Wenn wir uns einmal die Eckwerte für die nächsten Jahre anschauen, dann stellen wir fest, dass im öffentlichen Schulsystem nicht entsprechend der Tarifsteigerung, entsprechend der Steigerung der Bezahlung der Beamten der Eckwert angepasst wird, sondern es passiert eine Veränderung in einem ganz anderen Rahmen. Es soll darum gehen, die Kosten pro Schülerin, pro Schüler zu senken. Die Gesetzesvorlage geht davon aus, dass es eine Steigerung von einem Prozent pro Jahr gibt. Da müsste vielleicht einmal ein Widerspruch geklärt werden.
Grundsätzlich halten wir es für richtig, gerade nach der Erfahrung mit der Edith-Stein-Schule, die Förderung und überhaupt jede Förderung der Privatschulen an Bedingungen zu knüpfen. Es ging darum, das ist dargestellt worden, dass kurzfristig gesagt worden ist, wir wollen jetzt zum nächsten Schuljahr den Betrieb einstellen, und das öffentliche Schulsystem stand vor einem ganz erheblichen Problem, wie es in so kurzer Zeit damit umgehen sollte.
Der Ansatz zu sagen, der Schulträger muss zusichern, dass alle Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgang besuchen, diesen auch zu Ende besuchen können, ist richtig. Was mir nur nicht gefällt, ist die Umsetzung. Ich möchte ein System, dass dann, wenn daraufgesattelt wird wegen Erfüllung solcher Bedingungen und wenn diese Bedingungen tatsächlich im Nachhinein nicht erfüllt werden, auch das Geld zurückgefordert werden kann, das, was an zusätzlichen Zuschüssen gewährt worden ist. Das ist in dem Gesetz nicht so vorgesehen. Das wäre eine sinnvolle Regelung gewesen. Grundsätzlich, wie gesagt, Förderung an Bedingungen knüpfen, gute Sache, aber in der Umsetzung muss es besser werden!
Zu guter Letzt: Wir diskutieren hier über die eine oder andere Sparmaßnahme. Wir diskutieren hier darüber, dass Leuten Geld weggenommen werden
soll, dass Einrichtungen schlechter gestellt werden sollen. Hier geht es darum, dass Privatschulen deutlich mehr Geld bekommen sollen, und zwar nicht nur entsprechend allgemeiner Kostensteigerungen, sondern noch einmal etwas oben darauf. Ich glaube, das ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt angesichts der Haushaltslage, in der wir jetzt stehen, noch Privatschulen einen dicken Nachschlag zu geben. Das ist, glaube ich, nicht das richtige Signal, wenn im öffentlichen Schulsystem erhebliche Einsparungen zur gleichen Zeit anstehen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Allers hat schon auf zahlreiche Fakten hingewiesen, deshalb kann ich mich kurz fassen. Wir schließen hier heute, will ich einmal sagen, eine gewisse Gerechtigkeitslücke. Ein Kostenvergleich zwischen öffentlichen und privaten Schulen zeigt dies deutlich. Während im Jahr 2001 pro Schüler im öffentlichen Schulwesen 4500 Euro ausgegeben wurden, haben wir für die Privatschulen lediglich 2764 Euro ausgegeben. Jetzt ist das Ziel, dass wir uns mit dem Zuschuss durch eine geeignete Anpassung auf 3340 Euro steigern. Das heißt, wir nähern uns dem Durchschnitt der anderen Bundesländer, die zugegebenermaßen etwas besser als Bremen situiert sind, an. Trotzdem ist das Privatschulsystem im Vergleich zum öffentlichen System wegen des Eigenbeitrags noch preiswerter.
Was ich hervorheben möchte, ist die Veränderung der Qualität. Der Bildungssenator wird jetzt Kontrakte abschließen mit den Privatschulen. Darüber freue ich mich sehr, dass das im Rahmen der Veränderungen gelingt. Die Privatschulen werden jetzt gehalten sein, ebenfalls einen vergleichbaren Anteil von Migrantinnen und Migranten in ihren Schulen aufzunehmen, und sie sind verpflichtet, auch ein, ich will einmal sagen, transparentes System von Ordnungsmaßnahmen zu erstellen, so dass sie sich mit den Problemlagen, die bei Jugendlichen auftreten können, noch intensiver auseinander setzen sollen als bisher und nicht das Ergebnis das Verweisen aus der Privatschule sein soll.
Ein dritter Punkt, der mir wichtig ist: Die Privatschulen werden ein Förderkonzept auflegen. Von daher gehe ich davon aus, dass die Rechte der Privatschulen erhöht werden, aber auch die Verpflichtungen, da sie doch nach wie vor mit öffentlichem Geld umgehen.
So viel in aller Kürze! Ich glaube, es ist richtig, was wir hier machen, die SPD-Fraktion steht voll dahin––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehöre ja nicht der Bildungsdeputation an, deswegen konnte ich die Diskussion in dem Rahmen nicht mitverfolgen und natürlich auch nicht die einzelnen Argumente, die in dem Zusammenhang dort ausgetauscht wurden. Das ist auch der tiefere Grund für meinen Antrag, den ich heute gestellt habe, denn den hätte ich ansonsten natürlich in der entsprechenden Deputationssitzung eingebracht. Zur Erläuterung will ich aber gleich noch etwas sagen.
Zu der von uns, das heißt der FDP, gewünschten Schulvielfalt gehören als unverzichtbare Ergänzungen natürlich auch die Privatschulen. Gott sei Dank gibt es noch einige Privatschulen in unserem Bundesland, immer noch, trotz der finanziellen Benachteiligung, wenn man das einmal bundesweit betrachtet. Ich will hier nicht über die besondere Bedeutung der Privatschulen reden, das ist eben schon von Frau Allers ausreichend gemacht worden, das kann ich ausdrücklich teilen.
Ich möchte aber den Auslöser für diese Gesetzesinitiative kurz erwähnen. Auslöser für diese Initiative war die drohende Schließung der Edith-Stein-Schule in Bremerhaven, die nur durch besondere Bemühungen dieses Hauses und des Senats im letzten Jahr abgewendet werden konnte.
Wenn heute durch die vorgelegte Gesetzesinitiative versucht wird, die prekäre finanzielle Lage der Privatschulen durch eine Erhöhung der staatlichen Zuschüsse auf die Höhe des Durchschnitts der Bundesländer zu verbessern, so möchte ich das ausdrücklich begrüßen. Ich teile auch die Auffassung, dass damit eine Gerechtigkeitslücke geschlossen wird, wie das eben von Frau Hövelmann gesagt wurde. Die Privatschulen sind, wenn ich das richtig sehe, auf diesen Nachschlag und auf eine solche Verbesserung ihrer Finanzen dringend angewiesen. Obwohl zusätzliche öffentliche Mittel aufgewendet werden, verbleibt jedoch die Erkenntnis, dass Privatschulen immer noch günstiger als öffentliche Schulen arbeiten, weil Elternbeiträge und eventuell auch Beiträge der Träger dieser Schulen dazugerechnet werden müssen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Kritisch möchte ich allerdings hier einige Punkte erwähnen. Kritisch zu hinterfragen ist, dass die monatliche Grundsumme an die Beamtenbesoldung gekoppelt wird. Der neue Paragraph 17 Absatz 3 Satz 2 des Privatschulgesetzes sieht nämlich vor, dass die Grundsumme sich verändert, wenn die Dienstbezüge eines Beamten der Besoldungsgruppe A 13 sich verändern. Zwar kann ich nachvollziehen, dass man sich an den Lehrern der öffentlichen Schulen, die zumeist Beamte sind, orientiert, nur, das geht leider an der Realität der Privatschulen und an den Tatsachen dort vorbei.
Wenn ich es richtig sehe, sind die Lehrer in den Privatschulen keine Beamten, sondern Angestellte, so dass ich es allein schon von daher für richtiger halten würde, als Anknüpfungspunkt für die Veränderung der Grundsumme den Angestelltentarif zu nehmen. Konkret wäre das also in diesem Fall der Angestelltentarif des öffentlichen Dienstes, der BAT, und die entsprechende parallele Vergütungsgruppe zu A 13 wäre BAT II a mit der entsprechenden Einstufung dort. Entsprechend habe ich auch meinen Änderungsantrag formuliert, um dessen Unterstützung ich trotz der gegenteiligen Äußerungen, die ich eben gerade gehört habe, bitten würde.
Ein solcher Anknüpfungspunkt macht auch deshalb Sinn, weil die Gehaltsentwicklung der Beamten sich in den zurückliegenden Jahren, und erkennbar auch in naher Zukunft, von der Tarifentwicklung für Angestellte und Arbeiter entfernt hat. Die Kopplung der Grundsumme an die Beamtenbesoldung führt absehbar in die Situation, dass die gewollte Erhöhung der Grundsumme in wenigen Jahren schon wieder absinkt. Ich glaube nicht, dass das gewollt ist, dass wir also in wenigen Jahren schon wieder über eine Erhöhung der Zuschüsse für die Privatschulen hier diskutieren wollen.
Ob die zusätzliche Erhöhung der Grundsumme, die im neuen Paragraphen 17 a Privatschulgesetz enthalten ist, durch vertragliche Verabredungen Sinn macht, ist angesichts der Eigenart der Privatschulen zumindest fraglich. So erfreulich einzelne Punkte in dem Bereich auch sind, muss man trotzdem auf die Eigenart der Privatschulen und auf die besonderen Modalitäten, die es dort gibt, Rücksicht nehmen. Deswegen sind solche besonderen Verpflichtungen besonders zu prüfen und zu hinterfragen.
Es gibt grundgesetzliche und verfassungsrechtliche Bestimmungen und auch Gerichtsentscheidungen, die auf die Eigenart der privaten Schulen abstellen, und das muss natürlich harmonieren, wenn man besondere Verpflichtungen in diesen Kontrakten, die vorgesehen sind, einschließen will. Ich denke, dass an der Stelle Überprüfungsbedarf besteht für die nächsten Jahre, ob das so funktioniert, wie man sich das vorstellt, oder ob das möglicherweise zu ändern ist.
men. Insofern ist das, glaube ich, auch von unserer Seite her klar. Ich bitte aber darum, meinen Änderungsantrag zu beschließen. Er ist nach meiner Auffassung sachgerechter, auch wenn ich die von der Regierung möglicherweise damit verfolgte Einsparabsicht nicht verkennen möchte. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind heute am Ende eines etwa einjährigen Beratungs- und Entscheidungsprozesses. Ich bin sehr dankbar, dass es doch eine große Einvernehmlichkeit gibt bei der Beurteilung des Gesetzestextes und auch der dahinterstehenden Kontrakte. Das gehört für mich zusammen. So, wie das von Frau Allers und Frau Hövelmann eben geschildert wurde, ist das sinnvoll und vernünftig. Den Privatschulen möchte ich auch von hier aus attestieren, dass sie zu den Schulen gehören, die eher positiv durch ihre Zielsetzung und ihre Leistungen auffallen. Wir unterstützen sie, und da wir gesehen haben, dass sie zum Teil in ihrer Existenz bedroht sind aufgrund der finanziellen Lage, wollen wir sie in die Lage versetzen, bei dem schmalen Budget, das sie haben, ihre Arbeit erfolgreich fortzusetzen.
In diesem Sinne verstehe ich es allerdings nicht, Herr Köhler, wie Sie sagen, dass Sie sich für Schulvielfalt aussprechen, gleichzeitig aber sagen, dem Gesetz könnten Sie nicht zustimmen. Das ist ein heftiger Widerspruch, denn wenn Sie das nicht können und wir würden Ihnen folgen, dann könnten Sie demnächst in Bremen und Bremerhaven einige Schulen schließen. Das widerspricht aber Ihrer Aussage, Bündnis 90/Die Grünen sei für Vielfalt.
Vielleicht setzen Sie sich noch einmal mit Herrn Mützelburg zusammen oder sehen sich seine Redebeiträge in der Deputation für Bildung oder auch im Parlament im vergangenen Jahr an, wie er sich ausdrücklich hinter die Schulvielfalt in Bremen gestellt und ausdrücklich unsere Arbeit auch unterstützt hat. Da sehe ich einen Widerspruch in Ihrer Argumentation. Wenn Sie einerseits sagen, Sie seien für Privatschulen und Schulvielfalt, aber andererseits nicht zustimmen, dass sie jetzt unterstützt werden in ganz begrenztem und beschränktem Maße, das enttäuscht mich. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen!
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf das Argument von Herrn Köhler mit dem Widerspruch hinweisen. Er sagte, wir hätten einen Widerspruch in unserer Argumentation. Wir sagen, einerseits wollen wir weniger pro Schüler ausgeben, andererseits erhöhen wir aber den Bildungsetat um dieses von Ihnen richtig wiedergegebene eine Prozent.
Herr Köhler, das liegt daran, dass wir mehr Leistungen an die Schülerinnen und Schüler bringen wollen. Wenn wir mehr Leistung bringen, dann würde das natürlich diese Prozentzahl, die Sie genannt haben, erheblich steigern. Wir sagen also, wir wollen gleichzeitig das, was wir an Leistungen erbringen, billiger darstellen, effizienter machen.
Um ein konkretes Beispiel zu sagen: Die Förderkurse, die wir jetzt eingeführt haben, Leseintensivkurse, Englisch in dritter Klasse et cetera, das sind ja konkrete Leistungssteigerungen, die wir erbringen, und deshalb müssen wir unbedingt in anderen Bereichen Einsparungen erzielen, damit wir nämlich genau diese Mehrleistungen an die Schüler geben können.
Eine sinnvolle und vernünftige Situation! Jetzt haben Sie mich durch Ihr Klingeln etwas durcheinander gebracht.
Entschuldigung, Herr Senator! Ich bin selbst ganz erschrocken, wie laut das war. Ich versuche, es beim nächsten Mal besser zu machen. Sind Sie bereit, eine Zwischenfrage anzunehmen?
Herr Senator, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass die Steigerung der Pro-Kopf-Ausgaben pro Schüler das Ziel Ihrer Politik ist?
Ich möchte, dass wir pro Kopf und Unterrichtsstunde die Ausgaben pro Schüler senken, weil wir im Bundesvergleich zu hoch liegen. Ich möchte aber, dass wir gleichzeitig die Leistungen, die wir den Schülern anbieten, verbessern und steigern.
Ich nenne Ihnen noch ein Beispiel. Ich sehe, dass andere Bundesländer im Grundschulbereich den Schülerinnen und Schülern eine größere Stundentafel anbieten. Der Stundenplan konkret in anderen Bundesländern in der Grundschule ist umfangreicher als unserer. Gleichzeitig aber sehe ich, dass wir mehr Lehrerstunden in das System Grundschule hineingeben als das Bundesland, das mehr Stunden bei den Schülern ankommen lässt. Das ist ein Widerspruch, den ich als Bildungspolitiker nicht akzeptieren kann. Ich muss sagen, es soll bei den Schülern ankommen, dass sie mehr Unterricht bekommen, und nicht in der Schule oder bei den Lehrerinnen und
Jetzt möchte ich nur noch einen Schlusssatz sagen. Ich danke Ihnen recht herzlich, dass Sie, hoffe ich, mit großer Mehrheit diesem Gesetzentwurf zustimmen, und ich glaube, dass wir damit einen guten Beitrag für die Aufrechterhaltung der Schulvielfalt in Bremen geleistet haben. – Danke sehr!
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Wedler, FDP, Drucksache 16/106, abstimmen.