Protocol of the Session on August 21, 2002

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen, Herr Dr. Kuhn, und dies zu Ihrem Antrag, brauchen wir nach den Feststellungen des Gutachtens von Roland Berger zum Strafvollzug und den Bekundungen des Anstaltsleiters Dr. Otto kein zusätzliches Personal, wie in Ihrem Antrag enthalten, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Meine Damen und Herren, ein fünftes Beispiel ist die Diskussion um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit einem Entwurf der rotgrünen Bundesregierung zur Reform des Sanktionenrechts wollten SPD und Bündnis 90/Die Grünen weitere Strafmilderungen durchsetzen. Die CDU erteilt solchen Plänen eine klare Absage. Daher darf und wird es auch keine Zustimmung Bremens zu einem solchen Gesetz geben. Die Geldstrafe hat ihre überragende Bedeutung in der Strafverfolgung schon seit Jahrzehnten. Es gilt das Tagessatzsystem. Kann ein mittelloser Täter die Geldstrafe auch in Raten nicht zahlen, hat er schon heute die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Strafe verliert damit jedoch nicht ihre Wirkung.

Die rotgrüne Regierung will an Stelle der Ersatzfreiheitsstrafe nunmehr generell für alle Täter die gemeinnützige Arbeit einführen. Dem Täter droht dann statt der Gefängnisstrafe, wenn er die Geldstrafe nicht bezahlt, nur noch ein mehr oder weni

ger intensiv überwachter Arbeitsdienst von wenigen Stunden am Tag. Ein Tagessatz, also ein Tag Freiheitsstrafe, soll nach den Plänen von Rotgrün durch drei Stunden gemeinnützige Arbeit abgegolten werden. Eine solche Strafmilderung, meine Damen und Herren, ist mit der CDU nicht zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb, Herr Dr. Kuhn, ist die diesbezügliche Große Anfrage Ihrer Fraktion in der bemerkenswerten, aber auch ausreichenden Kürze beantwortet worden.

Insgesamt, meine Damen und Herren, ist daher festzustellen, dass die SPD und ihr Bürgermeister vollmundige Erklärungen zu harter und gerechter Strafe abgeben. Ihre Taten lassen sich an diesen Erklärungen nicht messen. Wenn wir über Straftäter reden, dürfen wir die berechtigten Interessen der Opfer nicht vernachlässigen. Auch sie haben ein Recht auf angemessene Bestrafung des Täters, und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Bürgerrecht auf Schutz vor Gewalt.

Die CDU nimmt in diesem Sinne ihre Aufgaben wahr. An Sie, Herr Dr. Scherf, seien deswegen die Worte meines SPD-Kollegen Isola aus der Debatte vom März gerichtet: Gelegentlich einmal ein Interview weniger, dafür ein bisschen mehr den Aufgaben nachgehen, Herr Dr. Scherf!

Zudem haben wir mit der vorliegenden Großen Anfrage weitere Fragen zur Zivilprozessordnung, zum Nachbarschaftsgesetz und Verbündelung von Arbeitsrechtssachen für das Land Bremen gefordert, auf die ich in diesem ersten Redebeitrag nicht näher eingehen möchte. Gestatten Sie mir aber, Herr Böhrnsen, wie bereits angekündigt, eine abschließende Bemerkung auch zu der Diskussion um die so genannte Doppelspitze am Oberverwaltungs- und Finanzgericht!

Wir haben auf Initiative des SPD-geführten Justizressorts vor mehr als zwei Jahren die Diskussion der Ressourcenbündelung von diesen beiden Fachgerichten geführt. Die CDU stand diesen Plänen von Anfang an eher skeptisch gegenüber und hat dem dringenden Wunsch des SPD-geführten Ressorts und der SPD-Vertreter im Ausschuss nachgegeben. Um so verwunderter waren wir, als wir gestern aus den Medien erfahren konnten, dass die SPD-Fraktion ihren Bürgermeister im Regen stehen lässt. Da lässt sich ein Abgeordneter eines besonderen Sachverstands rühmen, der während der gesamten Debatte in den vergangenen zwei Jahren, Herr Böhrnsen, geschwiegen hat.

(Abg. D r. S c h u s t e r [SPD]: Woher wissen Sie das?)

Wo waren Sie denn, Herr Böhrnsen, als wir im Rechtsausschuss diese Fragen erörtert haben? Wa

rum haben Sie mit Ihrer Fraktion am 27. September 2001 hier in der Bürgerschaft lebhaft applaudiert, als der rechtspolitische Sprecher Isola die Pläne des Ressorts verteidigt hat? Wo waren Sie, als wir über die Widerstände der Betroffenen diskutiert haben?

Die Wahrheit ist, dass die SPD den Bürgermeister mit seinen Plänen blamiert hat, weil sie ein parteiinternes Problem hat. Es gab dem Verlauten nach eine Zusage von Herrn Böhrnsen und dem Bürgermeister an den ehemaligen Staatsrat Göbel, der sich auch für das Amt des OVG-Präsidenten interessiert hat.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das gehört sich nun wirklich nicht!)

In diesem Zusammenhang und weil seine Bewerbung nicht berücksichtigt werden sollte, hat die SPDSpitze zugesagt, eine dritte Stelle eines Vorsitzenden eines Senats für Herrn Göbel zu schaffen. Dann hätten wir am Oberverwaltungsgericht drei Häuptlinge und drei Indianer gehabt.

Die CDU hat von Anfang an erklärt, dass wir solchen Plänen eine Absage erteilen, und letztlich hat sich auch die SPD-Basis gegen diese Pläne ausgesprochen. Nur um diesen Unmut zu bändigen, den parteiinternen Unmut vor der Kandidatenaufstellung zu bändigen, haben Sie von den ursprünglichen Plänen, die beiden Stellen der Präsidentenämter zusammenzufassen, Abstand genommen. Damit ergibt sich nämlich nicht die Diskussion, ob ein dritter Senatspräsident erforderlich ist oder nicht.

Wenn das so ist, Herr Böhrnsen, dann seien Sie ehrlich und bekennen sich dazu, dass Sie rein aus parteitaktischen Gründen die bisher gemeinsam getragenen Wünsche des Bürgermeisters nicht mehr unterstützen! Auf Ihrer Homepage werben Sie zu dem Thema Justiz mit der Aussage: „Justizpolitik findet meist nur dann öffentliche Aufmerksamkeit, wenn etwas schief geht.“ Ihre Pläne, Herr Böhrnsen, sind schief gegangen, und deswegen gab es eine öffentliche Diskussion, die dem Ansehen der Justiz insgesamt geschadet hat. Wenn der Bürgermeister dem Befehl von Ihnen zum wiederholten Male folgt und die von ihm betriebenen Pläne einstampft, dann haben Sie ihm, seinem Amt, der Justiz und der Politik aus Gründen der Parteiräson einen Bärendienst erwiesen und das Vertrauen in die unabhängige Justiz nachhaltig beschädigt.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU wird in dem vorerwähnten Sinne ihre nachvollziehbare, glaubhafte und tatkräftige Politik zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter verfolgen. Sie wird daran arbeiten, den Bürgermeister und die SPD-Fraktion nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten mitzunehmen und die Menschen in Bre

merhaven und Bremen für Bremen zu begeistern. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, bevor ich Herrn Dr. Kuhn das Wort gebe, möchte ich ganz herzlich den internationalen Gutachter in Sachen Weltkulturerbe, Herrn Desimpelaere aus Brügge, auf der Besuchertribüne begrüßen. Herr Desimpelaere ist Gutachter der ICOMOS, einer internationalen Organisation, die sich der Erhaltung historischer Denkmäler auf der ganzen Welt widmet.

Herzlich willkommen in Bremen!

(Beifall)

Herr Dr. Kuhn, Sie haben das Wort!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier im März auf Antrag der Grünen in der Aktuellen Stunde über die, und dabei bleibe ich auch, fortgesetzten gesetzeswidrigen Äußerungen von Herrn Staatsrat Mäurer über angeblich verloren zu gebende jugendliche Straftäter diskutiert. Ich habe die Debattenlage so wahrgenommen: Der Justizsenator hat seinem Staatsrat verhalten, aber doch grünes Licht gegeben, die CDU unterstützte Herrn Mäurer freudig demonstrativ, fand aber damals schon, er müsse mehr machen. Über das begeisterte Schulterklopfen von ganz rechtsaußen will ich jetzt nicht reden, aber ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass man darüber nicht auch einmal nachdenken sollte.

Der Kollege Isola hat versucht, den Wechsel, der sich da abzeichnete, wegzureden. Das war auch verständlich, er hatte sich nämlich in der Auseinandersetzung mit Herrn Mäurer nicht durchsetzen können, aber er hat eine Rede gehalten, die sozialdemokratische und moderne Prinzipien von Justizpolitik wieder in Erinnerung gerufen hat. Dafür war ich ihm dankbar. Er hat offensichtlich auch den Fraktionsvorsitzenden der SPD inzwischen davon überzeugen können, dass in der Fraktion ein bisschen dagegengehalten werden muss, wie man an dem – und das finde ich nun in der Tat ganz anders – erfreulichen Nein zum Doppelpräsidenten Finanzgericht/Oberverwaltungsgericht jetzt sehen kann.

In der Tat, Herr Röwekamp, Sie haben ja Recht, wenn Sie auf den Zickzackkurs und die Widersprüche der SPD hinweisen, das kann man ja nachlesen in dem Protokoll. Sie haben vor einem Jahr unseren grünen Antrag dazu abgelehnt, als wir diese Doppelspitze verhindern wollten, aber gut. Ich sage einmal, besser spät als gar nicht. Allerdings, Herr Röwekamp, wenn ausgerechnet Sie jetzt in Ihrem Beitrag sich hinstellen und davon reden, das Vertrauen in die Justiz ist erschüttert, wenn Sie unter Nennung von Namen von Leuten, die sich hier nicht zur Wehr

setzen können – ich habe in all diesen Diskussionen über Veränderung von Richterwahl, von Besetzung von Präsidentenstellen niemals irgendeinen Namen hier genannt –, solche Debatten ins Parlament bringen, das finde ich nicht in Ordnung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Dann müssen Sie sich nicht hinstellen und von Vertrauen reden! Mir war nach der Aktuellen Stunde ganz klar, dass der Kollege Eckhoff gern in dieser Frage nachlegen würde, schon um irgendwie die Prüfung anzutreten, dass Herr Dr. Scherf zwar auf der Liste der SPD steht, aber irgendwie CDU-Politik macht. Jetzt sagen Sie, man müsse vielleicht CDU wählen, wenn man Herrn Scherf will. Ich frage mich nur, wer will ihn dann noch? Wenn die Verhältnisse so sind, dass man Sie wählen muss dafür, damit er dann Bürgermeister wird, bin ich nicht sicher, ob das dann noch so geht. Also das nur zu Ihrem Bedenken, Herr Röwekamp!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das hat kei- ner richtig verstanden! Nicht einmal Ihre eigene Fraktion klatscht!)

Das hat keiner richtig verstanden? Ja, gut, das ist halt manchmal so. Ich kann es ja auch nicht ändern. Vielleicht hat Herr Dr. Scherf es ja verstanden.

Ich nehme, da Herr Röwekamp ja die Debatte allgemein angelegt hat, es gern wahr, dass wir noch einmal allgemein debattieren. Herr Isola hat insofern Recht, wenn er darauf verweist, so groß sind die Sprünge nicht, die sich da tun in der Justiz, als es noch andere gibt, engagierte Richter, Vollzugsbeamte, Initiativen, die sich da kümmern, die es in der Tat verhindern, dass es da große Sprünge gibt. Dennoch, der Richtungswechsel wird angestrebt. Da bin ich anderer Ansicht als Sie. Sie haben jetzt die Unterschiede sehr vergrößert, um sich da irgendwie darzustellen. Ich glaube, der Wechsel ist schon da.

Herr Röwekamp, Sie haben eine Große Anfrage in drei Teilen gestellt: erster Teil Straf- und Ausländerrecht – ein schöner Titel, wie man mit Titeln und Überschriften schon Politik machen kann, keine schöne Politik, wie ich finde –, zweiter Teil Strafvollzug, dritter Teil Zivilprozessordnung, darauf sind Sie jetzt gar nicht eingegangen. Da ist eine Reihe von Fragen zusammengewürfelt. Ich will mich damit auch nicht lange aufhalten, ich will nur zwei Dinge festhalten. Wir stellen fest, dass die erweiterte Anwendung des Prinzips „Schlichten statt Richten“ – so das Wort von Herrn Pfeiffer aus Hannover – anders als dort kein Schwerpunkt bremischer Justizpolitik ist. Das finden wir schade.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir stellen auch fest, dass Bremen zwar auf vielen Gebieten gelobt wird für den Einsatz neuer Medien in der Verwaltung, dass aber der beschleunigte Einsatz von Datenverarbeitung im Geschäftsverkehr zwischen Gericht und Anwälten kein Schwerpunkt ist über das hinaus, was wir mit dem Kataster haben, in der Entwicklung der bremischen Justiz. Auch das finden wir schade.

Wenn Sie allerdings gemeint haben, Herr Röwekamp, dass zu einem guten und gerechten Urteil auch gehört, dass das Urteil in angemessener Zeit erfolgt, bin ich mit Ihnen einer Meinung. Ich sehe das nicht so, dass Bremen da schlecht ist, das sehe ich nicht, aber besser kann man da in der Tat immer werden. Solche Dinge wie mehr Schlichtungsverfahren und all dies könnten dazu beitragen, insofern bin ich auch dafür, dass da mehr gemacht wird. Ich glaube aber nicht, dass das der Schwerpunkt der heutigen Debatte ist, und Sie haben ja auch nicht diesen Schwerpunkt gelegt.

Der erste Komplex, zu dem Sie gesprochen haben, ist – da haben Sie ja nun einmal das ganze Wahlprogramm der CDU aufgeschrieben, was Sie alles gern hätten – Verschärfung im Strafrecht allgemein, vor allen Dingen in der Strafverfolgung gegen Jugendliche und Ausländer. Ich bin nicht in jedem Detail mit der Antwort des Senats einverstanden, das ist ja auch umfangreich, aber ich muss gestehen, dass es mir an mehreren Stellen sehr gut gefallen hat, wie diese Antwort die Scharfmacher in der CDU dezent, aber doch ziemlich klar auf noch geltende Grundsätze des Rechts, des Verfassungsrechts und auch der Meinungen aus der Praxis hingewiesen hat, man kann auch sagen belehrt hat, wenn man das boshaft sagen will.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das müssen richtig – im guten Sinne – altmodische Beamte geschrieben haben. Das ist gut.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Altmodische Achtundsechziger!)

Leute, die erstens ihr Handwerk verstehen – –.

(Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Das kön- nen auch Angestellte gewesen sein!)

Das sind aber in diesem Fall Beamte, ich weiß es ja. Ich meine damit, dass es Leute sind, die sich nicht danach drehen und wenden, wie gerade die Stimmung im Lande ist, sondern dass sie sich berufen auf das, was sie einmal gelernt haben, und auf die Tradition, die es auch hier zu bewahren gilt. Darauf komme ich noch zurück.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu einzelnen Fragen wie der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter, ich meine, der hat der Bundesrat am Ende zugestimmt, in der Tat deswegen, Herr Röwekamp, weil es mit unseren Verfassungsgrundsätzen nicht vereinbar ist, wenn man ein Strafmaß, nachdem es ein ordentliches Gerichtsverfahren gegeben hat, im Vollzug, nach dem Vollzug ohne ein neues Gerichtsverfahren einfach ändert, und das auch noch für eine Tätergruppe, für die das noch gar nicht gegolten hat. Ich meine, das habe ich schon als Laie gelernt, dass das das oberste Prinzip ist, dass das überhaupt nicht geht. Daran haben sich auch die vernünftigen Justizminister anderswo erinnert, was Verfassungsrecht ist, und haben da den vernünftigen, im Rahmen des Verfassungsrechts sich bewegenden Antrag der Bundesregierung mitgemacht. Das finde ich gut.

Ich teile auch zu weiten Teilen die Antwort des Senats zu den alten Ladenhütern der CDU, die Anwendung des Jugendstrafrechts sei angeblich zu mild, seine Anwendung müsse bei Heranwachsenden die Ausnahme werden, man müsse eine Art Sippenhaft der Eltern von Jugendlichen einführen, also über das, was sie an Sorgepflicht hinaus haben. Da fehlt wirklich nur noch die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters und dieses berüchtigte Ausgehverbot von Herr Teiser, also, wenn es dunkel wird, sollen die Jugendlichen nicht mehr auf die Straße. Das haben sich ja jetzt andere noch weiter rechts inzwischen auf ihre Fahnen geschrieben.

Es gibt natürlich auch bei den Fragen, die Sie aufgeschrieben haben, einige Dinge, die in der Tat öffentlich diskutiert werden, weil sie neue Fragen betreffen, etwa die Herstellung pornografischer Schriften oder Materials, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben oder auch diesen Missbrauch von Kindern selbst. Auch da bleibe ich bei der Antwort des Senats: Es macht überhaupt keinen Sinn und ist nicht vereinbar mit unserem Rechtsverständnis, dass man da unterschiedslos reagiert mit dem Heraufsetzen des Strafmaßes. Ich weiß, das ist nicht populär, da zu differenzieren, aber im Recht ist das immer notwendig, Herr Röwekamp. Der Senat tut es auch in diesem Fall, finde ich, zu Recht und zum Glück.