Protocol of the Session on September 18, 2002

So, meine Damen und Herren, ist dies ja im Verhältnis von Bundestag und Bundesregierung in Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Ich finde, solchen Diskussionen sollten wir wirklich näher treten.

Wenn ich mir die Geschichte der Idee dieses Konvents der Landtage ansehe, dann kann ich feststellen, erstens, diese Diskussion schwebt schon lange, es hat eine Reihe Kommissionen von Wissenschaft

lern und von Landtagen gegeben, sie ist auch notwendig zu führen, und es wird sicherlich einige Punkte geben, wo man sagen kann, ja, die Entwicklung ist darüber hinweggegangen, dass der Bund das macht, die Länder können es wieder machen. Aber gleichzeitig ist diese notwendige Debatte in den letzten Jahren sehr zielstrebig instrumentalisiert worden von verschiedenen einflussreichen Landesregierungen, allen voran Bayern, auch NordrheinWestfalen, um ihre Vorstellung eines Wettbewerbsföderalismus durchzusetzen. Um es klar und deutlich zu sagen, die Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten waren oder sind mit diesen Beschlüssen auf dem besten Weg, in dieser Frage Herrn Stoiber auf den Leim zu gehen, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

So ist es, leider! Apropos Herr Stoiber, der will bei einem Wahlsieg einen Föderalismuskonvent einführen, hat er gesagt, der soll bestehen, hören Sie gut zu, aus Ministerpräsidenten, Kommunalpolitikern und Wissenschaftlern. Haben Sie irgendetwas von Landtagen gehört? Aber es wird ja Gott sei Dank daraus nichts werden, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir lehnen den geplanten Konvent in unserem Antrag nicht ab! Wir sind der Meinung, das kann ein sehr nützliches Forum sein, wir gehen aber nicht davon aus, dass es notwendig und sinnvoll wäre, dass man da auf Zwang etwas Einstimmiges herausbringt. Was für einen Sinn soll es eigentlich haben, die Landtage, diese vielen Landtage mit den unterschiedlichen Interessen, mit den verschiedenen politischen Farben, was und wem gegenüber soll da eigentlich etwas Gemeinsames herauskommen? Wollen die Landtage jetzt etwa die neue Finanzreform schultern mit so einem Beschluss? Lassen Sie uns lieber offen diskutieren! Ich bin ganz sicher, und wir sind dafür, es darf nichts dabei herauskommen, was unter der Fahne der Macht der Landtage in Wirklichkeit sehr rückwärts gewandt den entstandenen und gewachsenen solidarischen Föderalismus in Deutschland weiter zersetzt, wie es einige wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Koalitionsfraktionen haben ja einen eigenen Antrag eingebracht, ich will jetzt dazu nichts sagen. Ich bin gespannt auf die Begründung dieses Antrags und werde mich dann dazu äußern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Neumeyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich finde es sehr angemessen, und wir finden es sehr angemessen, dass die Fraktion der Grünen das Thema hier heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. Alle Landtage haben sich mit dem Thema Förderalismusreform auseinander gesetzt. Insofern sind wir sehr dankbar dafür, dass wir heute Gelegenheit haben, uns hier auch in der Bremischen Bürgerschaft mit dem Thema auseinander zu setzen. Ich bedauere ein bisschen, dass Sie einen Großteil Ihrer Redezeit darauf verwandt haben, eigentlich über interne Abstimmungsprobleme innerhalb des Präsidiums nachzudenken. Das haben sich andere Landtage in dieser Weise nicht gegönnt.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das brauchten sie ja auch nicht!)

Ich denke auch, dass das dem Thema dann doch nicht angemessen ist, und ich füge hinzu, dass wir natürlich ein Interesse daran haben, dass sich Bremen da, wo sich Länder zusammentun, um Länderinteressen zu formulieren, auch entsprechend einbringt. Das gilt sowohl, was die Ministerpräsidentenkonferenz anbelangt, aber selbstverständlich auch für die Konferenz der Landtagspräsidenten, denn nicht teilzunehmen bedeutet natürlich, dass unsere Interessen nicht ausreichend wahrgenommen werden. Nun mussten wir in den letzten Jahren immer wieder feststellen, dass es zu Aushöhlungstendenzen bei der Gesetzgebungskompetenz der Landesparlamente gekommen ist und auch, wenn man sich nicht meldet, wahrscheinlich weiter kommen wird. Unter der Maßgabe von Einheitlichkeit beziehungsweise Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und von Einheit des Rechts- und Wirtschaftsraumes hat sich der Bund bei der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung weitgehend gegenüber den Ländern durchgesetzt und seine Gestaltungsspielräume immer mehr ausgedehnt und ausgenutzt. Aber auch die Länder, und das hat auch Herr Kuhn angesprochen, haben sich durch Vereinheitlichungstrends untereinander ihre eigenständigen Kompetenzbereiche zunehmend eingeengt. Auf den Ministerpräsidenten-, aber auch auf den Fachministerkonferenzen werden auf nahezu allen Gebieten der Politikgestaltung einvernehmliche Lösungen gesucht, teilweise auch sehr verbindliche Absprachen getroffen. Das nennt man Exekutivföderalismus. Was dabei fehlt, ist die Einschaltung der Parlamente, und das fordern wir ein.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dann man los!)

Das Steuerrecht ist heute nahezu ausnahmslos Bundesrecht. Die Länder haben nur geringe Steuer––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

autonomie, und damit haben sie naturgemäß eine sehr geringe Einnahmekompetenz und eine ebenso geringe Gestaltungskompetenz. Die eigene Gesetzgebungskompetenz der Länder ist in vielen Fällen durch Mitwirkung an zustimmungspflichtigen Gesetzen, die im Bundesrat durch die Landesregierung wahrgenommen werden, ersetzt worden. Hier ergibt sich eine schleichende Aushöhlung des Artikels 79 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz, in denen die bundesstaatliche Ordnung als unveränderlich abgesichert ist.

Die tatsächliche Praxis allerdings in Deutschland entspricht heute nicht mehr dem allumfassenden Geist dieser Verfassungsbestimmung. Durch den europäischen Einigungsprozess und die damit einhergehende Übertragung von Zuständigkeiten ist dies leider zusätzlich gefördert worden.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion bekennt sich selbstverständlich uneingeschränkt zum geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen, aber eben auch föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist.

(Beifall bei der CDU)

Die Europäische Union neigt zu übermäßiger Reglementierung und zur Vernachlässigung der regionalen Gebietskörperschaften. In Abstimmung mit der Bundesregierung greift die EU dabei häufig in originäre Länderkompetenzen ein, obgleich nicht zuletzt im Maastrichter Vertrag das Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich verankert wurde.

Ein grundsätzliches Problem zur Wahrnehmung der Rechte der bundesdeutschen Länder ist der Tatsache geschuldet, dass es in den meisten anderen EU-Staaten keinen vergleichbaren Aufbau staatlicher Untergliederung mit eigener Gesetzgebungskompetenz gibt. Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union erfolgt, nicht nur in Deutschland, allein durch die Regierung, auch wenn dadurch Hoheitsrechte erfasst werden, die nach verfassungsrechtlicher Kompetenzordnung ausschließlich den Ländern zustehen. Die Bundesregierung berücksichtigt hierbei die berechtigten Interessen der Länder nur unzureichend.

Artikel 23 Grundgesetz gibt den Ländern über den Bundesrat Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Hoheitsrechten durch den Bund auf die Europäische Union. Landesparlamente sind hier jedoch unmittelbar nicht beteiligt. Um genau diese Beteiligungsrechte, Notwendigkeiten und Pflichten geht es hierbei. Es geht eigentlich um unsere originären Kompetenzen und Zuständigkeiten.

Die die Länder berührenden Angelegenheiten werden, Herr Dr. Kuhn, bereits auf einer dritten Ebene geregelt. Gemeint sind hierbei die bereits erwähnten Ministerpräsidentenkonferenzen, Fachministerkonferenzen und die Bund-Länder-Kommission. Ei

ne wirksame Kontrolle durch die Landesparlamente wird hierdurch erheblich erschwert, wenn nicht sogar zum Teil gänzlich unmöglich gemacht.

Die wenig transparenten Entscheidungsprozesse der Europäischen Union tragen selbstverständlich auch nicht zu mehr Bürgernähe bei. Entscheidungsprozesse in den Ländern und Kommunen sind naturgemäß näher an den Bedürfnissen der Bevölkerung. Wir benötigen einen Diskussionsprozess über den qualitativen Umbau der Strukturen innerhalb der Europäischen Union unter den Aspekten von Entflechtung, Subsidiarität und Transparenz. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente hat eben diesen Diskussionsprozess zu Recht aufgegriffen und kommt im Ergebnis zu einem Vorschlag für einen Konvent, übrigens ein Vorstoß, der nicht zuletzt ursprünglich von der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente stellen in Ihrer Initiative fest, dass sich die Gesetzgebungskompetenz in den Ländern in den letzten Jahren immer mehr zum Bund und weg von den Ländern verschoben hat. Sie registrieren ebenfalls zunehmende Zentralisierung, Entwicklung zum Exekutivföderalismus und eine Verflechtung politischer Entscheidungen. Hierin sieht die Präsidentenkonferenz eine Gefahr für Vielfalt und Bürgernähe sowie einen Rückgang demokratischer Legitimation, damit einhergehende schwindende Transparenz. Diese Einschätzung, meine Damen und Herren, teilen wir uneingeschränkt!

(Beifall bei der CDU)

Die Landtagspräsidenten setzen sich zu Recht für eine Stärkung der Rechte der Landesparlamente und damit auch für mehr Föderalismus ein mit dem Ziel der Stärkung der kompetenzrechtlichen Stellung der Landesparlamente, insbesondere bei den Themen, das hatten Sie bereits angesprochen, Gemeinschaftsaufgaben und Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Die CDU-Fraktion setzt sich ebenfalls für eine grundlegende Reform des Föderalismus ein. Besondere Bedeutung haben für uns dabei Themen wie Subsidiarität, Transparenz, Vertrauen und solidarischer Wettbewerb. Subsidiarität heißt für uns, die Eigenverantwortlichkeit des mündigen Bürgers zu fördern. Die übergeordnete Gemeinschaft tritt erst dann ein, wenn der Einzelne oder die untergeordnete Ebene mit seinen Entscheidungen und Möglichkeiten offenkundig überfordert ist.

Dieses Prinzip muss sowohl für die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gelten, aber selbstverständlich auch zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir wollen, dass politische Entscheidungen auf einer

möglichst unteren Ebene getroffen werden. Dann bleibt Politik nahe an den Menschen, durchschaubar und begründbar, und zwar gerade im Zeitalter von Globalisierung.

(Beifall bei der CDU)

Weltweite gegenseitige Abhängigkeiten erfordern einerseits organisierte globale Zusammenarbeit, sie erzeugen andererseits aber auch bei den Menschen Sorgen und Ängste, ihre eigenen Lebensverhältnisse nicht mehr aktiv mitgestalten zu können. Eine Stärkung der föderalen Ordnung ist nach unserer Einschätzung am besten geeignet, diese Transparenz und auch das notwendige Vertrauen zu erzielen.

Selbständigkeit und Selbstverantwortung von einzelnen Menschen und von Gemeinschaften führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, zu Erfolg, aber auch zu Misserfolg. Die föderale Ordnung erzeugt immer einen Wettbewerb um bessere Lösungen und Entscheidungen. Wettbewerb ist ein geeignetes Instrument, um in der Summe für alle Beteiligten zu besseren Ergebnissen und damit im Gesamtstaat zu gleichwertigen, aber nicht gleichförmigen Verhältnissen zu gelangen.

(Beifall bei der CDU)

Wettbewerb ist für uns allerdings auch keine Ordnung für Privilegierte, sondern die Voraussetzung, um allen Beteiligten jederzeit die gleichen Chancen einzuräumen. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass es auch gleiche Startbedingungen gibt. Ich füge hinzu, da gibt es sehr wohl auch in unserer Partei zwischen den einzelnen Ländern unterschiedliche Auffassungen darüber, was eigentlich gerechte Ausgangs- und Startvoraussetzungen sind. Wir hier in Bremen sind da klar. Deswegen gibt es den Länderfinanzausgleich, deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, und das ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass wir uns auch aktiv in den Wettbewerb einbringen können.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Fraktion setzt sich für eine Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Länder durch stärker am Prinzip der Subsidiarität und Dezentralität ausgerichtete Entscheidungsstrukturen ein. Wir setzen uns für eine Rückführung der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes an die Länder ein. Wir wollen den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten gemäß Artikel 74 und 74 a Grundgesetz deutlich zurückbauen. Beispiele hierfür könnten Themen wie Grundstücksverkehr, Bodenrecht, landwirtschaftliches Pachtwesen oder das Wohnungswesen sein.

Grundsätzlich halten wir es aber auch für diskussionswürdig, die konkurrierende Gesetzgebung zu

gunsten der Länder umzukehren. Geeignete Aufgabenbereiche hierfür sehen wir zum Beispiel bei der Zulassung von ärztlichen oder anderen Heilberufen, aber auch im Wohnungswesen und der öffentlichen Fürsorge. Dem Bundestag wäre dann ein Widerspruchsrecht nach Beschluss der Landesgesetzgeber einzuräumen. Ich füge hinzu, diskussionswürdig, nicht abschließend festgelegt, sondern da muss man bereit sein, einfach auch neue Denkmodelle zu akzeptieren und zu schauen, ob das ein Weg ist, die Kompetenz dahin zu bringen, wohin sie eigentlich originär auch gehört.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt allerdings auch weitergehende Themenfelder, die nach unserer Auffassung dazu geeignet sind, ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz der Länder überführt zu werden. Hierzu gehört beispielsweise das Wirtschaftsrecht. Wir können uns gut vorstellen, da aktiven Wettbewerbsföderalismus zu betreiben, indem wir dann bei Zuständigkeit in Bremen beispielsweise uns schneller als andere für eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes einsetzen würden.

(Beifall bei der CDU)

Ich fasse noch einmal unsere zentralen Prinzipien zusammen: Erstens, Entflechtung, zweitens, Subsidiarität, Aufgaben möglichst auf unterer staatlicher Ebene abwickeln, drittens, solidarischer Wettbewerb und viertens, weitgehende Transparenz.

Meine Damen und Herren, in den südlichen Ländern werden noch weitergehende Vorschläge diskutiert. Hier wird ein Vorrang der Gesetzgebung für die Länder gesehen. Es gibt auch zusätzliche Vorstellungen für eine Reduzierung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung. Zugleich wird sehr ernsthaft das Thema Befristung von Rechtsvorschriften des Bundes, aber auch der Länder diskutiert. Das heißt, sämtliche Gesetze kommen regelmäßig auf den Prüfstand, und überflüssige Gesetze sind ersatzlos zu streichen. Ich denke, das würde uns in Bremen auch ganz gut zu Gesicht stehen.

(Beifall bei der CDU)

Weiterhin wird über die Einführung von Öffnungsund Experimentierklauseln im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung für die Länder nachgedacht. Während es bei den bislang genannten Themenfeldern grundsätzlich ein Einvernehmen zwischen allen Bundesländern gibt, Abweichungen bestenfalls bei der Zielgenauigkeit liegen, sind die Unterschiede beim Abbau der Mischfinanzierung naturgemäß größer, wobei auch hier allen Ländern das grundsätzliche Ziel gemein ist. Bei der Ausgestaltung gibt es dann jedoch sehr unterschiedliche Positionen – und das halte ich für naturgemäß – zwi

schen Geberländern und Nehmerländern. Gemeinsamer Grundsatz ist es, dass eine Rückführung der Mischfinanzierung nicht zu einem einseitigen Rückzug des Bundes aus der Finanzierungspflicht führen darf.

Die CDU-Fraktion tritt dafür ein, den Bund in eine dauerhaft dynamische Ausgleichsverpflichtung zu nehmen, damit die Länder diese Aufgaben zukünftig ohne den Bund aufwandsneutral wahrnehmen können. Wir müssen aber aufpassen, dass mit dem Abbau von Mischfinanzierung nicht solidarischen Wirkmechanismen wie dem Länderfinanzausgleich entgegengewirkt wird. Deswegen ist nicht jeder Vorschlag zum Abbau von Mischfinanzierung aus bremischer Sicht zu begrüßen. Da sind wir durchaus an Ihrer Seite, Herr Dr. Kuhn. Wir haben kein Interesse an der Streichung aller Gemeinschaftsausgaben. Aus unserer Sicht haben sich unter anderem die Gemeinschaftsaufgaben Aus- und Neubau von Hochschulen, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und nicht zuletzt auch Verbesserung des Küstenschutzes bewährt.

Für Bremen muss klar sein, dass Interesse an Vereinfachung und Dezentralität besteht, hierbei aber die finanziellen Möglichkeiten eines Stadtstaates keine Einschränkungen erfahren. Für uns sind selbstverständlich Regelungen erstrebenswert, bei denen im Steuerrecht darauf geachtet wird, dass die Einkommensteuer nicht mehr wohnort-, sondern arbeitsplatzbezogen erhoben wird. Nur dann wird die tatsächliche Wirtschafts- und Finanzkraft ausreichend abgebildet. Die Einführung der wohnortbezogenen Besteuerung hat bekanntermaßen entscheidend zur wirtschaftlichen Notlage unseres Landes beigetragen.