewerbegebiets vorgesehen. Normalerweise liegen ja die Erschließungskosten von Gewerbegebieten bei rund 150 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Gesamtfläche von zwei Millionen Quadratmetern, die hier vorgesehen ist, wären das dann 300 Millionen Euro für das Land Bremen. Sind die Kosten in der Übernahme vom Land Bremen genauso hoch, oder ist mit einem anderen Preis zu rechnen, und wann wird dieses Gewerbegebiet überhaupt erschlossen werden?
Also, weil wir ja immer bedarfsgerecht erschließen, ist das eine Zukunftsperspektive. In den Gesprächen mit Niedersachsen bestand Einvernehmen in der Einschätzung, dass es nicht vor frühestens in zehn Jahren der Fall sein wird, dass dieses Gewerbegebiet zu erschließen ist. Sollte es doch der Fall sein, dass ein Bedarf besteht, dann werte ich das ausgesprochen positiv für die Entwicklung in der Region Bremerhaven. Was die Preise angeht, kann ich dazu im Moment nichts sagen. Es ist richtig, dass eine Option in einer Größenordnung von 200 Hektar für die Entwicklung eines Gewerbegebietes auf diesen niedersächsischen Flächen besteht.
Herr Staatsrat, stimmen Sie mit mir darin überein, dass man erst einmal den Senat dafür loben muss, dass es überhaupt dazu gekommen ist, diese entsprechende Maßnahme durchzuführen, die ja auch für die Umsetzung des CT IV sehr wichtig ist?
Es ist hier in dieser Rolle nicht meine Sache, den Senat zu loben. Ich halte diese Vereinbarung, die wir mit Niedersachsen getroffen haben, für sachgerecht. Im Übrigen ist sie ja auch zeitgerecht gefallen, denn inzwischen liegt der Planfeststellungsbeschluss für CT IV vor. Das halte ich