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Sechster Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetz zum Sechsten Rundfunkstaatsvertrag und Sechster Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Bericht und Antrag zu dem Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 17. Mai 2002
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Mitteilungen des Senats mit der Drucksachen-Nummer 15/818 in ihrer 43. Sitzung am 26. September 2001 und mit der Drucksachen-Nummer 15/1011 in ihrer 52. Sitzung am 23. Januar 2002 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.
In ihrer 59. Sitzung am 16. Mai 2002 hat die Bürgerschaft (Landtag) das Gesetz zum Sechsten Rundfunkstaatsvertrag, Drucksache 15/1140, in erster Lesung beschlossen und den Gesetzentwurf sowie den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur zweiten Lesung des Gesetzes zum Sechsten Rundfunkstaatsvertrag und gleichzeitig auch zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/1169.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich erspare Ihnen allen, jetzt noch einmal all die Verfahren vorzulesen, wann und wie uns die Verträge zugeleitet wurden, sondern ich beziehe mich auf den Inhalt des Berichtes und werde einiges davon vortragen. Die Drucksache liegt Ihnen vor.
Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie hat sich am 23. November 2001, 11. Januar 2002, 8. Februar 2002 und abschließend
am 17. Mai 2002 über die Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag, im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und im Mediendienste-Staatsvertrag informieren lassen und über den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten.
Zu einigen Teilen werde ich jetzt etwas sagen. Der Rundfunkstaatsvertrag war angesprochen, dort ist ein wesentlicher Punkt, der im Bericht ausgewiesen ist: Die Abschaltung der analogen terrestrischen Übertragungskapazitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugunsten einer digitalen Versorgung wurde staatsvertraglich geregelt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versorgung in angemessenen Bedingungen unter dem Stichwort DVB-T erfolgt.
In dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag war ein wesentlicher Teil, der aufgenommen wurde, dass durch die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages eine Berichtspflicht der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage, insbesondere auch eine Darstellung der Geschäftsfelder von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften einschließlich von Eckdaten dieser Gesellschaften, den Landesparlamenten gegenüber vorgesehen wird. Ich füge hier ein, dass der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten beschlossen hat, wahrscheinlich am 25. Oktober 2002 eine Anhörung genau zu diesem Teil des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, Informationen der Parlamente durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten, durchzuführen.
In einem dritten großen Teilbereich ging es um den Mediendienste-Staatsvertrag. Dort gab es zum einen einen Entwicklungsbedarf wegen der Umsetzung der bereits ab 17. Juli 2000 in Kraft getretenen Richtlinie 2031 EG des Europäischen Parlaments und des Rates in nationales Recht, zum anderen wegen der vom Bund vorgenommenen Neufassung der Bestimmungen über den Datenschutz.
Die von mir beispielhaft kurz vorgetragenen Punkte haben wir im Ausschuss ausgiebig diskutiert und sind nach einer Beratung einvernehmlich zu folgender Beschlusslage gekommen: Der Ausschuss hat sich des Weiteren über den Stand der Ratifikation in den Parlamenten der anderen Länder informiert und schlägt dem Parlament deswegen heute vor: Als Ergebnis seiner Beratung empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs. Soweit der Bericht, stellvertretend für Herrn Bürger, für den Ausschuss! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mir all die Regularien des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ersparen. Ich habe ja schon an den rollenden Augen gesehen, dass sich das sehr kompliziert anhört, ist es aber eigentlich nicht! Wir haben heute eine Vielzahl von Punkten im Medienbereich zu beschließen. Zum einen, wie gesagt, der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Änderung – jetzt sage ich es doch – des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages. Außerdem müssen wir eine Anpassung des Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes vornehmen.
In seinem Bericht hat Herr Schildt die Punkte im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon ausreichend dargelegt. Der umfangreichste Teil des Staatsvertrages bildet die Änderung im Mediendienste-Staatsvertrag zur Umsetzung der E-CommerceRichtlinien der EU. Es mussten die EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Des Weiteren sind da noch ein paar Punkte: Die Marktanteile der einzelnen Sender beziehungsweise Sendergruppen wurden genauer definiert, und die Regelungen über den Jugendschutz im Fernsehen werden auch weiterhin intensiv fortgeführt.
Schon im Dezember 2001 sind die Verträge durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden und müssen jetzt von den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dieses gesamte Paket ist in unserem Ausschuss eigentlich im großen Konsens abgearbeitet worden.