Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits in dieser Debatte hat die CDU die SPD und den Bürgermeister aufgefordert, Farbe zu bekennen und mitzuteilen, ob er bereit ist und die SPD bereit ist, an einem schnelleren und wirksameren Strafverfahren auch durch Gesetzesänderungen mitzuwirken. Die Antwort in der damaligen Debatte war ausweichend. Mit der vorliegenden Großen Anfrage wollte die CDU-Fraktion es genauer wissen. Folgen den vollmundigen Ankündigungen des Bürgermeisters und des Staatsrates auch Taten?
Ich will es Ihnen an einigen wenigen Beispielen deutlich machen. Erstens, notwendige Veränderungen der Strafgesetze! Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Bevölkerung verlangt zu Recht, vor Kriminalität geschützt zu werden. Es ist legitim, wenn sie eine wirkungsvolle Anwendung der Strafgesetze fordert.“ Dieses Zitat stammt aus einer Pressemitteilung des Senators für Justiz und Verfassung und gibt, das bekenne ich an dieser Stelle, in vollem Umfang die CDU-Position wieder. Wer Recht bricht und sich damit gegen die Werteordnung der Gesellschaft stellt, muss mit konsequenter Verfolgung und gerechter Bestrafung rechnen.
Die CDU tritt daher in Anbetracht der zunehmenden Gewaltkriminalität auch in Bremen dafür ein, die vorhandenen strafrechtlichen Sanktionen sinnvoll zu erweitern. Hierzu gehört für die CDU insbesondere die Einführung eines Strafarrestes für jugendliche Täter, der neben der Bewährungsstrafe als Jugendarrest verhängt werden kann. Die jugendlichen Straftäter sollen so erkennen, dass eine Bewährungsstrafe kein Freispruch, sondern eine Verurteilung und damit eine Sanktion ist.
Die CDU fordert die Einführung eines Fahrverbots als Sanktion auch für Straftaten, die nicht im Straßenverkehr begangen werden, weil Jugendlichen der Verzicht auf den Führerschein als erhebliche Strafe wegen des damit eintretenden Image- und Statusverlusts erscheint. Die CDU fordert die Erhöhung des Strafrahmens für Verbrechen von heranwachsenden Intensiv- und Gewalttätern von bisher zehn auf zukünftig 15 Jahre, dies erstens, um jugendliche und heranwachsende Intensivtäter stärker bestrafen zu können, dies zweitens aber auch, um den Gerichten einen größeren Spielraum in der Strafzumessung zu geben. Die CDU fordert die Einführung eines beschleunigten Verfahrens auch für
Jugendliche, weil es gerade für Jugendliche notwendig ist, die Strafe unmittelbar auf die Straftat folgen zu lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU will, dass die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern entgegen den Regelungen aus der letzten Legislaturperiode wieder als Verbrechen gekennzeichnet werden.
Jährlich werden bundesweit nahezu 20 000 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert. Die entsprechende Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Eine Verschärfung der einschlägigen Vorschriften des Paragraphen 176 Strafgesetzbuch ist deshalb aus Sicht der CDU geboten. Wir greifen damit auch den Vorschlag des Bundesrates auf, der die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ebenfalls zum Verbrechen hochstufen will. Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen beim sexuellen Missbrauch von Kindern bestand nicht immer. Bis 1973 galt der sexuelle Missbrauch von Kindern in allen Formen als Verbrechen. Die 1973 vorgenommene Differenzierung ist aus Sicht der CDU falsch.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist immer ein Verbrechen, ob die Tat brutal oder weniger brutal ist. Die unterschiedliche Qualifikation einmal als Vergehen und erst in der schweren Form als Verbrechen wurde seinerzeit damit begründet, dass wissenschaftlich nicht geklärt war, ob durch die sexuellen Handlungen bei dem Kind wirklich ein schwerwiegender Schaden eintritt. Mittlerweile liegen hierzu wesentlich intensivere neue Erkenntnisse vor. Die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes wird auch bei geringen Eingriffen bereits empfindlich gestört, an den Kindern wird deshalb bei jedem sexuellen Missbrauch immer ein schweres Verbrechen begangen. Das hat unserer Auffassung nach der Gesetzgeber zu beachten.
Dies bedeutet auch, dass für sexuellen Missbrauch an Kindern eine Verfahrenseinstellung nach den Paragraphen 153 und 153 a Strafgesetzbuch und eine Verfahrenserledigung lediglich durch Strafbefehl nicht mehr möglich ist. Nach unserer Auffassung entspricht dies auch dem kriminellen Verhalten des jeweiligen Täters, der die Schwere der Tat und vor allem die Folgen der Tat spüren muss.
Zusätzlich fordert die CDU die Erweiterung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung und zum verstärkten Einsatz der DNA-Analyse.
Meine Damen und Herren, zu all diesen Positionen hat die CDU Farbe bekannt. Wir wollen diese Strafrechtsverschärfungen, um die Bürgerinnen und Bürger vor der zunehmenden Gewaltkriminalität zu schützen.
Entgegen seiner vollmundigen Ankündigung ist der Senator für Justiz offensichtlich nicht bereit, diese sinnvollen Gesetzesinitiativen zu unterstützen. Ein Strafarrest neben der Bewährungsstrafe wird als nicht notwendig erachtet. Fahrverbote soll es nur im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten geben. Die Höchststrafen für Jugendliche sollen nicht angehoben werden. Eine Beschleunigung des Jugendgerichtsverfahrens soll es nicht geben. Eine Strafrechtsverschärfung bei Sexualstraftätern gegen Kinder wird abgelehnt.
All diese notwendigen Maßnahmen und Gesetzesänderungen soll es nach Auffassung von Bürgermeister Dr. Scherf und Staatsrat Mäurer und seiner Verwaltung nicht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren, und damit erweisen sich die vollmundigen und öffentlichkeitswirksamen Ankündigungen, die ich eingangs zitiert habe, aus Sicht der CDU als reine Effekthascherei und Worthülsen.
Letztlich stehen auch die Bremer SPD und ihr Bürgermeister geschlossen an der Seite der rotgrünen Bundesregierung, die jedwede Verschärfung von Strafgesetzen abgelehnt hat und weiter ablehnt. Sheriff Scherf und Hilfssheriff Mäurer, die Bremer SPD-Besetzung für law and order, erweisen sich damit als soft and softy.
Wir hatten ja bisher noch nicht das Vergnügen, außer über die Medien, aber ich denke, wir werden uns nachher zu einem Thema austauschen, das uns beide offensichtlich bewegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will Ihnen dies auch an einem zweiten Beispiel deutlich machen, nämlich bei der verschärften Ahndung von Sexualstraftaten. Der Vorwurf, dass es dem Ressort offensichtlich in erster Linie um Effekthascherei geht, zeigt sich insbesondere bei der Debatte um die nachträgliche Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter.
Die CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag und einige CDU-geführte Länder haben die Bundesregierung lange bedrängt, die nachträgliche Sicherheitsverwahrung rechtlich zu verankern. Diese soll dann verhängt werden, wenn es sich um einen gefährlichen Täter mit einem Hang zu schweren Straftaten handelt. Bei einem solchen Täter ist auch nach der Verbüßung der Strafhaft mit weiteren schweren Straftaten zu rechnen. Deshalb sollte nach dem Willen der CDU das Gericht die Möglichkeit erhalten, sogleich mit dem Urteil oder auch danach die nachfolgende Sicherheitsverwahrung anzuordnen.
Nach erheblichem Drängen ist die rotgrüne Bundesregierung auf diese Forderung teilweise eingegangen, indem sie die Möglichkeit für die Zukunft geschaffen hat, aber auch nur, sofern das verurteilende Gericht sich bereits bei Urteilsverkündung eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung vorbehalten hat. In einem sehr aufwendigen und komplizierten Verfahren wird dann nach dem Gesetzentwurf und den gefassten Beschlüssen der rotgrünen Bundesregierung nochmals die Frage der nachträglichen Verwahrung geprüft.
Doch auch diese Regelung ist nach Auffassung der CDU, die auch bei den Beratungen im Bundesrat, Herr Kollege Dr. Kuhn, deutlich geworden ist, zu kurz gesprungen. Sie lässt die bisher einsitzenden Täter – –.
um zumindest teilweise vernünftige Gesetze auch zu verabschieden und den Menschen im Lande zu helfen, Herr Dr. Kuhn!
Sie haben jahrelang immer nur blockiert, um damit Ihr eigenes politisches Kapital daraus zu schlagen, wir haben uns auf diesen Minimalkonsens eingelassen, aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass wir mehr für die Menschen in diesem Lande wollen, und das ist wohl auch vernünftig.
(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Wie war das heute mit dem Wahlkampf? Herr Eckhoff hat sich doch darüber beschwert!)
Sie sind doch aktiv daran beteiligt, vornehmlich eigentlich doch nur durch Zwischenrufe, Frau Kollegin!
Doch, ich sagte es bereits, diese Regelung ist nach Auffassung der CDU zu kurz gesprungen. Sie lässt die bereits jetzt verurteilten und einsitzenden Täter völlig außer Acht und ermöglicht im Übrigen nicht die Sicherheitsverwahrung für Täter, die erst während des Strafvollzugs als besonders gefährlich einzuordnen sind. Diese Täter sind nach der Gesetzesfassung der rotgrünen Bundesregierung und zum Entsetzen der jeweiligen Anstaltsleiter in die Freiheit zu entlassen. Leider hat Bürgermeister Dr. Scherf die notwendige Erfassung dieser Täter im Bundesrat nicht unterstützt.
Die CDU tritt unverändert dafür ein, dass alle Straftäter mit einer besonderen Gefährlichkeit auch nach Verbüßung der Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung eingewiesen werden können. Nur so kann die Bevölkerung wirksam vor weiteren Straftaten gefährlicher Wiederholungstäter geschützt werden.
Ein dritter Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der verstärkte Einsatz der DNA-Analyse. Die DNA-Identitätsfeststellung ist mittlerweile zu einem Standardverfahren entwickelt worden, das große Bedeutung für die Strafverfolgung hat. Es geht eben nicht immer nur um die schnelle Feststellung des Täters, sondern auch um die schnelle Feststellung der Unschuld von in Verdacht geratenen Personen. Daneben hat der Aufbau einer möglichst umfassenden Datei einen präventiven Charakter. Der potentielle Täter muss damit rechnen, schnell gefasst zu werden, wenn seine DNA-Identifizierung in der Datei ist.
Die CDU ist dafür, der DNA-Analyse eine möglichst breite Anwendung zu verschaffen. Bislang ist die Entnahme von Vergleichsmaterial nur möglich, wenn es sich bei der Tat um eine schwere Straftat handelt. Das ist nach Auffassung der CDU eine zu hohe Hürde. Die Analyse muss bei jeder Straftat gefährlicher Täter unter richterlicher Kontrolle möglich sein, um eine möglichst breite Wirkung zu entfalten.
Die rotgrüne Bundesregierung hat, und das haben wir in der letzten Rechtsausschusssitzung erfahren, diese Gesetzesänderung so lange blockiert, bis sie jetzt nicht mehr beratungsreif ist. Der Bundesrat hat einen Gesetzesantrag verabschiedet, der wegen
der Verzögerung der Bundesregierung nicht mehr vor der Wahl beraten werden kann. Damit hat die rotgrüne Bundesregierung unter Mitwirkung von Bürgermeister Dr. Scherf ein wesentliches Mittel zur verstärkten Verbrechensbekämpfung verhindert.
Meine Damen und Herren, das vierte Beispiel sind die Maßnahmen im Strafvollzug. Das SPD-geführte Justizressort hat in den vergangenen Wochen ein Konzept für den Jugendstrafvollzug und eine Dienstanweisung für Vollzugslockerungen von Sexualstrafgefangenen vorgelegt. Auch wenn diese Papiere – zum Grauen von Herrn Dr. Kuhn – schon eher den Gedanken eines wirkungsvollen Vollzugs statt des Kuschelvollzugs folgen, bleibt der bremische Strafvollzug insgesamt zu teuer, zu personalintensiv und zu lockerungslastig. Die CDU bleibt dabei, dass die Hafterleichterungen im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung weiter verschärft werden müssen. Die Sicherheit der Bevölkerung hat immer Vorrang vor den Interessen der Strafgefangenen.
Für die CDU ist der Regelfall des Strafvollzugs der geschlossene Vollzug. In den offenen Vollzug dürfen nur Gefangene, von denen keine Gefahr und keine Gewalt mehr ausgehen. Daher muss unserer Auffassung nach die verschärfte Dienstanweisung nicht nur für Sexualstraftäter, sondern auch für alle Straftäter und auch jugendliche Intensivtäter gelten.