Protocol of the Session on June 3, 2004

Meine Damen und Herren, im Übrigen soll die Landtagssitzung morgen, am Freitag gegen 16 Uhr beendet werden.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, der Landtag ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen sieben frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Niederflurtechnik im ÖPNV“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchem Umfang sind die im ÖPNV in Bremen und Bremerhaven sowie im Regionalverkehr mit diesen Städten eingesetzten Schienen- und Straßenfahrzeuge mit Niederflurtechnik ausgestattet?

Zweitens: In welchem Umfang werden die in den im Lande Bremen verkehrenden ÖPNV-Bussen vorhandenen Einstiegshilfen, beispielsweise die Absenktechnik, tatsächlich eingesetzt beziehungsweise warum werden diese gegebenenfalls nicht im technisch möglichen Umfang genutzt?

Drittens: Ist sichergestellt, dass fahrzeuggebundene Einstiegshilfen bei allen Ausschreibungen von ÖPNV-Liniendiensten im Land Bremen ein unabdingbares Leistungsmerkmal darstellen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: 77 von 120 Straßenbahnzügen der BSAG sind Niederflurfahrzeuge. Hochflurfahrzeuge werden zu einem großen Teil nur als Verstärker in den Spitzenzeiten eingesetzt, so dass die Niederflurfahrzeuge zirka 75 Prozent der werktäglichen Verkehrs

leistung im Straßenbahnbereich erbringen. Bereits seit 1999 sind alle Omnibusse der BSAG Niederflurfahrzeuge.

Bei der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven AG werden seit 1993 ausschließlich Niederflurfahrzeuge mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen beschafft. Derzeit sind 95,7 Prozent aller Fahrzeuge mit Niederflurtechnik und Einstiegshilfen ausgerüstet. Mit der Lieferung 2004 wird der Fahrzeugpark zu 100 Prozent mit Niederflurtechnik ausgestattet sein.

In den letzten Jahren konnte durch den Einsatz von modernen Doppelstockwagen der Bauart „Bremen“ und durch die Modernisierung von Bahnhöfen vielerorts bereits ein behindertengerechter Zugang zu den Zügen ermöglicht werden. Zurzeit verkehren im Regionalbahnverkehr auf der Linie Vegesack-Verden sowie auf einigen Zügen nach Bremerhaven und auf allen Regionalexpresszügen die behindertenfreundlichen Doppelstockwagen. Die Triebwagen der Nordseebahn und der Nordwestbahn sind ebenfalls über Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer zugänglich.

Im Regionalbusverkehr werden bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge zwischenzeitlich in der Regel Niederflurfahrzeuge gekauft. So kommen auf den nach Bremen einbrechenden Buslinien zunehmend Niederflurfahrzeuge zum Einsatz.

Zu zwei: Alle Busse und alle Niederflurstraßenbahnen der BSAG weisen eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe in Gestalt eines Hubliftes auf. Alle Fahrzeuge, die von Subunternehmern im Auftrag der BSAG eingesetzt werden, verfügen über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe in Form einer Rampe. Die Absenktechnik „Kneeling“ wird bei allen Gelenkomnibussen der BSAG bedarfsweise zugeschaltet, weil das Absenken an jeder Haltestelle nicht notwendig ist und mit erhöhtem Energie- und Wartungsaufwand verbunden ist. Bei zirka 70 älteren Standardlinienbussen kommt das Kneeling nicht zum Einsatz. Die älteren Standardlinienbusse werden aber in den nächsten drei bis vier Jahren durch Neuanschaffungen mit bedarfsgesteuertem Kneeling ersetzt.

In Bremerhaven werden die vorhandenen Einstiegshilfen – sowohl Absenktechnik als auch Lift und Rampe – bei mobilitätsbehinderten Fahrgästen uneingeschränkt eingesetzt, wobei bei den Neuanschaffungen auf Hublifte verzichtet wird, da diese im Zusammenhang mit behindertenfreundlichen Haltestellen, die nach und nach ausgebaut werden, und ausfahrbaren Rampen an den Fahrzeugen nicht mehr erforderlich sind.

Die Regionalbusse besitzen zum Teil eine Rampe als Einstiegshilfe. Diese ermöglicht in Kombination mit der Kneelingtechnik und einer erhöhten Haltestellenplattform von mindestens 15 Zentimetern einen barrierefreien Zustieg für Rollstuhlfahrer und Rollwagenbenutzer.

Zu drei: Bei der Ausschreibung von Subunternehmerleistungen durch die BSAG wird eine behindertengerechte Einstiegshilfe gefordert. Aussagen zu fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen im straßengebundenen ÖPNV, also in Bussen und Straßenbahnen im VBN-Raum, sind im Nahverkehrsplan, im „Qualitätskonzept für Fahrzeuge im VBN“ und im zurzeit noch in Bearbeitung befindlichen „Gutachten zur Umsetzung der Barrierefreiheit im VBN“ getroffen, wobei von Seiten des ZVBN zurzeit noch keine Ausschreibungen erfolgen, die dies dann verbindlich festlegen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie sprechen davon, dass das Kneeling bedarfsweise zugeschaltet wird. Wer stellt diesen Bedarf fest, und ist denn sichergestellt, dass eine Übereinstimmung des Bedarfes zwischen den Fahrzeugführenden und den Passagieren, die an der Haltestelle stehen, da ist?

Bitte, Herr Senator!

Ich gehe davon aus, dass es in erster Linie durch den Fahrzeugführer festgestellt wird, dass er schaut und aufmerksam ist als Dienstleister für den Kunden, ob dort jemand eine entsprechende Hilfe braucht, und wenn er das feststellt, dass er die dann zuschaltet.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das heißt, wenn es ihm selbst nicht auffällt, ist es aber möglich, dass eine Person, die von sich meint, diese Hilfe zu brauchen, auch darauf hinweist und dann auch sichergestellt ist, dass sie diese Hilfe bekommt?

Bitte, Herr Senator!

Das will ich hoffen! Sicher, ich kann nicht ausschließen, Frau Abgeordnete, dass es auch einmal Einzelfälle gibt, wo das nicht der Fall ist, aber ich gehe davon aus, dass sich der ÖPNV als Dienstleister für den Kunden und dann auch für einen gehbehinderten Kunden empfindet und natürlich im Zweifel eher einmal zu viel zugeschaltet wird als einmal zu wenig. Aber ich glaube, Sie haben Verständnis dafür, dass ich nicht für jeden Einzelfall, den es an den Haltestellen gibt, meine Hand ins Feuer legen kann, dass es vielleicht auch einmal zu anderen Fällen kommt. Dies würde ich aber ausdrücklich bedauern.

Zusatzfrage?

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Nein, vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage befasst sich mit dem Thema „Was darf die Gleichstellung behinderter Menschen kosten?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Köhler, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte Frau Kollegin Linnert, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Haushaltsmittel hat der Senat in seinen Haushaltsentwürfen für die einzelnen Ressorthaushalte eingeplant, die für Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Menschen nach Maßgabe der Paragraphen 8 bis 11 sowie zur Umsetzung der Paragraphen 6 und 7 des Bremischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verwenden sind?

Zweitens: Für welche Maßnahmen sind diese Mittel im Einzelnen vorgesehen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: In den Haushaltsentwürfen der Ressorts und des Magistrats Bremerhaven sind grundsätzlich für den Doppelhaushalt 2004 und 2005 keine speziellen Mittel veranschlagt worden. Im Vollzug notwendige Mittel müssen generell bei Bedarf innerhalb der vorhandenen Budgets bereitgestellt werden.

Als Ausnahme hiervon ist die Veranschlagung von zentralen E-Government-Mitteln in den Haushaltsentwürfen 2004 und 2005 des Senators für Finanzen von insgesamt 75 000 Euro für die Unterstützung der Ressorts bei der Umsetzung von Projekten für behindertengerechte Maßnahmen im Internet und Intranet zu sehen, Schulungen, Handbücher, Templates und Analysetools. Die eigentlichen Anpassungen sind allerdings auch hier von den Ressorts im Rahmen ihrer Budgets zu finanzieren.

Zu Frage zwei: Unbeschadet der Tatsache, dass keine gesonderten Mittel für den Doppelhaushalt 2004/2005 veranschlagt wurden, werden in dem Zeitraum – wie auch schon zuvor – weiterhin vielfältige Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit erfolgen. Zu nennen sind insbesondere Maßnahmen zur Herstellung der baulichen Barrierefreiheit.

Einige der vielfältigen Beispiele: Im Bereich der Hochschulen und Schulen: Pkw-Einstellplätze für Behinderte, barrierefreier Gebäudezugang, zum Beispiel mit elektrischem Türöffner, barrierefreie Er

reichbarkeit der Arbeitsplätze, Vortrags- und Seminarräume, Sicherstellung der für die Durchfahrt von Rollstühlen erforderlichen Durchgangsbreiten aller Türen, behindertengerechte Aufzüge, Zuhörerplätze für Rollstuhlfahrer in den Hörsälen, Unterfahrbarkeit von Arbeitsplatten in Teeküchen, BehindertenWC. Am 11. März 2004 hat die Deputation für Bau und Verkehr die Bestandserwerbsdarlehen für behinderte Menschen um bis zu 10 000 Euro erhöht bei entsprechenden behinderungsbedingten Mehrkosten wie bisher auch schon bei Baudarlehen. Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr bereitet derzeit eine Vortragsveranstaltung zur Sensibilisierung der Fachplaner für Probleme der Menschen vor, die mit Barrieren allgemein und Mobilitätsbarrieren im Besonderen konfrontiert sind. Im Übrigen plant der Senat, Rechtsverordnungen zur Ausführung der Paragraphen 9 bis 11 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes zu erlassen. Darin sollen nähere Regelungen über die Gestaltung der Informationstechnik und die dabei anzuwendenden Standards festgelegt, nähere Regelungen über die Heranziehung von Gebärdendolmetschern und deren angemessene Vergütung getroffen sowie nähere Regelungen darüber vorgelegt werden, bei welchen Anlässen und in welcher Art und Weise von den Dienststellen erstellte Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke, also Dokumente, einschließlich der Anlagen blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!