Mit wie viel finanziellen Mitteln ist dieser Umstrukturierungsfonds, den wir in unserer Frage erwähnt haben, denn noch ausgestattet?
Dieser Fonds, wie Sie erinnern, ist damals aufgelegt worden anlässlich des Konkurses des Bremer Vulkan, und es ist auch möglich, Mittel aus diesem Fonds zu schöpfen. Nur, wie gesagt, er wird nicht nachgefragt. Abgesehen von der Frage, welche Beihilfen denn überhaupt möglich sind, habe ich Ihnen ja auch gerade erläutert, dass mit diesem Rettungs- und Umstrukturierungsfonds eine Möglichkeit geschaffen worden ist, um kleinere und mittlere Betriebe – damals waren die Zuliefererbetriebe angedacht – zu unterstützen, und dieser Fonds kann nicht benutzt werden, um die Stahlwerke Bremen zu unterstützen.
von der EU abgesegnetes Programm, und wenn es denn für andere als diese Fälle gebraucht werden soll, dann muss man weitersehen.
Hat das Arbeitsressort darüber hinaus mit Ihnen Kontakt aufgenommen, um im Dialog mit dem Vorstand der Stahlwerke und dem Betriebsrat jetzt Möglichkeiten, zum Beispiel in Richtung Beschäftigungsgesellschaften, auszuloten?
Bisher gibt es keine konkreten Anforderungen für Verhandlungen. Ich bin aber ganz sicher, wenn es diese gibt, wird sich das Arbeitsressort entsprechend darum kümmern.
Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne einen Kurs „Neuer Start ab 35“. – Herzlich willkommen!
Die fünfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde bezieht sich auf den Frauenanteil bei der „Beförderungsrunde“ im bremischen öffentlichen Dienst. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Frage eins: Wie viele Beamte des bremischen öffentlichen Dienstes, differenziert nach Geschlecht und Senatsressorts, wurden zum 1. Oktober 2002 befördert?
Frage zwei: Wie verteilen sich die Beförderungen, differenziert nach Geschlecht und Senatsressorts, auf die verschiedenen Besoldungsgruppen?
Da die Beförderungsvorgänge buchungstechnisch bis jetzt noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist zunächst nur eine vorläufige Auswertung möglich. Endgültige Werte werden ab Mitte November
vorliegen, weil wir bis dahin auch noch eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen mit Ausnahmegenehmigung durchführen werden.
Zu Frage eins: Zum 1. Oktober 2002 wurden in der bremischen Kernverwaltung insgesamt 908 Beamte und Beamtinnen befördert. Davon waren 226 Beamtinnen, dies entspricht einem Anteil von Frauen an den Beförderungen von 24,8 Prozent. Der Anteil der Beamtinnen an der Statusgruppe der Beamten insgesamt liegt bei 36,9 Prozent.
Die Beförderungsquote insgesamt liegt bei 8,1 Prozent, bei den Beamten beträgt sie 9,7 Prozent und bei den Beamtinnen 5,5 Prozent. Die Beförderungen liegen in dezentraler Verantwortung. Die Beförderungsquote fällt unterschiedlich in den einzelnen Ressorts aus, wobei tendenziell in den größeren Ressorts die Quote niedriger, in den kleineren Ressorts die Quote höher liegt. Unter dem Durchschnitt liegen die personalstarken Bereiche Bildung und Wissenschaft und Justiz und Verfassung.
Werden die Beförderungen nach Ressorts und Geschlecht betrachtet, zeigt sich ein differenziertes Bild: In der Mehrzahl der Ressorts liegt die weibliche Beförderungsquote über der männlichen Beförderungsquote – Bürgerschaft, Rechnungshof, Senatskanzlei, Bevollmächtigter beim Bund, Justiz und Verfassung, Datenschutz, Inneres, Kultur und Sport, Wirtschaft und Häfen –. Bei Bildung und Wissenschaft, Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Bau und Umwelt sowie Finanzen liegt die männliche Beförderungsquote über der weiblichen Beförderungsquote. Das heißt, in der Mehrzahl der Ressorts werden anteilig mehr Frauen als Männer befördert, wobei es nicht nur die Ressorts mit geringem Personalbestand sind, in denen Frauen prozentual häufiger befördert werden; zum Beispiel liegt im Innenressort der Frauenanteil an den Beförderungen deutlich über dem der Männer, nur insgesamt liegt im Ressort der Frauenanteil dramatisch niedriger als der Männeranteil.
Ich komme gleich darauf! Dass die weibliche Beförderungsquote insgesamt unter der männlichen Beförderungsquote liegt, ist im Wesentlichen auf die geschlechtsspezifische Konzentration auf bestimmte Personalgruppen zurückzuführen.
Die personalgruppenspezifisch niedrige Beförderungsquote beim Lehrpersonal bei einem hohen Anteil der Frauen in dieser Personalgruppe ist darauf zurückzuführen, dass dort im Grunde keine sehr abgestufte Beförderungslaufbahn bei den Lehrern vorliegt und somit dort natürlich die Beförderungszahl automatisch geringer ist.
Wir haben Ihnen eine Tabelle verteilt, weil ich Ihnen die Zahlen nicht alle vorlesen kann, damit Sie die Zahlen nachvollziehen können.
Zu Frage zwei: Die Besoldungsgruppen, in denen die meisten Beförderungen stattgefunden haben, sind die Gruppen A 8, A 9 S und A 10. Hier ist es vor allem der Bereich Inneres, der die höchsten Anteile an den Beförderungen in diesen Gruppen stellt. Die hohe Anzahl von Beförderungen in diesen Besoldungsgruppen erklärt sich vor allem durch die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei, und dies macht sozusagen den Löwenanteil der niedrigeren Frauenquote bei den Beförderungen aus.
Wenn Sie sich die Zahlen beim Bereich Inneres ansehen, dann entfallen auf Inneres allein 510 von 908 Beförderungen, der Männeranteil bei den Polizisten liegt bei den Beförderungen bei 443 und der Frauenanteil bei 67. Dies hat etwas mit der Struktur der Polizei zu tun, und wenn Sie diese Besonderheit herausnehmen, dann relativieren sich die Prozentsätze in ganz dramatischer Weise. Wir haben gemeinsam die zweigeteilte Laufbahn für die Polizei eingeführt, und sie wirkt sich in diesen Beförderungen aus. Das ist für die Polizei günstig, und ich denke, dass wir hier auch einen deutlichen Schwerpunkt gesetzt haben in der Verbesserung der Besoldungsstruktur bei der Polizei.
Insgesamt sind es 65,8 Prozent oder 598 der 908 beförderten Beamtinnen und Beamten, die in die unterdurchschnittlich niedrigen Besoldungsgruppen von A 4 bis A 10 befördert wurden. Der Anteil dieser Besoldungsgruppen am Bestand aller Beamtinnen und Beamten beträgt 42 Prozent.
Herr Bürgermeister Perschau, für die übrigen Ressorts sind Sie ja nur der Berichterstatter, aber ich möchte Sie fragen, was Sie als zuständiger Senator in Ihrem eigenen Ressort, dem Finanzressort, unternehmen, um die Beförderungsquote bei weiblichen Beschäftigten zu erhöhen! Dies beziehe ich insbesondere auf die höheren Besoldungsstufen ab A 14 aufwärts.
Frau Abgeordnete, wir entscheiden über die Beförderungen in einem gemeinsamen Gremium von Staatsräten, Senator, Personalrat und Frauenbeauftragter. Wir bekommen auch von den Mitarbeitern selbst sozusagen die Vorschläge, wer an der Reihe ist. Dies wird mit der Frauenbeauftragten abgestimmt. Es ist in allen Ressorts so, dass dies sozusagen ein Auswahlgremium ist, das im Grunde diese Beförderungen steuert. Nun muss man dazu sagen, dass wir natürlich auch gerade im mittleren Dienst, der bei uns einen sehr hohen Frauenanteil hat, die Beförderungen in den letzten Jahren auch sehr stark vorangetrieben haben und dass
Wenn ich einen relativ konstanten Personalkostenhaushalt fahren möchte, dann bedeutet das, wenn ich überdurchschnittlich viel befördere, dass ich diese Beförderungen auch durch Personalabbau wieder einsparen muss. Diese Entscheidung tragen wir alle gemeinsam. Deshalb kommen diese Ergebnisse heraus, dass man sich auch überlegt, was schaffen wir an Personalabbau, das heißt, was lassen wir über die Fluktuationsquote an Wiedereinstellungen weg, um im Grunde Geld zu sparen.
Ich glaube, dass wir hier ein sehr abgestimmtes Verfahren haben, dass sich hier im Grunde die Verwerfungen im Wesentlichen aus den hohen Beförderungszahlen bei der Polizei ergeben und dass wir uns im Vergleich mit anderen Städten und Ländern mit unserer Frauenquote in ganz besonderer Weise gut sehen lassen können.
Eine abschließende Bemerkung, wenn Sie erlauben, Herr Präsident! Ich möchte mich erst einmal für die tabellarische Übersicht bedanken. Es war für mich so schnell noch nicht alles zu durchschauen, zumal ich auch nicht aus dem öffentlichen Dienst komme, so dass diese Besoldungsstufen für mich immer nicht ganz so einfach zu durchblicken sind. Wir werden uns aber als SPDFraktion noch intensiver damit befassen und gelegentlich das eine oder andere Thema vertiefen. Schönen Dank!
Herr Senator, die Antwort war umfassend, und trotzdem habe ich noch eine Frage, und zwar die gleiche Frage, die meine Kollegin Frau Wulff gestellt hat: Was wollen Sie denn nun ganz speziell unternehmen, um in Ihrem Ressort in den höheren Besoldungsgruppen angemessene Beförderungsmöglichkeiten für Frauen zu schaffen? Das ist ja auch mit der Übertragung entsprechender Funktionen verbunden.
Das ist so, Frau Abgeordnete! Sie kommen ja selbst aus diesem Bereich und wissen ja, es wächst sozusagen für den höheren Dienst mit akademischer Bildung ein wesentlich höherer Frauenanteil nach. Wenn Sie sich das in den letzten zwei, drei Jahren anschauen, dann haben wir bei den Einstellungen für den höheren Dienst einen Frauenanteil von über 60 Prozent. Vor zehn Jahren lag der Frauenanteil bei den Einstellungen für den
höheren Dienst noch unter 30 Prozent. Deshalb ist es so, dass sich diese Situation natürlich Zug um Zug verbessert. Ich kann es nur nicht mit der Brechstange verändern, weil man auch auf der Karriereleiter in die Führungspositionen hineinwachsen muss und nicht hineinkatapultiert werden kann.
Herr Bürgermeister, gehen Sie mit mir konform, wenn ich sage, erstens, Beförderungen sind nicht steuerbar, zweitens, die Stellen, die Beförderungsdienstposten sind, sind nach der Richtlinie auszuschreiben, auf diese Ausschreibungen hin können sich weibliche wie männliche Beschäftigte bewerben oder sich melden, drittens, die Auswahl dann in aller Regel doch nach Eignung, Befähigung und Leistung vorgenommen wird und von daher ein Wettbewerb zwischen den insgesamt zur Verfügung stehenden Bewerbern entsteht?