Protocol of the Session on June 12, 2002

Frau Staatsrätin, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass mich diese Antwort nicht so richtig zufrieden stellt? Insbesondere auch bei dem, was Sie zu Punkt zwei geantwortet haben im Bereich der Hochschulen, bin ich der Ansicht, dass da von Ihrem Ressort nachgearbeitet werden muss. Wir zahlen dafür ja auch schließlich Lizenzgebühren und haben entsprechend Mittel dafür zur Verfügung gestellt.

In der Antwort zu Frage eins führen Sie aus, dass das primäre Ziel nicht die Akquisition privater Investoren ist, aber genau mit dieser Zielsetzung haben wir entsprechend beschlossen, uns daran zu beteiligen. Das verwundert mich doch jetzt etwas. Wie kann man das nachbessern und ändern?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Zu Punkt eins Ihrer Frage, wie gut wir in dem Internetauftritt präsent sind: Da gibt es in der Tat Nachholbedarf. Ich darf aber noch einmal auf den Zeitablauf hinweisen. Wir haben die Vorlage im September vergangenen Jahres beschlossen, und der entsprechende Geschäftsbesorgungsvertrag mit der BIG ist Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen worden. Die BIG hat Anfang dieses Jahres eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter eingestellt. Insofern ist die Zeit noch zu kurz gewesen, um hier wirklich aktiv zu werden.

Ihre zweite Frage: Ich denke auch, dass mit größeren Aktivitäten und einem besseren Einbringen Bremerhavens auch der zweite Erfolg, nämlich ein Forum zu schaffen, das gerade auch für Investoren hier in Bremen interessant ist, erreicht wird. Wir arbeiten daran, das Problem ist erkannt!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Auswirkungen der B 212 auf die Weserquerung A 281. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Pflugradt, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Imhoff!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Bedeutung für die Weserquerung A 281 hat die Verlegung der B 212?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfra

ge vom 7. März 2002: „Niedersachsen hat dem Drängen Bremens daher nicht nachgegeben, die Linienplanung – veranlasst durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung – zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzunehmen“.?

Drittens: Wie bewertet der Senat die weitere Aussage in dieser Antwort: „In Abstimmung mit der Landesregierung hat die entsprechende Region in Niedersachsen gegenüber der Freien Hansestadt Bremen ein klares Votum dahin gehend zum Ausdruck gebracht, dass der in Bremen bauleitplanerisch festgelegte Übergabepunkt ‚Mühlenhaus’ auch weiterhin Bestand haben wird“.?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die geplante B 212 führt der Weserquerung der A 281 Verkehre vor allem aus der Unterweserregion zu. Darum ist die Verknüpfung A 281/B 212 von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Baudeputation am 26. Januar 2001 die Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens beschlossen. In diesem Verfahren werden alternative Trassenführungen der B 212 zwischen Mühlenhaus und Stromer Landstraße geprüft.

Zu Frage zwei: Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr hat in mehreren Gesprächen mit der bremischen Straßenbauverwaltung Anfang des Jahres 2002 dargestellt, dass eine Fortführung der Planung der B 212 auf niedersächsischem Gebiet zwischen Altenesch und Landesgrenze Niedersachsen/Bremen erst in Betracht kommt, wenn abzusehen ist, dass der Trassenabschnitt der B 212 von Harmenhausen bis zur geplanten Verknüpfung mit der A 281 im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes zum Bundesverkehrswegeplan aus dem weiteren in den vordringlichen Bedarf hochgestuft wird. Die Hochstufung ist Grundlage für einen notwendigen Planungsauftrag und die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel bei der niedersächsischen Straßenbauverwaltung.

Eine denkbare Vor- oder Mitfinanzierung von Bundesfernstraßen durch das Land Niedersachsen wurde durch einen Landtagsbeschluss ausgeschlossen. Trotzdem hat das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Anfang dieses Jahres bekräftigt, dass länderübergreifend die Hochstufung der B 212 weiterhin angestrebt wird. Vom Landkreis Wesermarsch, der Stadt Delmenhorst sowie den Gemeinden Lemwerder und Ganderkesee wurde bei gemeinsamen Gesprächen in Bremen in den letzten Monaten das gemeinsame vordringliche Interesse an einer möglichst zeitnahen Lösung der

Verkehrsproblematik A 281/B 212 und der Trassenfindung betont.

Zu Frage drei: Diese Aussage ist dem Senat durch Stellungnahmen, Gespräche und sonstigen Schriftwechsel bekannt. Sie wird im Flächennutzungsplanänderungsverfahren mit in die Abwägung eingestellt. Die Trassenvariante mit dem Übergabepunkt Stromer Landstraße ist in Niedersachsen 1996 landesplanerisch festgestellt worden und ebenfalls Bestandteil der Abwägung. Seit April 2002 liegen die Ergebnisse einer Verträglichkeitsstudie gemäß Paragraph 34 Bundesnaturschutzgesetz über die Auswirkungen der Trassenvarianten der geplanten B 212 vor. Die Ergebnisse werden gegenwärtig ausgewertet. Die Münchener Rechtskanzlei Gassner ist zusätzlich mit der Überprüfung der rechtlichen Auswirkungen der Trassenvarianten beauftragt.

Eine abschließende planerische Abwägung wird im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens vorgenommen. Diese hat die verschiedenen verkehrlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte zu berücksichtigen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gibt ja nun drei verschiedene Trassenvarianten oder Übergabepunkte zu Niedersachsen. Mich würde doch noch einmal interessieren, welche Variante Sie denn favorisieren!

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben uns darauf verständigt, insofern komme ich wieder auf die Antwort zurück, dass wir uns gemeinsam, insbesondere auch mit Blick auf die begonnene und doch sehr hervorragende Zusammenarbeit in der Region und da mit Blick auf Intra, die Variante erarbeiten wollen, die unter all den genannten Kriterien wirklich die günstigste ist, das heißt auch aus meiner Sicht unter Einschluss ökologischer Fragestellungen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „PCB-Untersuchungen in Schulen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchen Schulen wurde der Grenzwert von 3000 Nanogramm PCB pro Kubikmeter überschritten?

Zweitens: Wurden sofortige Maßnahmen wie zum Beispiel die Schließung von Räumen eingeleitet, und welche Planungen gibt es für die Räume, in denen die Werte zwischen 300 und 3000 Nanogramm PCB pro Kubikmeter liegen?

Drittens: In welcher Weise werden die Nutzer und Nutzerinnen der Gebäude über die gemessenen Werte informiert und an den geplanten Maßnahmen beteiligt?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Es liegt nur für einen Raum im Schulzentrum Im Ellener Feld ein Messergebnis von knapp über 3000 Nanogramm PCB pro Kubikmeter vor.

Zu zwei: Der vorgenannte Raum im Schulzentrum Im Ellener Feld wurde nach Vorliegen des Messergebnisses seitens der Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH, GBI, sofort aus der Nutzung genommen und wird erst nach Abschluss der bereits eingeleiteten Sanierung des Schulgebäudes wieder zur Nutzung freigegeben.

Bei Räumen mit einem Messergebnis über 300 Nanogramm PCB pro Kubikmeter werden Nachuntersuchungen durchgeführt mit dem Ziel, die Primärund Sekundärquellen der Raumluftverunreinigung festzustellen und eine Sanierungsplanung vorzunehmen. Bis dahin wird den Nutzerinnen und Nutzern empfohlen, durch ein gezieltes Nutzungsverhalten wie konsequentes Lüftungsverhalten und gründliche Reinigung die PCB-Belastung weitmöglichst zu verringern.

Zu drei: Die Nutzer werden zum einen über die einzelnen Messergebnisse informiert, zum anderen erhalten sie eine Bewertung der Ergebnisse durch das Gesundheitsamt. Die Bewertung enthält, sofern PCB-Belastungen über 300 Nanogramm PCB pro Kubikmeter festgestellt worden sind, Handlungsempfehlungen für die weitere Nutzung der Räume. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben gesagt, dass in einem Fall der Grenzwert überschritten worden sei. Mein Frage ist: Wie weit ist denn das Untersuchungsprogramm vorangeschritten? Sind sämtliche in Betracht kommenden Gebäude, bei denen man noch PCBBelastungen vermuten kann, bereits entsprechend analysiert worden?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben ein Programm mit den entsprechenden Bereichen abgestimmt und zunächst die neun Schulen, die wir im laufenden Modernisierungsprogramm haben, alle überprüft, um dort keine Fehler zu begehen, also im Nachhinein dann zu testen. Wir haben gesagt, das machen wir im Vorgriff. In diesem Programm sind zehn Schulen überprüft worden. Dann haben wir weitere vier Schulen im Rahmen der Feststellungen im Telekomgebäude Horn überprüft, das waren die Schulen Vorkampsweg, Uphuser Straße, Drebberstraße und Lerchenstraße. Das waren die, bei denen wir vermuteten, dass dort eventuell etwas vorliegen könnte. Wir haben also jetzt einen ersten größeren Schritt vollzogen. Es gibt ein Programm, das ab Juli 2002 durch die entsprechenden Institute schrittweise abgearbeitet wird.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe erst einmal eine Anmerkung: Wir begrüßen es natürlich sehr, dass das jetzt endlich passiert. PCB ist seit dem Jahr 1989 verboten, und seit 1995 liegt eine einschlägige Richtlinie vor, wie hinsichtlich der Erhebung und Sanierung damit zu verfahren ist. Finden Sie es nicht auch unverantwortlich, dass es hier sieben Jahre gedauert hat, bis endlich die entsprechenden Schritte eingeleitet werden?

Bitte, Herr Senator!

Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass wir die Probleme so angepackt haben, wie wir sie jetzt erfahren haben, gerade auch im Vorgriff, so wie ich es eben geschildert habe. Beim großen Sanierungsprogramm haben wir uns, denke ich, völlig korrekt verhalten, auch was den Bereich des Telekomgebäudes Horn anging. Wir haben sofort die betroffenen Schulen, die in diesem Zeitraum gebaut worden sind, bei denen wir befürchteten, dass entsprechende Materialien zum Einsatz gekommen sind, überprüft. Wir arbeiten das Stück für Stück ab. Ich denke, da sind wir auf einem guten, vernünftigen Weg. Was in den letzten sieben Jahren ansonsten geschehen ist, darüber vermag ich nicht zu urteilen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir haben ja schon mehrfach eingebracht, dass wir es auch wichtig finden, dass im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms ebenfalls Dioxine gemessen werden, weil sie ja als Verunreinigung von PCB auftreten, und dass auch gleichzeitig die Schimmelbelastung, wo sie vorhanden ist, angegangen wird, dass

das wirklich auch als Problem für die Gesundheitsbeeinträchtigung von Schülerinnen und Schülern ernst genommen werden muss. Hiermit ist noch einmal meine Aufforderung verbunden, das doch bitte auch gleichzeitig mit zu erheben und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen!

Bitte, Herr Senator!

Frau Dr. Mathes, Sie haben mich an Ihrer Seite, wenn es darum geht, diese gesundheitlichen Gefahren, wo sie möglicherweise schlummern könnten, sofort aufzudecken und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Ich denke, wir sind gerade mit dem Modernisierungsprogramm, das wir jetzt ja sehr intensiv angegangen sind oder angehen, zurzeit auf dem richtigen Weg.