Zweitens: Welche Gründe haben dazu geführt, dass die beabsichtigte Grundstücksfinanzierung für die Erweiterung des Tierheims gescheitert ist?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Unterbringung von Kampfhunden im Bremer Tierheim hätte es nach dem Stand des Jahres 2003 erforderlich gemacht, Gesamtinvestitionen in Höhe von etwa 800 000 Euro vorzunehmen. Für den Ankauf eines Grundstücks wären voraussichtlich etwa 300 000 Euro und für die Herstellung baulicher Anlagen weitere 500 000 Euro erforderlich gewesen. Diese Investitionen konnte der Bremer Tierschutzverein nicht selbst aufbringen, sondern es hätte einer Finanzierung aus anderen Mitteln bedurft.
Für die Unterbringung der Hunde wären auch im Tierheim laufende Kosten angefallen, die nach der damaligen Kalkulation um etwa 20 000 bis 25 000 Euro pro Jahr günstiger waren als bei der bisherigen Unterbringung. In diesem Zusammenhang mussten aber die erheblichen Investitionskosten für die Erweiterung mit berücksichtigt werden. Außerdem war schon zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich das Problem der so genannten Kampfhunde aufgrund des Zucht- und Haltungsverbots in Bremen perspektivisch eher vermindern würde. Die zusätzlichen Kapazitäten im Bremer Tierheim wären jedenfalls nicht langfristig in vollem Umfang für die Unterbringung von problematischen Hunden erforderlich gewesen. Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ist die Entscheidung getroffen worden, von einer Erweiterung des Tierheims Abstand zu nehmen. – Soweit die Antwort des Senats!
Welche neuen Erkenntnisse und Fakten haben denn jetzt zu dieser veränderten Kostenbewertung geführt? In einer Fragestunde im Jahr 2001, ich habe die Sache auch noch einmal herausgesucht, war ganz eindeutig und klar von Ihrem Vorgänger, Herrn Böse, dargelegt worden, dass das billiger ist und sich auch langfristig für Bremen rechnet. Jetzt kommt der Senat plötzlich zu einer völlig anderen Bewertung. Was ist da der Hintergrund, was hat sich in der Zeit geändert?
Der Senat kommt nicht zu einer anderen Bewertung, sondern wir haben die Kostenschätzung sehr konkret vorgenommen, mit dem Tierheim gemeinsam erörtert und sind zu diesem Ergebnis gekommen. Wir halten die Investition von 800 000 Euro für eine perspektivisch abnehmende Belegungszahl von Kampfhunden in einem Tierheim nicht für vertretbar.
Ich muss mich jetzt an der Stelle noch einmal wiederholen. Das war dieselbe Kostenkalkulation, die damals dazu geführt hat, dass man gesagt hat, langfristig ist das für den Bremer Haushalt, wenn man nicht nur auf ein Jahr schaut, günstiger. Ein zweiter Punkt, der natürlich auch noch zu berücksichtigen ist, und ich frage, ob Sie mir da zustimmen würden, dass Sie hier auch eine Verschiebung oder Belastung des konsumtiven Bereichs verstärken und im anderen Fall die Finanzmittel eben stärker investiv erfor
Ich muss mich auch wiederholen. Die Zahlen bleiben die gleichen, auch nach Ihrer Nachfrage. Die Zahlen sind so, dass wir heute 20 000 bis 25 000 Euro pro Jahr einsparen würden, wenn es bei einer gleichen Anzahl von unterzubringenden Hunden bleiben würde. Daraus müssten wir 800 000 Euro Investitionen finanzieren. Das wird nach einer einfachen kaufmännischen Rechnung schon kaum reichen, um die Investitionsfinanzierung darzustellen. Wenn wir dann auch noch berücksichtigen, dass wir aufgrund der gesetzlichen Änderungen, nämlich der Änderungen hinsichtlich des Zuchtund Halteverbots, von einer abnehmenden Anzahl von unterzubringenden Hunden ausgehen, dann rechnet es sich schon gar nicht. Insoweit ist es solide kaufmännisch gerechnet und kommt zu diesem Ergebnis.
Eine Frage noch! Würden Sie mir zustimmen, dass, wenn die Hunde hier im Tierheim untergebracht wären, sie dann auch besser vermittelbar wären, so dass auch von der Seite eine größere Abnahme über die Zeitschiene zu erwarten wäre?
Ich kann nicht erkennen, warum sie in einem anderen Tierheim schwerer vermittelbar sein sollen. Auch dort gibt es Vermittlungsbemühungen, die werden in einem anderen Tierheim genauso unternommen wie hier auch. Es ist aber eben so, dass die Nachfrage nach in Tierheimen untergebrachten Kampfhunden, nicht zuletzt auch wegen der vorgenommenen gesetzlichen Änderungen, außerordentlich gering ist.
Nur eine Anmerkung! Natürlich hat man hier im Tierheim einen größeren Publikumsverkehr, was dazu führen kann, dass sich die Vermittlung erhöht. Das ist ja auch von vielen Tierschützern, die in dem Bereich tätig sind, eine Einschätzung. Ich möchte es jetzt aber hierbei bewenden lassen. Danke!
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Maritimes Führungs- und Lagezentrum Deutschland“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Herderhorst, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat den von den Innenministern und -senatoren der fünf norddeutschen Länder befürworteten Ausbau der WSP-Leitstelle zu einem maritimen Führungs- und Lagezentrum Deutschland?
Wie beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Küstenwache des Bundes, insbesondere die Zusammenarbeit mit der WSP-Leitstelle und der bremischen Wasserschutzpolizei?
Welche Bedeutung misst der Senat der WSP-Leitstelle im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen bei?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Der Senat ist mit der Nord-Innenministerkonferenz, Beschluss vom 5. März 2004, der Auffassung, dass mit dem Ausbau der WSP-Leitstelle zu einem „Maritimen Führungs- und Lagezentrum Deutschland“ ein konsequenter Beitrag zur Abwehr terroristischer Angriffe auf Schiffe und Hafenanlagen sowie zur effizienten Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben gewährleistet wird. Die Bündelung von Ressourcen im Hinblick auf die Antiterrormaßnahmen im Seeverkehr ist durch eine Modifizierung beziehungsweise Aufgabenerweiterung der WSPLeitstelle mit moderatem Aufwand darzustellen und bis zum 1. Juli 2004 und damit nach den Forderungen des ISPS-Codes zu erreichen. Eine Einladung an das BMI zur Mitarbeit an dem Konzept „Ausbau der WSP-Leitstelle zu einem Maritimen Führungsund Lagezentrum, MFL“, liegt seit November 2003 vor und würde durch die zusätzlichen Ressourcen des Bundes zu einer weiteren Optimierung führen.
Zu zwei: Am 1. Juli 1994 wurde die Küstenwache des Bundes ins Leben gerufen, um durch die Zusammenfassung und Koordination von Vollzugskräften des Bundes die Präsenz und Effizienz des Einsatzes der Wasserfahrzeuge zu erhöhen. Auf Beschluss der Innenministerkonferenz der Küstenländer von 1994 beteiligten sich im ersten Halbjahr 1996 am Küstenwachzentrum Nordsee die Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen sowie am Küstenwachzentrum Ostsee die Länder MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein durch den Ein
satz von WSP-Beamten in den Küstenwachzentren. Nach einer gewissen Verbesserung der Kommunikation führte aber bereits in der ersten Probephase das zeitweilige Hineinwirken der Vollzugsorgane des Bundes in den Kompetenzbereich der Länder zu Belastungen in der Zusammenarbeit. In einer zweiten Probephase bis Anfang 1998 wurde festgestellt, dass zwar die Kommunikation weiter verbessert werden konnte, aber eine wirkliche Bundesbehörden übergreifende Koordinierungs- und Steuerungsfunktion weiterhin nicht erreicht werden konnte.
Nach dem zitierten Beschluss der Nord-Innenministerkonferenz verkündeten der Bundesverkehrsminister und der Bundesinnenminister mit gemeinsamer Pressemitteilung vom 2. April 2004, dass sie die Schaffung eines neuen Küstenwachzentrums beschlossen haben. Dieses neue Küstenwachzentrum des Bundes soll den Bundesgrenzschutz, das Havariekommando, einen zentralen Meldekopf, den so genannten Point of Contact, sowie ein gemeinsames Lagezentrum vereinen. Noch vor der Ausarbeitung eines Feinkonzeptes sollen die Küstenländer zu einem Gespräch eingeladen werden, um ihre Beteiligungsmöglichkeiten an diesem geplanten neuen Küstenwachzentrum zu erörtern. Bei den Gesprächen mit dem Bund ist nach Auffassung des Senats zu berücksichtigen, dass die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung für den Bereich des Küstenmeeres nicht in Frage gestellt wird, zumal der Vorschlag der Küstenländer ohne Grundgesetzänderung auskommt und eine optimale Bündelung aller Kräfte des Bundes und der Länder und somit eine optimale Kooperation erreicht werden kann.
Zu drei: Zu den Aufgaben des künftigen Maritimen Führungs- und Lagezentrums zählt unter anderem der „Vessel Screening Process“, in dem Schiffs- und Mannschaftsdaten sowie Informationen zur Ladung und den letzten Häfen einer Risikoanalyse unterzogen werden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die anzulaufenden Hafenanlagen und damit einhergehend auf die Lagebeurteilungen der Designated Authority, DA. So müssen hier in Absprache mit den Häfen Entscheidungen getroffen werden, ob ein betreffendes Schiff zum Beispiel bereits auf Reede überprüft wird oder diese Überprüfung an einem gesonderten Liegeplatz innerhalb des Hafens stattfinden kann. Der Grad der Wirksamkeit und die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen sind als Qualitätsstandards zu betrachten und somit ein entscheidender Wettbewerbs- und Standortfaktor. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zehnte Anfrage steht unter dem Begriff „Grundschüler lesen für Kindergartenkinder“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Ahrens, Bartels, Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Ist dem Senat das Projekt „Lesekumpels“ aus Goslar bekannt, und wie schätzt er das Projekt in Bezug auf die Erhöhung der Lesekompetenz von Grundschülern ein?
Inwieweit sieht der Senat eine Möglichkeit, in den Grundschulen ähnliche Projekte zu initiieren, in denen Grundschüler ab der zweiten Jahrgangsstufe Kindergartenkindern vorlesen?
Inwieweit sieht sich der Senat in der Lage, sich über das Projekt in Goslar zu informieren und auf diesem Wege einzelne Grundschullehrer zu motivieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Vorsitzende des Kreiselternrates im Landkreis Goslar hat die Idee des Projektes aus Kanada mitgebracht. An der Grundschule Bündheim in Bad Harzburg ist jeweils ein Grundschüler Pate für zwei bis drei Kinder aus dem Kindergarten, die im nächsten Jahr eingeschult werden. Die Paten besuchen die Kindergärten ein- bis zweimal die Woche und lesen den jüngeren Kindern vor. Der Senat sieht in dieser Maßnahme einen geeigneten Weg, die Lesekompetenz von Kindern zu fördern und zu stärken.
Zu Frage zwei: Der Senat hat in den letzten Jahren ähnlich ausgerichtete Maßnahmen in den Bremer Schulen ergriffen mit dem Ziel, die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler vom Grundschulalter an konsequent zu steigern. So sind über die Regelförderung in den einzelnen Klassen hinaus in jeder Grundschule des Landes Bremen und in den Schulen der Sekundarstufe I für Kinder des fünften und sechsten Jahrgangs die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Arbeit in Leseclubs geschaffen worden. Die Leseclub-Kinder arbeiten in eigenen Leseclub-Räumen beziehungsweise zum Teil in kleinen schuleigenen Bibliotheken, stellen den Mitschülern der eigenen Klasse und der Schule gelesene Bücher vor, steigern dadurch
ihre eigene Lesefähigkeit und motivieren durch Vorlesen ihre Mitschüler zum eigenen Lesen. Die Leseclub-Kinder gehen auch in nahe gelegene Kindergärten, stellen dort ihre Lieblingsbücher vor und lesen den Kindergartenkindern vor.