Das ist ein, wie soll ich einmal sagen, Ausweg für Helden, den Sie da nehmen. Sie wollen also im Grunde genommen hier zu dem Gesetzentwurf selbst nicht Farbe bekennen beziehungsweise ihn ablehnen unter Hinweis auf einen eigenen Vorschlag, der
aber im Ergebnis, so habe ich Sie verstanden, wohl das Gleiche haushaltsmäßig erbringen soll wie dieser Gesetzentwurf. Insofern ist das nicht ganz koscher.
Wenn Sie schon eine Alternative präsentieren, wäre es für mich jedenfalls sehr hilfreich gewesen, die Alternative auch einmal kennen zu lernen, damit man dann zwischen diesem Gesetzentwurf einerseits und dem, was Sie möglicherweise vorschlagen, hätte abwägen können. Das ist also nicht ganz ehrlich, schon gar nicht im Hinblick darauf, dass Sie in den Ländern, wo Sie an der Regierung beteiligt sind, ähnliche Vorhaben in die Tat umgesetzt haben.
Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich die Problematik, hier gleich die erste und zweite Lesung zusammen durchzuführen, angesprochen habe und dass in einem ausführlicheren, normalen Verfahren das sicherlich auch möglich gewesen wäre?
Das nehme ich gern zur Kenntnis, das haben Sie sicherlich gesagt. Das wäre auch ein weiterer Punkt gewesen, den ich hier kritisch angemerkt hätte, dass zwischen erster und zweiter Lesung hier wieder nicht differenziert wird, beides am gleichen Tag, insofern haben Sie natürlich Recht. Nur, schon in der ersten Lesung, bilde ich mir ein, hätten Sie Ihren Vorschlag etwas präzisieren können, statt auf die zweite Lesung zu verweisen, denn die findet ja heute am gleichen Tag statt.
Es ist vorhin auch gesagt worden, dieser Gesetzentwurf komme nur deswegen zustande, weil hier Öffnungsklauseln im Beamtenrecht eingeführt worden seien, Öffnungsklauseln, die es den Ländern ermöglichten, im bestimmten Umfang von den Regularien abzuweichen, die es da normalerweise gibt. Bis dato war es alles einheitlich, musste bundesweit einheitlich praktiziert werden, da konnte kein Land nach unten oder nach oben in der Besoldung oder in anderen Dingen abweichen. Das ist meines Erachtens kein grundsätzlich falscher Weg.
Andererseits muss man natürlich sehen, dass diese Öffnung eine große Gefahr beinhaltet, nämlich dass die Entwicklungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich verlaufen werden. Es ist nicht so, dass sich das gleichmäßig in eine Richtung entwi
ckeln wird, sondern das kann sich einmal in die eine Richtung, in einem anderen Bundesland in einem anderen Bereich in eine andere Richtung entwickeln. Das heißt also, wir haben in wenigen Jahren, denke ich, da eine sehr große Vielfalt im Bundesgebiet. Das kann man als betroffener Bürger eigentlich nur in einem begrenzten Umfang akzeptieren. Es muss zwar oder kann und sollte ruhig Differenzierungen zwischen den Ländern geben, aber es muss da Grenzen geben, die einzuhalten sind, denn ein ungezügeltes Auseinanderlaufen, insbesondere in den Gehaltsentwicklungen, kann und darf es eigentlich nicht geben. Wettbewerb zwischen den Ländern ja, aber bitte schön in einem ganz begrenzten Umfang, sonst ist das am Ende für uns alle schädlich! Es gibt eben Länder, die etwas besser dastehen als Bremen, und die ziehen dann die besseren Mitarbeiter weg, und Bremen bleibt sozusagen das Schlusslicht.
Worauf man als Drittes aufmerksam machen muss, das ist schon gesagt worden, ist die Ungleichbehandlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst! Das bezieht sich jetzt nicht mehr nur auf die Arbeitszeit, das gab es schon etwas länger, ich war lange Zeit ebenfalls davon betroffen, und die etwas verspätet in Kraft tretenden tariflichen Erhöhungen, sondern das soll sich jetzt auch auf das Urlaubsgeld und auf die Sonderzuwendung, also auf das Weihnachtsgeld, beziehen. Damit wird diese Ungleichbehandlung drastisch größer.
Das kann und darf eigentlich nicht das letzte Wort sein, womit wir uns dann begnügen. Deshalb meinen Appell an den Senat und an die Koalition, diese Ungleichbehandlung zu korrigieren! Es kann auf Dauer nicht richtig sein, dass in den Amtsstuben Mitarbeiter sitzen, die die gleiche Arbeit machen, aber ungleich behandelt werden, was Arbeitszeiten und Besoldung betrifft. Da kommt natürlich jetzt der Solidarpakt zum Tragen. Deswegen, denke ich, ist das eine wichtige Zielmarke, die man da anstreben muss, dass es über diesen Versuch, einen Solidarpakt herbeizuführen, wieder zu einer Gleichbehandlung in den Amtsstuben zwischen den Mitarbeitern kommt.
Ich werde dem Gesetzentwurf des Senats zustimmen, nicht weil ich das schön finde, sondern weil wir uns in Bremen in einer extremen Haushaltsnotlage befinden und weil wir auch bei den Beschäftigten sparen müssen, so bitter das ist. Ob der Weg des Senats, der mit dem Sonderzuwendungsgesetz beschritten wird, der richtige ist oder ob zum Beispiel die Varianten der Grünen oder andere Varianten, die es bundesweit gibt, richtiger sind, das will ich völlig dahingestellt sein lassen.
Ich denke, mit der Überprüfungsklausel in dem Paragraphen 8 gibt es Gelegenheit, an der Stelle dann noch einmal schärfer hinzuschauen, insbesondere auch, was die Ungleichbehandlung betrifft, insbesondere auch, was die unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Ländern betrifft. Deswegen ist diese Überprüfungssituation in drei Jah
ren auch unheimlich wichtig. Ich hoffe, dass diese Überprüfung ernsthaft betrieben wird und nicht nur auf dem Papier, denn dann wäre dieser Paragraph eine bequeme Lösung, weil das Gesetz praktisch unbefristet weiter gelten würde. Das kann eigentlich auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Wenn möglich, sollten Sie also den Zustand der Gleichbehandlung nach dieser Überprüfungsphase wieder herbeiführen, das wäre mein dringender Appell an die Koalition und an den Senat! – Vielen Dank!
Wer das Bremische Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung und zur Änderung des Senatsgesetzes in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen, Abg. K n ä p p e r [CDU], Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. Frau Z i e g e r t [SPD])
Da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.
Wer das Bremische Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung und zur Änderung des Senatsgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen, Abg. K n ä p p e r [CDU], Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. Frau Z i e g e r t [SPD])
9. Änderung des Landschaftsprogramms Bremen 1991 in Bremerhaven-Weddewarden in Zusammenhang mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplans Bremerhaven 1977 und der 11. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 (CT IV)
Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Beratung der Punkte zwölf und 13 der Stadtbürgerschaft, Flächennutzungsplan Bremen, 11. Änderung und Bebauungsplan 2271, einbezogen werden soll.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Zunächst einmal werden Sie sich wundern, wenn ein Abgeordneter aus Bremerhaven auch über den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan in Bremen diskutiert. Ich denke aber, dass die Änderung des Landschaftsprogramms ein wichtiger Punkt gerade für Bremerhaven und für die Zukunftsgestaltung ist. Analog zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan in Bremen ändert die Stadtverordnetenversammlung auch den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan Bremerhaven-Weddewarden, und am 13. Mai wird er verabschiedet.