Herr Wedler, Sie müssen das irgendwie missverstehen! Ich weiß nicht, wer Gängelung sagt. Wir sagen genau das Gegenteil, und die Deputationsvorlagen, die Ihnen vorliegen, sagen auch genau das Gegenteil aus. Davon bin ich auch überzeugt! Das hätte ja gar keinen Sinn, das zu machen. Gängelung ist hier der völlig falsche Ausdruck.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Verbundausbildung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Frau Ziegert, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Drittens: Wie viele erfolgreiche Absolventen konnten über diesen Weg eine Stelle in der Privatwirtschaft oder der Verwaltung finden?
Zu eins: Die Verbundausbildung wird in folgenden Formen durchgeführt: Beim Leitbetrieb schließt das Aus- und Fortbildungszentrum den Ausbildungsvertrag und trägt die Ausbildungskosten, die jeweiligen Partnerbetriebe übernehmen einzelne Teile der Ausbildung. Beim Konsortium schließen verschiedene Partnerbetriebe den Ausbildungsvertrag und übernehmen unterschiedliche Teile der Ausbildung sowie der Ausbildungskosten.
Zu zwei: Ohne eine Kooperation mit der Privatwirtschaft durch die Verbundausbildung wäre es dem Senat aufgrund des Rückgangs bei den so genannten personalbedarfsbezogenen Ausbildungsgängen nicht möglich gewesen, sein Ausbildungsplatzangebot quantitativ wie qualitativ aufrechtzuerhalten. In den Jahren 1999 bis 2003 konnten dadurch rund 380 Auszubildende, davon 250 Frauen, von insgesamt 640 Auszubildenden, davon 360 Frauen, nach dem Berufsbildungsgesetz eingestellt werden, dies entspricht einem Anteil von zirka 60 Prozent.
Zu drei: Dem Senat liegen hierzu keine konkreten Zahlen vor, diese lassen sich auch kurzfristig nicht ermitteln. Nach einer empirischen Untersuchung aus dem Jahr 2002 hatte ein Drittel der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation unmittelbar nach dem Ende der Berufsausbildung eine Stelle gefunden. Der Senat sieht sich dadurch in der Auffassung bestärkt, dass die Verbundausbildung die Einstellungschancen in Betrieben der Privatwirtschaft verbessert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir hören, dass diese Verbundausbildung zu Erfolgen im öffentlichen Bereich geführt hat. In der Verwaltung haben wir eine Aus
bildungsquote von 7,7 Prozent und in den Gesellschaften von 7,4 Prozent im Land Bremen. Wie wollen Sie das verstetigen und weiter ausführen?
Wir sehen dabei zwei Entwicklungsbereiche, erstens der Ausbau des Angebots. Wir sind längst noch nicht am Ende unserer Möglichkeiten. Zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze haben wir unsere Möglichkeiten noch nicht ausgereizt. Wir richten zurzeit mit der Handwerkskammer in Handwerksbetrieben 40 weitere Ausbildungsplätze ein. Insgesamt haben wir zurzeit mit 200 Betrieben der Privatwirtschaft Ausbildungsverbünde. Das reicht in der Spannbreite von einem Automobilkonzern bis zu Arztpraxen, wo wir Arzthelferinnen ausbilden im Verbund mit Krankenhäusern, oder kleinen Handwerksbetrieben. Zweitens: Ich muss dabei aber auch ein Problem benennen, und zwar ist das die Ausbildungsvergütung. Das möchte ich jetzt hier stressfrei einbringen, weil das schon in der Presse diskutiert worden ist. Wir haben im Bereich des öffentlichen Sektors und im privaten Sektor unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen. Zum Teil haben wir Unterschiede bis zu 200 Euro in der Ausbildungsvergütung. Die Handwerkskammer und auch die Handelskammer sagen, sie könnten diese Unterschiede nicht mittragen, weil das ständig zu Konkurrenzen bei ihren eigenen Auszubildenden führe, die sich benachteiligt fühlen, oder ihnen liefen die Besten weg. Deswegen haben wir jetzt die Gewerkschaften aufgefordert, mit uns in Gespräche einzutreten, um eine einvernehmliche Regelung zu schaffen. Wir wollen den Auszubildenden nicht aus allgemeinen Einspargründen ans Portemonnaie, sondern wir müssen eine Regelung schaffen im Interesse für mehr qualifizierte Ausbildungsplätze. Die frei werdenden Mittel, das kann ich hier aber eindeutig sagen, werden wir natürlich in neue Ausbildungsplätze investieren.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Allers, Kastendiek und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Allers!
Wir fragen den Senat: Erstens: Inwieweit fördert der Senat hochbegabte Schülerinnen und Schüler im Land Bremen? Zweitens: Nach welchen Konzepten werden im Land Bremen hochbegabte Schülerinnen und Schüler erkannt und Fortbildungsangebote für die Lehrerschaft in diesem Bereich angeboten?
Drittens: Welche Strategie beabsichtigt der Senat zur Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern zu verfolgen, und zieht er die Ausgliederung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in spezifische Klassenverbände in Betracht?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Hochbegabte Schülerinnen und Schüler werden in den drei Stufen des bremischen Schulsystems gefördert durch besondere unterrichtsergänzende oder -ersetzende Angebote, individualisierende anreichernde Maßnahmen im Unterricht und Differenzierungen im bremischen Bildungsangebot. Die unterrichtsergänzenden und -ersetzenden Angebote in der Primarstufe umfassen Projekte zur Förderung von Kindern mit allgemeiner Hochbegabung und von Kindern mit besonderer mathematischer Begabung.
Für die Sekundarstufe I sind hier die auf Informatik und Neue Medien ausgerichteten Arbeitsgemeinschaften ag7com und ag8com zu nennen sowie eine Sommeruniversität für geeignete Schülerinnen und Schüler der zehnten Klasse des Gymnasiums, die noch in Vorbereitung ist und kleine naturwissenschaftliche Forschungsprojekte für geeignete Schülerinnen und Schüler beinhalten soll.
Im Bildungsangebot der Sekundarstufen I und II gibt es für besonders begabte Schülerinnen und Schüler Wahlpflichtangebote im altsprachlichen Bereich und in asiatischen Sprachen sowie den bilingualen Bildungsgang. Eine geeignete Berücksichtigung der Hochbegabung besteht auch in frühem Einschulen oder Überspringen einer Klassenstufe sowie in der fächerweisen Teilnahme am Unterricht einer höheren Jahrgangsstufe.
Zu Frage zwei: Die Konzeption zur Erkennung von allgemeiner Hochbegabung stützt sich auf Lehrerbeobachtungen und -beurteilungen anhand eines so genannten Signalisierungsbogens, Erkenntnisse aus dem Dialog mit den Eltern sowie standardisierte Testverfahren der Beratungsstelle des Schulpsychologischen Dienstes. Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer bieten das Landesinstitut für Schule und die Projekte in der Primarstufe. Die Beratung und Fortbildung geschieht durch Seminare, Hospitationen im Unterricht durch Experten auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung.
Zu Frage drei: Hochbegabtenförderung hat unterschiedliche Zielgruppen zu berücksichtigen, die vom hochbegabten allgemeinen oder auch spezialisierten Hochleister bis zum hochbegabten Schulversager reichen. Daher wird die Ausgliederung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in spezifische
Klassenverbände nicht in Betracht gezogen. Erforderlich ist jeweils eine spezifische Förderung, die innerhalb der regulären jahrgangsbezogenen oder in der Primarstufe auch jahrgangsübergreifenden Lerngruppe stattfinden kann, sei es durch ersetzende Angebote, ergänzende Angebote oder durch Differenzierung.
Die Antwort auf die Frage nach dem Konzept war mir noch nicht so ganz ausreichend. Sie beschreiben zufällige und subjektive Wahrnehmungen von Lehrern und Eltern als Konzept für die Erkennung von Hochbegabung. Gibt es nicht irgendwie eine Grundidee, ein richtiges Konzept für die gezielte Erkennung von hoch- oder höchstbegabten Kindern? Könnten Sie uns das vielleicht in einer Deputationsvorlage, untergliedert nach Schulstufen, vorlegen?
Es ist sehr freundlich, dass Sie mich schon auf die Deputationsvorlage verweisen, aber ich will doch wenigstens sagen, wir haben schon ein Konzept, indem wir die Lehrer fortbilden, spezielle Lehrerfortbildungsangebote, die genau die Kriterien, nach denen dies zu beurteilen ist, bemessen. Wir haben diesen Signalisierungsbogen. Auch den stellen wir Ihnen gern in der Deputation vor, mit dem sehr genau geschaut wird, wie das zu beurteilen ist, und wir haben entsprechende Kurse. Ich glaube schon, dass das nicht konzeptionslos ist, sondern wir haben ein Konzept, das wir Ihnen aber gern auch noch einmal in der Deputation gesondert vorstellen.
Das hätte ich dann gern, weil Sie nämlich auch von einer Möglichkeit der früheren Einschulung geredet haben, aber wann will man das denn wie erkennen? Dann sind ja noch keine Lehrer am Zuge. Ich habe aber bitte auch noch eine zweite Frage.
Halten Sie es für hochbegabte Kinder für ausreichend, diese im Klassenverband zu belassen, und geht das nicht vielleicht auch zu Lasten der anderen Kinder? Ist es nicht sinnvoll, gerade in dieser Frage auch die Erfahrungen anderer Bundesländer mit in Betracht zu ziehen, zum Beispiel in Hamburg
Wir halten diese Lösung für die richtige. Nach vielfältigen Überlegungen halten wir es für richtig, die Kinder nicht in extra Klassenverbände zu setzen.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich auch persönlich Briefe von hochbegabten Schülerinnen und Schülern, die jetzt studieren, erhalten habe, die dies als ganz besonders wichtig für sich selbst beschrieben haben. Wir haben auch versucht, in der Antwort die Gründe, warum wir dies machen, darzustellen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Teure Unterbringung von Kampfhunden“. Diese Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die Unterbringung von Kampfhunden im Tierheim in Bremen zu deutlichen Kosteneinsparungen führen würde?
Zweitens: Welche Gründe haben dazu geführt, dass die beabsichtigte Grundstücksfinanzierung für die Erweiterung des Tierheims gescheitert ist?