Protocol of the Session on June 30, 2004

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie weit sind denn innerbremisch die Verhandlungen darüber, wer die Gebietshoheit für diese Flächen übernehmen wird, schon vorangekommen? Sind da schon Gespräche geführt worden, und in welche Richtung gehen diese Gespräche?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich sage Ihnen ganz entspannt, dass wir uns bei diesen ganzen Verhandlungen in dieser Sache keine weiteren Gedanken gemacht haben, und ich denke, es wird da eine ganz simple und schlichte Lösung geben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe ja auch nicht nach den Verhandlungen mit Niedersachsen gefragt, sondern ob innerbremisch, also zwischen den zuständigen Behörden, schon Gespräche geführt worden sind!

Bitte, Herr Staatsrat!

Es hat darüber keine konkreten Verhandlungen gegeben.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Linnert! – Bitte, Frau Kollegin!

Sie haben gesagt, Herr Staatsrat, dass in den Kostenkalkulationen für den CT IV, das ist dem Parlament und dem Haushaltsausschuss auch bekannt gewesen, eine Summe von gut 90 Millionen Euro für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingestellt worden ist. Ich möchte jetzt von Ihnen wissen, ob für dieses Geschäft mit Niedersachsen und den niedersächsischen Gemeinden weitere Kosten über diese 90,9 Millionen Euro hinaus für den bremischen Haushalt im Finanzplanungszeitraum anfallen werden.

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, wir gehen davon aus, dass wir das in diesem Rahmen darstellen können. Wir kennen ja letztendlich noch nicht die Kosten,

die am Ende entstehen, das habe ich in der Antwort deutlich dargestellt, aber wir gehen davon aus, dass das in diesem Kostenrahmen alles darstellbar ist.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Danke schön!)

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Grenzwertüberschreitungen bei Obst und Gemüse. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mathes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Bei welchen Obst- und Gemüsesorten wurden dieses Jahr im Rahmen der staatlichen Lebensmittelkontrolle in Bremen Grenzwertüberschreitungen von Pestiziden in welchem Umfang festgestellt?

Zweitens: Wie gewährleistet der Senat, dass im Falle von Grenzwertüberschreitungen das Obst und Gemüse nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher gelangt?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden in diesem Jahr in Bremen bisher keine Grenzwertüberschreitungen bei Obst- und Gemüseproben festgestellt.

Zu zwei: Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden Obst- und Gemüseproben saisonbezogen möglichst frühzeitig an den großen Verteilerstellen nach einem risikoorientierten Stichprobenplan beprobt. Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen wird auf der Ebene dieser Vertriebsstufe eine Unterverteilung der Ware an den Einzelhandel nachhaltig unterbunden. Die Untersuchungen richten sich einerseits gezielt auf bestimmte Pflanzenschutzmittel und andererseits auf die Verwendung so genannter Pestizid-Cocktails. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, halten Sie es für möglich, dass keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, weil sehr wenig untersucht wurde?

Bitte, Frau Senatorin!

Das halte ich für nicht darstellbar, weil wir – Sie haben ja die Zahlen bekommen vom letzten Jahr und vom vorletzten Jahr, soweit ich weiß – jetzt im Schnitt der Untersuchungen der letzten Jahre liegen. Wir haben jetzt aktuell etwa 80 Beprobungen durchgeführt. Insofern ist das kein Argument für die Tatsache, dass nichts gefunden wurde. Das kann ja auch eine positive Botschaft sein, dass vielleicht Hersteller ihre Verpflichtungen auch ernster nehmen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie ist dann zu erklären, dass in Niedersachsen beispielsweise bei Erdbeeren eben auch in diesem Jahr wieder Höchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden? Was macht die spezifischen Charakteristika des Bremer Verbrauchermarkts aus, dass das hier eben nicht der Fall ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Frage jetzt nicht beantworten kann. Das müsste man dann noch einmal näher untersuchen. Das kann auch reiner Zufall sein. Es kann so sein, dass sich in der zweiten Hälfte des Jahres bei uns andere Ergebnisse darstellen als in Niedersachsen, also dass wir in der zweiten Hälfte des Jahres sehr wohl Beanstandungen haben werden. Ich bitte doch darum, dass wir das vielleicht noch einmal zurückstellen, bis das Jahr 2004 insgesamt abgeschlossen ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die dritte Anfrage trägt den Titel „Staatliche Arbeitsschutzaufsicht“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Böhrnsen und Fraktion der SPD. Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Rolle misst der Senat der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Bremer Betrieben bei? Zweitens: Beabsichtigt der Senat die Abschaffung der Bremer Arbeitsschutzbehörde und die Überleitung ihrer Aufgaben an die Berufsgenossenschaften?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, technische Sicherheit im Betrieb, aber auch im allgemeinen Lebensumfeld, also Haushalt und Freizeit, nützen dem Einzelnen, da er seine Erwerbsarbeit möglichst lange ausüben kann, dem Betrieb, da eine gute Gesundheitsquote die Qualität der Arbeit sichert und die Lohnnebenkosten begrenzt, der Gesellschaft, da Kosten in den Sozialversicherungen entfallen.

Sozialer, technischer und gesundheitlicher Arbeitsschutz stellen eine Einheit dar, sie beginnt bei Maßnahmen zur Prävention und endet bei der Überprüfung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Gewerbeaufsicht informiert, berät und überwacht die Betriebe, die Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz organisieren und durchführen. Die Arbeitsschutzaufsicht nimmt einen wichtigen Teil dieser Tätigkeit ein.

Zu zwei: Nein! Die Abschaffung der Bremer Arbeitsschutzbehörde und die Überleitung der Aufgaben an die Unfallversicherungsträger ist nicht geplant. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Gewerbeaufsicht, die aus der Antwort zu Frage eins nur schlaglichtartig erkennbar sind und sich in sinnvoller Weise ergänzen, ist ein Heraustrennen des Arbeitsschutzes nicht sinnvoll. Die Effektivität der gemeinsamen Tätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger, das so genannte duale System, kann auch zukünftig durch Absprachen gewährleistet werden. Hierzu besteht eine allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden. Diese wird gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern und den Ländern fortentwickelt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Zunächst einmal begrüße ich sehr das klare Nein. Dann aber doch die Frage: Wie schätzen Sie denn Bestrebungen, jetzt hier eine Zusammenlegung oder Abschaffung des staatlichen Arbeitsschutzes zugunsten der Berufsgenossenschaften zu bewirken im Rahmen des so genannten Bürokratieabbaus beim Bundeswirtschaftsminister und auch etliche Vorstöße einzelner Bundesländer, zum Beispiel von Bayern, in diese Richtung ein? Wird es dann weiterhin bei dem klaren Nein Bremens bleiben?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Landschaft ist ja ziemlich bunt. Ich habe hier einen Vermerk, den könnte ich Ihnen auch gern einmal zukommen lassen, wer wo was wie alles dazu gesagt hat. Das geht ziemlich quer durcheinander. Ich habe mir aber auch eine

Synopse der Einschätzungen und der Situationen in den Bundesländern anfertigen lassen. Danach ist es ziemlich eindeutig, dass dieses Nein nicht nur ein bremisches Nein ist, sondern ein weitestgehendes Nein vieler Bundesländer. Insofern sehe ich schon, dass es da Bestrebungen gibt. Diese scheitern aber insbesondere daran, dass es auch rechtliche Bedenken gibt, die nicht so ohne Weiteres auszuräumen sind.

Eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben zu Recht die große Bedeutung der Arbeitsschutzaufsicht für die Gesundheit der Beschäftigten betont. Wird Bremen denn weiterhin dafür Sorge tragen, auch die personelle Ausstattung der Gewerbeaufsicht so zu bemessen, dass die Aufsicht auch in der nötigen Weise gewährleistet werden kann, insbesondere auch bei der großen Zahl der Klein- und Mittelbetriebe, die bekanntermaßen noch nicht in dem Ausmaß Arbeitsschutzmanagement und Gesundheitsschutz eingeführt haben, wie dies eigentlich im Rahmen des neuen Arbeitsschutzgesetzes vorgeschrieben ist und wie dies auch nötig wäre?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie wissen ja, dass unsere finanzielle Situation nicht die beste ist, um es einmal positiv auszudrücken, dass wir gerade auch in der Gewerbeaufsicht in den letzten Jahren immer wieder an der einen oder an der anderen Stelle finanzielle Engpässe hatten, um personelle Kapazitäten im notwendigen Umfang zu schaffen. Dank auch der Unterstützung der Bürgerschaft ist es gelungen, da noch in den letzten Jahren einige Verbesserungen hinzubekommen, wenn wir das gemeinsam in den Blick nehmen und die hohe Priorität, gerade auch präventiv zu wirken, damit verbinden! Das Präventionsgesetz auf der Bundesebene kommt ja vielleicht voran und hat dann, so hoffe ich sehr, den Arbeitsschutzgedanken auch gesetzlich verfestigt. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, diesen Schwerpunkt zu halten. Es wird aber nicht ganz einfach werden, das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Danke, nein!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.