Protocol of the Session on September 18, 2002

Für Bremen muss klar sein, dass Interesse an Vereinfachung und Dezentralität besteht, hierbei aber die finanziellen Möglichkeiten eines Stadtstaates keine Einschränkungen erfahren. Für uns sind selbstverständlich Regelungen erstrebenswert, bei denen im Steuerrecht darauf geachtet wird, dass die Einkommensteuer nicht mehr wohnort-, sondern arbeitsplatzbezogen erhoben wird. Nur dann wird die tatsächliche Wirtschafts- und Finanzkraft ausreichend abgebildet. Die Einführung der wohnortbezogenen Besteuerung hat bekanntermaßen entscheidend zur wirtschaftlichen Notlage unseres Landes beigetragen.

Wir sollten auch allen Bestrebungen des Bundes unmissverständlich entgegenwirken, die das Ziel verfolgen, über Finanzmittelzuweisung Einfluss zu nehmen auf die Politik der Kompetenzgestaltung der Länder. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine Rahmenkompetenz für Bildung, die wir ablehnen, Herr Dr. Kuhn.

(Beifall bei der CDU)

Gerade im Rahmen der EU-Osterweiterung und der zunehmenden Bedeutung der Region sollten Eingriffe der Kommission sich zukünftig darauf beschränken, Vorgaben für einen angemessenen Rahmen zu schaffen und die Eigenständigkeit der nationalen Regionalpolitik nicht zu beeinträchtigen. Die bereits erfolgten vielfältigen Eingriffe, unter anderem im Rahmen der Rechtsangleichung, wurden ganz wesentlich ohne direkte Beteiligung der Länder vollzogen. Hiervon sind nahezu alle Kompetenzbereiche der Bundesländer betroffen. Hierzu gehören sowohl Eingriffe in die Bildungs- und Kulturpolitik als auch in die Politikfelder Soziales, Jugend, Gesundheit, Verbraucherschutz, Regional- und Struk

turpolitik, Forschung, Technologie, Umweltschutz, ich könnte fast alle nennen –

(Glocke)

ich komme zum Schluss –, und nicht zuletzt auch die Rundfunkfreiheit.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Debatte ist sehr angemessen. Wir wollen sie sehr gern führen, deshalb haben wir auch einen Antrag hier gemeinsam mit dem Koalitionspartner vorgelegt, der auch klarmacht, wir wollen uns auch weiter in den zuständigen Ausschüssen damit befassen.

Den Antrag der Grünen lehnen wir ab. Ich will das auch noch einmal in einem Satz begründen: Sie haben schon eine deutliche Tendenz zur Zentralität und gegen Föderalismus, auch in Ihrer Initiative, auch in Ihrem Debattenbeitrag zum Ausdruck gebracht. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die Zuständigkeiten zu den Ländern gehören. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landtage, der Konvent der Landtagspräsidenten und Fraktionsvorsitzenden, einen Beitrag dazu leisten wollen, auch unsere Zuständigkeiten deutlich zu artikulieren. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich halte es für außerordentlich verdienstvoll, dass die Präsidenten der Landtage die bereits auf Ministerpräsidentenebene geführte und begonnene Debatte zur Reform des Föderalismus aufgegriffen und auf die parlamentarische Ebene gehoben haben. Ich möchte ganz ausdrücklich unserem Präsidenten dafür danken, dass er dazu beigetragen hat.

(Beifall bei der SPD)

Daraus folgt zugleich, dass die SPD-Fraktion selbstverständlich das Anliegen der Landtagspräsidenten unterstützt, eine solche Konferenz, von der hier schon mehrfach die Rede war, einen Konvent mit den Fraktionsvorsitzenden gemeinsam durchzuführen.

Herr Dr. Kuhn, es hatte schon eine besondere Art, dass der Vizepräsident der Bürgerschaft hier vor dem Plenum dem Präsidenten der Bürgerschaft Vorhaltungen macht in dieser Art wie geschehen. Ich sage Ihnen ganz offen und deutlich, ich halte das erstens für stillos und zweitens auch für ungerechtfertigt und weise das deswegen auch zurück.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Wir reden in unmittelbarem Anlass über einen Antrag der Grünen und dem nachfolgend über einen Antrag der Koalitionsfraktionen. Im Kern geht es aber um die Initiative der Landtagspräsidenten, über die wir uns heute unterhalten. Die Landtagspräsidenten haben am Anfang ihrer Entschließung vom Juni dieses Jahres die Überzeugung geäußert, dass sich der Föderalismus als politisches Modell in Deutschland bewährt hat. Ich denke, diese Überzeugung kann man uneingeschränkt teilen, und ich füge hinzu, ich glaube, auch aus Bremer Sicht uneingeschränkt teilen. Vielleicht der Hinweis auf das Grundgesetz: Der Föderalismus ist nicht irgendeine bloße Organisationsentscheidung unserer Verfassungsväter und -mütter. Die Bundesstaatlichkeit unseres Grundgesetzes gehört zu den unveränderlichen oder, wie die Juristen sagen, mit Ewigkeitsgarantie versehenen Strukturprinzipien unserer Verfassung. Das föderale Prinzip ist deswegen schon einmal etwas ganz Besonderes, und aus Bremer Sicht darf man noch einmal darauf hinweisen, dass wir stolz darauf sein können, dass wir nach 1945 an der Spitze derer standen, die sich für den Föderalismus stark gemacht haben. Das kommt übrigens heute noch im Artikel 64 unserer Verfassung zum Ausdruck. Da steht sehr schön, dass der bremische Staat ein Glied der deutschen Republik ist, und dieser Satz stammt aus der Zeit vor dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes aus dem Mai 1949. Unsere Verfassung ist ja ein bisschen älter. Mit dieser Verfassungsvorschrift haben unsere Verfassungsväter und -mütter signalisiert und deutlich gemacht, Bremen steht zum Föderalismus, und daran darf man anlässlich einer solchen Debatte auch noch einmal erinnern. (Beifall bei der SPD)

Der Föderalismus ist, um einen berühmten Staatsund Verfassungsrechtler zu zitieren, Konrad Hesse, als Verfassungsprinzip Ausdruck der so genannten vertikalen Gewaltenteilung. Bei der Gewaltenteilung geht es immer um Machtbegrenzung. Dabei geht es nicht nur um das Verhältnis von Bund und Ländern. Wer sich die föderale Wirklichkeit in Deutschland in den letzten Jahren anschaut, weiß, dass der Föderalismus von einer ganzen Reihe von Akteuren bestimmt wird. Bund und Länder habe ich genannt, das ist selbstverständlich, aber natürlich Europa, die EU. Es gibt Leute, die sprechen von der Europäisierung des deutschen Föderalismus. Die Parlamente und Regierungen sind beteiligt, Flächenländer und Stadtstaaten haben sicher unterschiedliche Interessen, Geber- und Nehmerländer in den Finanzbeziehungen, die A- und die B-Länder und was man an Kategorien noch bilden kann. Wir erleben also ein sehr austariertes Kräfteverhältnis im Föderalismus, das aber auch immer wieder neu definiert werden muss.

Meine Damen und Herren, man kann sagen, dass es eigentlich kein demokratisches Land auf dieser Welt gibt, jedenfalls mir so nicht bewusst, das ein so verfeinertes, so ein hochziseliertes System von Machtteilung und Machtverschränkung aufweist wie Deutschland. Aber natürlich muss in einer solchen Debatte auch die Rede davon sein, dass das nicht nur ein Strukturprinzip ist, sondern dass genauso wichtig für den Föderalismus die Vielfalt, die Bürgernähe und die enge demokratische Beteiligung sind, die der Föderalismus ermöglicht und die ihn auszeichnen. Gerade wir in Bremen, wie wir immer sagen, als eine der ältesten Stadtrepubliken wissen diese Nähe doch zu schätzen. Wer wie ich einmal in einem anderen Bundesland während meines Studiums fünf, sechs Jahre gelebt hat, der weiß es doch zu schätzen, welche Nähe an Beteiligung wir hier haben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, man muss darauf zu sprechen kommen, dass natürlich auch die Solidarität zwischen den Ländern, zwischen dem Bund und den Ländern zum Föderalismus gehört, und Bremen profitiert von dieser Solidarität. Wir haben doch mit unseren Sanierungsleistungen, die wir zugesprochen bekommen haben durch das Bundesverfassungsgericht 1992 aufgrund des so genannten bündischen Prinzips, das ist das der gegenseitigen Hilfeleistung oder ein Synonym für Solidarität, erfahren, was praktischer Föderalismus auch für uns bedeutet.

Übrigens, mit Solidarität, weil schon der Name eines Kandidaten hier gefallen ist, verträgt sich natürlich nicht, wenn ein Land wie Bayern einerseits über Jahrzehnte finanzielle Hilfen der Ländergemeinschaft in Anspruch nimmt, aber, wie dann 1999 geschehen, zur Attacke auf den Länderfinanzausgleich und damit auch auf Bremen ansetzt, wenn dieses Land Bayern aufgrund der Unterstützung und nachdem es die Unterstützung der anderen Länder über so viele Jahre gegeben hat, dann zum Geberland geworden ist. Das ist das Gegenteil von Solidarität. Das ist Eigennutz!

(Beifall bei der SPD)

Aber, meine Damen und Herren, es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht 1999 diesen Anschlag des bayerischen Ministerpräsidenten auch auf Bremen abgewehrt hat, und gut ist auch, dass die Bremer wissen, was sie von dem bayerischen Ministerpräsidenten zu erwarten hätten.

Meine Damen und Herren, das föderale System hat Deutschland gut getan und eben auch Bremen als zwar kleinen, aber wichtigen Teil der bundesstaatlichen Ordnung. Ich teile deswegen ganz ausdrücklich die Einschätzung, die in der Entschließung der Landtagspräsidenten enthalten ist, die da lautet, ich zitiere: „Der Föderalismus ist ein solch hohes Gut, dass es der Anstrengung aller politisch Verant

wortlichen in der Bundesrepublik Deutschland wert ist, ihn zu erhalten, zu stärken und fortzuentwickeln.“

Was nicht unerwähnt bleiben darf, Herr Dr. Kuhn, Sie haben gesagt, wir reden in dieser Debatte im Wesentlichen über uns. Ich glaube das eigentlich nicht. Die Architektur des föderalen Systems in der Bundesrepublik Deutschland, wozu eben auch die Kompetenzen von Länderparlamenten gehören, beschreibt nicht nur die Arbeitsweise von Politik und Verwaltung, sondern in ihren Auswirkungen hat das natürlich etwas mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu tun, denn selbstverständlich steht doch über allem der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, dass überall im Bundesgebiet die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse gewahrt bleibt. So steht es im Grundgesetz, und so muss es auch Verpflichtung aller Politik sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Die Landtagspräsidenten sehen in ihrer Entschließung erheblichen Reformbedarf im Wesentlichen in drei Punkten, ich nenne sie noch einmal: erstens bei der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Gesetzgebung, zweitens bei der Mischverwaltung und Mischfinanzierung von Bund und Ländern und drittens bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Auch insoweit, glaube ich, kann man den Landtagspräsidenten zustimmen.

Meine Damen und Herren, wenn wir hier als Abgeordnete ehrlich sind, erfahren wir doch eigentlich in jeder Bürgerschaftssitzung den schwindenden Einfluss der Länderparlamente. Wenn wir uns auf unsere rein legislative Funktion beschränkten, also auf die Gesetzgebung, dann wären wir, so sage ich einmal voraus, in knapp einem Sitzungstag jeden Monat mit der Tagesordnung durch. Wenn ich richtig gezählt habe, so finden sich auf der Tagesordnung unserer heutigen und der morgigen Sitzung der Bürgerschaft von den etwa 25 Punkten drei, die die Gesetzgebung zum Gegenstand haben. Ich will damit nicht sagen, dass die übrigen Tagesordnungspunkte überflüssig oder unwichtig sind. Parlamentarismus ist nicht nur Gesetzgebung, aber dieser Hinweis auf die Tagesordnung beschreibt doch, glaube ich, wie sich die Schwerpunkte verändert haben, denn das war sicher einmal anders.

Ich glaube, man muss es so analysieren, dass die Landesparlamente, ich rede ausdrücklich von den Parlamenten, nicht von den Landesregierungen, sondern dass die Landesparlamente ohne Zweifel die Hauptverlierer der Strukturveränderungen im Föderalismus sind. Ich glaube, man kann sogar sagen, es gibt eine Erosion der Aufgaben und Kompetenzen der Länderparlamente. Das hat natürlich vielfältige Ursachen, die allerdings auch nicht immer ohne die Länderparlamente, sondern überwiegend auch mit den Länderparlamenten entstanden sind.

Der Bund hat auch aus guten Gründen immer mehr die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz ausgeschöpft und macht auch von seiner Rahmenkompetenz ausgiebigen Gebrauch. Auch dafür gibt es natürlich Gründe. Überdies kann man zunehmende vielfältige Verflechtungen zwischen dem Bund und den Ländern beobachten. Hier ist schon die Institution der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern genannt worden, aber wer will denn bestreiten, dass das, was dort der Gegenstand ist, auch wichtige Gemeinschaftsaufgaben sind? Hochschulbau zum Beispiel, regionale Wirtschafts- und Agrarstruktur oder etwa der Küstenschutz! Natürlich sind es Gemeinschaftsaufgaben.

Es gibt natürlich auch überhaupt keinen Zweifel, dass die europäische Einigung, übrigens nicht seit neuestem, sondern schon seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957, aber erst recht natürlich durch die weiteren Integrationsschritte in besonderem Maße Auswirkungen auf die föderale Struktur der Bundesrepublik hatte, und, da muss man kein Hellseher sein, auch in Zukunft weiter haben wird.

Auch das lässt sich sehr leicht illustrieren. Wenn man sich anschaut, dass zu den Aufgaben, die nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung ausschließlich oder vorwiegend den Bundesländern vorbehalten sind, die Bereiche Kultur, Medien, Bildung, Ausbildung, Umwelt, Gesundheit, Forschungs- und Technologiepolitik, die regionale Strukturpolitik, wenn man sich diese Bereiche anschaut und sieht zugleich, dass die EU auf allen diesen Feldern eigene Maßnahmen zumindest ergreifen kann, dann führt das dazu, dass der Handlungsspielraum der Bundesländer natürlich deutlich eingeschränkt ist und auch noch eingeschränkt werden kann. Ich denke, auch das erleben wir tagtäglich.

Meine Damen und Herren, wenn wir nach diesem Befund sagen, die Kompetenzen der Landesparlamente müssen gestärkt werden, dann ist das weder gegen Europa gerichtet noch geht es darum, die Arbeitsplätze von Landtagsabgeordneten zu sichern. Es geht vielmehr darum, ein wichtiges Grundprinzip des Föderalismus neu zu beleben und in den Vordergrund zu rücken, und das ist, jenseits der Architekturfragen unserer Republik, die bürgernahe Aufgabenerfüllung, die dem Föderalismus als Prinzip zugrunde liegt.

(Beifall bei der SPD)

Dazu gehört natürlich selbstverständlich auch die Gesetzgebung als Regelfall.

Ich glaube, dem Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat, auch Bremen, wäre nicht gedient, wenn die Bundesländer lediglich ein dichtes Netz nationaler und europäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu vollziehen hätten, ohne eigenen Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu haben. Dann, glaube ich, stellt sich die Frage nach

der Existenz dieser bundesstaatlichen Ordnung, wenn das der Fall wäre. Deshalb wollen wir dagegensteuern. Ich finde es vernünftig, was die Landtagspräsidenten angeregt haben. Wir unterstützen das mit unserem Koalitionsantrag, über den Herr Neumeyer schon gesprochen hat.

Zusammenfassend: Ich glaube, wir brauchen eine Stärkungskur für den Föderalismus. Dafür haben die Landtagspräsidenten einen guten, einen vernünftigen Weg gewiesen.

Einen Hinweis möchte ich mir noch erlauben. Ich glaube, als Bremer sollten wir keine akademischen Debatten über den Föderalismus führen, sondern es muss darum gehen, das ist kein Vorwurf, sondern ich denke, wir sind da recht nahe beieinander, eine ganz konkrete bremisch-parlamentarische Sicht zu entwickeln, die wir dann möglichst auch mit einer Stimme auf diesem Konvent Ende März 2003 in Lübeck vortragen können.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe es ähnlich wie Herr Dr. Kuhn, bei solchen Fragen wie Mischfinanzierung, Gemeinschaftsaufgaben, da muss man nun wirklich sehr genau schauen, was ist vernünftig und was ist veränderungsbedürftig. Ich denke, das Ergebnis all der Diskussionen um die Reform des Föderalismus muss aus Bremer Sicht sein, dass die Eigenstaatlichkeit Bremens untermauert wird und die Rechte der Bürgerschaft gestärkt werden. Ich bin sicher, das ist im Interesse des Föderalismus, im Interesse Bremens, aber letztlich, was das Wichtigste ist, im Interesse der Menschen, die wir vertreten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Neumeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Böhrnsen, gerade habe ich noch überlegt, ob ich etwas sage oder nicht. Nun sage ich etwas! Mir gefiel Ihre Rede ganz gut bei einem kleinen Einschub. Ich wollte Ihnen gern helfen, dass Sie nicht zu einer Geschichtsklitterung hier über den Landtag beitragen, sondern die ganze Wahrheit auch für sich verinnerlichen. Es hilft manchmal ganz gut, wenn man dann zurückschaut. Sie haben an das Thema erinnert, als sich Bremen für die Durchsetzung der Interessen eingesetzt hat, die uns dann über die Gerichte zugestanden wurden, was den Länderfinanzausgleich angeht. Sie haben in dem Zusammenhang das Land Bayern erwähnt, das zu Recht eine kritische Position hat, an Solidarität, wenn man genommen hat, erinnert, und dann auch geben muss. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Was Sie vergessen haben, ich wollte Ihnen einfach helfen, dass Sie sich auch daran erinnern: Es war eben nicht nur ein Bundesland, es war auch nicht die reine Farbenlehre. Nordrhein-Westfalen war sehr kritisch, das Land haben wir hinterher als Bündnispartner gewinnen können. Insbesondere waren es aber die Hessen, die uns das Leben ziemlich schwer gemacht haben, und die Hessen hatten seinerzeit einen Ministerpräsidenten, der hieß Hans Eichel, Sozialdemokrat!

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Dieser Herr Eichel, meine Damen und Herren Sozialdemokraten, das müssen Sie sich schon gefallen lassen, hat ziemlich massiv gegen die Durchsetzung bremischer Interessen opponiert. Ich wünschte mir sehr, dass er davon auch einmal Abstand nimmt.

Wir haben gerade aktuell die Diskussion über die Kanzlerzusage gehabt, Bremen auch weiter zu helfen. Ich nehme leider zur Kenntnis, dass Herr Eichel in der Kontinuität seiner damaligen Einschätzung ist. Ich wünschte mir bei aller Bereitschaft zurückzublicken, dass man nach vorn blickt und seinem eigenen Parteifreund in Bonn auch einmal sagt, dass wir Bremer Interessen nicht nur verfassungsrechtlich abgesichert haben, sondern dass wir auch von der Bundesregierung allumfassend, und nicht nur vom Kanzler, erwarten, dass unsere Interessen und die Zusagen, die uns gegeben wurden, auch von Herrn Eichel eingehalten werden.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.