Protocol of the Session on May 16, 2002

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Entschließungsantrag ab.

Gesetz zur Änderung der Volksgesetzgebung im Land Bremen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. April 2002 (Drucksache 15/1128) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Böse, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. vom Bruch.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die parlamentarisch repräsentative Demokratie hat sich bewährt, sie muss jedoch um direkte Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ergänzt werden. Demokratie ist auf aktive, interessierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. Eine Schwächung ist nicht zu erwarten.

Die Sorge um die demokratische Reife des Volkes widerstreitet heute nicht mehr direkter Demokratie. Die Erfahrungen in Staaten vor allem des europäischen Auslands, deren Verfassungsformen eine direkte Bürgerbeteiligung enthalten, lassen erkennen, dass auch schwierige und komplexe Sachverhalte sachgerecht beurteilt und entschieden werden können. Insofern stellt eine Ergänzung der Verfassung auch einen Schritt zu mehr europäischer Gemeinsamkeit dar.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, ich habe mit nachträglicher Genehmigung des Präsidenten zitiert aus der Begründung des Entwurfs von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen für die Einführung des Volksentscheids im Bund, vorgebracht im Deutschen Bundestag. Ich habe es auch deswegen zitiert, weil diese bundesweite Diskussion und der Antrag im Deutschen Bundestag ein wesentlicher Anstoß für uns gewesen sind, diese Debatte aufzunehmen und einen erneuten Vorstoß zu unternehmen, in Bremen das durchaus vorhandene Instrumentarium der Volksgesetzgebung so zu gestalten, dass diese Funktion der Ergänzung und Korrektur unserer Arbeit hier im Parlament tatsächlich erfüllt werden kann. Auch die jüngsten Verfassungsänderungen der Länder Hamburg und vor allen Dingen Nordrhein-Westfalen haben uns dazu ermutigt und darin bestärkt.

Auf der anderen Seite müssen wir uns natürlich nach wie vor mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs Bremen vom Februar 2000 auseinander setzen, in

dem der Staatsgerichtshof ein Volksbegehren der Initiative „Mehr Demokratie“ für unzulässig erklärte. Die Initiative „Mehr Demokratie“ hatte damals vor, die Eingangsquoren für ein Volksbegehren – also die Zahl der Leute, die ein Volksbegehren unterschreiben müssen, damit es überhaupt zu einem Volksentscheid kommt – auf knapp drei Prozent zu senken und jede Bestimmung darüber, wie viele dann an der Abstimmung teilnehmen müssen, herauszunehmen, auch bei Verfassungsänderungen.

Der Staatsgerichtshof hat damals die Gesamtheit dieser Vorschläge nicht akzeptiert, hat nicht mehr den notwendigen „Test für die Ernsthaftigkeit“ gegeben gesehen und nicht die Gewähr, dass Inhalte von Volksentscheiden „mehrheitsfähig“ sein müssen, vor allen Dingen bei Verfassungsänderungen. Gleichzeitig hat der Staatsgerichtshof aber sehr wohl klargestellt, dass die heutigen Vorschriften keineswegs das letzte Wort sein müssten, nur diese weitgehenden Forderungen hat er nicht akzeptiert.

Wir haben nach wie vor grundsätzliche Kritik an der Begründung des Staatsgerichtshofs. Irgendwie behandelt der Staatsgerichtshof diese Verfahren als Verfahren zweiten Ranges. Ich bin auch nicht der Meinung, dass das Volksbegehren per se höhere Anforderungen an die Beteiligung hat als etwa die Wahl. Man kann schlecht argumentieren: Wie viele Leute sich an der Wahl beteiligen, ist sowieso egal, es ist gewährleistet, dass hier im Parlament per Definitionen das Gemeinwohl am Ende herauskommt. Da würde ich sagen mit Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber dass das automatisch so ist? Da werden die Hürden für den Volksentscheid sehr viel höher gelegt, und ich halte es auch für realitätsfremd, wenn der Staatsgerichtshof meint, der Volksentscheid könnte damit zu einem, wie er gesagt hat, „Instrument randständiger Minderheiten“ werden. Ich glaube, wenn man versucht hat, so etwas in Gang zu setzen, kann man das nicht nachvollziehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Klar ist aber, dass dieses Urteil des Staatsgerichtshofs Maßstab auch bei der Ausgestaltung dessen sein wird, was wir hier tun können. Deswegen nehmen wir es zur Kenntnis und berücksichtigen das. Es bleibt aber nach unserer Auffassung genügend Raum für Reform, und den wollen wir mit unserem Antrag nutzen.

Meine Damen und Herren, die Vorschläge, die wir Ihnen heute unterbreiten, zielen darauf, unsere Bremer Verfassungstradition weiterzuentwickeln. Da muss man ja keinen Bruch machen, man muss es nur weiterentwickeln und mit Volksbegehren und Volksentscheid eine realistische – mit vertretbarem Aufwand, aber auch mit einem Aufwand, den man von Leuten fordern kann, die so etwas in Gang setzen –, faire Alternative schaffen und als ein sinnvolles Korrektiv für unsere Arbeit.

Dafür sind folgende Veränderungen notwendig: Erstens, wir wollen den Eingang für das Volksbegehren von jetzt zehn Prozent auf fünf Prozent halbieren, entsprechend bei Verfassungsänderungen auf zehn Prozent. Das entspricht im Übrigen der Regelung in Hamburg, Schleswig-Holstein und genau dem, was jetzt SPD und Grüne für den Bund vorgeschlagen haben. Zweitens wollen wir die heutigen Zustimmungsquoren anders als die Initiative „Mehr Demokratie“ nicht abschaffen. Wir denken aber, dass man sie weiterhin senken kann. Klar müsste die Hälfte beim Volksentscheid ja sagen. Nach unserer Meinung müsste das aber kein Viertel sein, sondern da genügen 15 Prozent. Das ist im Übrigen auch das, was in Nordrhein-Westfalen beschlossen worden ist. Es ist einfach ein Mittel dagegen, dass nicht eine reine Boykottstrategie erfolgreich sein könnte. Wenn man das zu hoch setzt, ist es sehr einfach zu sagen, wir kümmern uns darum gar nicht und sagen den Leuten nur, geht da nicht hin. Schon ist es äußerst schwierig, so etwas überhaupt zu machen. Deswegen: Zustimmungsquorum ja, wie der Staatsgerichtshof es auch gesagt hat, aber nicht so hoch! Wir sagen auch, die Hürden für die Verfassungsänderung sollten niedriger werden. Wir schlagen allerdings als Absicherung vor, dass wir dann auch eine Zweidrittelmehrheit einführen, so wie wir es hier auch im Parlament haben. Drittens: Höchst strittig ist in Bremen in mehreren Verfahren der so genannte Finanzvorbehalt gewesen. Wir schlagen eine Öffnung vor. Der erste Halbsatz, den wir vorschlagen: „Finanzwirksame Volksbegehren sind zulässig,“ – sozusagen als generelle Aussage. Dies ist dem rotgrünen Entwurf in Berlin entnommen. Angesichts der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs wollen wir sie aber einschränken, und das ist realistisch, glaube ich, durch die Formulierung: „sofern sie nicht das Gleichgewicht des gesamten Haushaltes erheblich stören.“ Es ist uns klar, dass es sowohl von der politischen wie auch von der rechtlichen Diskussion und Weiterentwicklung abhängen wird, wie viel Spielraum das tatsächlich ergibt. Ich will Ihnen aber doch nicht die Begründung vorenthalten, mit der die Koalitionsfraktionen in Berlin ihren Vorschlag begründet haben. Ich darf zitieren: „Die finanziellen Auswirkungen der Volksgesetzgebung bergen keine höhere Gefahr für das Gleichgewicht des Haushalts als die parlamentarische Gesetzgebung.“ So die Meinung der Initiatoren in Berlin! Das kann man auch nachvollziehen, denn es waren in Bremen zum Beispiel wirklich nicht Volksentscheide, die diesen großen Schuldenberg produziert haben, den wir jetzt hier in Bremen haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es sei zwar richtig, dass durch Volksentscheide das Budgetrecht des Parlaments eingeschränkt werde,

aber das belässt das Budgetrecht innerhalb der legislativen Funktion gegenüber der Exekutive, und darauf komme es ja an.

Viertens, das sind nun zwei eher technische, aber doch ganz wichtige Regelungen: Wir schlagen vor, die Zeit zum Sammeln von Unterschriften zum Volksbegehren von drei auf sechs Monate zu verlängern. Wir haben da einen ganz praktischen Fall vor Augen: Beim letzten Mal fiel durch den Zeitpunkt des Urteils des Staatsgerichtshofs der Zeitpunkt, zu dem man anfangen konnte, in die Sommerferien. Anlaufzeit, Sommerferien, die Fristen waren im Grunde genommen schon abgelaufen, als die Initiatoren gerade anfangen konnten, Unterschriften zu sammeln. Das kann eigentlich nicht fair sein, und deswegen schlagen wir vor, das anders zu machen. Da gibt es viele Vorbilder in anderen Ländern.

Schließlich zum Schluss: Wir schlagen noch einmal, wie wir es vor vier, fünf Jahren schon gemacht haben, eine Kostenerstattung für Initiativen vor. Auch das gibt es heute in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Wir finden, dass es ein Gebot der Fairness ist, annähernd gleiche Bedingungen für uns und solche Initiativen zu schaffen. Wir wissen sehr wohl, dass unsere komplette Arbeit vom Steuerzahler finanziert wird. Dafür sorgen wir auch schon. Wir halten es für notwendig, dass Leute, die sich ehrenamtlich mit hohem persönlichen und politischen Risiko für solche Sachen engagieren, dabei dann, wenn und insoweit sie Erfolg haben, auch zu fördern und nicht zu bestrafen sind. Ich finde das gerade dann fair, wenn sie hier als politische Konkurrenz zu uns die Bühne betreten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, es ist keine große Kunst, zu sich selbst fair zu sein, wie wir ja lange Übung haben, das zu machen. Das machen wir schon ganz gut, wir alle zusammen, das geht an niemanden. Wir sollten diese faire Chance aber auch anderen geben. Ich finde, das wäre ein Gewinn gemeinsam für uns und für ein lebendiges politisches Leben in unserem Land.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist bereit, sich auf den Vorschlag der Grünen, die Verfassung in Bezug auf das Volksbegehren und den Volksentscheid noch einmal zu überprüfen, einzulassen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Ihre Vorschläge, wenn ich einmal das Argument aufnehmen darf, das Sie ja auch hier vorgetragen haben, müssen wir natürlich im Licht der Entscheidung des Staatsgerichtshofs betrachten. Ich sage einmal gleich von vornherein, da sehe ich kein Problem, denn das war ein Urteil, das auch weiter entwicklungsfähig ist. Es ging ja auch nicht um solche Vorschläge, worüber der Staatsgerichtshof seinerzeit zu entscheiden hatte, sondern um den anderen Vorschlag des Vereins „Mehr Demokratie“, der in der Tat so weitgehend war, dass wir uns dem sowohl aus rechtlichen als auch aus politischen Gründen nicht angeschlossen haben.

Es ist richtig, inzwischen ist die Zeit weitergegangen, und es liegt in der Tat ein Gesetzesantrag dem Deutschen Bundestag von den Fraktionen der SPD und der Grünen vor, der übrigens, das möchte ich auch nicht verschweigen, viel weiter geht als das, was Sie jetzt auch hier vorschlagen. Ich möchte in dem Zusammenhang einmal einen Punkt ansprechen, ich habe ihn selbst vor einiger Zeit auch mitverschuldet, aber wir sind heute sieben Jahre weiter – beziehungsweise war der erste Schritt zur Veränderung dieser Vorschriften sogar 1994, drei Jahre später dann der zweite Schritt –, ob wir es weiterhin dabei belassen sollen, in der Verfassung beim Volksentscheid von einem Zustimmungsquorum auszugehen und ob wir nicht stattdessen doch auf ein Beteiligungsquorum umschwenken. Das würde die Hürden erheblich senken.

Die Bundesvorlage spricht nur noch von der Beteiligung, das heißt einem bestimmten Prozentsatz der Bevölkerung. Bei der einfachen Gesetzgebung sollen sich 20 Prozent der Wahlbevölkerung beteiligen an einem Volksentscheid, in dem die Mehrheit entscheidet. Das wären zehn Prozent und eine Person. Das ist natürlich eine wesentlich niedrigere Hürde. Wir haben ja zurzeit noch die Regelung des Zustimmungsquorums. Bei uns entscheidet zwar die Mehrheit, aber es müssen mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Das ist also eine viel höhere Hürde. Ich räume ein, darüber muss man noch einmal diskutieren. Wir haben in unserer Fraktion die Diskussion begonnen, und ich denke, dass wir das gemeinsam unter den drei Fraktionen jetzt weiter erörtern wollen.

Auf jeden Fall sehe ich aus unserer Sicht eine Notwendigkeit, die Eingangshürde erheblich zu senken, damit man überhaupt in das Verfahren des Volksbegehrens und Volksentscheids hineinkommt, beim Volksbegehren eine erheblich niedrigere Hürde zu nehmen – zurzeit liegt sie bei zehn Prozent, fünf Prozent können wir hier ohne weiteres mitmachen –, damit überhaupt einmal ein solches Verfahren in Gang kommt und es nicht gleich an dieser Stelle eine derartige Hürde gibt, dass ein politischer Prozess überhaupt gar nicht mehr in Gang kommt. Dem könnten wir zustimmen.

Bei der Frage, wie weit finanzwirksame Volksbegehren eine Rolle spielen, hat sich die Lage, sage ich einmal, insofern schon etwas entspannt, als auch der Staatsgerichtshof bereits entschieden hat, dass man nicht jegliches Volksbegehren als verfassungswidrig ablehnen kann, nur weil es ein paar Euro kostet. Das geht sowieso nicht mehr, es muss doch schon erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben. Wir werden dann noch einmal darüber reden, ob wir Ihren Vorschlag, Ihre Formulierung übernehmen oder stattdessen die Formulierung, die in der Bundestagsvorlage steht, die dann doch noch einige Gesetzesvorhaben, wie zum Beispiel das Haushaltsgesetz, ausschließt.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das streichen wir ja gar nicht!)

Das wollen Sie nicht streichen! Dann wäre das ein Punkt, an dem man sich auch sehr schnell verständigen könnte.

Sie haben andere Entwicklungen in anderen Ländern angesprochen, Nordrhein-Westfalen beispielsweise, und ich denke einmal, dass wir jetzt nicht gleich dazu übergehen – die Tagesordnung sieht das übrigens auch nicht vor –, die erste Lesung zu beenden. Dann müsste zwangsläufig ein Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung eingesetzt werden.

Wir stellen den Antrag, diese erste Lesung zu unterbrechen und stattdessen Ihren Antrag jetzt noch einmal an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen, um noch einmal das Material zu sichten und im Lichte dessen, was sich in den letzten Jahren, einschließlich auf Bundesebene, getan hat, in eine Erörterung Ihres Antrags einzutreten. Die SPD-Fraktion hofft, dass wir uns über eine Verbesserung und Änderung der Verfassungsbestimmungen zum Volksbegehren und Volksentscheid verständigen werden. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Hannken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als letzte Rednerin in einer Debatte, die doch sehr konsensmäßig zu laufen scheint, kann man entweder alles noch einmal wiederholen, oder man kann sich kurz fassen. Ich will das Letztere tun und auf den Punkt kommen! Wir erklären uns auch damit einverstanden, dass wir den Antrag an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überweisen, dass wir uns dort noch einmal ausführlich darüber unterhalten, wie man mit dem Volksbegehren verfahren kann, was man da––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ran ändern kann und wie man dies verbessern kann. Wir sind für dieses Element, das es in unserer Landesverfassung gibt. Wir wissen aber auch, dass wir in einer repräsentativen Demokratie leben und dass wir auch als Parlamentarier die Verantwortung tragen für die Entscheidungen, die hier fallen.

Ich möchte einen Punkt ansprechen, der meines Erachtens noch nicht angesprochen worden ist, und das ist das, was Herr Dr. Kuhn eingangs gesagt hat: die Hoffnungen, die sich dahinter verbergen, dass man eigentlich Volksbegehren einführen möchte, dass man Menschen mehr an Sachentscheidungen beteiligen möchte, dass man mehr Transparenz im Verfahren haben möchte, dass man eigentlich auch gegen die Politikverdrossenheit ankämpfen möchte! Ich finde, der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss sollte sich auch damit beschäftigen, ob diese Ziele wirklich durch Volksbegehren erfüllt werden können oder ob wir mit dem Volksbegehren nur eine Säule vor uns her tragen und damit ein bisschen die Alibifunktion erfüllen, aber in Wahrheit nicht die Ziele wirklich verfolgen können, die Sie hier angesprochen haben.

Das Volksbegehren ist ein Weg, um gegen Politikverdrossenheit zu kämpfen und um die Bevölkerung mehr für Politik zu interessieren. Es gibt aber sehr viele andere Punkte, über die wir auch reden müssen, wie wir Politik interessanter machen können, wie wir die Menschen mehr an Politik und Entscheidungen beteiligen können. Darüber sollten wir uns auch unterhalten. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die positive Reaktion und die freundlichen Beiträge. Eigentlich wäre es nach diesen Beiträgen – deswegen sage ich es noch einmal! – normal, man würde das Gesetz jetzt in erster Lesung beschließen, weil damit ja überhaupt nichts präjudiziert ist. Das ist nie bei Verfassungsänderungen so, sondern es ist einfach der Gang der Dinge, den unsere Landesverfassung bei der Diskussion um eine Verfassungsänderung vorsieht, wenn man der Sache dann näher treten will. Jetzt schlagen Sie einen anderen Weg über den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss vor.

Ich möchte nur, auch im Lichte der vorangegangenen Diskussion, ganz herzlich darum bitten, wenn der gemeinsame Wille besteht, etwas zu verändern, gehen wir diesen Weg! Wenn es nur darum geht, die Zeit irgendwie herumzubringen, dann lassen Sie uns das nicht machen! Ich habe es jetzt so verstanden, dass wir das gemeinsam wollen. Dann gehen wir auch diesen etwas ungewöhnlichen Weg mit dem