schön dafür verdient haben, dass sie sich die Arbeit machen, diese Anfragen so ausführlich zu beantworten.
Vorausschicken möchte ich bei unserer Stellungnahme, dass wir Rahmenbedingungen haben, die wir nicht verändern können. Wir haben, es ist schon gesagt worden, eine Anstalt im Blockland, die 1970 für fast 300 Gefangene errichtet worden ist, wo jetzt noch 125 Gefangene gelebt haben. Dazu haben wir eine personelle Entwicklung im Strafvollzug, die von unseren Sparanstrengungen geprägt ist und zu Einsparungen geführt hat, auch zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beigetragen hat. Man muss natürlich realistisch sehen, dass es einen Unterschied macht, ob 100, 80 oder 70 Bedienstete in einer Anstalt beschäftigt sind.
Wir haben einen Senatsbeschluss vom 18. März 2003 vorgefunden, der den Auftrag für Verhandlungen mit Niedersachsen enthält und beinhaltet, dass der Standort im Blockland geschlossen werden soll. Dieser Entwicklung war eine breite, längere, öffentliche Debatte vorausgegangen über die Frage, ob eine ganz neue Justizvollzugsanstalt in Bremen gebaut werden sollte für alle Gefangenen, für Jugendliche und Erwachsene, für Frauen und Männer, für Freiheitsstrafen und für die Untersuchungshaft. Damals wurde übrigens gegen den Neubau argumentiert mit dem Trennungsgebot zwischen den erwachsenen und den jugendlichen Strafgefangenen. Im Koalitionsvertrag ist nun herausgekommen, dass der Neubaugedanke weiter geprüft werden soll, dass Bremen sich aber im Strafvollzug auf männliche erwachsene Strafgefangene konzentrieren soll.
Da muss ich nun auch zugeben, dass wir noch nicht da sind, wo wir hin wollen, abgesehen davon, dass die Legislaturperiode ja auch noch nicht zu Ende ist. Ich finde aber auch, dass wir noch nicht ganz so weit sind, wie wir eigentlich sein könnten. Es gibt weder eine für uns prüffähige Vereinbarung oder den Entwurf einer Vereinbarung mit Niedersachsen bezüglich Hameln noch gibt es eine Konkretisierung der Planungen für einen Neubau.
Wir denken da übrigens auch an die Mitarbeiter, die eine klare Perspektive brauchen, die das ja auch formulieren. Es gibt Unzufriedenheit beim Personal in der Anstalt. Auch da müssen wir sehen, dass wir vorankommen.
Ich glaube aber nach wie vor, dass wir eine Chance haben, mit Niedersachsen zu einer vernünftigen Vereinbarung zu kommen. Das ist natürlich auch eine Frage des Preises, den wir da aushandeln können. Wir müssen, wenn uns ein konkretisiertes Verhandlungsergebnis vorliegt, dann politisch entscheiden, ob sich der Preis, den man mit Niedersachsen vereinbaren kann, dann lohnt, weil es eben nicht nur
eine Kostenfrage ist. Es ist ja auch mit zu berücksichtigen, dass wir mit einer solchen Vereinbarung quasi Arbeitsplätze im Strafvollzug aus Bremen nach Niedersachsen verlagern, und alle Effekte müssen wir gegeneinander abwägen und müssen dann eine Entscheidung finden, die allen Aspekten gerecht wird.
Ich teile, ohne dass wir das jetzt im Vorfeld dieser heutigen Debatte abgesprochen haben, die Auffassung von Frau Hannken und der CDU, dass wir uns selbst eine Frist setzen müssen, bis zu der ein Verhandlungsergebnis vorliegen sollte, weil wir weder die Öffentlichkeit noch die Mitarbeiter, noch die Jugendrichter damit allein lassen können, sondern wir müssen hier klare Ergebnisse haben. Ich meine, wir sollten uns eine Frist setzen, die bis in den Herbst reicht. Wenn bis zum Herbst kein Ergebnis vorliegt, müssen wir selbst zu eigenen Entscheidungen kommen und eigene Entscheidungen treffen. Ich bin da aber nicht so ganz pessimistisch, weil wir es ja auch schon in der Vergangenheit erlebt haben, dass sich die Verhandlungen mit Niedersachsen, etwa über Gebietsausgleich – jüngst war ja das Beispiel der Luneplate im Gespräch –, hingezogen haben, weil es um unterschiedliche, finanzielle andere Interessen ging. Am Ende gab es dann ein Telefonat des Präsidenten des Senats mit dem Ministerpräsidenten in Niedersachsen, und dann ist es gelungen, dort ein Ergebnis zu erzielen.
Hier haben wir ja noch die Situation, dass dann sogar der Fachsenator telefonieren könnte. Das wäre nicht schlecht. Also, ich glaube, am Ende könnte es auf solche Lösungen hinauslaufen. Ich muss allerdings auch sagen, dass die von Niedersachsen im Moment geforderten über sieben Millionen Euro für diese Anzahl von Haftplätzen kein ordentliches Angebot sind, sondern dass das eine überzogene Forderung ist. Die Anstalt in Hameln steht ja schon einige Jahrzehnte, und dieser Preis, den Niedersachsen dort verlangt, ist praktisch der Preis für einen Neubau von 60 bis 70 Haftplätzen. Das erscheint mir auch nicht angemessen, darüber muss man also reden. Dazu kommen dann ja noch die laufenden Kosten für die Unterbringung.
Das würde am Ende dann wohl, wenn es dabei bleibt, zu teuer werden, wobei wir auch der Auffassung sind, dass der Vollzug in Hameln bessere Behandlungs- und Erziehungsmöglichkeiten bietet, als wir das in Bremen organisieren können. Das hängt mit der Größe der Anstalt zusammen und mit der Vielfalt des Angebots, das dort organisiert werden kann. Viele Angebote für Bildung und Ausbildung und eine ordentliche Binnendifferenzierung nach den verschiedenen Tätergruppen sind natürlich bei 600 bis 700 Gefangenen besser zu organisieren als in einer solch kleinen Einheit wie in Bremen für etwa 100 Gefangene. Wir haben also ein inhaltliches Interesse daran, dass die Verhandlungen mit Niedersachsen zu einem ordentlichen Ergebnis kommen.
Ob es gelingt, wird man dann beurteilen müssen, wenn hier ein präzisiertes Verhandlungsangebot auf dem Tisch liegt.
Ich möchte zum Schluss noch auf die aktuelle Situation eingehen. Wir haben ja in der Presse gelesen, dass es Probleme im Jugendstrafvollzug in Oslebshausen gibt. Ich habe wahrgenommen, dass wir dort einen erhöhten Krankenstand haben. Mir wurde berichtet, dass wir dort sehr wenig Personal haben. Ich glaube allerdings, dass wir das jetzt nicht überbewerten und vor allen Dingen nicht aufbauschen sollten, denn wir haben ja eine Übergangssituation. Die bremischen jugendlichen Strafgefangenen sind jetzt aus dem Blockland nach Oslebshausen umgezogen, und die niedersächsischen sind jetzt noch nicht in Niedersachsen, sondern noch im Blockland, so dass wir noch einen zusätzlichen Standort haben, der betreut werden muss. Da wird sich zum 1. Juli etwas ändern, es wird dort eine gewisse Entspannung eintreten. Ob das dann ausreicht, um zu einer wirklichen Verbesserung der Situation zu führen, wird man sehen.
Wir sind uns aber in einer der letzten Sitzungen einig gewesen, dass der Umzug nach Oslebshausen durchgeführt werden und die Anstalt im Blockland zum 30. Juni geschlossen werden soll. Ich meine, wir sollten jetzt abwarten und auch dem Ressort Gelegenheit geben, diesen Beschluss umzusetzen und die Situation dann nach dem 1. Juli neu zu beurteilen, und ich glaube, dass wir dann im Übrigen im Herbst dieses Jahres hier zu einer erneuten Debatte kommen müssen, ob uns das ausreicht, was das Ressort bis dahin mit Niedersachsen ausgehandelt hat. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Großen Anfrage lässt sich kurz so zusammenfassen: Alles ist offen, keiner weiß, was weiter passiert, nichts Genaues weiß man nicht!
Im November 2003 wurde die Große Anfrage eingebracht. Damals hieß es, dass bis Ende des Jahres 2003 die Verhandlungen abgeschlossen sein sollten. Heute, ein halbes Jahr später, können wir lesen, dass „Höhe und Berechnungsmodus der Haftkosten“, „Sicherheitszuschläge“ und die „Höhe der Kosten für die notwendigen Um- und Erweiterungsbauten in der JVA Hameln“ noch offen sind. Mit anderen Worten: Nichts Genaues weiß man nicht!
Das Bremer Ressort hat keine Zahlen vorgelegt. Die Zahlen, die die Mitglieder des Rechtsausschusses kennen, haben sie aus einer Antwort der niedersächsischen Justizministerin auf eine Kleine Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsi
schen Landtag. Erst seitdem wissen wir offiziell, dass über 60 Haftplätze verhandelt worden ist, dass also in jedem Fall die Untersuchungshaft in Bremen bleiben wird. Das ist absolut sinnvoll. Ob im Senat so bekannt gewesen ist, wie dort verhandelt worden ist, darüber mögen Sie sich intern streiten.
Für die 60 Haftplätze müssen laut niedersächsischem Justizministerium 7,2 Millionen Euro in Hameln investiert werden, natürlich aus Bremer Steuergeldern. Es handelt sich um eine Schätzung des Bauamtes dort vor Ort. Es sind nicht irgendwelche einmal eben aus der Luft gegriffenen Zahlen, sondern dahinter steckt schon Substanz. Es müssen voraussichtlich 30 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hameln eingestellt werden, bezahlt aus Bremer Steuergeldern, und wenn der Jugendstrafvollzug in Bremen geschlossen wird, dann soll das Personal dort abgebaut werden. Das heißt, wir schaffen mit Bremer Steuergeldern Arbeitsplätze in Niedersachsen und bauen gleichzeitig in Bremen Personal ab.
Die gesamte Neubau- und Umzugsplanung des Senats ist eine einzige Katastrophengeschichte, die sich seit Jahren hinzieht. Es geht dabei ja nicht nur um den Jugendvollzug, sondern es geht um die gesamte Standortplanung in Bremen insgesamt. Erst sollten die Frauen nach Niedersachsen verlegt werden, jetzt die Jugendlichen. Erst sollte der komplette Jugendvollzug umziehen, jetzt soll wenigstens die Untersuchungshaft in Bremen bleiben. Erst sollte gemeinsam mit Niedersachsen ein Neubau als Ersatz für alle Haftanstalten in Bremen geplant werden, dann ohne Niedersachsen, erst mit 525 Haftplätzen für Bremen, dann mit 660, aktueller Planungsstand 540. Erst sollte der Knast 130 Millionen Euro kosten, dann berechnet nach DIN 110 Millionen Euro, dann sollten die Standards gesenkt werden, dann waren wir bei 97 Millionen Euro, und im Rechtsausschuss im Oktober letzten Jahres war nur noch von 70 Millionen Euro die Rede. Neues Stichwort ohne Substanz dahinter: Public private partnership.
Seit Jahren haben Sie kein Konzept für den Strafvollzug, seit Jahren jagt ein Stichwort das nächste, völliges Chaos zu Lasten der Häftlinge und der Bediensteten!
Eine Planungsperspektive von maximal einem Jahr, so sieht keine verantwortungsvolle Strafvollzugspolitik aus.
Grundlage für Ihre Chaospolitik ist ein Gutachten von Roland Berger aus dem Jahr 2001, das stümperhafter kaum hätte sein können. Da wurden gesetzliche Mindestvorgaben nicht beachtet, weil sie
den Gutachtern schlicht nicht bekannt waren, da sollten Vollzugsgruppen beliebig vergrößert werden, als ob es keine inhaltlichen Kriterien für den Strafvollzug gäbe. Sie haben einen Hightechvollzug entworfen, in dem es nur noch darum geht, Straftäter zu verwahren, zu verwalten, anstatt etwas dafür zu tun, dass die Häftlinge nach ihrer Entlassung ein straffreies Leben führen können.
Jetzt könnte man sagen, 2001 ist lange her, wen interessiert noch Roland Berger? Das Problem ist aber doch, dass der Großknast nach wie vor der Fluchtpunkt für die Strafvollzugspolitik der großen Koalition ist. Investitionen in Oslebshausen werden mit dem Hinweis auf die Neubauplanung nicht gemacht. Während nach Ihren Berechnungen der Neubau immer billiger wird, haben Sie die Sanierungskosten für Oslebshausen künstlich in die Höhe gerechnet. Es gibt nicht eine einzige seriöse Zahl. Die maximale Einsparung durch den Großknast hat Roland Berger seinerzeit mit vier Millionen DM beziffert, zwei Millionen Euro. Eine aktuelle Berechnung gibt es nicht, das Konzept ist hundertmal verändert worden, keine Zahl stimmt mehr, aber Sie sind sich natürlich immer noch sicher, dass auf jeden Fall Geld eingespart wird. Wer soll das denn noch glauben?
Wer sich hier hinstellt und sagt, dass die Perspektive der Neubau eines Gefängnisses sei, muss erst einmal sagen, wie er das finanzieren will. Nicht nur, dass viele inhaltliche Gründe gegen den Neubau sprechen, niemand, der die Situation der Vorverpflichtungen der Investitionshaushalte bis 2014 kennt, kann ernsthaft die gesamte Justizpolitik in Bremen darauf aufbauen. Wer 130 Millionen Euro, die es kosten wird, für einen Neubau verspricht, der streut den Menschen Sand in die Augen!
Herr Bürgermeister Dr. Scherf, Sie sind nicht nur Präsident des Senats, sondern gleichzeitig auch Justizsenator, und das ist ein Teil des Problems des Strafvollzugs und der Justizpolitik in Bremen. Es gibt einen Staatsrat, der eigentlich alles machen kann, solange er nicht zu viel Geld ausgibt. Das Justizressort rühmt sich damit, dass alle Einsparvorgaben in der Vergangenheit immer erfüllt worden sind, egal, ob es fachlich vertretbar gewesen ist oder nicht. Das Ressort des Regierungschefs kann eben kaum um zusätzliche Mittel kämpfen, wenn das gleichzeitige Ziel des Regierungschefs ist, der Bevölkerung einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt im Jahr 2005 vorzugaukeln.
Ein Umzug des Jugendvollzugs nach Hameln wäre aus sehr vielen verschiedenen Gründen falsch. Mit dieser Auffassung stehe ich im Übrigen nicht allein da. Es gibt nicht eine einzige Stellungnahme von Fachleuten, die Ihre Position teilt, stattdessen gibt es von allen Seiten heftige Kritik und Widerstand. Statt Verbündete zu suchen, Menschen zu mo
tivieren und sie in ihrer schweren Arbeit zu unterstützen, haben Sie es geschafft, dass alle gegen Sie sind. Herzlichen Glückwunsch!
Das ausschlaggebende Kriterium für die Frage des Standortes des Jugendvollzugs ist für mich: Wo werden die jugendlichen Strafgefangenen am ehesten positiv beeinflusst? Junge Straftäter müssen vor einem Leben bewahrt werden, das wesentlich auf Kriminalität aufbaut. In ihrem eigenen Interesse muss ihnen ein Leben, in dem sich nur Phasen von Knast, sozialem Elend und Straffälligkeit abwechseln, erspart werden. Genau das ist übrigens auch der Schutz der Bevölkerung vor Straftaten.
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind da grundsätzlich ein Problem. Dank der Legalbewährungsstudie des Bundesjustizministeriums wissen wir jetzt, dass jeder Tag Freiheitsentzug die Wahrscheinlichkeit erhöht, erneut straffällig zu werden. Freiheitsentzug trägt tendenziell dazu bei, dass es mehr Kriminalität gibt. Darum ist es so wichtig, dass die Entlassungsvorbereitung bereits am ersten Hafttag beginnt und es Einrichtungen, Vereine und Institutionen gibt, die den Jugendlichen helfen, wieder oder erstmals in der Gesellschaft klarzukommen, staatliche Einrichtungen und freie Träger, die sich nicht nur um Arbeit und Wohnung bemühen, sondern auch persönlich betreuen, oder zum Beispiel auch die Zusammenarbeit mit der allgemeinen Berufsschule. Das gibt es alles in Bremen, auch wenn die Sparmaßnahmen ihre Folgen hinterlassen haben wie zum Beispiel die Einstellung der Maßnahmen beim Lüssumer Turnverein und das Streichen der Wohnungshilfe.
Wenn der Jugendvollzug nach Hameln verlegt wird, müssen die Mitarbeiter ständig hin- und herfahren. Wie soll denn da eigentlich eine vernünftige Arbeit stattfinden? Nicht zu vergessen sind die Ehrenamtlichen, die in Oslebshausen arbeiten, die sich zum Beispiel um die Rechtsberatung kümmern! Das ganze Geflecht der Institutionen, die um den Jugendvollzug herum arbeiten, würde durch einen Umzug ganz erheblich geschwächt oder gefährdet. Genau diese Träger, diese Institutionen sind wichtig.
Ein weiterer Grund: Hameln hat zurzeit 730 Haftplätze. Es ist jetzt schon die größte Jugendstrafanstalt in Deutschland, auch ohne Bremer Häftlinge. Ich möchte hierzu nur Horst Isola, der bis letztes Jahr rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion war, mit Genehmigung der Präsidentin zitieren: „Jeder, der etwas von Strafvollzug versteht, sagt, dass eine Anstalt, die mehr als 300 Haftplätze aufweist, mit Resozialisierung im Grunde nichts mehr zu tun hat.“ Der Mann hat Recht!
Im Entwurf für ein Jugendvollzugsgesetz ist auch aus gutem Grund vorgesehen, dass neue Jugendgefängnisse ab 2010 nicht mehr als 240 Plätze ha
ben dürfen. Das wird damit begründet, dass in kleineren Einrichtungen der individuelle Kontakt der Vollzugsbediensteten besser ist und dass die Entstehung von Subkulturen besser verhindert werden kann. Ich will nun nicht sagen, dass man die Jugendstrafanstalt in Hameln sofort schließen müsste, aber wir müssen doch nicht ohne Not Bremer Jugendliche in eine viel zu große Haftanstalt in Niedersachsen stecken, wo hier in Bremen ein kleinteiliger Jugendvollzug sinnvoll zu machen wäre.
Sie sagen immer, dass Kleinteiligkeit ein Problem sei. Ich bin überzeugt, dass Kleinteiligkeit auch Vorteile bietet. Keine Frage, Berufsausbildung findet zurzeit in Hameln in wesentlich mehr Gewerken statt, als es in Bremen innerhalb der Haftanstalt jemals möglich wäre. Es ist auch nicht falsch, wenn ein Häftling sich entscheiden kann, ob er lieber eine Ausbildung zum Industriemechaniker, zum Kraftfahrzeugmechaniker oder zum Zerspanungsmechaniker machen kann. Das geht aber an den tatsächlichen Problemen, die bestehen, vorbei. Momentan bestehen ganze drei Ausbildungsverhältnisse bei Bremer Häftlingen, und der Senat stellt selbst fest, dass die Eignung von Insassen in immer größerem Ausmaß aufgrund mangelnder schulischer Vorkenntnisse verneint wird, 75 Prozent der Häftlinge haben keinen Schulabschluss.
Außerdem besteht das Problem, das wird in der Großen Anfrage auch thematisiert, dass wir weder für Hameln noch für Bremen wissen, welche Ausbildungs- und Arbeitsangebote im nächsten Jahr überhaupt noch bestehen. Da laufen noch Verhandlungen. Keiner weiß, wie es da weitergeht. Man kann nicht argumentieren, in Hameln sei alles besser, wenn man weiß, dass momentan nichts davon für das nächste Jahr feststeht.
Die Differenzierung im Vollzug in Hameln ist wegen der Größe dort notwendig. Ein so großes System kann nur mit Instrumenten sicher gehalten werden, wenn der Einzelne wie auch immer dazu gebracht wird, sich ruhig zu verhalten. Menschen nach ihrer Problemlage zu sortieren und in große Gruppen einzuteilen, ist inhaltlich kein Fortschritt. Es geht um die bestmögliche individuelle Förderung, und dafür braucht man keine Extraabteilung für Leute, die zunächst nicht bereit sind mitzuarbeiten, 23 Stunden weggeschlossen werden, und nach zwei Wochen fragt dann einmal jemand nach, ob der angebliche Wille gebeugt worden sei. Ein kleines System ist – bis auf wenige Einzelfälle, für die es aber Lösungen gibt – grundsätzlich besser geeignet, die Insassen individuell zu betreuen.
Wir brauchen jetzt eine Entscheidung dafür, dass der Jugendvollzug in Bremen bleibt. Es hat lange genug ein Modell nach dem anderen gegeben. Wir brauchen endlich eine Perspektive, auf die sich die Mitarbeiter im Vollzug verlassen können, eine Perspektive auch für einen inhaltlichen Neuanfang. Die kostengünstigste und beste aller Alternativen
ist das Konzept des Förderkreises, das den Jugendvollzug dauerhaft in Haus IV in Oslebshausen unterbringen will, Bremerhaven bleibt bestehen. Ich bin überzeugt, dass wir auf der Grundlage dieses Konzeptes in Bremen etwas Besseres schaffen können, als es in Hameln möglich ist. Was absolut unabdingbar ist – –.
Ja, das Wichtigste ist, ich komme darauf zu sprechen, dass das Trennungsgebot zwischen Erwachsenen und Jugendlichen eingehalten werden kann.
(Abg. P i e t r z o k [SPD]: Sie haben immer gesagt, das geht da gar nicht, es ist unmög- lich, das Trennungsgebot in Haus IV durchzuhalten! – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Traumtänzer!)
Eine optimale Situation wäre selbstverständlich gewesen, die Justizvollzugsanstalt Blockland aufrechtzuerhalten, aber inzwischen ist das eine vollkommen hypothetische Debatte, weil sie durch Ihre Koalition zum 30. Juni komplett geschlossen wird. Das ist doch einfach Fakt, und die Alternativen, die wir abzuwägen haben, haben sich verringert. Das ist doch das Problem. Man muss doch von der jetzigen Situation ausgehen, die existiert. Man muss versuchen, einen Jugendvollzug in Bremen zu machen, der das Trennungsgebot einhält. Das eine ist die räumliche Trennung der Häftlinge, darüber ist gesprochen worden, da kann ich nur dem, was meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, zustimmen,
(Zuruf des Abg. P i e t r z o k [SPD] – Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Daran sind wir doch nicht schuld!)