Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Gesundheitsthema heute „Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Land Bremen“! Was sind Kurzzeitpflegeeinrichtungen? Kurzzeitpflegeeinrichtung versteht sich als ein vorübergehendes Pflegeund Betreuungsangebot, welches überwiegend von älteren hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung leben, aus unterschiedlichen Gründen in Anspruch genommen wird. Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen, zeitlich befristet, zur Stabilisierung der häuslichen Versorgungssituation mit einer qualifizierten Betreuung und Anleitung zur häuslichen Pflege und unter anderem in Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten. Auch Aufschub oder Vermeidung des Heimaufenthaltes sind Ziele der Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Alles in allem dienen diese Einrichtungen pflegebedürftigen Menschen, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können.
Kurzzeitpflege kann auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden, insbesondere für diejenigen, die das erste Mal gepflegt werden und bei denen die Angehörigen noch auf diese neue Situation vorbereitet werden müssen. Nach dem Sozialgesetzbuch XI übernehmen die Pflegekassen den Pflegesatz für maximal 28 Tage. Es han
delt sich also um Patienten mit einer Pflegestufe beziehungsweise einer vorübergehenden Pflegestufe.
Warum beschäftigen wir uns nun hier mit diesem Thema? Zum Altersaufbau der Bevölkerung kommt ein sich veränderndes gesundheitspolitisches Umfeld hinzu. Das pauschalierte Vergütungssystem der Krankenhäuser wird das gesamte Gesundheitssystem verändern und bis in den ambulanten Sektor ausstrahlen. Es wird in Zukunft immer mehr um Kostenoptimierungsstrategien gehen. Man kann davon ausgehen, dass sich die Verweildauern für die Patienten in den Krankenhäusern weiter verkürzen werden.
Was auch sicher ist: Wir werden immer mehr Ältere in unserer Gesellschaft haben und damit auch mehr Hilfe- und Pflegebedürftige. Aktuelle Zahlen übrigens von gestern: Bis 2020 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um 700 000 ansteigen. Das heißt, wir müssen heute, also frühzeitig, der Frage nachgehen, ob sich der Bedarf an Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhöht, und heute ermitteln, wie die Auslastungen der derzeitigen Kurzzeitpflegeplätze in Bremen sind, und die Frage stellen, ob die Kurzzeitpflegeplätze auch entsprechend ihrer Ziele genutzt werden.
Sehr schön wäre, dies zu ermitteln, wenn wir uns auf Daten stützen könnten, die zum Beispiel in Altenhilfeplänen festgehalten werden. In Bremen und Bremerhaven aber sind solche Erhebungen, Altenhilfepläne, zehn und 15 Jahre alt. In 15 Jahren hat sich wohl viel verändert, so dass ich kaum darauf hinweisen muss, dass wir auf der Grundlage von 15 Jahre altem Datenmaterial heute nicht ermitteln können, was wir unter den zahlreichen Veränderungen für die Zukunft planen müssen. Man benötigt detaillierte Untersuchungen der Lebenslagen älterer Menschen. Anhand von Altenhilfeplänen könnte man die Weiterentwicklung der Altenhilfe und Perspektiven für zukünftiges kommunales Handeln für das Land Bremen planen: Versorgung mit Hospizeinrichtungen, seniorengerechte Angebote, Tagespflege und Kurzzeitpflege, alles inbegriffen! Übrigens ändert sich auch die Zusammensetzung der Pflegebedürftigen. Es wird immer mehr ältere Ausländer und mehr demenziell Erkrankte geben.
Die Antwort des Senats auf diese hier vorliegende Frage: Zusammenfassend, was den Bedarf angeht, haben wir ausreichend Kurzzeitpflegeplätze. In einem Protokoll des Parlamentsausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 19. Februar 2004 steht vom selben Sachbearbeiter zu diesem Thema, der Anteil der Kurzzeitpflegeeinrichtungen sei in den letzten Jahren rückläufig gewesen, und sein politisches Interesse wäre die Förderung von solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
In vorliegender Antwort steht an anderer Stelle, dass noch einige Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Bau und in Planung seien. Daran kann man sehen, dass man es wohl nicht so richtig weiß. Wir brauchen eine
Bedarfserhebung, einen Altenhilfeplan und vor allem ein Umsetzungskonzept, denn einerseits haben wir genügend Plätze und – ich komme gleich noch darauf zurück – gleichzeitig eine nachlassende Nachfrage nach Kurzzeitpflege, und wir bauen neue. Das passt alles nicht zusammen.
Dann ist natürlich auch darauf zu achten, dass die Krankenhäuser ihrer ureigensten Aufgabe nachkommen und die Patienten vollständig austherapiert entlassen, und zwar unter Ausnutzung aller zeitlichen Möglichkeiten, wenn notwendig. Das heißt, der Patient darf nicht aus Kostenoptimierungsgründen zu früh entlassen und anschließend in die Kurzzeitpflege vermittelt werden. Damit würde die Kurzzeitpflege beziehungsweise würden die Kurzzeitpflegeplätze in ihrer ursprünglichen Zieldefinition im Grunde missbraucht werden. Mit dieser Kenntnis und kombiniert mit der Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, will ich einmal vorsichtig behaupten, dass die Patienten in Zukunft zumindest in einem anderen pflegerischen Zustand entlassen werden dürften als früher, als noch nach Verweildauern abgerechnet wurde.
An dieser Stelle verweise ich auch noch einmal auf unsere Kleine Anfrage der CDU zum Aufnahme- und Entlassungsmanagement. In der hier vorliegenden Antwort des Senats auf meine Frage, wie die Kurzzeitpflegeeinrichtungen in das Entlassungsmanagement einbezogen sind, antwortet der Senat mit über 40 Zeilen, wie wichtig doch ganz allgemein Entlassungsstrategien sind, und 4,5 Zeilen verwendet er darauf, um uns mitzuteilen, ich zitiere mit Erlaubnis des Senats,
Entschuldigung, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Um den Übergang vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege zu erleichtern werden neben der bestehenden Kurzzeitpflege in Bremen-Nord weitere Einrichtungen in unmittelbarer Nähe der Krankenhäuser geplant oder gebaut. Dies gilt zum Beispiel für eine Kurzzeitpflege auf dem Gelände des St.Joseph-Stiftes sowie Bremen-Ost.“
Haben wir nun also eine Vernetzung, ein Entlassungsmanagement, oder haben wir es eigentlich nicht? Das A und O bei allen sich verändernden Rahmenbedingungen ist ein gut funktionierendes Aufnahme- und Entlassungsmanagement. Die Antwort damals im November 2003 war, freundlich formuliert, in dem Sinn, dass alles in Arbeit ist, dass sich nach der Debatte eine Kommission gebildet hat, die sich um diese Problematik kümmern wollte.
Darüber hinaus gab es eine Tagung vom Paritätischen Wohlfahrtsverband mit dem Ergebnis, dass das Entlassungsmanagement in Bremen größtenteils nicht funktioniert. Wir brauchen zwar eine Pflege
platzzentrale, die immer als die Idee einer Innovation herausgestellt wird, das heißt eine elektronische Datenübermittlung, sie ist in Planung und in der Erprobung, aber das ist der zweite Schritt vor dem ersten. Zunächst einmal muss die Schnittstellenproblematik geklärt werden, denn wer kennt das nicht: Patient entlassen, Arztbrief kommt drei Wochen später, Wochenendentlassung und so weiter!
Die Nutzung der Kurzzeitpflege ist auf die Qualität des Entlassungsmanagements angewiesen. Eine Pflegeplatzzentrale ist da nur ein Baustein, wenn gleich auch ein guter, das ist wohl keine Frage. Die Tatsache, dass eine Entlassung schon zum Zeitpunkt der Aufnahme geplant werden kann, ist größtenteils noch Theorie. Es gibt im Land Bremen keine Einheitlichkeit der Entlassungsstrategie. Wir brauchen auch hier eine Behandlungskette und Prozessketten. Ich werde in naher Zukunft an dieser Stelle die Frage stellen, wer eigentlich die Voraussetzung zu so einer Prozesskette in Bremen hat.
Ziel von Kurzzeitpflege muss sein: Pflege und Wiederherstellung für die Häuslichkeit und nicht als Übergang, in die Überleitung in die vollstationäre Pflege, pflegerisch aktivierend, medizinisch, therapeutisch, die Versorgung zur Stabilisierung von verlorengegangenen Fähigkeiten mit dem vorrangigen Ziel, die Rückkehr in das häusliche Umfeld zu ermöglichen. Kurzzeitpflege darf nicht Verlagerung von originären Krankenhausaufgaben in die Kurzzeitpflege bedeuten, denn dann reicht auch die befristete Zeit, die der Kurzzeitpflege zur Verfügung steht, natürlich nicht aus. Die Träger, die Sozialdienste der Krankenhäuser, die niedergelassenen Ärzte, Heilmittelerbringer, Therapeuten, stationäre Pflegeheime und zahlreiche andere Dienstleistungserbringer müssen hier eine funktionierende Kommunikationsstruktur aufbauen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Auch die Sozialdienste müssen nach nachvollziehbaren, transparenten Kriterien eine sachgerechte Vermittlung leisten durch qualitätsgesicherte Maßnahmen. Zum Teil ist der Sozialdienst der Krankenhäuser noch zwischen Pflegeüberleitung und Pflegeberatung geteilt. Diese unterschiedliche Einbindung in das Verfahren ist eigentlich nicht nachzuvollziehen. Vielleicht muss man auch einmal die Frage stellen, ob die Sozialdienste mit den richtigen Berufsgruppen ausgestattet sind. Eine einheitliche, durchgängige Dokumentation wäre sinnvoll, nicht viel hilft viel.
Nun komme ich noch einmal ganz kurz zurück auf meine Andeutung zur Auslastung der Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Nach meiner Information haben wir derzeit in Bremen keine Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze. Ich kann mir das zwar einerseits nicht vorstellen, da ja neue in Planung sind, aber das muss natürlich auch nichts heißen. Es gibt sicherlich unterschiedliche Gründe, die zu so einer Erkenntnis führen, die man sich aber sehr genau
ansehen muss. Kann man die Auslastung eventuell schlecht darstellen, kann man eine über neunzigprozentige Auslastung vielleicht gar nicht erreichen, da die Planbarkeit der Belegung oder der voraussichtlichen Belegung schwierig ist?
Wie oft ist es so, dass ältere Menschen heute so aussehen, als könnten sie morgen nach Hause entlassen werden, und dann doch wieder nicht oder umgekehrt, oder werden die Patienten zu schnell in die Langzeitpflege entlassen, und wird der ursprüngliche Anspruch der Kurzzeitpflege, das heißt die Pflege für die Wiederherstellung für zu Hause, dem nicht gerecht? Alles wichtige Fragen, denn wenn wir heute wirklich keine Auslastung haben, brauchen wir die Gründe dafür, ansonsten brauchen wir nämlich auch keine neuen!
Wir als Land stellen die pflegerischen Versorgungsstrukturen sicher, aber bevor wir neue fördern, brauchen wir zunächst einmal eine Infrastruktur –
ich komme sofort zum Schluss –, eine Bedarfserhebung. Unser Ziel muss ein Arbeitsprogramm zur Situation der Pflege und der Zukunft der Pflege in Bremen sein. Ohne Infrastruktur werden wir auch nicht gezielt investieren können. Ein gut strukturiertes Konzept zur Pflege in einer Prozesskette kann nicht nur Geld sparen, sondern vor allen Dingen die Qualität für den Patienten erhöhen und sichern.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, die medizinische Versorgung älterer Menschen wird eines der wichtigsten Zukunftsthemen moderner Sozialpolitik sein. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kurzzeitpflege wird in drei Situationen in Anspruch genommen: direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn längere Rekonvaleszenzzeiten beziehungsweise Abklärung der Versorgungsbedarfe nötig sind, im Verlauf von Dauerpflegen bei Krankheit oder Urlaub des Pflegepersonals oder zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Heimplatz. Die demographische Entwicklung bedeutet, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. Durch die Abrechnung der Krankenhäuser nach Fallpauschalen verkürzen sich die Liegezeiten, was den Bedarf nach einer qualitativ hochwertigen Pflegeversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt um so dringender macht.
In den letzten zehn Jahren ist die Versorgung mit Heimplätzen in der Stadt Bremen kontinuierlich gestiegen – für Bremerhaven trifft das nicht zu –, so
dass es in Bremen im Vergleich zu anderen Städten, aber auch zum Bundesgebiet eine gut ausgebaute Versorgungsstruktur unterhalb der Dauerpflege gibt. Die Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen ist im Durchschnitt sehr hoch und betrug im Jahr 2003 zirka 97 Prozent. Der Anteil der Kurzzeitpflege ist allerdings in den letzten Jahren etwas rückläufig. Hier ist eine Analyse der Ursachen notwendig, denn gerade diese soll ja mit ihren therapeutischen Angeboten dazu dienen, eine Dauerpflege überflüssig zu machen.
Diese Möglichkeit ist unter den derzeitigen Bedingungen allerdings eingeschränkt, denn die Strukturen der Kurzzeitpflege haben sich mit der Einführung der Pflegeversicherung bedeutsam verändert. Neben der Reduktion der Verweildauer von sechs Monaten auf vier Wochen fehlt es durch die allmähliche Reduktion des Personals und der therapeutischen Angebote in der Kurzzeitpflege auf das Niveau der Langzeitpflege an ausreichendem therapeutischen Personal, das für die Rückkehr in die eigene Wohnung vorbereitet und trainiert.
Meine Damen und Herren, machen wir also alle unseren Einfluss auf die fachpolitische Diskussion geltend, um die gesetzliche Begrenzung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes im Paragraphen 42 Sozialgesetzbuch XI auszudehnen! Dies würde zu einem zusätzlichen Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen in Bremen führen, dem nur entsprochen werden könnte, wenn der Bereich Pflege dann auch bei den Investitionen stärker Berücksichtigung fände. Für die Angehörigen würde damit ein größerer Zeitraum für die Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen, der auf Wunsch begleitet würde durch Anleitung in Pflegetechniken, Probepflegen und Beratungsgesprächen innerhalb der Einrichtung. So könnte manche dauerhafte oder längere Heimbelegung vermieden werden und vielen Problemen in der Angehörigenpflege rechtzeitig gegengesteuert werden.
Meine Damen und Herren, gerade die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Baustein, da sehr viele Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt in die Kurzzeitpflege gehen. Hier sind es allerdings die solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die losgelöst von den üblichen stationären Einrichtungen gefördert werden müssen, lässt sich doch feststellen, dass die stationären Einrichtungen die Kurzzeitpflege häufig als Eingewöhnungsphase für die Langzeitpflege betrachten und benutzen.
Für etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen stellt ein Krankenhausaufenthalt aufgrund einer akuten Erkrankung den Beginn der Pflegebedürftigkeit dar. Das bedeutet, dass Krankenhäuser eine wichtige Schnittstelle sind für den Übergang in häusliche oder Heimpflege. Bereits bei der Aufnahme müssen daher die Patientinnen- und Patientenbedarfe genau
erfasst werden, die im Anschluss an ihre stationäre Behandlung einer weiteren Versorgung bedürfen, um diese so bald wie möglich einleiten zu können. Nur ein frühzeitiger Kontakt des Sozialdienstes zu den Patientinnen und Patienten sowie den Angehörigen und Bezugspersonen lässt ausreichend Zeit zum Finden einer gemeinsamen Lösung hinsichtlich der weiteren Versorgung.
In den Bremer Kliniken wurden in den vergangenen Jahren Überleitungsstellen als eigene Funktionsbereiche eingerichtet. Diese neu geschaffenen Funktionsstellen werden in Kooperation mit dem Sozialdienst ausgeübt. Ziel der Dienste ist es, zu einem auf die individuellen Hilfebedarfe ausgerichteten Übergang vom stationären Bereich in die ambulante Betreuung beizutragen.
Um diesen Prozess möglichst optimal zu gestalten, gibt es aus der Sicht der Beteiligten allerdings noch folgende Anregungen: Die Mitarbeiterinnen von Sozialdienst und Überleitung sollten regelmäßig an Übergangsbesprechungen teilnehmen, Sozialdienst und Überleitung sollten für die Patienten räumlich wahrnehmbar etabliert sein, so dass diese sich aus eigener Initiative Unterstützung holen können. Für Patientinnen und Patienten mit langen Liegezeiten sollten Ressourcen für Angehörigengespräche, gegebenenfalls für Einweisungen in Pflegetechniken eingeplant werden.
Meine Damen und Herren, diese Maßnahmen und die dauerhafte Überprüfung unserer Ziele und Strategien für eine vermehrte stadtteilnahe Pflegeversorgung werden die Akzeptanz dieses Zukunftsfeldes stärken.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass Kurzzeitpflegeeinrichtungen ein wichtiges Bindeglied in der Versorgung sind, haben meine beiden Vorrednerinnen schon dargestellt. Das Ziel ist es, möglichst lange eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die Menschen aus einem Krankenhausaufenthalt möglichst in ihr häusliches Umfeld zurück zu entlassen. Deshalb hat die Kurzzeitpflege auch ganz andere Schwerpunkte: erstens die aktivierende Pflege und zweitens verstärkt therapeutische Maßnahmen, die, und das ist wichtig, immer an den persönlichen Ressourcen der Patientinnen und Patienten ansetzen müssen.
Gerade, das haben wir hier auch schon gehört, wenn die Fallpauschalen in den Krankenhäusern eingeführt werden, wird die Kurzzeitpflege noch eine zunehmende Bedeutung haben. Deshalb finde ich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
es auch wichtig, dass wir einmal kurz schauen, wie die Probleme hier im Land Bremen aussehen. Ist hier alles in Ordnung? Können wir so weitermachen? Gibt es doch eventuell Probleme? Die möchte ich jetzt einmal kurz aus der Sicht der Grünen skizzieren, aber auch sagen, wie wir das eventuell weiterentwickeln könnten, auch die Qualitätsaspekte natürlich.
Fakt ist, dass es seit Ende des letzten Jahres zunehmend weniger Nachfrage nach Kurzzeitpflege gibt und dass die Einrichtungen Anträge auf Änderung der Versorgungsverträge stellen in Richtung Dauerpflege. Das finden wir nicht ganz unproblematisch, denn, erinnern Sie sich, das Ziel sind, therapeutische Maßnahmen und aktivierende Pflege. Diese Zielsetzung wird in den Langzeitpflegeeinrichtungen so nicht erreicht werden. Die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen unterscheiden sich an Inhalten und Zielsetzungen von den übrigen Pflegeangeboten. In der Fachsprache nennt man das „eingestreute Pflegeplätze in Langzeiteinrichtungen“. Das darf nicht das Ziel sein, meine Damen und Herren.
Die Vorhaltung dieser so genannten – ich mag das Wort nicht so gern – eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in den Einrichtungen, das ist doch klar, führt dazu, dass die sich darin verlieren. Das kann sich jeder vorstellen. Dieses gezielte Angebot, wozu diese Kurzzeitpflegeeinrichtungen gedacht sind, geht verloren.
Warum kommt es zu dieser Entwicklung? Diese Frage wurde hier auch schon aufgeworfen, und ich will einmal versuchen, sie zu beantworten. Die Träger argumentieren damit, dass es schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen gibt und eine unzureichende Finanzierung der Betriebskosten. Der Grund dafür wäre, die Belegungsvorgaben von 80 bis 90 Prozent könnten nicht erreicht werden. Das ist aber nicht nur ein bremisches Problem, das Problem zeigt sich in allen Bundesländern, dass diese hohen Belegungsvorgaben nicht erreicht werden können.