Protocol of the Session on January 22, 2003

(Abg. K l e e n [SPD]: Das ist ein ganz schneller Senator! Er weiß, dass wir Hun- ger haben!)

Ich habe noch eine Wortmeldung von Senator Dr. Böse.

Bitte, Herr Senator!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, ich mache es auch wirklich kurz! Diese Diskussion war mir bisher in weiten Teilen sehr änigmatisch, Herr Kleen, rätselhaft,

(Zuruf von der SPD: Was war da rätselhaft?)

weil hier doch einige Dinge durcheinander gebracht wurden. Ich erlaube mir jetzt einmal, das aufzuklären!

Wenn Sie von den erhöhten Zahlen bei der Telefonüberwachung reden, dann können Sie im Land Bremen nur von strafprozessualen Maßnahmen nach Paragraph 100 a StPO und so weiter reden. Sie werden ganz sicher im Land Bremen, weil das nach der Strafprozessordnung geht, keine Evaluierung, ob das Bremische Polizeigesetz hier entsprechende Regelungen zu Recht oder nicht enthält, vornehmen können. Wir müssen ganz deutlich unterscheiden, meine Damen und Herren, und das ist ja hier der Punkt, zwischen strafprozessualen Maßnahmen im Zusam

menhang mit der Strafverfolgung und präventiven Maßnahmen.

Meine Damen und Herren, da gibt es auch jetzt kein Recht, das dann unrechtmäßig angewandt wird, sondern das Thema ist, dass in den Ländern eine rechtliche Grundlage für die Möglichkeit gelegt wird, im Rahmen präventiver Telefonüberwachung tätig zu werden. Da für Telekommunikationsangelegenheiten im Sinne einer Vereinheitlichung des ganzen Verfahrens der Bund zuständig ist, auch nicht der Bundesinnenminister, sondern der Bundeswirtschaftsminister, bedarf es einer Telekommunikationsüberwachungsverordnung, die dies umsetzt, und zwar einheitlich für die jeweiligen Anbieter. Das ist eine ganz andere Seite.

Meine Damen und Herren, worum geht es? Ich habe als Vorsitzender der Innenministerkonferenz die Arbeitsgruppe des Arbeitskreises zwei nach dem 11. September selbst eingesetzt, um Lücken in den Gesetzen des Bundes und der Länder zu entdecken, Lücken, die auch zu einem großen Teil auf der Ebene des Bundes und der Länder geschlossen sind. Ich denke auf Länderebene nur an die Frage der Rasterfahndung, ich denke auf Bundesebene an das Antiterrorpaket eins und zwei, obwohl das aus Sicht der CDU immer noch Lücken hat, aber das lasse ich einmal außen vor. Bei dieser Überprüfung hat man in allen Ländern mit Ausnahme von Thüringen, das ist richtig dargestellt worden, festgestellt, dass es keine Regelung zur präventiven Telekommunikationsüberwachung gibt, dass es aber zur Schließung der Lücke wünschenswert ist, solche Regelungen zu schaffen.

Die IMK hat sich grundsätzlich darauf verständigt, dass den Ländern empfohlen wird, entsprechende Regelungen zu schaffen, und hat den Bundesinnenminister gebeten, beim Bundeswirtschaftsminister vorstellig zu werden, damit die Telekommunikationsüberwachungsverordnung, ein wunderschönes Wort, geändert wird. Dabei sind wir. Meine Damen und Herren, diese Lücke zu schließen, so hat es der Senat gesagt, hält er für erwägenswert.

(Abg. K l e e n [SPD]: Genau!)

Erwägenswert heißt, dass man sich genau vor Augen halten muss, was man damit erreichen kann. Ich erinnere nur an die Diskussion, die wir auch hier in diesem hohen Haus hatten, als es um das Bremische Polizeigesetz, es ist nämlich die gleiche Diskussion, als es um den so genannten präventiven Lauschangriff ging. Es ist genau der gleiche Sachverhalt, und es sind die gleichen Argumente, die man hier vorbringen kann. Dieses hohe Haus hat sich seinerzeit, wie ich finde, dankenswerterweise, dazu entschlossen, eine Regelung zu treffen, nach der das präventive Abhören, nicht der Telefone, mit technischen Mitteln möglich ist. Warum sollte denn jetzt das Abhören der Telefone präventiv nicht möglich

sein? Darin sehe ich als Innensenator, meine Damen und Herren, einen Bruch.

Wenn das als rechtliche Möglichkeit für ganz bestimmte zu definierende Fälle, die zum Beispiel Geiselnahmen, terroristische Anschläge, Erpressung, Menschen- und Waffenhandel sein könnten, das ist ja noch auszugestalten, also wirklich Schwerstkriminalität, im präventiven, im gefahrenabwehrenden Sinn, nicht aber, wenn es schon bekannt ist, im Rahmen der Strafverfolgung geschaffen wird, meine Damen und Herren, wenn wir unseren Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit geben würden, in dieser Lücke etwas zu tun – das ist ganz sicher nicht ein tägliches Werk, das ist ganz sicher nicht etwas, was sehr häufig vorkommen wird, aber wir haben auch bei der Rasterfahndung gemerkt, auf einmal haben wir sie benötigt, und sie hat auch bundesweit Erfolge –, dann halte ich es als Mitglied des Senats für sehr erwägenswert.

Als derjenige, der als IMK-Vorsitzender diese Arbeitsgruppe eingesetzt hat und die Ergebnisse dann auch weitergebracht hat – ich bitte Sie um Nachsicht, dass ich eine persönliche Meinung äußere –, halte ich es für äußerst wünschenswert, und ich halte es als Innensenator für erforderlich. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kurz auf die Ausführungen der beiden Kollegen innenpolitische Sprecher eingehend: Zunächst einmal, Herr Dr. Güldner, ob Sie den bayerischen Innenminister, den hessischen oder welchen auch immer hier zitieren, das ist mir relativ egal, weil, wie es der Senator eben gesagt hat,

(Abg. Frau J a n s e n [SPD]: Das war nicht die Meinung des Senats! Das war die per- sönliche Meinung!)

diese Ziele im Rahmen der IMK verfolgt werden. Von daher sind alle Innenminister eingebunden, und alle Minister entscheiden letztendlich in der Sache. Das ist der erste Punkt!

Der zweite Punkt, ob symbolisch oder nicht symbolisch! Mir ging es einfach darum, dass man vorbeugend dieses Thema einmal aufbereitet, aber insbesondere auch einmal zu diesem Thema die Meinung des Senats hört. Die habe ich nun sowohl schriftlich als auch eben mündlich durch den Innensenator vernommen, und das ist für mich sehr viel wert.

Der nächste Punkt ist, ich sage das auch, und der Senator hat es eben auch schon gesagt, die Rege––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

lung, die getroffen werden muss, betrifft lediglich die TKÜ-Verordnung des Bundes. Sie eröffnet die Möglichkeit, dass die Anbieter dann tatsächlich genötigt sind, hier entsprechend diese Maßnahmen zu begleiten. Das ist der Punkt! Im Übrigen, das, was an technischen Voraussetzungen für solche Maßnahmen notwendig ist, gibt es bereits, das ist alles im Polizeipräsidium anzuschauen und anzuhören. Ich empfehle jedem, den es interessiert, dort einmal hinzugehen und sich auch von den Kolleginnen und Kollegen vortragen zu lassen, warum möglicherweise eine solche gefahrenabwehrende Regelung doch von Nutzen wäre. Die Beispiele, die ich genannt habe, habe ich mir nicht ausgedacht, ich habe sie eben von diesen Kollegen. Von daher, glaube ich, kann man das hier ganz gelassen, aber auch sachgerecht vortragen. Ich bin jedenfalls der Auffassung, gerade nachdem ich diese Informationen bekommen hatte, es lohnt sich schon, eine solche Regelung aufzunehmen, wenn dadurch nur ein Mensch im gefahrenabwehrenden Bereich gerettet werden kann. Einen letzten Punkt im Zusammenhang mit den Zahlen, ich will darauf nicht näher eingehen, ich kenne das auch aus anderen Gremien, unter anderem aus dem parlamentarischen Kontrollgremium, das wir ja extra zur parlamentarischen Kontrolle neben der Richterkontrolle für bestimmte polizeigesetzliche Maßnahmen installiert haben! Ich sage nur, ob aus StPO ergebend oder möglicherweise bei den Maßnahmen, die wir bereits im Polizeigesetz geregelt haben, diese Zahlen sind nicht entscheidend in der Höhe, sondern sie sind entscheidend dafür, dass es offensichtlich immer wieder Anlass geben muss, denn sonst wären gar keine Zahlen vorhanden, hier entsprechende Maßnahmen einzuleiten, und darum geht es allein. Wenn das nicht der Fall wäre, dann würde auch ich der Koalition in Berlin empfehlen, sie sollten doch die Paragraphen 100 folgende wieder aufheben, dann wäre möglicherweise Ihren Vorstellungen, Herr Dr. Güldner, Rechnung getragen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1345, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 14.45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.11 Uhr) * Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.47 Uhr. Vizepräsident Ravens: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.

Auf dem Besucherrang begrüße ich herzlich Mitarbeiter und Freundeskreis der Zahnarztpraxis Dr. Schirmacher aus Bremerhaven.

(Beifall)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien

Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2002 (Drucksache 15/1315) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist beantragt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu überweisen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzesantrages zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) unterbricht die erste Lesung und überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des DeutschlandRadio

Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 10. Dezember 2002 (Drucksache 15/1327)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Schildt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen mit der Drucksache 15/1327 die Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Landesrundfunkanstalten vor. Der Medienausschuss war einmal etwas schneller und ist genau punktgelandet.

Gemäß Paragraph 5 a des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über ihre finanzielle Lage Bericht erstatten. Der Medienausschuss hat bereits am 25. Oktober des letzten Jahres eine hochkarätige Anhörung zu diesem inhaltlichen Punkt durchgeführt, an der natürlich als Hauspatriot und Intendant von Radio Bremen Herr Dr. Glässgen teilnahm. Weitere Teilnehmer waren Herr Schächter, der Intendant des ZDF, die Vertreter der KEF, Herr Conrad und Herr Bachmann, Herr Elitz, der Intendant des DeutschlandRadio, und Professor Dr. Seidel für die ARD. Sie sehen also, dass wir uns schon im Ausschuss im Oktober über die finanzielle Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten informiert haben.

Ich möchte drei, vier Punkte aus der Anhörung erwähnen. Es ist in der Debatte und war und wird auch in Zukunft in der Debatte bleiben, wie weit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung verzichten sollten. Herr Schächter vom ZDF hat dazu zehn Punkte vorgetragen, warum er der Meinung ist, dass es weiter Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Sektor geben muss. Dem sind auch die Sprecher des Medienausschusses aller Fraktionen beigetreten. Sollte die Werbung wegfallen, so hat Herr Schächter uns gesagt, müsste die Rundfunkgebühr um 1,50 Euro pro Monat erhöht werden.

Weiter ist sehr interessant festzustellen, dass die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten zusammen nur etwa sechs Prozent des Gesamtvolumens ausmachen. Insoweit ist auch nicht davon auszugehen, dass die wirtschaftliche Lage der Werbebranche davon auszugehen hat, dass es Probleme im öffentlich-rechtlichen Sektor gibt.

Es wurden von Herrn Dr. Glässgen die hohen Anstrengungen, die Radio Bremen im Moment hinsichtlich der Abschmelzung des Finanzbedarfs tragen muss und leider auch hinsichtlich der Abschmelzung der Beschäftigten, kund getan. Hier haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass seit 2000 beginnend mit 603 Beschäftigten, im Jahr 2002 noch 520 Beschäftigte bei Radio Bremen tätig sind, und um das Ziel zu erreichen, 2006 eine ausgeglichene Situation herzustellen, müsste man weiter auf 400 Beschäftigte reduzieren. Das zeigt, welche große Aufgabe Radio Bremen im Moment noch vor sich hat.

Für die ARD hat Professor Dr. Seidel zum Ausdruck gebracht, dass es in Zukunft noch ein paar Schwierigkeiten im Rahmen der Gebührenerhöhung