Protocol of the Session on March 21, 2002

Wir sind tätig geworden und haben hier etwas auf den Weg gebracht. Zugegebenermaßen, da bin ich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ganz ehrlich, zeigt sich jetzt, nachdem es beschlossen ist und von vielen begrüßt wird, auch von weiten Teilen der CDU, dass es einige Hemmnisse gibt und es vielleicht zu einigen Ungerechtigkeiten kommen kann. Die möchten wir natürlich auch in jedem Fall vermeiden.

Insofern hätte ich eigentlich dem Antrag der Grünen zustimmen können, obwohl ich Bedenken bei dem Punkt zwei hatte, weil das aus arbeitsrechtlicher Sicht, glaube ich, nicht so einfach zu regeln ist, wie Sie das sagen. Auch die Bundesregierung hat sich sehr wohl externen Rat eingeholt. Dass dann trotzdem eventuell jetzt bei der Umsetzung Ungerechtigkeiten entstehen, wollen wir beheben.

Ich kann im Moment noch nicht sagen, wie viele Fälle es sind, ich möchte aber gern dem Senator jetzt schon mit auf den Weg geben, dass wir in der Deputation gern eine Auflistung haben wollen und nicht nur eine pauschale Zahl. Es wird Einzelfallregelungen geben müssen. Ich habe gehört, dass die Universität zurzeit große Schwierigkeiten hat, erst einmal überhaupt die Zahl derjenigen, die in Frage kommen, herauszufinden. Die Fachhochschulen, das wissen Sie, meine Damen und Herren, sind nicht betroffen. Es betrifft in erster Linie die Universität und natürlich auch angeschlossene Institute.

Wir sind uns also darüber im Klaren, dass wir Ungerechtigkeiten beseitigen wollen. Die Sozialdemokraten halten ähnlich wie die Grünen nach wie vor daran fest, dass es wichtig ist, dass wir einen eigenen Wissenschaftstarifvertrag bekommen. Damit hätten wir viele Probleme gelöst. Wir glauben, dass wir mit den Juniorprofessoren einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht haben. Ich glaube auch, dass ein Teil der Verunsicherung durch die Medien entstanden ist, dass viele Ängste bei Wissenschaftlern hervorgerufen wurden, die ihre Lebensplanung nach der alten Regelung ausgerichtet haben und jetzt Ängste und Sorge haben, wie es weitergeht.

Ich sage hier ganz eindeutig, wir müssen der Universität und den Instituten helfen, ich bitte auch das Ressort, da Hilfestellung zu leisten. Ich weiß nicht, ob es angebracht ist, dass man vielleicht einen Sonderfonds für solche Fälle einrichtet. Man muss es ja auch irgendwie finanzieren, darüber muss man sich im Klaren sein. Wenn man sagt, für diejenigen, die wir jetzt noch fest einstellen wollen, fallen andere Stellen weg, dann muss es dafür Regelungen geben. Insofern finde ich es richtig und wichtig, dass wir das in der Wissenschaftsdeputation beraten und uns auch noch einmal in Bezug auf die Gesetzgebung Unterstützung von rechtlich bewanderten Menschen einholen, obwohl jeder weiß, drei Juristen, vier Meinungen! Das kann alles auch sehr unterschiedlich ausgehen.

Dass die Regelung jetzt für Unruhe gesorgt hat, will ich gar nicht bestreiten. Das wird ja auch in dem Interview des neu gewählten Rektors der Hochschu

le Bremen deutlich, wenn er von der Abwanderung aufgrund der jetzigen Politik spricht. Meine Damen und Herren, die Wissenschaftler sind schon vor fünf Jahren abgewandert, da hatten wir noch eine CDUgeführte Regierung! Jetzt so zu tun, als ob ein Gesetz, das im Februar 2002 in Kraft getreten ist, zu einer Wissenschaftlerflucht führt, ist, glaube ich, nicht richtig.

Gleichwohl müssen wir die Sorgen und Ängste der Betroffenen ernst nehmen und behutsam damit umgehen. Außerdem wird jetzt, nachdem es vielleicht Mängel in der Vergangenheit gegeben hat, die Informationspolitik der Bundesregierung – und es ist ja nicht nur das Wissenschafts- und Forschungsressort, sondern auch das Innenministerium wegen des Beamtenrechts – verbessert, und es wird eine Hotline eingerichtet, durch die sich die Betroffenen informieren können.

Wir wollen den Bremer Wissenschaftlern helfen. Ich beziehe das Alfred-Wegener-Institut ausdrücklich ein, weil es gerade dort sehr viele durch Drittmittel finanzierte Projekte gibt. Ich möchte helfen. Ich möchte das, was sich da jetzt herauskristallisiert hat, mit beheben. Ich bitte den Senator, uns schnellstmöglich die entsprechenden Zahlen auf den Tisch zu legen und auch mitzuteilen, um welche Fälle es sich handelt. Ich bitte auch, dass in diesen Fällen großzügig mit diesen Dingen umgegangen wird.

Zum Abschluss möchte ich hier noch einmal feststellen, wenn es wirklich notwendig ist, was ich im Moment nicht abschätzen kann, dann muss nachgebessert werden. Da bietet sich dann die sechste Hochschulnovelle an. Sie ist in Arbeit. Sie ist ja eine Novelle, das sage ich in Richtung CDU, die das Studiengebührenverbot festschreiben soll. Man könnte gegebenenfalls noch weitere Regelungen einarbeiten. Wir werden auf Bundesebene mit unseren Freunden sprechen, und ich hoffe, dass wir zu einer guten Lösung kommen. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Zielsetzung dieser Debatte sehe ich eine hohe Übereinstimmung zwischen den drei geäußerten Positionen. Wir wollen unsere Personalstruktur im Wissenschaftsbereich modernisieren, das ist ohne Frage mit der fünften HRG-Novelle erfolgt. Wir wollen umsteuern, wir wollen es den Wissenschaftlern der ganzen Welt hier so attraktiv machen, dass es nicht einen Wechsel über den großen Teich gibt, sondern dass wir sie zurückbekommen. Wir glauben, dass das damit gelungen ist. Es gibt Probleme im Übergang, die sind ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

durch diesen Antrag hier noch einmal konkret benannt worden.

Unabhängig von der Beratung und der Überweisung dieses Antrags habe ich bereits vor etwa vier Wochen in einem Gespräch mit dem Rektorat der Universität und dem Dekan genau auf diesen Punkt hingewiesen und darum gebeten, dass uns, der Behörde und der Deputation, die Problemfälle benannt werden, dass wir hier soziale Härten vermeiden und versuchen, flexibel und schnell konkret zu helfen. Ich möchte das aber, insofern stimme ich in der Position mit Ihrem Antrag nicht überein, nicht mit rechtlichen Änderungen praktizieren, sondern durch konkretes Handeln umsetzen. Ich denke, dass es im Interesse der Hochschulen besser ist, so zu handeln.

Ich kann Ihnen versichern, Herr Dr. Kuhn, dass wir uns auch weiterhin auf Bundesebene, weil das ja eine Forderung von Ihnen ist, für einen gesonderten Wissenschaftstarif einsetzen werden. Das haben wir bisher getan und werden es auch in Zukunft weiter so machen.

Ich möchte hier auch noch ausdrücklich betonen, dass die Bundesministerin in einem sehr breiten Diskussionsprozess diese Novelle mit allen beteiligten Gruppen abgestimmt hat. Wenn es dennoch zu dieser Schwierigkeit der Überbrückung gekommen ist, denke ich – und der von Frau Berk vorgeschlagene Weg erscheint mir da absolut sinnvoll, dass ich in absehbarer Zeit die Universität noch einmal bitte, diese Fälle, die mir bis jetzt in einer Größenordnung von 15 bis 18 benannt worden sind –, dass wir diese Fälle noch einmal gemeinsam nach Möglichkeiten über Drittmittelprojekte oder Überführungen in unbefristete Stellen durchgehen und so gemeinsam im Sinne und Geiste Ihres Antrages entscheiden werden. Ich bin sehr damit einverstanden, dass Sie das in die Deputation für Wissenschaft überweisen. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wissenschaft beantragt worden.

Wer der Überweisung dieses Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1084 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wissenschaft seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wissenschaft.

(Einstimmig)

Zuwanderungsgesetz im Bundesrat zustimmen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. März 2002 (Drucksache 15/1087)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Böse.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir erwarten am morgigen Vormittag eine wahrscheinlich sehr ungewöhnliche und sehr denkwürdige Sitzung des Deutschen Bundesrats. Sie ist denkwürdig und ungewöhnlich, weil es wahrscheinlich selten wie nie die Konstellation gab, die morgen im Bundesrat entstehen wird, wo heute, am Vorabend dieser Sitzung, noch einiges unklar ist, weil sogar inzwischen rechtlicher Klärungsbedarf über verfassungsgemäße Regeln des Abstimmungsverhaltens besteht.

Der Bundesratspräsident Wowereit hat extra zur Vorbereitung der morgigen Sitzung, der er vorsitzt, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, weil zum ersten Mal seit dem Jahr 1949 die Frage im Raum stand, ob Bundesländer dort auch getrennt abstimmen können und welche Folgen das hätte, nicht zuletzt, weil es politisch ein enorm bedeutendes Thema ist, das dort morgen zur Entscheidung ansteht.

Ich glaube, vielleicht können Sie mir folgen, insgesamt ist es etwas bedauerlich, und das ist keine Schuldzuweisung an eine der beteiligten Seiten, dass es in letzter Zeit in dieser Diskussion, die ja seit dem letzten Sommer praktisch in jeder Talkshow, Fernsehsendung und in den Zeitungen heftig geführt wird, nur noch recht wenig um die Zuwanderung und die Anliegen der Menschen geht, die in den letzten Jahrzehnten zu uns gekommen sind. Es geht natürlich sehr viel um taktische Situationen, es geht auch um den Wahlkampf, und das ist, wie gesagt, nicht auf eine der dort beteiligten Seiten beschränkt.

Es ist auch ein Manko – und das ist aber generell so bei uns in diesen Debatten um Zuwanderung, ich bedauere das sehr –, dass die Betroffenen, und zwar sowohl in der Frage der Einbeziehung durch die politischen Kräfte als auch kraft ihrer Eigeninitiative, so wenig in dieser Debatte vorkommen. Es ist ein––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

mal mehr eine Debatte über Migranten und Migrantinnen als eine Debatte von ihnen selbst, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Was war die Ausgangslage? Es gab, zumindest im letzten Jahr, eine gemeinsame Problemanalyse von der Wirtschaft, von Gewerkschaften, Kirchen und Parteien, und hier, so glaube ich nach wie vor, von allen Parteien im Deutschen Bundestag. Ich darf einmal den bekannten Forscher der Universität Essen, Professor Faruk Sen aus „Die Welt“ vom 21. Februar dieses Jahres zitieren, was er meinte, um welches Kernproblem es geht. Professor Sen sagt: „Nicht diese Wanderungsbewegungen sind das Problem, sondern die fehlende politische Gestaltung, der fehlende Wille zur Gestaltung von Migration.“ Ich glaube, dass er mit dieser Aussage Recht hat.

Meines Erachtens hat sich aus dieser Ausgangslage im letzten Jahr, und zwar zwischen Frühjahr und Sommer 2001, ein einmaliges Zeitfenster ergeben, in dem es eine Chance zu einer gemeinsamen, konsensualen Änderung der Einwanderungsregeln der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, nämlich zur Klärung von insgesamt drei Fragen.

Die erste Frage ist: Wer soll und wer kann zukünftig zuwandern, und wie wird das geregelt? Hier muss man an die Adresse der CDU auch noch einmal darauf hinweisen: Wenn wir uns, wie Senator Hattig das tun würde, die reinen Fakten anschauen, dann hat es während der gesamten Regierungszeit von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl eine jährliche Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland von 600 000 bis 850 000 Menschen pro Jahr gegeben, das heißt, diese Zuwanderung hat es de facto auch in der gesamten Regierungszeit der CDU immer gegeben.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Hört, hört!)

Zweitens geht es darum, das Ausländergesetz zu vereinfachen und im Flüchtlingsrecht Schutzlücken zu schließen.

Drittens, das ist auch wiederum eine Kritik an uns alle, geht es darum, 30 Jahre zu spät das Ziel der Integration im Gesetz festzuschreiben und die Integration praktisch auszugestalten.

Die Positionen der unterschiedlichen Parteikommissionen – das war bei der CDU/CSU die Kommission von Herrn Müller, bei der SPD die Kommission mit Herrn Stiegler und Herrn Wiefelspütz und anderen, die Kommission der Grünen, die das DreiSäulen-Modell entwickelt hat, und die überparteiliche Süssmuth-Kommission – hatten meines Erachtens, wenn man sich heute noch einmal die Papiere anschaut, weit weniger Differenzen, als es heute in

dieser Debatte scheint. Sie lagen sehr viel weiter beieinander als jetzt in der Situation, in die wir heute gekommen sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es gab natürlich in vielen Punkten Unterschiede, das ist doch ganz klar, zwischen Grünen, SPD und CDU/CSU, vielleicht auch noch einmal ein bisschen zwischen CDU und CSU. In diesen Punkten gab es Unterschiede. Es gab aber Grundlinien, die auf einen Konsens und einen Kompromiss hingezeigt hatten. Es kam zudem die einmalige Situation hinzu, dass sowohl die Wirtschaft als auch die Gewerkschaften einem solchen Ziel positiv gegenüberstanden.

Wo sind wir nun heute, am Vorabend dieser denkwürdigen Debatte im Bundesrat, gelandet? Die Weigerung der Union, sich auch weitestgehenden Zugeständnissen, die inzwischen am Gesetzentwurf gemacht worden sind, zu öffnen und dem Stern des Südens zu folgen, statt unter anderen den fachlichen Erkenntnissen zum Beispiel von Herrn Müller aus dem Saarland, hat dazu geführt, dass wir dieses einmalige Zeitfenster, das wir im letzten Sommer hatten, fast schon wieder ganz geschlossen haben.

Sie hätten eigentlich auch merken müssen, dass die Änderungen nicht jetzt erst im Bundestag beschlossen worden sind. Wenn Sie mich nach meinem politischen Geschmack und nach meiner politischen Überzeugung fragen, enthielt auch schon der Gesetzentwurf aus dem Hause des BMI von Herrn Schily weitgehende Zugeständnisse an die Positionen der Union. Es gibt nämlich etliche Dinge darin, die uns damals wie heute große Bauchschmerzen machten. Das müssten eigentlich genau die Dinge sein, von denen Sie glauben, dass sie Ihnen entgegenkommen, meine Damen und Herren von der CDU.