Protocol of the Session on March 17, 2004

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gesundheitlicher Verbraucherschutz erfordert die Sicherheit der Lebensmittel. Ausgangspunkt für eine politische Neuorientierung in der Verbraucherschutzpolitik war die BSE-Krise. Seitdem hat die rotgrüne Bundesregierung, aber auch die Europäische Union eine Reihe von Reformen in der Lebensmittelsicherheit umgesetzt beziehungsweise eingeleitet, und das ist gut so!

Der gesundheitliche Verbraucherschutz kann aber nur gelingen, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch kontrolliert wird. Für die Gewährleistung der Sicherheit der Lebensmittel ist die Kontrolle entscheidend. Das politische Ziel, für sichere Lebensmittel zu sorgen, kann nur erreicht werden, wenn die notwendigen Maßnahmen von den für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Landesbehörden auch wahrgenommen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Was zutage tritt, wenn intensiv kontrolliert wird, möchte ich an einem Beispiel aus dem Jahresbericht des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes, kurz – auch im Volke so genannt – LMTVet von 2002 verdeutlichen.

Das Überwachungsprogramm im Jahr 2002 hatte einen Schwerpunkt bei der Kontrolle der Hackfleischherstellung im Einzelhandel. Zur Zusammenfassung der Ergebnisse zitiere ich aus diesem Jahresbericht mit Erlaubnis der Präsidentin: „Aus den Ergebnissen der Untersuchung wurde ersichtlich, dass die Beanstandungsquote für Hackfleisch und Hackfleischprodukte mit bis zu 35 Prozent sehr hoch ist. Dabei ist hervorzuheben, dass bei den Tierarten Rind und Schwein zu 50 beziehungsweise 74 Prozent bereits das für die Hackfleischherstellung verwendete Fleisch bakteriell hoch belastet war und bereits so als wertgemindert eingestuft werden musste. Darüber hinaus ergab die Auswertung der Ergebnisse, dass die Beanstandungsquote in den türkischen Frischfleischabteilungen wesentlich geringer ausfiel als in den Frischfleischabteilungen der Supermärkte und der übrigen Einzelhändler, was wahrscheinlich darauf zurückzuführen ist, dass dort in der Regel das Hackfleisch nicht auf Vorrat hergestellt wird, sondern frisch für den Kunden.“ Soweit das Zitat, meine Damen und Herren, und soweit auch die Einstimmung auf die Bedeutung der Lebensmittelkontrolle!

Für uns Grüne ist unbenommen, dass ausreichende Kontrollen unverzichtbar sind, um die Verbraucher und Verbraucherinnen vor gesundheitsbeeinträchtigenden Lebensmitteln zu schützen. Bei Obst und Gemüse ist besonders die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln von Bedeutung, die man auch richtigerweise als Pestizide bezeichnen sollte. Insbesondere aufgrund von Untersuchungen unabhängiger

Institutionen wie Umweltverbänden oder auch der Stiftung Warentest sind hier nicht hinnehmbare Zustände bekannt.

So ist es die Regel, dass jedes Jahr Früherdbeeren auf den Markt gelangen, an die Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen, die hoch belastet mit Pestiziden sind. Heute war das auch wieder aktuell im „Weser-Kurier“ nachlesbar unter der Überschrift „Greenpeace warnt vor Früherdbeeren“. Auch hier sind aktuell wieder Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. Nur durch hinreichende Kontrolle und zeitnahes Handeln kann verhindert werden, dass solche Lebensmittel in den Mägen der Verbraucherinnen und Verbraucher landen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nun zum Kern unserer Großen Anfrage! Dass das nämlich in Bremen der Fall ist, bezweifeln wir Grüne. Ich muss Ihnen, meine Damen und Herren, auch ganz ehrlich sagen, je mehr ich als Verbraucherschutzpolitikerin aktiv geworden bin, umso mehr ist mein Vertrauen in die zuständigen Behörden geschwunden.

Wenn man zur Pestizidbelastung von Lebensmitteln bei der bremischen zuständigen senatorischen Dienststelle oder bei den Ämtern, dem LMTVet oder dem Landesuntersuchungsamt, als Abgeordnete den Sachstand erfahren möchte, was die Belastung mit Pestiziden betrifft, dann bekommt man selbst dort keine Auskunft. Meine Kollegen und Kolleginnen von SPD und CDU, Sie müssen das ja auch wahrgenommen haben, die Antwort auf unsere Große Anfrage ist eine Farce, es ist Verschleierung, und es ist ein Ausweichen. Es sind keine Antworten auf die Fragen gegeben worden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Damit bleibt für uns Grüne eigentlich nur der Schluss, oder ich formuliere es so, es bleibt eigentlich nur die Vermutung: Soll nicht bekannt werden, dass Bremen die Rückstände von Pestiziden bei Obst und Gemüse nicht im erforderlichen Umfang und Ausmaß untersucht, soll das etwa nicht bekannt werden? Oder sind die Ergebnisse so erschreckend, dass man sie deswegen unter Verschluss hält?

Was mir, ehrlich gesagt, meine Damen und Herren, bei dem Versuch, an Informationen zu kommen über die Kontrollergebnisse zur Pestizidbelastung, seitens des Senats und der Landesämter widerfahren ist, spottet aus meiner Sicht jeder Beschreibung. Im Vergleich mit dem Umweltressort benimmt sich das Gesundheitsressort, als gehe es bei der Untersuchung von Lebensmitteln um eine streng geheim zu haltende Angelegenheit.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist nicht nur lächerlich, es ist auch unverantwortlich, und ich möchte hier nur den Hinweis geben, dass man das, was ich über das Land Nordrhein-Westfalen wissen wollte, im Internet findet. Das war eine Sekundengeschichte, an diese Informationen zu kommen, und so kann sich Bremen wirklich nicht darstellen und in dem Bereich verhalten!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, eine letzte Anmerkung noch! Natürlich können die Lebensmittelüberwachungsbehörden ihre Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn sie richtig organisiert und entsprechend personell ausgestattet sind. Es ist lange bekannt, dass dem nicht so ist. Daher wurde ja auch von der großen Koalition im Jahr 2001 der Senator für Finanzen damit beauftragt, im LMTVet eine Organisationsuntersuchung durchzuführen. Es sollte der zur Erledigung des bestehenden Aufgabenumfanges notwendige Personalbedarf ermittelt werden. Diese Organisationsuntersuchung sollte 2002 abgeschlossen sein. Bis heute ist das nicht der Fall, und das dauert jetzt drei Jahre und damit schon zwei Jahre länger als beabsichtigt. Seit dieser Zeit werden offensichtlich die Ergebnisse und Maßnahmen verschleppt, die die zuständigen Ämter in die Lage versetzen sollen, die ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben der Lebensmittelüberwachung auch wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren, insgesamt bleibt mir an dieser Stelle leider nur zusammenzufassen: Dem so wichtigen Aufgabenbereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes begegnet man mit einer kaum zu glaubenden Geheimnistuerei und Verschleierungstaktik. Das lassen wir Grünen uns nicht länger bieten, und jetzt bin ich auch demnächst bei der Akteneinsicht!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema gesundheitlicher Verbraucherschutz ist und bleibt ein aktuelles Thema, wir haben es letzte Woche wieder in den Medien gesehen: Der „Weser-Kurier“ schrieb etwas über das so genannte LMTVet, auch gab es in einer Fernsehsendung über Baden, der Gourmetecke, einen Bericht „Von Maden und Mäusen“. Das ist ein bundesweites Thema, und auch Betriebe fallen immer wieder unter diese Problematik. Letzte Woche stand im Stadtteilkurier etwas über eine Bäckerei in Huchting, wo es unordentlich aussah und dem nachgegangen werden musste. Dann hatten wir hier in der Bürgerschaft permanent die Themen BSE, Vogelgrippe, Nitrofen, die Palette lässt sich beliebig fortsetzen. Wir haben laufend mit diesem Thema zu tun.

In dem Zusammenhang stützen wir als SPD-Fraktion die Position der Bundesregierung beim gesundheitlichen Verbraucherschutz. Das heißt, dass die Risikobewertung und der präventive und reaktive Ansatz bundesweit geregelt werden müssen, auch die Gesetze und die Abstimmung mit der EU müssen dort laufen. Allerdings ist die konkrete Überwachung vor Ort originäre Länderaufgabe, das hat meine Vorrednerin schon gesagt. Im Land Bremen haben wir im Jahr 1996 entschieden, dass die Überwachungsdienste zu zentralisieren sind, damit dieses komplexe Aufgabengebiet auch erfasst werden kann. In Bremen ist es, wie gesagt, sehr umfassend: Das LMTVet, der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, ist zuständig für Lebensmittelüberwachung, Fisch-, Fleisch-, Hygiene-, Tierschutz-, Tierseuchen-, Futtermittelüberwachung, Grenzkontrollen, Pflanzenschutz, Qualitätskontrolle für Obst und Gemüse, hat also ein vielseitiges Programm.

Meine Damen und Herren, ich hatte es vorhin schon erwähnt, dass es bei der Personalstärke Probleme gab. Im „Weser-Kurier“ sagte Herr Viedt, ein Verbandsvertreter der Angestellten im Veterinärbereich, es wäre zu wenig Personal vorhanden. Er fordert eine flächendeckende, hundertprozentige Auslastung, aber ich meine, dass wir von dieser Position weg sind. Von niemandem wird gefordert, dass eine hundertprozentige Personalausstattung und flächendeckende Untersuchung stattfinden soll. Vielmehr sind Risikobewertungen zu machen, denn das Prinzip, wo die Probleme am größten sind, müssen wir unsere Kontrollen auch schwerpunktmäßig ansetzen, ist ein richtiges Prinzip. Wir sollten fragen, was wir tun, und nicht, in welchem Umfang wir etwas tun.

Ich kann nur sagen, in Rheinland-Pfalz werden 30 Prozent der Betriebe untersucht, in Brandenburg 90 Prozent, und in Bremen kommen wir in den letzten Jahren auf etwa 50 Prozent. Aufgrund dieser Konzentration muss man feststellen, dass seit 1999 bis heute die Beanstandungen von 38 Prozent auf 65 Prozent gestiegen sind. Das ist schon ein großes Problem. Auch die Ordnungswidrigkeiten stiegen im vergangenen Jahr um 12,46 Prozent. Das ist natürlich bedenklich, und wir müssen diesen Ursachen nachgehen. Wir meinen, dass dieses Kontrollsystem ein lernendes Querschnittssystem sein muss, damit man immer wieder die Sache optimieren kann.

Im Grunde müssten die Betriebe noch stärker in die Verantwortung genommen werden, denn in erster Linie haben sie die Pflicht zur Überwachung der Lebensmittel. Wie gesagt, letztlich bedeutet die Aufgabe des LMTVet eine Kontrolle der Kontrolle. In dem Zusammenhang meine ich, dass hier die Betriebe versagen. Man muss den Ursachen nachgehen, warum in wirtschaftlichen Zeiten, wie sie jetzt sind, die Betriebe diese Probleme vernachlässigen. Ich bin der Meinung, hier darf es kein Pardon

geben. Mit Lebensmitteln ist einfach nicht zu spaßen! (Beifall bei der SPD)

Was muss jetzt in Bremen geschehen? Frau Dr. Mathes, Sie haben es angesprochen, hinsichtlich der Personalstärke gibt es im LMTVet eine Organisationsuntersuchung, nach der die Personalstärke ermittelt werden soll. Es gab in der Vergangenheit einen Amtswechsel, die Führung wurde ausgewechselt, es musste eine gewisse Einarbeitungszeit verstreichen. Ganz wichtig, meine ich, ist auch die Weiterqualifizierung des bestehenden Personals, also nicht nur Neueinstellungen, sondern auch Weiterqualifizierung.

Ein bedeutender Punkt ist die Zusammenarbeit mit Niedersachsen. In der nächsten Woche haben wir in der Deputation einen Antrag auf einen Staatsvertrag über die Zusammenarbeit mit Niedersachsen. Ich denke, diese Zusammenarbeit ist vorbildlich, denn hier zeigt sich eine Win-win-Situation. Niedersachsen macht die Futtermitteluntersuchungen durch Oldenburg, Mikrountersuchungen von Fisch und Fischerzeugnissen finden in Bremerhaven statt durch das LUA aus Bremen, chemische Untersuchungen für Fisch wiederum in Cuxhaven, Kaffee-, Tee- und Kakaoproben werden durch Bremen untersucht. Die Grenzkontrollstelle Cuxhaven wird durch das LMTVet mitbetreut, und die futtermittelrechtliche Überwachung in Bremen findet durch Niedersachsen statt. Also, ich meine, das ist gut, dass man kooperiert, und ich finde, mit dieser Kooperation kann man die Arbeitsverdichtung etwas auflösen und den steigenden Investitionsbedarf, den es in Zukunft in dem ganzen Bereich geben wird, abfedern und vielleicht gemeinsam ein Ziel erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Kooperation zwischen den Behörden hier, innerhalb Bremens. Wenn man den Fall in Huchting sieht, wo eine Bäckerei außen vergammelt war und der Hof voller Müll stand, ist das Bauressort gefordert gewesen. Es gab auch eine Anfrage, aber irgendwie blieb das Ganze liegen. Im Zuge dessen hat auch das LMTVet nicht weiter untersucht. Ich denke, hier ist Handlungsbedarf zwischen den Behörden gegeben, damit eben Sanktionsmaßnahmen rechtzeitig greifen können.

Die Maßnahmen müssen jeweils auch transparent sein, das heißt, in der Vergangenheit wurden zwar Fernsehproduktionen über Lebensmittelsicherheit in Bremen ausgestrahlt, es gab Pressemitteilungen, und es muss natürlich ein Internetportal erstellt werden, damit alle tätigen Personen und auch die Verbraucher ihre Informationen beziehen können. Auf Bundesebene braucht man ein Verbraucherinformationsgesetz. Hier sind wir mit den Ländern in Absprache, und wir wollen gemeinsam mit den anderen

SPD-Ländern vorgehen und das umsetzen. Wie gesagt, im ganzen Lebensmittelrecht brauchen wir eine Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit, aber eine hundertprozentige Kontrolle gibt es nicht.

(Beifall bei der SPD)

Die Lebensmittelüberwachung muss sich auf Stichproben beschränken, und ein Restrisiko wird bleiben. Deshalb, Sie hatten es vorhin schon gesagt: Vertrauen ist gut, aber eine gezielte Kontrolle bei Lebensmitteln ist auf jeden Fall besser! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, da es jetzt fast 13 Uhr ist, möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten und alle weiteren Beiträge dann danach erfolgen. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.56 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Aussprache zu Tagesordnungspunkt vier, Gesundheitlichen Verbraucherschutz durch zuverlässige Lebensmittelkontrolle gewährleisten, fort. Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Tuczek.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben das Thema sehr ausführlich beleuchtet. Ich will das nicht alles wiederholen, was da schon richtig gesagt worden ist. Die staatliche Lebensmittelüberwachung und -kontrolle ist gemeinsam mit privaten Eigenkontrollen und Meldepflichten das entscheidende Instrument eines effizienten Verbraucherschutzes. Umfassende und rechtzeitige Informationen der Verbraucher über Lebensmittel sind insbesondere in Krisenfällen wichtig für deren Bewältigung. Voraussetzung hierfür ist eine enge und unmittelbare Zusammenarbeit von Betrieben, Landesund Bundesbehörden. Lebensmittelsicherheit, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Thema. Wir haben das in den ver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

gangenen Jahren immer wieder hier im Parlament und auch in der Gesundheitsdeputation diskutiert. Den letzten, sehr umfassenden Bericht des LMTVet haben wir am 6. 11. 2003 nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch ausführlich diskutiert. Das ist hier auch schon angesprochen worden. Wir haben im Dezember 2002 den Abschlussbericht „Verbraucherschutz stärken – Lebensmittelüberwachung und Verbraucherinformation gewährleisten“ hier in der Bürgerschaft diskutiert und die darin vorgeschlagenen Strategien zur Lebensmittelüberwachung unterstützt, die da beispielsweise sind: Risikoanalyse wird zum allgemeinen Prinzip für die Lebensmittelsicherheit erhoben, Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung werden zusammengezogen, Eigenkontrollen und Meldepflichten sind ein ganz wesentlicher Punkt, EU-Schnellwarnsystem, um einen schnellen Datenaustausch zu gewährleisten.

Alle Punkte, meine Damen und Herren, sind zwar EU- und bundesweit noch nicht umgesetzt worden, aber in Bremen wird zum Beispiel die Risikobewertung seit März 2001 angewendet, um die Betriebe zu kontrollieren. Nach dem geltenden Recht in der EU haben die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen sicherzustellen, dass die Einhaltung der lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Vorgaben gewährleistet wird. Die Überwachung soll stichprobenartig nach einem risikoorientierten Kontrollplan durchgeführt werden. Das sehen wir als CDU auch so.

Es ist auch richtig, dass die Probenanzahl allein nicht maßgebend ist, sondern eben, wo welche Proben entnommen und auf welche Parameter sie untersucht werden. Darauf ist der Senat in seiner Antwort eingegangen. Dabei muss auch Flexibilität gewährleistet sein, um auf aktuelle Situationen reagieren zu können. Wichtig für unsere Häfen als Grenzkontrollstellen für Importe von tierischen und nichttierischen Lebensmitteln ist eine schnelle und sichere Überwachung der eingeführten Produkte, um die Schnelligkeit unserer Häfen nicht in Frage zu stellen.

Dass es leider immer wieder zu Beanstandungen kommt, wird vom Senat aufgeführt. In dem Bericht des LMTVet war das wesentlich differenzierter ausgeführt, und auf den ersten Blick decken sich die Zahlen nicht mit dem, was uns hier heute in der Antwort des Senats vorliegt. Ich habe das zwar für mich nachgefragt und auch abgeklärt, aber ich hätte mir gewünscht, dass die Berichte deckungsgleich und in diesem Punkt ausführlicher sind. Insgesamt liegen die Beanstandungen bei zirka zehn Prozent. Das sind sicher zehn Prozent zu viel, aber das ist von den Vorrednern auch schon gesagt worden. Auch in dem Bericht des LMTVet, den wir im November diskutiert haben, ist das alles wesentlich deutlicher dargestellt worden.

Im Jahr 2003 zum Beispiel sind bei 2771 Lebensmittelproben 290 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden, davon sind sechs Vorgänge an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Da wäre es natür

lich einmal interessant zu wissen, wie diese Verfahren ausgegangen sind. Wenn man insgesamt die Beanstandungen bewerten will, muss man natürlich schauen, um was es da im Einzelnen geht, so pauschal geht das nicht. Wir haben das allerdings auch in der Deputationssitzung im November sehr ausführlich besprochen und sind auch auf die Einzelheiten eingegangen.

Der Senat, meine Damen und Herren, hat einleitend festgestellt, dass die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung durch unmittelbar geltendes Recht der EU bestimmt wird. Insoweit kommt natürlich der Koordination zwischen Bund und Ländern eine wesentliche Funktion zu. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den vorgesehenen Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Bremen, den Herr Brumma vorhin auch schon erwähnt hat, ich will das jetzt nicht weiter ausführen.

Ich will noch einmal einen anderen Aspekt ansprechen! Die Grünen haben in ihrer Anfrage den Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift angesprochen. Es ist in der Tat richtig, und das fordern wir auch, dass nun endlich eine Verwaltungsvorschrift vorgelegt wird, die auch von den Ländern beschlossen werden kann. Wir brauchen natürlich bundes- und europaweit eine Koordinierungsstelle, die sinnvolle Parameter hat, um das auch vernünftig abgleichen zu können. Die EU fordert das schon lange. Wir brauchen in der Tat eine bessere Zusammenarbeit zwischen EU, dem Bund und den Ländern.

Die Verfahren zur Lebensmittelkontrolle der einzelnen Länder müssen angeglichen und untereinander abgestimmt werden. Wir brauchen einheitliche Verfahren, um ein gleichmäßiges Niveau zu gewährleisten. Der vorliegende Entwurf, der im Übrigen nicht den aktuellen Stand widerspiegelt, wird allerdings von einigen Ländern abgelehnt. Auch der Senat ist der Meinung, dass die Verwaltungsvorschrift der Rechtsentwicklung und den künftigen Anforderungen auf europäischer Ebene eben nicht ausreichend Rechnung trägt. Auch die CDU-Bürgerschaftsfraktion sieht hier Handlungsbedarf.

Wir wollen keine starre Festlegung auf einen bestimmten Kontrollrhythmus und bundesweite Überwachungsprogramme, wir wollen auch nicht den Ländern die Pflicht zur Erarbeitung von bestimmten Überwachungsprogrammen auferlegen. Wir wollen uns auch nicht vorschreiben lassen, wie viele und welche Proben wo und wann genommen werden müssen. Wir brauchen eine bedarfsgerechte Flexibilität, die gerade bei der vielen Schwankungen unterworfenen Lebensmittelüberwachung notwendig ist. Wir müssen sehen, dass keine Doppelregulierungen, aber auch keine Doppelstrukturen entstehen, und man muss auf die Kosten schauen.